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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87, 1 BvR 686/87, 1 BvR 687/87   

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BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87, 1 BvR 686/87, 1 BvR 687/87 (https://dejure.org/1988,14)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.1988 - 1 BvR 669/87, 1 BvR 686/87, 1 BvR 687/87 (https://dejure.org/1988,14)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 1988 - 1 BvR 669/87, 1 BvR 686/87, 1 BvR 687/87 (https://dejure.org/1988,14)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 519
    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsstaat - Faires Verfahren - Rechtsprechungsänderung - Hinweis - Unleserliche Unterschrift

  • rechtsberaterhaftung.de (Leitsatz)

    Faires Verfahren, Rechtsprechung, Richterliche Unabhängigkeit, Unterschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 123
  • NJW 1988, 2787
  • MDR 1988, 749
  • DVBl 1988, 782
  • AnwBl 1988, 587
  • Rpfleger 1988, 533
 
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Wird zitiert von ... (310)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60

    Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
    Dann käme eine Grundrechtsverletzung in Betracht, die in den Urteilsgründen enthalten wäre (BVerfGE 15, 283 [286]; 24, 289 [295]).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung setzt voraus, daß ein Beschwerdeführer nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar, rechtlich betroffen wird (BVerfGE 52, 42 [52]).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]).
  • VerfGH Bayern, 18.07.1975 - 41-VI-74
    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
    Unmittelbar rechtlich betroffen könnte in einem Fall wie dem Ausgangsverfahren ein Anwalt möglicherweise dann sein, wenn ein Gericht von ihm, völlig entfernt von den in der Rechtsprechung zur Eigenhändigkeit der Unterschrift entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu statt vieler BAG in AP, Nr. 38 zu § 518 ZPO ; BGH, NJW 1985, 5.1227, sowie BayVerfGH , NJW 1976, S. 182), willkürlich etwa leserliche Schönschrift abverlangen würde.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
    Der Richter muß das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 69, 381 [387]), darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfGE 51, 188 [192]; 60, 1 [6]; 75, 183 [190]) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    In der kontinentalen Rechtstradition steht es - solange nicht eine ausdrückliche Regelung wie § 31 BVerfGG etwas anderes anordnet - innerhalb der Willkürgrenzen jedem Gericht jederzeit frei, eine Vorschrift anders auszulegen, als andere Gerichte dies zuvor getan haben (vgl. nur BVerfGE 78, 123 ; 84, 212 ; 87, 273 ; Müller/Christensen, Juristische Methodik, Bd. I, 10. Aufl. 2009, Rn. 539 f.; Alexy, Theorie der juristischen Argumentation, 1991, S. 334; Röhl/Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 3. Aufl. 2008, S. 565 ff.; s. auch Ress, ZaöRV 2009, S. 289 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16

    D&O deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz wegen

    Zweifel an der Identität des Unterzeichners sind in keinem dieser Fälle geäußert worden, so dass der Prozessbevollmächtigte darauf vertrauen durfte, seine Unterschrift genüge den Anforderungen an bestimmende Schriftsätze (vergl. auch BVerfG NJW 1988, 2787; BGH NJW-RR 1991, 511).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am

    Fehlt es an einer gesetzlich angeordneten Bindungswirkung, ist ein Richter wegen der in Art. 97 Abs. 1 GG gewährleisteten sachlichen Unabhängigkeit selbst dann nicht gehindert, eine eigene Rechtsauffassung zu vertreten und seinen Entscheidungen zugrunde zu legen, wenn alle anderen Gerichte - auch die im Rechtszug übergeordneten - den gegenteiligen Standpunkt einnehmen; die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (vgl. BVerfGE 78, 123 ; 87, 273 ; 98, 17 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88   

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https://dejure.org/1988,974
BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88 (https://dejure.org/1988,974)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.1988 - 1 BvR 95/88 (https://dejure.org/1988,974)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 1988 - 1 BvR 95/88 (https://dejure.org/1988,974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Errichtung atomarer Anlagen - Einstweiliger Rechtsschutz und Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Atomare Anlage - Errichtung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 290
  • NJW 1988, 2787 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1015
  • DVBl 1988, 784
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88
    »Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Errichtung atomarer Anlagen (im Anschluß an BVerfGE 77, 381 - Zwischenlager Gorleben).«.

    1. Auf der Grundlage des nuklearen Entsorgungskonzepts der Bundesregierung (zuletzt: Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen vom 13. Januar 1988, BTDrucks. 11/1632; vgl. auch BVerfGE 77, 381 ) beabsichtigt die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK), deren Gesellschafter deutsche Energieversorgungsunternehmen sind, die Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage für bestrahlte Kernbrennstoffe aus Leichtwasserreaktoren und einer Mischoxid-Brennelementfabrik im Taxölderner Forst bei Wackersdorf.

    Im übrigen müsse nach den Grundsätzen der Gorleben-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 77, 381 ) zunächst die tatsächliche und die einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte ausreichend geklärt werden.

    Das in § 7 AtG statuierte Erfordernis einer atomrechtlichen Errichtungsgenehmigung und die Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensordnung über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die bei Genehmigung nach § 7 AtG eingreifen, gehören zu den grundrechtsrelevanten Verfahrensvorschriften, die der Gesetzgeber zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der friedlichen Nutzung der Kernenergie erlassen hat (vgl. BVerfGE 77, 381 [405 f.]).

    Im Fall einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ist danach auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, die tatsächliche und die einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt sind und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (BVerfGE 77, 381 - Leitsatz).

    Entsprechend den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung zum Zwischenlager Gorleben (BVerfGE 77, 381 [405 ff.]) müßte dann ermittelt werden, welche Schutzmaßstäbe sich den einfachrechtlichen Vorschriften des Atomrechts entnehmen lassen.

    In der Entscheidung zum Zwischenlager Gorleben (BVerfGE 77, 381 [407]) hat das Bundesverfassungsgericht einen schweren Nachteil des damaligen Beschwerdeführers durch die Verweisung auf den Hauptsacherechtsweg mit der Begründung verneint, daß das Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht zu einem weitergehenden Rechtsschutz des Beschwerdeführers als das Hauptsacheverfahren führen könne, weil das Lager bereits fertiggestellt sei.

    Es hat dazu ausgeführt, bei Investitionen von erheblicher Größenordnung sei es immerhin denkbar, daß im Interesse der Erhaltung der Verwendungsfähigkeit bereits erstellter Einrichtungen die erforderlichen Schutzmaßnahmen großzügiger beurteilt würden als bei früher einsetzendem Rechtsschutz (BVerfGE 77, 381 [406]).

    Insbesondere gilt auch hier wie im Fall Gorleben, daß der Beschwerdeführer durch die bloße Errichtung des Lagers, auch wenn dabei grundrechtsbewehrte Verfahrensschutzvorschriften außer acht gelassen worden sein sollten, materiell noch nicht beeinträchtigt sein kann, weil insoweit eine Gefährdung erst von der - in jedem Falle einer atomrechtlichen Genehmigung unterliegenden - Aufnahme des Betriebs des Lagers ausgehen kann (BVerfGE 77, 381 [407]; ähnlich auch die Beschlüsse der Vorprüfungsausschüsse vom 30. April 1982 - 1 BvR 349/82 - und vom 31. Januar 1984 - 2 BvR 507/81 -).

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88
    Dies könnte für sich allein nicht ausschlaggebend sein (BVerfGE 71, 305 [349] m. w. N.).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88
    Zwar ist nicht zu erwarten, daß der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ebenso wie schon in mehreren vorangegangenen Entscheidungen vertretene Rechtsauffassung aufgegeben wird, daß das Lager keiner atomrechtlichen Einrichtungsgenehmigung bedürfe (vgl. BVerfGE 69, 272 [296]).
  • BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81

    Gesetzlicher Richter: Besorgins der Befangenheit - Funktionelle Zuständigkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88
    Insbesondere gilt auch hier wie im Fall Gorleben, daß der Beschwerdeführer durch die bloße Errichtung des Lagers, auch wenn dabei grundrechtsbewehrte Verfahrensschutzvorschriften außer acht gelassen worden sein sollten, materiell noch nicht beeinträchtigt sein kann, weil insoweit eine Gefährdung erst von der - in jedem Falle einer atomrechtlichen Genehmigung unterliegenden - Aufnahme des Betriebs des Lagers ausgehen kann (BVerfGE 77, 381 [407]; ähnlich auch die Beschlüsse der Vorprüfungsausschüsse vom 30. April 1982 - 1 BvR 349/82 - und vom 31. Januar 1984 - 2 BvR 507/81 -).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich (BVerfGE 53, 30 [52 ff.]) die Zulässigkeitsvoraussetzungen bejaht, wenn es um die Errichtung einer Anlage gehe, die in hohem Maße durch ihre nuklearspezifischen Auswirkungen gekennzeichnet sei.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88
    Der angegriffene Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, durch den dem Beschwerdeführer vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO versagt worden ist, kann selbständig Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 69, 315 [339 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88
    Bei einer Verfassungsbeschwerde vor Erschöpfung des Rechtswegs muß die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG , bezogen auf die unmittelbar angegriffene Entscheidung, gewahrt werden (BVerfGE 13, 284 [288 f.]; 27, 253 [269]).
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

    Auszug aus BVerfG, 14.06.1988 - 1 BvR 95/88
    Bei einer Verfassungsbeschwerde vor Erschöpfung des Rechtswegs muß die Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG , bezogen auf die unmittelbar angegriffene Entscheidung, gewahrt werden (BVerfGE 13, 284 [288 f.]; 27, 253 [269]).
  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Letzteres ist der Fall, wenn der Hauptsacherechtsbehelf in der Fachgerichtsbarkeit von vornherein aussichtslos ist, oder wenn die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der

    Ansonsten scheidet die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsweg nur dann aus, wenn die Durchführung des Hauptsacheverfahrens unzumutbar ist, wenn der Hauptsacherechtsbehelf in der Fachgerichtsbarkeit von vornherein aussichtslos ist oder die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Letzteres ist der Fall, wenn der Hauptsacherechtsbehelf in der Fachgerichtsbarkeit von vornherein aussichtslos ist, oder wenn die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 86, 15 ; 104, 65 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1645/14 -, juris, Rn. 4 f. m.w.N.).

    Schließlich bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführerin zu 1) durch eine Verweisung auf den Rechtsweg im Hauptsacheverfahren schwere Nachteile entstehen könnten (vgl. BVerfGE 78, 290 ).

  • BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02

    Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Enteignungen nach dem

    Jedoch kann sich im Einzelfall insbesondere aus dem Erfordernis prozeduralen Grundrechtsschutzes die Notwendigkeit einer Vorverlagerung des Rechtsschutzes ergeben, vor allem um nicht korrigierbare faktische Vorprägungen von Entscheidungen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 90, 60 zur Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; 53, 30 ; 77, 381 ; 78, 290 zur staatlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Beschluss des Zweiten Senats vom 1. August 1980 - 2 BvR 1366/79 -, DVBl 1981, S. 374 zum Luftverkehrsrecht).
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Möglichkeit bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. näher BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 80, 40 ).
  • BVerfG, 02.06.2022 - 1 BvR 1071/22

    Verfassungsbeschwerde zu einer Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der

    Das ist der Fall, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache vor den Fachgerichten von vornherein aussichtslos erscheint oder wenn die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BVerfGE 77, 381 (401 f.); 78, 290 (301 f.); Beschluß vom 1. Februar 1989 - 1 BvR 1290/85 -, Umdruck S. 6 f., m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 2077/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

    cc) Auf der Grundlage des Vortrags des Beschwerdeführers liegen auch die Voraussetzungen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ausnahmsweise vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ), nicht vor.
  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Danach reicht eine Erschöpfung des Rechtswegs im Eilverfahren dann nicht aus, wenn das Hauptsacheverfahren noch hinreichende Möglichkeiten bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; s. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, S. 1779).
  • BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1645/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung

    Letzteres ist der Fall, wenn der Hauptsacherechtsbehelf in der Fachgerichtsbarkeit von vornherein aussichtslos ist, oder wenn die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1997 - 1 BvR 2246/96 -, juris Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2013 - 1 BvR 1278/13 -, juris Rn. 5).
  • VerfGH Saarland, 23.10.2020 - Lv 9/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Verordnung mangels

  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 1147/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung im einstweiligen

  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1504/03

    Zur Zusammensetzung des Senats einer Universität - Hier: Mehrheit der

  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 1919/95

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung,

  • BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 1580/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Sanierung radioaktiver

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 1/03

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch der Eltern auf Erweiterung des

  • BVerfG, 19.11.1990 - 2 BvR 1302/90

    Rechtswegerschöpfung und vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1560/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Zulassung zum Studium

  • BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 502/94

    Meinungsfreiheit und vorläufiger Rechtsschutz

  • VerfG Brandenburg, 18.07.1996 - VfGBbg 20/95

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • BVerfG, 30.07.2013 - 1 BvR 2062/13

    Subsidiarität einer gegen verwaltungsgerichtliche Eilentscheidungen gerichteten

  • BVerfG, 05.08.1997 - 1 BvR 2246/96

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung durch

  • BVerfG, 03.07.2002 - 2 BvR 916/02

    Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache als Grundsatz der Subsidiarität

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvR 916/02

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Rechtswegerschöpfung - Grundsatz der

  • BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95

    Zur Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in

  • BVerfG, 19.05.1994 - 1 BvR 322/94

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Vollständige Durchführung des

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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.07.1988 - 1 BvR 1047/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2441
BVerfG, 29.07.1988 - 1 BvR 1047/88 (https://dejure.org/1988,2441)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.1988 - 1 BvR 1047/88 (https://dejure.org/1988,2441)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 1988 - 1 BvR 1047/88 (https://dejure.org/1988,2441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AtVfV § 8; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; VwGO § 44a
    Verfahrensrechte der "Jedermann-Einwender" im atomrechtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsweggarantie - Genehmigung - Atomar - Beteiligung - Öffentlichkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2787 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1017
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1988 - 1 BvR 1047/88
    Räumt damit die Atomrechtliche Verfahrensverordnung bei der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung in der nachvollziehbaren Auslegung der hierzu vorrangig berufenen Fachgerichte (BVerfGE 18, 85 [92]) dem Einzelnen eine eigenständige wehrfähige Rechtsstellung gerade nicht ein, so ist insoweit der Schutzbereich des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch nicht berührt.
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1988 - 1 BvR 1047/88
    Denn diese Vorschrift gewährleistet nicht selbst den sachlichen Bestand oder Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung dieser Art; dieser Bestand und sein Inhalt richten sich vielmehr nach der Maßgabe der Rechtsordnung im übrigen (BVerfGE 61, 82 [110]).
  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1988 - 1 BvR 1047/88
    Der Verwaltungsgerichtshof befindet sich dabei im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren dem Einzelnen Drittschutz nur im Hinblick auf eine bestmögliche Verwirklichung seiner materiellrechtlichen Rechtsposition gewähren (vgl. BVerwG, UPR 1987, 114 [116] m.w.N.).
  • BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als

    Der Bundesgerichtshof teilt diese Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 - III ZR 105/87 - UPR 1988, 387).
  • VGH Bayern, 01.02.2001 - 22 AE 00.40055

    Verpflichtung der Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen

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  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1590

    Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

    Im Übrigen verlangt auch die verfassungsrechtliche Rechtschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG keine Annahme einer drittschützenden Wirkung der o.g. Vorschriften, da die Klägerin Rechtsschutz gegen die Errichtung und den Betrieb der streitgegenständlichen Kleinkläranlage durch Drittanfechtung der diesbezüglichen Erlaubnis erlangen kann (vgl. auch BVerfG, B.v. 29.7.1988 - 1 BvR 1047/88 - UPR 1988, 387 = juris Rn. 3), wovon sie Gebrauch gemacht hat (vgl. Verfahren Az. 8 B 19.1587).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1589

    Drittanfechtungsklage eines Trägers der öffentlichen Wasserversorgung gegen

    Im Übrigen verlangt auch die verfassungsrechtliche Rechtschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG keine Annahme einer drittschützenden Wirkung der o.g. Vorschriften, da die Klägerin Rechtsschutz gegen die Errichtung und den Betrieb der streitgegenständlichen Kleinkläranlage durch Drittanfechtung der diesbezüglichen Erlaubnis erlangen kann (vgl. auch BVerfG, B.v. 29.7.1988 - 1 BvR 1047/88 - UPR 1988, 387 = juris Rn. 3), wovon sie Gebrauch gemacht hat (vgl. Verfahren Az. 8 B 19.1587).
  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.2022 - 5 L 160/22
    Im Übrigen verlangt auch die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG keine Annahme einer drittschützenden Wirkung der o.g. Vorschriften, da der Antragsteller Rechtsschutz gegen die der Beigeladenen erteilte wasserrechtliche Erlaubnis überhaupt durch Drittanfechtung der diesbezüglichen Erlaubnis erlangen kann (vgl. auch BVerfG, B.v. 29. Juli 1988 - 1 BvR 1047/88 - UPR 1988, 387 = juris Rn. 3), wovon er hier durch Widerspruchseinlegung auch Gebrauch gemacht hat (zitiert nach Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20. Mai 2021 - 8 B 19.1590 -, Rn. 31 - 34, juris).
  • VGH Bayern, 21.11.1988 - 22 A 88.40085

    Ausschluß sog. Jedermann-Einwender mit Rechtsbehelfen in bezug auf die Gestaltung

    Dies ist verfassungsrechtlich bedenkenfrei (BVerfG - 3. Kammer des Ersten Senats - vom 29.7.1988 BayVBl 1988, 654 = UPR 1988, 387 = NVwZ 1988, 1017 ).
  • VG Aachen, 20.04.2007 - 6 K 172/07
    vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Mai 1987 - 7 C 1/87 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1988, 76 hinsichtlich die Ablehnung einer von Drittbetroffenen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, zusätzlich beantragten förmlichen Hinzuziehung zum Genehmigungsverfahren nach § 10 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); BayVGH, Beschluss vom 18. Juli 1988 - 22 AE 88.40074, 22 AE 88.40075 -, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1988, 1179 betreffend die Einwender in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, nachgehend: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 29. Juli 1988 - 1 BvR 1047/88 -, Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1988, 387; BayVGH, Urteil vom 21. November 1988 - 22 A 88.40085 -, NVwZ 1989, 1179; Stelkens, in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt, Februar 1998, § 44 a Rn. 17.
  • VGH Bayern, 16.10.1991 - 3 B 91.406
    Denn nur dann kommt nach der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. auch § 42 Abs. 2 VwGO) ein gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht (dazu, daß § 19 Abs. 4 GG nicht selbst den sachlichen Bestand oder Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung gewährleistet, daß sich dieser Bestand und sein Inhalt vielmehr nach Maßgabe der Rechtsordnung im übrigen richten, vgl. BVerfGE 61, 82/110 und BVerfG vom 29.07.1988, BayVBl 1988, 654).
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