Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.01.1988

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,159
BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87 (https://dejure.org/1988,159)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1988 - 2 StR 551/87 (https://dejure.org/1988,159)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1988 - 2 StR 551/87 (https://dejure.org/1988,159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem Vergewaltigungsprozess - Voraussetzung für das Vorliegen eines vernünftigen Zweifels - Anforderungen, die an die subjektive Überzeugung des Tatrichters zu stellen sind, um eine rechtsfehlerfreie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3273
  • MDR 1988, 425
  • MDR 1989, 371
  • NStZ 1988, 236
  • StV 1988, 190
 
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Wird zitiert von ... (77)

  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (OLG Bamberg aaO.; BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH NStZ 2010, 407 ff.; BGH NJW 2010, 1087 ff. = JR 2010, 353 ff. und Urteil vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - DL 16 S 3361/08

    Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Polizeibeamten - Entfernung aus dem Dienst

    Das Urteil entspricht damit auch den Grundsätzen rationaler Argumentation, auf die der Beamte sich bezieht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.01.1988 - 2 StR 551/87, NStZ 1988, 236 = NJW 1988, 3273).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Wenn die Schwurgerichtskammer dann trotzdem an der Richtigkeit der Bekundungen zweifelte, ist dies allenfalls mit einer Überspannung der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung zu erklären (vgl. dazu BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7 = BGH NStZ 1988, 236, 237; zuletzt Urteil des Senats vom 29. April 1998 - 2 StR 65/98).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1988 - 2 StR 449/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1312
BGH, 08.01.1988 - 2 StR 449/87 (https://dejure.org/1988,1312)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1988 - 2 StR 449/87 (https://dejure.org/1988,1312)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1988 - 2 StR 449/87 (https://dejure.org/1988,1312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht des Angeklagten - Wahl des Verteidigers - Terminbestimmung - Terminsverlegung

  • zaoerv.de PDF (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3273
  • MDR 1988, 425
  • NStZ 1988, 235
  • StV 1989, 89
  • Rpfleger 1988, 329
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01

    Richterablehnung aufgrund prozessualen Verhaltens - kurzfristige Terminierung

    Wenn auch ein Angeklagter grundsätzlich - auch im Fall einer nicht notwendigen Verteidigung - das verfassungsmäßig fundierte Recht hat, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, was die Notwendigkeit der ausreichenden Vorbereitung des Verteidigers auf einen Termin beinhaltet, und dieses Recht sowohl bei der Terminsbestimmung, wie auch bei Entscheidungen über Anträge auf Terminsverlegung oder Aussetzungsanträge zu beachten ist (BGH StV 1989, 89; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 272), so ist dieses Recht nicht schrankenlos.
  • OLG Hamburg, 14.10.1994 - 1 Ws 275/94

    Rechtswidrigkeit angefochtener Verfügungen; Fehlerhafte Ermessensausübung;

    Dabei wird nämlich nicht erkennbar, daß das Recht des Angeklagten, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (§ 137 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 c MRK ), welches bei Entscheidungen über Terminsverlegungsanträge zu beachten ist (BGH, StV 1989, 89 ), bei der Ermessensausübung berücksichtigt wurde.
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Unabhängig davon, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen gegen die Terminsbestimmung des Vorsitzenden die Beschwerde eröffnet ist (siehe Schlüchter, SK-StPO, Stand: April 2001, § 213 Rn. ff. sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 213 Rn. 8; jeweils m.w.N.) kann der Antragsteller unter Hinweis auf die nach seiner Auffassung unzulässig beschränkten Verteidigungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung einen Unterbrechungs- oder Aussetzungsantrag (§§ 228, 229 StPO) stellen und dessen Ablehnung durch das Gericht gegebenenfalls mit der gegen das zu erwartende Urteil der Strafkammer zu richtenden Revision (§ 338 Nr. 8 StPO) rügen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 483/97 - NStZ 1998, 311 , Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 449/87 - NJW 1988, 3273; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 9; Schlüchter, a.a.O., Rn. 17 ff.).
  • LG Dortmund, 20.10.1997 - 14 (XI) Qs 71/97

    Statthaftigkeit eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung eines Antrags auf

    der Ermessensausübung zu berücksichtigen (BHG StV 1989, 89).
  • OLG Brandenburg, 12.01.1995 - 2 Ws 10/95

    Zur Zulässigkeit einer Weigerung des Vorsitzenden, den Termin zur

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