Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 06.05.1988

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.10.1987 - 8 W 203/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6895
OLG Stuttgart, 28.10.1987 - 8 W 203/86 (https://dejure.org/1987,6895)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.1987 - 8 W 203/86 (https://dejure.org/1987,6895)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 8 W 203/86 (https://dejure.org/1987,6895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1355, 1616; EGBGB Art. 220
    Personenstandsrecht; Familienname des ehelichen Kindes eines deutschen Vaters und einer italienischen Mutter.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3099
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.1987 - III ZR 134/86

    Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenprozeß; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.1987 - 8 W 203/86
    OLG Stuttgart, Beschluß vom 28. Oktober 1987 - 8 W 203/86 Justiz 1988, 25 = NJW 1988, 3099 = IPRspr 1987, 28 = StAZ 1988, 45.
  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.1987 - 8 W 203/86
    Hinweis Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde der Eltern mit Beschluß vom 4. Juli 1991 (FamRZ 1991, 1161 = FuR 1991, 289) als offensichtlich begründet erachtet (§ 93b Abs. 2 S. 1 BVerfGG): 1. Die analoge Anwendung von § 1355 Abs. 2 S. 2 BGB, der gemäß Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 5. März 1991 (NJW 1991, 1602) mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar ist, auf den Kindesnamen bei Namensverschiedenheit der Eltern, verstößt ebenfalls gegen Art. 3 Abs. 2 GG, weil sie die Mutter in der Möglichkeit, ihren Namen auf des Kind zu übertragen, benachteiligt.
  • BVerfG, 04.07.1991 - 1 BvR 1467/87

    Zum Familiennamen eines Kindes, dessen Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.1987 - 8 W 203/86
    Hinweis Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde der Eltern mit Beschluß vom 4. Juli 1991 (FamRZ 1991, 1161 = FuR 1991, 289) als offensichtlich begründet erachtet (§ 93b Abs. 2 S. 1 BVerfGG): 1. Die analoge Anwendung von § 1355 Abs. 2 S. 2 BGB, der gemäß Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 5. März 1991 (NJW 1991, 1602) mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar ist, auf den Kindesnamen bei Namensverschiedenheit der Eltern, verstößt ebenfalls gegen Art. 3 Abs. 2 GG, weil sie die Mutter in der Möglichkeit, ihren Namen auf des Kind zu übertragen, benachteiligt.
  • LG Tübingen, 14.04.1986 - 5 T 187/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.1987 - 8 W 203/86
    Die Beschwerde der beteiligten Eltern gegen den angefochtenen Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 14.04.1986 (5 T 187/85) wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.05.1988 - 2 U 240/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5647
OLG Koblenz, 06.05.1988 - 2 U 240/87 (https://dejure.org/1988,5647)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.05.1988 - 2 U 240/87 (https://dejure.org/1988,5647)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Mai 1988 - 2 U 240/87 (https://dejure.org/1988,5647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung einer Fremdwährungsschuld (Valutaschuld); Seefrachtvertrag; Genehmigung der Deutschen Bundesbank zur Begründung der Fremdwährungsschuld; Beweislast für die Vereinbarung einer Fremdwährungsschuld; Aufrechnung gegenüber Ansprüchen aus einem Speditionsvertrag; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3099
  • NJW-RR 1988, 1203 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.1954 - V ZR 98/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.1988 - 2 U 240/87
    In einem solchen Fall soll nach der vom Bundesgerichtshof bestätigten Ansicht des Reichsgerichts eine Anwendbarkeit des § 97 Abs. 2 ZPO zu verneinen sein (vgl. RG HRR 28 Nr. 1155; BGH LM § 97 Nr. 7 = NJW 1954, 1200).
  • KG, 31.01.1986 - 1 W 2955/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.1988 - 2 U 240/87
    Die Gegenmeinung hält hingegen § 97 Abs. 2 ZPO entsprechend dem Grundgedanken der Vorschrift und der Beschleunigungstendenz der ZPO auch dann für anwendbar, wenn die obsiegende Partei erst im zweiten Rechtszug eine Voraussetzung für ihr Obsiegen schafft, wie etwa eine behördliche Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft erwirkt, obwohl dies schon in erster Instanz möglich gewesen wäre (so Zöller-Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 97 Rdnr. 14; KG Rpfleger 1986, 445).
  • BGH, 29.05.1980 - II ZR 99/79

    Zulässigkeit eines Zahlungsantrags auf ausländische Währung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.1988 - 2 U 240/87
    Die Klägerin hat infolge der wirksamen Vereinbarung einer Valutaschuld jedoch kein Recht, nach ihrer Wahl Zahlung in DM zu verlangen (vgl. BGH NJW 1980, 2017).
  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.1988 - 2 U 240/87
    Demnach wurden die ADSp auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung in den zu schließenden Speditionsvertrag kraft stillschweigender Unterwerfung Vertragsinhalt (vgl. BGH NJW 85, 2411, 2412).
  • RG, 19.01.1942 - V 59/41

    Kann auf Grund eines gegenseitigen Vertrags, welcher der devisenbehördlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.1988 - 2 U 240/87
    Die Beklagte war somit vor Erteilung der Genehmigung nicht in Zahlungsverzug (vgl. RGZ 168, 261, 267).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.1967 - 18 U 182/66
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.1988 - 2 U 240/87
    Damit ist die Aufrechnung unzulässig; denn die Bestimmung des § 32 ADSp will gerade verhindern, daß die Durchsetzung des Anspruchs des Spediteurs durch eine Aufrechnung hingehalten wird (vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 67, 924).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    So lange werden keine Verzugsfolgen allein dadurch ausgelöst, daß die genehmigungsbedürftigen Hauptpflichten nicht erbracht werden (Haegele aaO. Rdn. 6; Pikalo/Bendel aaO. § 2 Anm. E III 1 b S. 259; vgl. auch RG DNotZ 1926, 196 f; ferner RGZ 168, 261, 266 f; OLG Koblenz NJW 1988, 3099 [OLG Koblenz 06.05.1988 - 2 U 240/87]).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2013 - 1 U 168/12

    Inanspruchnahme des Bürgen für ein Darlehen: Fälligkeit eines

    Dies ist insbesondere auch der Fall, wenn eine Partei die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ihr Obsiegen bereits während des ersten Rechtszugs hätte schaffen können (vgl. OLG Koblenz NJW 1988, 3099 [3099]; Musielak - Lackmann , ZPO, 9. Aufl. 2012, § 97 Rn. 11; Zöller - Herget , ZPO, 29. Aufl. 2012, § 97 Rn. 14; BeckOK - Vorwerk/Wolf , ZPO, 30.10.2012, § 97 Rn. 26; Münchener Kommentar - Schulz , ZPO, 4. Aufl. 2013, § 97 Rn. 23 und Anders/Gehle , Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 2000, Rn. B 583; a.A. BGH, Urteil vom 07.05.1954 - Aktenzeichen: V ZR 98/53 [BeckRS 1954, 31200468]).
  • OLG München, 10.08.2016 - 20 U 1332/16

    Prozessrechtliche Präklusionsvorschriften

    In Übereinstimmung mit der zwischenzeitlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der vorherrschenden Auffassung in der Literatur ist aus Sicht des Senats jedoch von einer Kostentragungspflicht der obsiegenden Partei entsprechend den Grundsätzen des § 97 Abs. 2 ZPO jedenfalls dann auszugehen, wenn es eine Partei - wie vorliegend der Kläger - alleine in der Hand hat, durch eine eigene Erklärung ihrer Klage schon im ersten Rechtszug zum Erfolg zu verhelfen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.2013, 1 U 168/12; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.1989, 31 U 156/89; OLG Koblenz, Urteil vom 06.05.1988, 2 U 240/87; Zöller/Herget, ZPO, 31. Auflage 2015, § 97 Rn. 14; BeckOK-ZPO Vorwerk/Wolf, Stand 01.03.2016, § 97 Rn. 26).
  • KG, 22.09.2006 - 25 U 54/05

    Grundstückskaufvertrag: Fälligkeit des Kaufpreises bei einem aufschiebend

    Es ist zwar zutreffend, dass während eines Schwebezustandes grundsätzlich keine Leistungspflichten bestehen (RGZ 168, 261; BGHZ 65, 121, 126; OLG Koblenz NJW 1988, 3099; OLG Rostock FamRZ 1995, 1583; s. aber ausdrücklich zur Unabhängigkeit der Vereinbarung über die Fälligkeit des in einem Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises von der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung: LG Stralsund ZOV 1997, 188).
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