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   OVG Hamburg, 08.09.1987 - Bs IV 668/87   

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OVG Hamburg, 08.09.1987 - Bs IV 668/87 (https://dejure.org/1987,4666)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.09.1987 - Bs IV 668/87 (https://dejure.org/1987,4666)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. September 1987 - Bs IV 668/87 (https://dejure.org/1987,4666)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 928
  • ZUM 1989, 95
  • afp 1988, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Bremen, 18.09.1991 - 1 B 53/91

    Anspruch auf Teilnahme an einem im Fernsehen ausgestrahlten Wahlhearing gegenüber

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  • StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96

    Wahlwerbung und Chancengleichheit

    Wahlwerbend sind zunächst typische Wahlhearings, darüber hinaus aber auch solche redaktionell gestalteten Sendungen, die es im Wahlkampf stehenden Parteien und Wählergruppen objektiv ermöglichen, unmittelbar Einfluß auf das Wahlverhalten zu nehmen (vgl. BayVGH, Beschl. vom 8. Oktober 1990 - 25 CE 90.2929-, NVwZ 1991, 581; OVG Hamburg, Beschl. vom 8. September 1987 - Bs IV 668/87 -, NJW 1988, 928).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 10 S 2866/96

    Teilnahme von politischen Parteien an Fernsehdiskussion - Chancengleichheit im

    Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit umfaßt auch das Recht der Rundfunkanstalt, die Teilnehmer an der Diskussion nach Ermessen selbst zu bestimmen (BVerfG, Beschluß vom 10.05.1990, NVwZ 1990, 961 = BVerfGE 82, 54; BVerwG, aaO; OVG Bremen, Beschluß vom 20.09.1983, NVwZ 1985, 670; OVG Hamburg, Beschluß vom 08.09.1987, NJW 1988, 928).
  • OVG Hamburg, 14.09.1993 - Bs III 340/93
    Nach den Grundsätzen, die das Beschwerdegericht bereits in seiner Entscheidung vom 8. September 1987 (NJW 1988 S. 928) aufgezeigt hat, besteht die Verpflichtung des Antragsgegners, auch den Spitzenkandidaten der Antragstellerin und möglicherweise anderer bislang nicht in der Hamburger Bürgerschaft vertretener Parteien zur Teilnahme an der Sendung ,Im Kreuzfeuer" zuzulassen.
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