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   BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88   

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https://dejure.org/1988,354
BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88 (https://dejure.org/1988,354)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1988 - 3 StR 89/88 (https://dejure.org/1988,354)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88 (https://dejure.org/1988,354)
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Monatelanges Einsperren

§ 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ermöglichen oder Verdecken einer anderen Straftat - Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz beim Verdeckungsmord - Verhinderung von Ermittlungen der Polizei wegen schwerer Misshandlung des den Täter kennenden Opfers

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Revisionsgrundes i.S.v. § 338 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) bei dem Ausschluss eines Angeklagten von einer Zeugenvernehmung wegen einer Gesundheitsgefahr für den Zeugen - Vorliegen eines Revisionsgrundes i.S.v. § 338 Nr. 5 StPO im Falle einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247 § 338 Nr. 5
    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2682
  • MDR 1988, 788
  • MDR 1988, 790
  • NStZ 1988, 454
  • NStZ 1988, 469
  • StV 1988, 486
  • StV 1989, 342
  • StV 1989, 4
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    In Verdeckungsabsicht tötet, wer die Vortat überhaupt als auch, wer lediglich die eigene Täterschaft verbergen will, die den Strafverfolgungsbehörden nach seiner Vorstellung bisher nicht bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 89/88 = NJW 1988, 2682 mwN; hierzu auch BGH, Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 278/96 = NStZ-RR 1997, 132 mwN).
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen (BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Die zu § 247 StPO getroffene Aussage des Bundesgerichtshofs, die Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen stelle einen von der Vernehmung strikt zu trennenden, selbständigen Verfahrensabschnitt dar (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 2 und 3; BGH NStZ 2006, 713, 714), steht deshalb in deutlichem Widerspruch zur Rechtsprechung betreffend die §§ 171a bis 172 GVG, wonach (auch) dies zum Verfahrensabschnitt "Vernehmung" gerechnet wird.

    Der Senat fragt daher bei den anderen Strafsenaten im Blick auf deren abweichende Entscheidungen (u. a.: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 2003, 597 (1. Strafsenat); BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 (2. Strafsenat); BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3, 15, 19 (3. Strafsenat); BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352 (4. Strafsenat)), an, ob an ihrer der beabsichtigten Entscheidung des Senats widersprechenden Rechtsprechung festgehalten wird.

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