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   OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88   

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https://dejure.org/1988,3749
OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88 (https://dejure.org/1988,3749)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.1988 - 2 Wx 14/88 (https://dejure.org/1988,3749)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 1988 - 2 Wx 14/88 (https://dejure.org/1988,3749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitgliedschaft einer BGB-Gesellschaft (GbR) in einem Verein; Prüfungskompetenz des Registergerichts während des Eintragungsverfahrens eines Vereins; Anforderungen an das Rechtsmittel der Beschwerde bei Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 173
  • NJW-RR 1989, 101 (Ls.)
  • Rpfleger 1988, 270
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 12.01.1988 - 5 T 224/87
    Auszug aus OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88
    In der Vereinsregistersache hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die weitere Beschwerde der Antragsteller vom 18. Februar 1988 gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12. Januar 1988 - 5 T 224/87 - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Schmitz, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Schneider und die Richterin am Landgericht Schulz-Bourmer am 16. März 1988 beschlossen :.
  • OLG Hamm, 21.07.2006 - 15 W 27/06

    Anmeldung der deutschen Niederlassung einer "Private Limited Company" nach

    Hingegen sind bloße Meinungsäußerungen des Gerichts, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH NJW 1980, 2521 = Rpfleger 1980, 273; OLG Köln NJW 1989, 173f und Rpfleger 1978, 21f).
  • BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98

    Bestellung besonderer Vertreter durch den Vorstand eines eingetragenen Vereins

    Dies ist der Fall, wenn durch die Satzung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder ein solches umgangen wird, insbesondere wenn etwa der Verein auf einen gesetzwidrigen Vereinszweck ausgerichtet oder Sittenwidrigkeit anzunehmen ist (vgl. BayObLGZ 1981, 289/294; OLG Hamm NJW-RR 1995, 119 ; OLG Köln NJW 1989, 173; OLG Stuttgart OLGZ 1971, 465).
  • LG Bonn, 06.03.2001 - 4 T 104/01

    Anfechtbare Zwischenverfügung im Registerrecht; Mitwirkungserfordernis aller

    Der Antragsteller wendet sich gegen eine anfechtbare Zwischenverfügung der Rechtspflegerin (vgl. hierzu OLG Köln NJW 1989, 173 f [OLG Köln 16.03.1988 - 2 Wx 14/88] und NJW-RR 1994, 1547, 1548).

    Dieses Merkmal unterscheidet die Verfügung von der bloßen Äußerung einer Rechtsauffassung des Rechtspflegers und Aufforderung zur Stellungnahme, die keinen Verfügungscharakter haben (vgl. OLG Köln, NJW 1989, 173, 174 [OLG Köln 16.03.1988 - 2 Wx 14/88] ; BayObLG RPfl 91, 156).

  • OLG Köln, 02.10.1996 - 2 Wx 31/96

    Bezeichnung eines Vereins als "Stiftung"

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  • OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09

    Zulässigkeit der Eintragung eines Vereins als Unterstützungskasse

    Dabei bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1981, 40; NJW 1989, 173 [174]; Rpfleger 1995, 163 [165]; Beschluss vom 13. August 1999, 2 Wx 29/99) das materielle Prüfungsrecht immer auf die vom materiellen Recht vorgegebene Aufgabenstellung.
  • BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01

    Wirkung der falschen Auskunft des Gerichts über Erfolgsaussichten eines

    Er gibt nur den Stand einer vorläufigen Meinungsbildung wieder (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 156; MittBayNot 1993, 82/83; OLG Köln NJW 1989, 173/174).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90

    Erbschein bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft auf einen Mitnacherben

    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90

    Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher

    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97

    Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und erinnerungsfähiger Entscheidung des

    Die Äußerung von Rechtsauffassungen und die Erteilung von Rechtsbelehrungen, ohne daß der Rechtspfleger damit den Willen verbindet, die Feststellung oder Änderung der Sach- und Rechtslage zu bewirken und gegenüber den Beteiligten durchzusetzen ist, sind als bloße Meinungsäußerung nicht anfechtbar; es fehlt das für eine Entscheidung maßgebliche Merkmal der Verbindlichkeit (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273; BayObLG Rpfleger 1991, 156 ; OLG Köln NJW 1989, 173, 174; Jansen § 19 Rn. 17; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 19 FGG Rn. 9; Dallmayer/Eickmann RPflG § 11 Rn. 32; Arnold/Hansens RPflG 4. Aufl. § 11 Rn. 5).
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