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   OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87   

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OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87 (https://dejure.org/1987,2758)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.1987 - 7 W 2791/87 (https://dejure.org/1987,2758)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 1987 - 7 W 2791/87 (https://dejure.org/1987,2758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung; Pflicht eines Unternehmers zur Übergabe einer Rechnung bei Lieferung von Waren; Recht des leistungsempfangenden Unternehmers auf Zurückhhaltung einer Bezahlung für den Zeitraum der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 270
  • NJW-RR 1988, 381 (Ls.)
  • VersR 1988, 410
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 09.07.1985 - 16 U 216/84

    Parteifähigkeit einer durch den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87
    Dies war zwar nicht Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises (vgl. OLG Celle, NJW 1986, 327 [OLG Celle 09.07.1985 - 16 U 216/84] ).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87
    3372/65">NJW 1966, 1417 [OLG München 16.03.1966 - 5 W 648/66] der Auffassung des BGH (vgl. NJW 1979, 2040).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87
    Unerheblich ist, daß es sich bei der Kostenentscheidung in Ziffer II des Endurteils um eine gemischte Kostenentscheidung handelt (vgl. BGH NJW 1964, 660).
  • AG Mülheim/Ruhr, 30.07.2015 - 12 C 1124/14

    Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung

    Da es sich bei dem privatrechtlichen Anspruch auf Rechnung, um eine Nebenverpflichtung des Leistungserbringers gegenüber dem zahlenden Leistungsempfänger handelt, hätte die Klägerin, solange der Beklagte ihr die Rechnung vorenthält, sogar die Bezahlung nach § 273 BGB zurückbehalten können ( vgl. OLG München 7. Zivilsenat Beschluss vom 25.09.87, 7 W 2791/87).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    (4) Nach richtiger Ansicht kann allein durch ein prozessuales Gebaren des Beklagten ein Klageanlass auch nicht "nachwachsen"; ihm kann lediglich indizielle Bedeutung zukommen, um Zweifelsfragen bzgl. einer vorprozessual angelegten Klageveranlassung zu klären (BGH NJW 1979, 2040, 2041; OLG Zweibrücken MDR 1971, 591, 592; OLG Frankfurt MDR 1984, 149; OLG München NJW 1988, 270; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO passim; a. A. insoweit Zöller/Herget, aaO § 93 ZPO Rn. 3), an der es allerdings hier gemäß den vorstehenden Ausführungen bereits fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 U 68/07

    Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten

    Zwar hat die Beklagte einen sich aus vertraglichen Nebenpflichten in Verbindung mit § 14 Abs. 1 UStG ergebenden Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit den Bestandteilen des § 14 Abs. 1 Nr. 2 UStG, das heißt sie kann eine Rechnung verlangen, die Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG gegenüber den Finanzbehörden ist (OLG München, Beschluss vom 25.09.1987, 7 W 2791/87, NJW 1988, 270; vgl. auch BGH, Urteil vom 10.11.1988, VII ZR 137/87, BauR 1989, 83f).

    b) Wegen des ihr zustehenden Anspruchs auf Ausstellung einer sie - die Beklagte - eindeutig als Rechnungsempfänger ausweisenden Rechnung, stand der Beklagten ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zu (OLG München, Beschluss vom 25.09.1987, 7 W 2791/87, NJW 1988, 270).

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