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   BGH, 14.10.1987 - VIII ZR 246/86   

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BGH, 14.10.1987 - VIII ZR 246/86 (https://dejure.org/1987,1015)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1987 - VIII ZR 246/86 (https://dejure.org/1987,1015)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - VIII ZR 246/86 (https://dejure.org/1987,1015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendungsersatzansprüche eines Mieters nach der Veräußerung des Mietgrundstücks - Bauliche Veränderungen des Mietobjektes durch den Mieter - Fälligwerden der Ersatzansprüche nach dem Eigentumswechsel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung des Mietgrundstücks und Verwendungsersatzansprüche des Mieters; Verwendungsersatzanspruch des Mieters; Entschädigungsanspruch des Mieters; Bereicherungsanspruch des Mieters; Veräußerung des Mietgrundstücks, Erwerber des Mietgrundstücks, Haftung; Einrichtungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 571, § 547, § 547a
    Passivlegitimation bei Ansprüchen des Mieters nach Veräußerung des Mietgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 705
  • NJW-RR 1988, 330 (Ls.)
  • MDR 1988, 226
  • WM 1988, 129
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62

    Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - VIII ZR 246/86
    Ohne eigene Begründung wird diese Ansicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. März 1965 (LM BGB § 558 Nr. 8 = NJW 1965, 1225 = WM 1965, 527) gestützt.
  • BGH, 26.10.1983 - VIII ZR 132/82

    Begriff des gültigen Führerscheins in den AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - VIII ZR 246/86
    Die zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes betrifft gerade einen Fall, in dem durch eine Vereinbarung der Vertragsteile die Fälligkeit des Verwendungsersatzanspruchs hinausgeschoben worden war (vgl. hierzu auch das Senatsurteil vom 26. Oktober 1983 = WM 1983, 1362 zu II 3 b aa).
  • BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51

    Mietwohnung. Beseitigung von Kriegsschäden

    Auszug aus BGH, 14.10.1987 - VIII ZR 246/86
    Treffen die Vertragsteile keine abweichende Vereinbarung, so entstehen Verwendungsersatzansprüche des Mieters, die nicht nur als Bereicherungsansprüche gegeben sind, bei Vornahme der Verwendung (BGHZ 5, 197, 199).
  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 168/03

    Abrechnung der Betriebskosten bei Veräußerung des Mietobjekts

    Ebenso richten sich vertragliche Ansprüche des Mieters dann gegen den Erwerber, wenn sie erst nach dem Eigentumswechsel entstehen oder fällig werden (Senatsurteile vom 14. Oktober 1987 - VIII ZR 246/86, NJW 1988, 705 unter 2 b, cc und vom 19. Oktober 1988 - VIII ZR 22/88, NJW 1989, 451 unter II 2 b; BGH, Urteil vom 14. September 2000 - III ZR 211/99, WM 2000, 2509 unter 3).
  • BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 224/13

    Zahlungsanspruch des Mieters für Schönheitsreparaturen

    Zu den von § 566 Abs. 1 BGB erfassten Rechten und Pflichten zählen Abreden des Veräußerers mit dem Mieter über Aufwendungsersatz für Aufwendungen auf die Mietsache, da es sich um mietvertragliche Pflichten handelt (Senatsurteil vom 14. Oktober 1987 - VIII ZR 246/86, NJW 1988, 705 unter 2 b aa; Schmidt-Futterer/Streyl, aaO Rn. 136 mwN).

    b) Wer den vertraglich vereinbarten Aufwendungsersatzanspruch des Mieters zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Fälligkeitsprinzip, also danach, in wessen Eigentumszeit der Anspruch fällig geworden ist (Senatsurteil vom 14. Oktober 1987 - VIII ZR 246/86, aaO unter 2 b aa und bb; vom 9. Februar 2005 - VIII ZR 22/04, NJW 2005, 1187 unter II 2 a; Schmidt-Futterer/Streyl, aaO Rn. 86, 136; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Aufl., § 566 BGB Rn. 58; jeweils mwN).

  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Diese Auffassung liegt auch der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zugrunde (Urteile vom 14. Oktober 1987 - VIII ZR 246/86 = WM 1988, 129, 130 und BGHZ 72, 147 = WM 1978, 1159).
  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    b) Hingegen entsteht der Anspruch auf angemessene Entschädigung bei Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters (§ 547 a BGB) entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts erst, wenn der Vermieter erklärt, dass er die Wegnahme abwenden will (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1987 - VIII ZR 246/86 - NJW 1988, 705 f.).
  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 22/04

    Rechtsstellung des Grundstückserwerbers bei Verzug des Veräußerers mit der

    Gewahrt bleibt dem Mieter seine Rechtsposition aber nur dann, wenn er seinen Anspruch bei Fälligkeit der Person gegenüber geltend machen kann, die zu diesem Zeitpunkt Vermieter ist, gegen deren laufende Mietforderungen er gegebenenfalls aufrechnen kann und die ihm notfalls mit dem Wert des Grundstücks für seine Forderungen haftet (Senatsurteil vom 14. Oktober 1987 - VIII ZR 246/86, NJW 1988, 705 unter 2 b cc).
  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90

    Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude

    Gegen den Erwerber des Grundstücks richten sich derartige Ersatzansprüche nur, wenn sie nach dem Eigentumswechsel entstehen oder fällig werden (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 1965 - V ZR 268/62 - NJW 1965, 1225 sowie vom 14. Oktober 1987 - VIII ZR 246/86 - NJW 1988, 705).
  • KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05

    Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit,

    Sie entstehen im Zeitpunkt der Aufwendung und werden - sofern der Mietvertrag nicht etwa regelt, dass sie erst mit dem tatsächlichen Ausscheiden des Mieters aus dem Mietverhältnis geltend gemacht werden können, vgl. BGH NJW 1988, 705 - sofort fällig.

    Ein gegen den Erwerber bestehender Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung zur Abwendung eines Wegnahmerechts gemäß § 552 Abs. 1 BGB n.F. (vgl. BGH NJW 1988, 705) kann im Wege der Vorteilsausgleichung nicht in Ansatz gebracht werden, da ein Wegnahmerecht, wie oben ausgeführt, nicht bestand.

  • OLG Saarbrücken, 13.09.2012 - 8 U 275/11

    Internationale Zuständigkeit: Ausschließlicher Gerichtsstand der Belegenheit bei

    Denn der Sache nach handelt es sich um einen im Hinblick auf den Zustand des Mietobjektes vertraglich vereinbarten Anspruch des Mieters auf Ersatz (eines Teils) seiner Aufwendungen auf die Mietsache (§ 539 Abs. 1 BGB), zu deren Überlassung an den Vermieter er sich nach Beendigung des Mietverhältnisses ausdrücklich verpflichtet hat (MünchKomm.BGB/Häublein, 6. Aufl. 2012, § 566 Rn. 31; BGH NJW 1988, 705 unter 2.b.aa; Schmidt-Futterer/Streyl, a.a.O § 566 Rn.136).

    c) Zwar tritt mit dem Eigentumsübergang und dem Entstehen eines neuen Mietvertrages mit dem Erwerber gemäß § 566 BGB hinsichtlich der vertraglichen Ansprüche eine Zäsur ein, denn die schon vorher entstandenen und fällig gewordenen Ansprüche richten sich gegen den bisherigen Vermieter, während gegen den Grundstückserwerber nur solche Ansprüche geltend gemacht werden können, die nach dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels fällig geworden sind (BGH Urteil vom 25.07.2012 - XII ZR 22/11 - Tz. 32 m. w. N., zitiert nach juris; BGH NJW 1988, 705 unter 2.b.cc.; Schmidt-Futterer/Streyl a.a.O § 566 Rn. 86).

    Damit haben die Vertragspartner eine von dem Grundsatz, dass Verwendungsersatzansprüche des Mieters, die nicht nur als Bereicherungsansprüche gegeben sind, bereits mit Vornahme der Verwendung entstehen, abweichende Vereinbarung über die Fälligkeit getroffen, die auch für die Frage maßgeblich ist, ob sich der Anspruch gegen den bisherigen oder den neuen Eigentümer richtet (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 1988, 705 f. unter 2.b.dd.; Schmidt-Futterer/Streyl, a.a.O., § 566 Rn. 136).

  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 105/87

    Erlaß eines Grundurteils vor Erstellung eines Schiedsgutachtens

    Dies hat der erkennende Senat in einem Mietfall bereits mit Urteil vom 14. Oktober 1987 (VIII ZR 246/86 = WM 1988, 129) entschieden und darin im einzelnen dargelegt, daß sich aus dem - auch von der Revision der Beklagten angezogenen - Urteil des V. Zivilsenats vom 19. März 1965 (aaO) nichts Gegenteiliges ergibt.
  • KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung der Beschränkung

    Der Anspruch des Mieters auf Entschädigungszahlung entsteht erst, wenn er die Wegnahme verlangt und der Vermieter erklärt, dass er die Wegnahme abwenden will (BGH NJW-RR 2006, 294, bei Juris Tz 23; NJW 1988, 705 unter 2.a.bb).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 24 U 95/07

    Kein Schadensersatzanspruch des Mieters bei Übergabeverzug - Erstattungsanspruch

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 170/09

    Fristlose Kündigung eines auf Lebenszeit geschlossenen Pachtvertrages wegen

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 229/91

    Anspruchsentstehung auf den Neuwertanteil nach der Wiederherstellung des Gebäudes

  • OLG Hamburg, 09.04.1997 - 4 U 136/96

    Verlust einer Kautionsforderung nach Zwangsversteigerung eines Pachtobjekts;

  • OLG Dresden, 26.06.2007 - 5 U 138/07

    Festspielhausgelände Hellerau geht an die Stadt

  • KG, 15.04.2002 - 8 U 9683/00

    Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter einer GBR; Rechtsnatur von

  • OLG Düsseldorf, 17.07.1997 - 10 U 165/96

    Haftung des Rechtsanwalts bei Inanspruchnahme eines Dritten aufgrund einer nicht

  • OLG Karlsruhe, 17.02.1988 - 1 U 283/87

    Übertragung eines Hauses im Wege des Erbganges; Anforderungen an die Vereinbarung

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