Rechtsprechung
BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ausschließung - Monopolverband
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 25, § 39
Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 102, 265
- NJW 1988, 552
- ZIP 1987, 1536
- MDR 1988, 206
- DB 1988, 491
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84
Aufnahmezwang für die IG Metall
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87
Diese Beschränkung ist bei Monopolverbänden sowie Vereinigungen mit einer überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, wozu aufgrund ihrer überragenden Stellung im Chemiebereich sich die Beklagte rechnet (vgl. für die Gewerkschaften im allgemeinen BGHZ 93, 151, 152 f.) [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84], und die deshalb einem Aufnahmezwang unterliegen, innerlich nicht berechtigt.Wenn die Rechtsordnung bei ihnen mit Rücksicht auf schwerwiegende Interessen der betroffenen Kreise die grundsätzliche Selbstbestimmung über die Aufnahme von Mitgliedern nicht hinnehmen kann (BGHZ 93, 151, 152) [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84], so muß sie ihnen aus den gleichen Gründen auch die freie Entscheidung über den Ausschluß von Mitgliedern versagen.
Da ein Ausschluß aber um so eher unbillig sein wird, je wichtiger für den Betroffenen die Mitgliedschaft ist, sind diesem Beurteilungs- oder Ermessensspielraum enge Grenzen gesetzt (vgl. BGHZ 93, 151, 158) [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84].
- BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen …
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87
Entgegen der im vorliegenden Rechtsstreit von der Beklagten vertretenen Ansicht ist aus der Entscheidung BGHZ 87, 337 nicht zu entnehmen, daß der Senat an diesen Grundsätzen nicht mehr festhalte.a) Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben zwar in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterworfen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßige Verfahren beachtet worden ist, sonst keine Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (vgl. BGHZ 87, 337, 343 m. w. Nachw.).
b) Ungeachtet der vom Berufungsgericht geäußerten Zweifel hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.;… Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/84, NJW 1981, 21, 78) fest, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl lediglich auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von der Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet.
- BGH, 13.06.1966 - II ZR 130/64
Ausschluß eines Gewerkschaftsmitglieds nach Betriebsratswahl
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87
Eine nachträgliche Klärung des Sachverhalts im Zivilprozeß mit dem Ziel des Beweises von Ausschlußtatsachen, die im Ausschlußverfahren nicht festgestellt worden sind, liefe auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinaus, auf der dieser Beschluß nicht beruht, und ist deshalb unzulässig (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64];… Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178, 2180).b) Ungeachtet der vom Berufungsgericht geäußerten Zweifel hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.;… Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/84, NJW 1981, 21, 78) fest, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl lediglich auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von der Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet.
- BGH, 20.04.1967 - II ZR 142/65
Offenbare Unbilligkeit der Ausschließung aus einem Verein
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87
Überdies gibt es, wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (Urt. v. 20. April 1967 - II ZR 142/65, NJW 1967, 1657) ausgeführt hat, keinen Grundsatz, wonach vereinsrechtliche Ausschließungsverfahren weitgehend den für staatliche Gerichtsverfahren geltenden Richtlinien angepaßt sein müßten. - BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80
Ausschluss eines Gewerkschaftsmitgliedes - Verlust sozialer Schutzrechte und …
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87
Eine nachträgliche Klärung des Sachverhalts im Zivilprozeß mit dem Ziel des Beweises von Ausschlußtatsachen, die im Ausschlußverfahren nicht festgestellt worden sind, liefe auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinaus, auf der dieser Beschluß nicht beruht, und ist deshalb unzulässig (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178, 2180). - BGH, 27.02.1978 - II ZR 17/77
Ausschluß aus Gewerkschaft wegen Gegenkandidatur bei Betriebswahl
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87
b) Ungeachtet der vom Berufungsgericht geäußerten Zweifel hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.;… Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/84, NJW 1981, 21, 78) fest, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl lediglich auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von der Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet. - BGH, 26.11.1984 - II ZR 20/84
Erfüllungsort für Ansprüche einer GmbH aus dem Anstellungsverhältnis mit dem …
Auszug aus BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87
b) Ungeachtet der vom Berufungsgericht geäußerten Zweifel hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/84, NJW 1981, 21, 78) fest, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl lediglich auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von der Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet.
- BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94
Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die …
Gegenüber Disziplinarentscheidungen der Vereins- oder Verbandsgerichtsbarkeit wird der gebotene Rechtsschutz des der Verbandsstrafgewalt unterworfenen Personenkreises vielmehr unter gleichzeitiger Respektierung des Selbstbestimmungsrechts privat-autonomer Verbände nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 265, 276 f.; 87, 337, 343; 47, 172 ff., 381 ff., jeweils m.w.N.) dadurch gewährleistet, daß die ordentlichen Gerichte diese Entscheidungen über § 1041 ZPO hinaus auf ihre Begründetheit im Gesetz und in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen vereinsinternen Regelwerks (BGHZ 105, 306), die Einhaltung eines elementaren, rechtsstaatlichen Normen und der eigenen Verfahrensordnung des Verbandes entsprechenden Verfahrens, die Fehlerfreiheit der dem Spruch zugrundeliegenden Tatsachenermittlungen sowie bei sozial mächtigen Verbänden wie dem Beklagten auf ihre Billigkeit (sonst auf grobe Unbilligkeit) überprüfen. - BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89
Ausschließung aus einem Verein
Das Nachschieben von Ausschließungstatsachen, die im Ausschließungsverfahren nicht festgestellt worden sind, läuft nach dieser Rechtsprechung auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinaus, die unzulässig ist (vgl. BGHZ 102, 265, 273 m.w.N.).Auch und gerade dann, wenn man unter solchen Rücksichten im Einzelfall eine Lockerung der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Begründung eines Ausschließungsbeschlusses (…zu dieser Pflicht Sauter/Schweyer a.a.O. Rdnr. 104 und Reichert/Dannecker/Kühr a.a.O. Rdnr. 1208), wie oben angedeutet, für zulässig hält, ist jedoch an dem Mindesterfordernis festzuhalten, das die Vorwürfe, die dem Mitglied gemacht werden und die zu seinem Ausschluß führen sollen, wenigstens im Ausschließungsverfahren so konkret bezeichnet werden, daß sich der Auszuschließende in angemessener Form verteidigen kann, daß die zur Entscheidung aufgerufenen Mitglieder nicht im unklaren darüber sein können, über welche Vorwürfe sie abstimmen und daß nach der Abstimmung für die gerichtliche Überprüfung eindeutig feststeht, aufgrund welcher von der Mitgliederversammlung als erwiesen angesehener Tatsachen der Ausschluß erfolgt ist (zu diesem Konkretisierungserfordernis, vgl. bereits BGHZ 102, 265, 274 f.), damit das Gericht darüber befinden kann, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt worden sind, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (vgl. BGHZ 87, 337, 345).
- LG Bremen, 31.01.2013 - 7 O 24/12 Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen sind nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterworfen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßige Verfahren beachtet worden ist, sonst keine Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (vgl. BGHZ 87, 337 [Tz. 19]; 102, 265 [Tz. 15];… BGH, NJW 1997, S. 3368).
Insbesondere der Ausschluss aus einem solchen Verein ist auf seine Billigkeit hin zu prüfen (…BGH, NJW 1995, S. 583 [587]), ob er also durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (BGHZ 102, 265 [Tz. 15]).
Wenn die Rechtsordnung bei ihnen mit Rücksicht auf schwerwiegende Interessen der betroffenen Kreise die grundsätzliche Selbstbestimmung über die Aufnahme von Mitgliedern nicht hinnehmen kann (BGHZ 93, 151 [152]), so muss sie ihnen aus den gleichen Gründen auch die freie Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern versagen (BGHZ 102, 265 [Tz. 15]).
Dies verlangt allerdings nicht, dass ein Vereinsausschließungsverfahren den für staatliche Gerichtsverfahren entwickelten Regelungen in den Prozessordnungen angepasst sein müsste, sondern nur die Beachtung solcher Verfahrensgrundsätze, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass das Vereinsstrafeverfahren nicht zum Willkürakt wird und sich das betroffene Mitglied sachgerecht verteidigen kann (BGHZ 102, 265 [Tz. 8]).
Je wesentlicher die Mitgliedschaft für den Betroffenen, desto enger sind jedoch die Grenzen dieses Beurteilungsspielraumes zu ziehen (BGHZ 102, 265 [Tz. 15]).
Eine nachträgliche Klärung des Sachverhalts im Zivilprozess mit dem Ziel des Beweises von Ausschlusstatsachen, die im Ausschlussverfahren nicht festgestellt worden sind, liefe auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinaus, auf der dieser Beschluss nicht beruht, und ist deshalb unzulässig (BGHZ 102, 265 [Tz. 13]).
- BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87
Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder …
Hieran anknüpfend hat der Senat für diese Vereine auch die uneingeschränkte Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Mitgliedes bejaht (vgl. BGHZ 102, 265). - BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95
Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein
Gegebenenfalls wird das Berufungsgericht die Frage, ob es sich bei dem Beklagten um einen sozialmächtigen Verband im Sinne der Senatsrechtsprechung handelt (vgl. dazu näher BGHZ 102, 265 ff.), anhand der gegen seine ablehnende Ansicht erhobenen Revisionsrügen neu zu erörtern haben.Da ein Ausschluß aber umso eher unbillig sein wird, je wichtiger für den Betroffenen die Mitgliedschaft ist, sind diesem Beurteilungs- oder Ermessensspielraum enge Grenzen gesetzt (vgl. BGHZ 102, 265, 277).
- BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93
Gewerkschaftsausschluß
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt daraus, daß sie ihre Mitglieder nicht mit verbandsinternen Sanktionen belegen dürfen, wenn diese bei Betriebsratswahlen auf einer konkurrierenden Liste kandidieren, dabei aber keine grundlegend gewerkschaftsfeindlichen Positionen vertreten (vgl. BGHZ 45, 314 ff.; 102, 265 ff.;… NJW 1991, S. 485). - BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90
Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats unterliegt die Ausschließungsentscheidung einer Vereinigung der gerichtlichen Nachprüfung nur mit dem Inhalt und der Begründung, die sie im Zuge des verbandsrechtlichen Ausschlußverfahrens (unter Einschluß eines etwaigen internen Rechtsmittelzuges) schließlich gefunden hat (vgl. Sen.Urt. v. 19. Oktober 1987 - II ZR 43/87, NJW 1988, 552, 554 m.w.N.).Regelmäßig ist von verbandsinternen Ausschlußverfahren lediglich als unabdingbares rechtsstaatliches Minimum zu verlangen, daß der Ausschlußgrund und die ihn rechtfertigenden Tatsachen schon im Laufe des verbandsrechtlichen Verfahrens konkret genug bezeichnet werden, um dem betreffenden Mitglied die Möglichkeit der Verteidigung und dem staatlichen Gericht der Überprüfung des Ausschlusses zu geben (BGHZ 102, 265, 274).
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines …
Beschlüsse eines Vorstands einer Genossenschaft über den Ausschluss eines Mitgliedes unterliegen aufgrund der durch Art. 9 GG und den §§ 25 ff. BGB geschützten Autonomie jedoch grundsätzlich nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung ( BGH , Urteil vom 09.06.1997, Az.: II ZR 303/95, u.a. in: NJW 1997, Seiten 3368 f.; BGH , Urteil vom 24.10.1988, Az.: II ZR 311/87, u.a. in: NJW 1989, Seiten 1724 ff.; BGH , Urteil vom 19.10.1987, Az.: II ZR 43/87, u.a. in: NJW 1988, Seiten 552 f.; BGH , Urteil vom 30.05.1983, Az.: II ZR 138/82, u.a. in: NJW 1984, Seiten 918 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 28.12.2017, Az.: 6 U 40/16, u.a. in: GesR 2018, Seiten 430 f.; KG Berlin , Beschluss vom 22.02.2005, Az.: 5 U 226/04, u.a. in: KG-Report 2005, Seiten 590 ff.; OLG Koblenz , Urteil vom 26.06.2003, Az.: 5 U 1621/02, u.a. in: OLG-Report 2003, Seiten 361 f.; OLG Hamm , Urteil vom 25.04.2001, Az.: 8 U 139/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 1480 ff.; OLG Saarbrücken , NJW-RR 1994, Seiten 251 f.; OLG Hamm , NJW-RR 1993, Seiten 1535 f.; OLG Köln , Urteil vom 15.01.1992, Az.: 11 U 161/91, u.a. in: OLG-Report 1992, Seiten 136 f.; OLG Nürnberg , Urteil vom 27.03.1980, Az.: 8 U 81/78, u.a. in: VersR 1980, Seiten 1137 f.; LG Bonn , Urteil vom 08.01.2013, Az.: 18 O 63/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 5886 = "juris"; LG Landau/Pfalz , Urteil vom 30.12.2003, Az.: 1 S 178/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 17401 = "juris"; AG Essen , Urteil vom 11.05.2010, Az.: 11 C 549/09, u.a. in: "juris" ).Zwar muss der jeweilige Ausschlussgrund konkret bezeichnet werden ( BGH , Urteil vom 10.07.1989, Az.: II ZR 30/89, u.a. in: NJW 1990, Seiten 40 ff.; BGH , Urteil vom 19.10.1987, Az.: II ZR 43/87, u.a. in: NJW 1988, Seiten 552 f.; LG Karlsruhe , Urteil vom 31.07.2009, Az.: 6 O 250/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 27246 = "juris" ) und ist dies hier unstreitig gegeben, jedoch unterliegt dieser Grund der gerichtlichen Nachprüfung mit dem Inhalt und der Begründung , auf die er im genossenschaftsrechtlichen Verfahren gestützt worden ist.
Das "Nachschieben" von Ausschließungstatsachen (wie ggf. von der Beklagten mit dem vermeintlichen Wohnsitzwechsel des Klägers aufgrund der zunächst nicht erfolgreich erfolgten Zustellung des Beschlusses vom 24.06.2019 wohl angedeutet), die im Ausschließungsverfahren nicht festgestellt worden sind, würde im Übrigen nach dieser herrschenden Rechtsprechung auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinauslaufen, die jedoch unzulässig ist ( BGH , Urteil vom 10.07.1989, Az.: II ZR 30/89, u.a. in: NJW 1990, Seiten 40 ff.; BGH , Urteil vom 19.10.1987, Az.: II ZR 43/87, u.a. in: NJW 1988, Seiten 552 f.; OLG Schleswig , Urteil vom 18.04.2008, Az.: 14 U 95/07, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 21671 = "juris"; LG Karlsruhe , Urteil vom 31.07.2009, Az.: 6 O 250/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 27246 = "juris"; LG Düsseldorf , Urteil vom 28.09.2010, Az.: 9 O 82/10, u.a. in: BeckRS 2010, Nr. 25151 = "juris"; LG Landau/Pfalz , Urteil vom 30.12.2003, Az.: 1 S 178/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 17401 = "juris" ).
- BGH, 23.11.1998 - II ZR 54/98
Verband muss Sportverein aufnehmen
Das ist - in Anlehnung vor allem an § 826 BGB und § 27 GWB - ganz allgemein der Fall, wenn der Verein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an dem Erwerb der Mitgliedschaft besteht (BGHZ 93, 151, 152; 102, 265, 276;… BGH, Urt. v. 10. Dezember 1985 - KZR 2/85, GRUR 1986, 332, 333 - "Aikido-Verband";… Sen.Urt. v. 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, ZIP 1997, 1591, 1593). - BGH, 14.03.1994 - II ZR 99/93
Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Ordnung einer politischen Partei
Das Gericht könne daher nicht ohne weiteres seine Überzeugung und seine Wertmaßstäbe an die Stelle derjenigen des Verbandes setzen (BGHZ 102, 265, 276 f.).Verwehrt ist dem staatlichen Gericht lediglich, andere als die von der Schiedskommission herangezogenen Ausschlußgründe seiner Entscheidung zugrunde zu legen (BGHZ 102, 265, 273 f.).
Den Gerichten ist es, wie bereits ausgeführt, nur verwehrt, bei der Nachprüfung verbandsgerichtlicher Entscheidungen neue, im verbandsinternen Verfahren nicht herangezogene Tatsachen als Ausschlußgründe zu verwerten (BGHZ 102, 265, 273 f.).
- BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90
Grundsätze zum Gewerkschaftsausschluß
- KG, 22.02.2005 - 5 U 226/04
Vereinsrecht: Stimmrechtsausschluss bei Entscheidung über Vereinsausschluss
- OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
- OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Parteiausschluß wegen Mitgliedschaft bei Scientology
- OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 4 U 234/17
Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds aus wichtigem Grund
- OLG Düsseldorf, 15.11.2017 - U (Kart) 8/17
Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsurteils des Welt-Bridge-Verbandes
- OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01
Mitgliederversammlung; Verein; Abstimmung; Telefonische Zuschaltung; …
- BGH, 20.06.2023 - VI ZR 207/22
Rechtschutzbedürfnis für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen zur Rechtsverfolgung …
- OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
- OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der …
- LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 448/14
Teilnahmeverbot und Suspendierung der Amateur-Bridgespieler wegen unerlaubter …
- BGH, 15.10.1990 - II ZR 255/89
Ausschluß eines Gewerkschaftsmitgliedes
- OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 13/21
- OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20
Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig
- BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 23.12
Stiftung; fiduziarische Stiftung; unselbstständige Stiftung; …
- OLG München, 10.08.2023 - 29 U 6955/21
Mitgliedschaftsverhältnis, Ende der Mitgliedschaft, Ermessensspielraum, …
- LG Freiburg, 15.05.2012 - 14 O 46/12
Fußballverband: Anforderungen an die Bestimmtheit von Regelungen des …
- OLG Düsseldorf, 23.07.2014 - U (Kart) 40/13
Rechtmäßigkeit von Disziplinarmaßnahmen gegen einen Reiter wegen des Nachweises …
- OLG Hamm, 13.10.2021 - 8 U 220/20
Vereinsstrafgewalt; gerichtliche Überprüfung; Schiedsgericht; Verstoß gegen …
- OLG Düsseldorf, 09.09.2020 - U (Kart) 11/20
- LG Detmold, 31.10.2018 - 3 S 69/18
Golfclub - Platzverbot -Vereinsstrafe - gerichtliche Überprüfung
- OVG Hamburg, 13.08.1997 - Bf V 53/95
Gewerberecht: Ausschluß aus der Handwerksinnung
- OLG Hamm, 01.04.2008 - 27 U 133/07
Gerichtliche Überprüfung der Wertung von Bezirksligaspielen als verloren als …
- OLG München, 10.10.2002 - U (K) 1651/02
Schadensersatzanspruch wegen des Nichtzustandekommens eines Vertrags; …
- LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97
- BVerfG, 09.01.2007 - 1 BvR 3068/06
Rechtsstellung eines Berufsverbandes
- OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 1621/02
Gerichtliche Überprüfung eines Vereinsausschlusses
- OLG Frankfurt, 16.03.1989 - 6 U 28/88
Gegnerische Organisation im Sinne einer Satzungsbestimmung; Ziel einer …
- BGH, 10.01.1994 - II ZR 17/93
Ausschluss aus der Gewerkschaft - Kandidatur auf einer Betriebsratswahlliste, die …
- LG Dortmund, 13.07.2007 - 3 O 255/07
Vereinsrecht - So überprüfen Zivilgerichte Vereinsstrafen
- LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher …
- LG Bonn, 31.01.2020 - 1 O 166/19
Zuchtverein, Hundezucht, Monopol, Aufnahmeanspruch
- LG Karlsruhe, 31.07.2009 - 6 O 250/08
Wohnungsgenossenschaft: Ausschluss eines Mitglieds wegen des Vorwurfs von …
- BGH, 14.07.1988 - III ZR 229/87
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Sittenwidrigkeit …
- OLG Dresden, 18.12.2003 - W 350/03
Keine Erfolgsaussicht gegen eine vom Deutschen Leichtathletikverband gegen einen …
- OLG Düsseldorf, 18.05.1994 - 7 W 14/94
Ausschluß von Parteimitgliedern der Republikaner aus der Gewerkschaft der Polizei
- OLG Düsseldorf, 07.07.2021 - U (Kart) 1/21
- AG Bochum, 14.08.2014 - 40 C 382/14
Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners …
- KG, 08.04.2014 - 7 U 67/13
Doping-Verstoß im Trabrennsport: Geltung der Trabrennordnung für Nichtmitglieder …
- LG Münster, 14.10.2008 - 11 O 139/08
- LG Münster, 14.10.2008 - 11 O 158/08
Erfolgsaussichten einer Klage auf Feststellung der rechtswidrigen Weigerung der …
- LG Landau/Pfalz, 30.12.2003 - 1 S 178/03
Nachprüfung eines Vereinsausschlusses mit einer Feststellungsklage im …
- AG Karlsruhe, 21.05.2007 - 12 C 75/07
Remis-Vereinbarung und Unsportlichkeit
- BGH, 30.06.1988 - III ZR 177/87
Zulassung zur Revision mit Verfahrensrügen - Kontosperre als positive …
- LG Berlin, 12.04.2011 - 6 O 281/10
Ausschluss der Treberhilfe aus der Diakonie unwirksam
- LG Düsseldorf, 02.09.2005 - 16 O 98/05