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   LG Frankfurt/Main, 08.12.1987 - 5/14 Ns 50 Js 26112/84 (A 7/86)   

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https://dejure.org/1987,13561
LG Frankfurt/Main, 08.12.1987 - 5/14 Ns 50 Js 26112/84 (A 7/86) (https://dejure.org/1987,13561)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.12.1987 - 5/14 Ns 50 Js 26112/84 (A 7/86) (https://dejure.org/1987,13561)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - 5/14 Ns 50 Js 26112/84 (A 7/86) (https://dejure.org/1987,13561)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 06.11.1989)

    Mord? Natürlich Mord - Eine Korrespondenz zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und einem Angeklagten über das umstrittene Frankfurter "Soldaten-Urteil"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2683
  • NJW 1989, 1384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Ein Verbotsirrtum komme nicht in Betracht, da das - dem Beschwerdeführer als Kriegsdienstverweigerer sicher bekannte - Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 8. Dezember 1987 (NJW 1988, S. 2683) zum Tatzeitpunkt nicht rechtskräftig gewesen sei.
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Auf Grund der Einlassungen des früheren Soldaten M. und des Soldaten T., soweit ihnen gefolgt werden konnte, der in der Berufungshauptverhandlung erstatteten Aussage des Zeugen Oberstleutnant Tr., der nach § 118 Satz 2 WDO verlesenen Aussage des Zeugen Oberst Ho., der tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Landgerichts F. vom 20. Oktober 1989 in der Strafsache gegen Dr. Peter A. - 50 Js 26112/84 -, die der Senat dieser Entscheidung gemäß § 77 Abs. 2 WDO zugrundegelegt hat, und der gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 StPO zum Gegenstand der Berufungshauptverhandlung gemachten Urkunden und Schriftstücke steht zur Überzeugung des Senats folgender Sachverhalt fest:.

    Auf die Berufung des Angeklagten hob das Landgericht F. am 8. Dezember 1987 das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach ihn frei (NJW 1988, 2683).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Auf Grund der umfassenden und vorbehaltslosen Einlassung des Soldaten, die dem Senat in maßgeblichen Punkten gegenüber den bisher entschiedenen Verfahren BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 und BVerwG 2 WD 16.91 neue Erkenntnisse zum Sachverhalt und dessen Deutung vermittelt hat, sowie der gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 StPO zum Gegenstand der Berufungshauptverhandlung gemachten Urkunden und Schriftstücke und des in der Berufungshauptverhandlung erstatteten Gutachtens des Sachverständigen Professor Dr. H., auf Grund der gemäß § 118 Satz 2 WDO verlesenen Aussagen der Zeugen Oberst a.D. M., Oberstleutnant i.G. F. und Hauptmann T. sowie der Aussagen der in der Berufungshauptverhandlung vernommenen Zeugen Oberstleutnant i.G. B. und Oberstleutnant W. sowie auf Grund der tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Landgerichts F. vom 20. Oktober 1989 in der Strafsache gegen Dr. Peter A. - 50 Js 26112/84 -, die dieser Entscheidung gemäß § 77 Abs. 2 WDO zugrunde gelegt werden, steht zur Überzeugung des Senats folgender Sachverhalt fest:.

    Auf die Berufung des Angeklagten hob die 14. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main am 8. Dezember 1987 das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach Dr. Augst frei (NJW 1988, 2683).

  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

    Auf die Berufung des Angeklagten hob das Landgericht Frankfurt am 8. Dezember 1987 das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach den Angeklagten frei (NJW 1988, S. 2683 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Auf die Berufung des Angekl. hat die 14. Große StrK des LG Frankfurt am 8.12.1987 das Urteil aufgehoben und den Angekl. freigesprochen (NJW 1988, 2683).
  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

    Auf die Berufung des Angeklagten hob das Landgericht Frankfurt am 8. Dezember 1987 das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach den Angeklagten frei (NJW 1988, S. 2683 ff.).
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