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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 54.86   

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https://dejure.org/1988,2947
BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 54.86 (https://dejure.org/1988,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1988 - 1 C 54.86 (https://dejure.org/1988,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54.86 (https://dejure.org/1988,2947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Doktorgrad - Beifügung der Fakultät - Verleihungs-Hochschule - Personalausweis - Reisepaß - Eintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1686
  • NVwZ 1989, 756 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VGH Bayern, 13.08.2021 - 5 ZB 19.2519

    Eintragung eines in Russland erworbenen Doktorgrades

    aa) Das Verwaltungsgericht (UA S. 4, Rn. 15) ist in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 2.12.2015 - 6 B 33/15 - BayVBl 2016, 419 - juris Rn. 18; U.v. 13.12.1988 - 1 C 54/86 - …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 1988 (a.a.O., Rn. 11) unter Bezugnahme auf die entsprechenden Gesetzesbegründungen (BT-Drs. 10/3303, S. 12, und 10/5129, S. 5) und damals geltende Verwaltungsvorschriften dargelegt hat, sollte u.a. mit den Regelungen in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PaßG und in § 5 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG die damalige Verwaltungspraxis gesetzlich verankert und der Tatsache, dass der Doktorgrad im täglichen Leben in der Regel neben dem Namen verwendet wird, Rechnung getragen werden.

    Das Verwaltungsgericht nimmt an dieser Stelle seiner Entscheidung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1988 (1 C 54/86 - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 13. Dezember 1988 (1 C 54/86 - …

    Er hat lediglich behauptet, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1988 (1 C 54/86 - …

  • VG München, 18.02.2008 - M 25 K 07.2387

    Eintragung des slowakischen Doktorgrades "JUDr." in einen Personalausweis

    wiedergegebene Auslegung der in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PassG vorgesehenen Angabe zur Person den die Eintragung in die Personaldokumente regelnden Vorschriften allgemein zugrunde zu legen ist und dass ein Anspruch auf Eintragung eines Doktorgrades, der nur mit einem Zusatz geführt werden darf, nicht besteht (BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - u. B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - BayVGH, B. v. 26. Juni 2000 - 5 ZB 97.1472 -, B. v. 7. Juli 2000 - 5 ZB 97.1746 - u. B. v. 6. August 2007 - 5 ZB 06.3411 - jeweils ).

    Diese Auslegung von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PassG wie auch von der hier einschlägigen Bestimmung des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 PAuswG wird durch die geschichtliche Entwicklung der Passgesetze in der Bundesrepublik Deutschland gestützt (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - aaO).

    Die angegriffene pass- und ausweisrechtliche Regelung verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht (so ausdrücklich für den allgemeinen Gleichheitssatz und das Grundrecht der Berufsfreiheit das BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988, aaO).

    Personen, deren Doktorgrad nicht in ein Personalpapier eingetragen werden kann, befinden sich in keiner anderen Lage als Inhaber anderer nicht eintragungsfähiger akademischer Grade (BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - Rz 15 a.E.).

  • VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17

    Einordnung eines Bescheides als Zweitbescheid oder als wiederholende Verfügung;

    Nach Ziffer 4.1.3 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes - PassVwV - vom 17. Dezember 2009 (GMBl. 2009, 1686 ff.), die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für das Personalausweisrecht anzuwenden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist dementsprechend geklärt, dass ein Anspruch auf Eintragung eines Doktorgrades, der nur mit einem Zusatz geführt werden darf, nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

    Die angegriffene Regelung, derzufolge der Doktorgrad der Klägerin in den Reisepass und Personalausweis nicht eingetragen werden kann, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, namentlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz oder das Grundrecht der Berufsfreiheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

    Personen, deren Doktorgrad aus den oben dargelegten Gründen nicht im Reisepass oder Personalausweis eingetragen ist, befinden sich insoweit in keiner anderen Lage als die Inhaber anderer nicht eintragungsfähiger akademischer Grade (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

  • VG München, 13.11.2006 - M 25 K 05.354

    Eintragung eines ungarischen Doktorgrades in einen Personalausweis und Reisepass

    wiedergegebene Auslegung der in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PassG vorgesehenen Angabe zur Person den die Eintragung in die Personaldokumente regelnden Vorschriften allgemein zugrunde zu legen ist und dass ein Anspruch auf Eintragung eines Doktorgrades, der nur mit einem Zusatz geführt werden darf, nicht besteht ( BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - u. B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - BayVGH, B. v. 26. Juni 2000 - 5 ZB 97.1472 - u. B. v. 7. Juli 2000 - 5 ZB 97.1746 - jeweils ).

    Diese Auslegung von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PassG und § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 PAuswG wird durch die geschichtliche Entwicklung der Passgesetze in der Bundesrepublik Deutschland gestützt (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 - aaO); der Gesetzgeber hat das Herkommen ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien als rechtlichen Differenzierungsgrad angesehen und gewollt ( BayVGH, B. v. 7. Juli 2000 - 5 ZB 97.1746 - ).

    Die angegriffene pass- und ausweisrechtliche Regelung verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht (so ausdrücklich für den allgemeinen Gleichheitssatz und das Grundrecht der Berufsfreiheit das BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988, aaO).

    Soweit § 12 BGB auf die Berechtigung zur Führung des Doktorgrades analog angewendet wird (vgl. Palandt-Heinrichs, aaO, § 12 Rz 38), bleibt die Führungsbefugnis, wie dargelegt, bei Nichteintragung in die ausschließlich dem Identitätsnachweis dienenden Personaldokumente unberührt (vgl. BVerwG, U. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, B. v. 19. Januar 1987 - 1 C 14/85 - u. B. v. 29. Juni 1992 - 1 B 113/92 - jeweils ).

  • BVerwG, 02.12.2015 - 6 B 33.15

    Ungültigkeit eines Personalausweises; Einziehung eines Personalausweises;

    Die Eintragung dieser Angabe setzt voraus, dass der Ausweisinhaber berechtigt ist, den Doktorgrad in der Bundesrepublik mit dieser Abkürzung ohne Zusatz zu führen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54.86 - NJW 1989, 1686).
  • VGH Hessen, 13.05.2015 - 8 A 644/14

    Slowakischer Hochschulgrad doktor práv

    bb) Auch nach Ziffer 4.1.3 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (im Folgenden: PassVwV) vom 17. Dezember 2009 (GMBl. 2009, 1686 ff.), die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für das Personalausweisrecht anzuwenden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, juris, Rdnr. 11) - und an denen sich der Senat im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Auslegung der maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben orientiert -, dürfen ausländische Doktorgrade nur eingetragen werden, wenn die antragstellende Person nach den Hochschulgesetzen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit den Feststellungen der Kultusministerkonferenz zur Führung der Abkürzung "Dr." ohne weiteren Zusatz berechtigt ist.

    Die Differenzierung zwischen inländischen Doktortiteln und ausländischen Hochschulgraden ist sachlich gerechtfertigt, weil bezüglich der ausländischen akademischen Grade erst geklärt werden muss, in welcher Form diese geführt werden dürfen, um Fehlvorstellungen im Rechtsverkehr entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, juris, Rdnr. 15; Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 ZB 08.838 -, juris, Rdnr. 13).

  • VG Mainz, 16.11.2016 - 3 K 1538/15

    Kein Doktortitel nach Abschluss Medizinstudium in Belgien

    Da die Genehmigung des Kultusministeriums bestandskräftig ist, war der Kläger bereits deswegen von der Führung seines Grades in einer anderen Form, einschließlich möglicher Abkürzungen, ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 54/86 -, NJW 1989, 1686 und juris Rn. 14).
  • VG München, 23.10.2019 - M 25 K 17.4864

    Keine Befugnis zum Führen eines russischen Doktorgrades ohne Herkunftsbezeichnung

    Die Eintragung dieser Angabe setzt voraus, dass der Ausweisinhaber berechtigt ist, den Doktorgrad in der Bundesrepublik mit dieser Abkürzung ohne Zusatz zu führen (BVerwG, B.v. 2.12.2015 - 6 B 33/15 - beckonline Rn. 18; BVerwG, U.v. 13.12.1988 - 1 C 54/86 - beckonline; Ziff. 4.1.3 der PassVwV).

    Die Eintragung in der für das Führen des Doktorgrades zulässigen Form verstieße gegen das Personalausweisgesetz, eine Eintragung ohne den beim Führen des Doktorgrades unerlässlichen Zusatzes wäre mit dem Gesetz über die Führung akademischer Grade unvereinbar, weil sie dem Personalausweisinhaber ein rechtswidriges Führen des Doktorgrades ermöglichte (BVerwG, U.v. 13.12.1988 - 1 C 54/86 - beckonline).

    Personen, deren Doktorgrad aus den oben dargelegten Gründen nicht im Personalausweis eingetragen ist, befinden sich insoweit in keiner anderen Lage als die Inhaber anderer nicht eintragungsfähigen akademischer Grade auf (z. B. Ausweisinhaber mit dem akademischen Grad "Dipl. Ing" oder L.L.M; BVerwG, U.v. 13.12.1988 - 1 C 54/86 - beckonline).

  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 5 ZB 08.838

    Personalausweis; Eintragung eines ausländischen Doktorgrades; slowakischer

    a) Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 PAuswG nur der Doktorgrad ohne Zusätze in der abgekürzten Form "Dr." eintragungsfähig ist und deshalb jemand, der den Doktorgrad in der Bundesrepublik Deutschland nach dem hierfür maßgeblichen Landesrecht nur mit einem - nicht eintragungsfähigen - Zusatz führen darf, die Eintragung des Doktorgrades in seinen Personalausweis oder Reisepass nicht beanspruchen kann (BVerwG, U.v. 13.12.1988 - 1 C 54.86, NJW 1989, 1686; BayVGH, B.v. 26.6.2000 - 5 ZB 97.1472, B.v. 7.7.2000 - 5 ZB 97.1746 und B.v. 6.8.2007 - 5 ZB 06.3411, alle juris).
  • VG Würzburg, 16.04.1997 - W 10 K 96.195

    Reisepass; ausländischer Doktorgrad

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinen Urteilenvom 13.12.1988 ( 1 C 54.86 ) und 20.12.1988 ( 1 C 56.86 ) in vollem Umfang bestätigt, daß der Doktorgrad entsprechend der einschlägigen Verwaltungsvorschrift nur ohne Zusatz in abgekürzter Form in den Paß einzutragen sei.

    Dem § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PaßG liegt demnach die Auffassung zugrunde, daß der Doktorgrad auch weiterhin ohne Zusatz in abgekürzter Form eingetragen wird (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1988, NJW 1989, S. 1686 [BVerwG 13.12.1988 - BVerwG 1 C 54.86] ).

  • VG München, 27.07.2022 - M 7 S 21.5967

    Eintragungsfähigkeit eines ausländischen Doktortitels

  • VG Lüneburg, 31.03.2016 - 6 A 15/16

    Ausländisch; China; Doktor; Doktortitel; Dr.; Eintragung; Passregister;

  • VGH Bayern, 06.08.2007 - 5 ZB 06.3411

    Personalausweis; Reisepass; Eintragung eines ausländischen Doktorgrades;

  • VG Frankfurt/Main, 19.03.2014 - 5 K 2122/13
  • VG Frankfurt/Main, 26.06.2013 - 5 L 2135/13

    Personalausweis, Eintragung eines ausländischen Doktorgrades, slowakischer

  • BVerwG, 20.12.1988 - 1 C 56.86

    Rechtsmittel

  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 321/04

    Eintragung eines ausländischen Doktortitels in die Personalpapiere

  • VGH Bayern, 07.07.2000 - 5 ZB 97.1746
  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 5 ZB 09.2429

    Anhörungsrüge; abweichende rechtliche Würdigung

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.08.1988 - RReg. 1 St 123/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3490
BayObLG, 19.08.1988 - RReg. 1 St 123/88 (https://dejure.org/1988,3490)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1988 - RReg. 1 St 123/88 (https://dejure.org/1988,3490)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1988 - RReg. 1 St 123/88 (https://dejure.org/1988,3490)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 222; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6 lit. a

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1686 (Ls.)
  • NZV 1989, 201
  • BayObLGSt 1988, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 31.10.2011 - 3 Ws (B) 500/11

    Anforderungen an die Annahme einer Parkbucht i.S.d. StVO

    Ohne Zusatzschilder versehene Verkehrszeichen 283 und 286 (absolutes und eingeschränktes Haltverbot gemäß Anl. 2 lfd. Nr. 62 und 63 zu § 41 Abs. 1 StVO ) beziehen sich nur auf die für den fließenden Verkehr bestimmte Fahrbahn, die durch die mit ihnen angeordneten Haltverbote von Behinderungen durch haltende und parkende Fahrzeuge freigehalten werden soll, jedoch nicht auf für den ruhenden Verkehr bestimmte Parkstreifen, Park- und Ladebuchten, die nach ihrer äußeren Anlage für jeden unbefangenen Betrachter gerade zum Halten und Parken bestimmt sind und ersichtlich nicht dem fließenden Verkehr dienen (vgl. BayObLG VRS 45, 141 und 76, 284 (286); HansOLG Hamburg DAR 1976, 305; Thüringer OLG VRS 113, 368).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 3 Ss 160/05

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Zurechnung von durch eine

    Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten, die wie § 222 StGB die sorgfaltspflichtwidrige Herbeiführung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs unter Strafe stellen, ist für die Erfolgszurechnung über die kausale Verursachung im Sinne der Äquivalenzformel hinaus erforderlich, dass sich gerade die durch die Pflichtwidrigkeit des Täters gesetzte Gefahr im eingetretenen Erfolg verwirklicht hat und der Erfolg in den Schutzbereich der verletzten Sorgfaltsnorm fällt (vgl. BayObLG VRS 71, 68; OLG Hamm VRS 61, 353; 60, 38; BayObLG NZV 1989, 201; BGH NJW 1985, 1950, 1951; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. vor § 13 Rdnr. 17 d; Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 3 StVO Rdnr. 65; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 15 Rdnr. 154 ff m. w. N.; krit. zum Schutzzweckzusammenhang Duttge in MünchKomm StGB § 15 Rdnr. 180 ff m. w. N.).
  • BayObLG, 06.05.1993 - 1 ObOWi 3/93
    Das Haltverbot nach § 12 Abs. 1 Nr. 6 a (Zeichen 283) dient in erster Linie dem Schutz des fließenden Verkehrs vor Behinderungen (BGH NJW 1983, 1326 ; BGHSt 4, 182/184; BayObLGSt 1988, 127/130; OLG Hamm NZV 1991, 271), daneben auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren des fließenden Verkehrs, soweit durch haltende Fahrzeuge die Übersicht über den Verkehrsablauf beeinträchtigt wird (vgl. BGH NJW 1983, 1326 ; BayObLGSt aaO.; OLG Köln NZV 1991, 471).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.1989 - 5 Ss 337/88 - 63/88 IV   

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https://dejure.org/1989,2299
OLG Düsseldorf, 12.01.1989 - 5 Ss 337/88 - 63/88 IV (https://dejure.org/1989,2299)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.1989 - 5 Ss 337/88 - 63/88 IV (https://dejure.org/1989,2299)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 1989 - 5 Ss 337/88 - 63/88 IV (https://dejure.org/1989,2299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1686 (Ls.)
  • NStZ 1990, 39
  • NZV 1989, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1989 - 5 Ss 337/88
    So liegt es hier, nachdem der BGH eine Verhaltensweise wie die dem Angekl. zur Last gelegte mit bindender Wirkung als nicht Ä und niemals Ä strafbar bezeichnet hat [BGHSt 35, 390 Ä hier: III (336) 266 d-e].
  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11

    Fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Unfallerfolges

    Denn der Angeklagte P. ist wegen eines Verhaltens verfolgt worden, das von vornherein nicht strafbar war (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1990, 39, 40), so dass der Grundgedanke der Vorschrift, eine Art "formlose Anrechnung" vorzunehmen, nicht durchgreift (vgl. Schätzler/Kunz , StrEG, 3. Aufl. 2003, § 5 Rn. 24).
  • OLG Köln, 28.02.2017 - 2 Ws 781/16

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund grob

    Ein Anspruch ist auch nicht etwa deshalb ausgeschlossen, weil ein nach neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung strafloses Verhalten zur "Tatzeit" - also zum maßgeblichen Zeitpunkt der Anordnung der in Rede stehenden strafprozessualen Maßnahmen - noch als strafbar angesehen wurde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1989 - 5 Ss 337/88 - ; Meyer/Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl., Vorbem. zum StrEG Rdnr. 1 ).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05

    Keine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß gemäß § 370 a AO n. F. ohne Erreichen

    Hier indes ist gerade die Verurteilungswahrscheinlichkeit entfallen, weil das Landgericht eine von der Auffassung der Staatsanwaltschaft abweichende rechtliche Beurteilung vorgenommen hat (zum ähnlichen Fall des Wechsels bei der Auslegung bestimmter Tatbestandsmerkmale durch die obergerichtliche Rechtsprechung vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1990, 39).
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