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   EuGH, 07.03.1989 - 215/87   

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EuGH, 07.03.1989 - 215/87 (https://dejure.org/1989,765)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1989 - 215/87 (https://dejure.org/1989,765)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1989 - 215/87 (https://dejure.org/1989,765)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

    EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die die Einfuhr von im Einfuhrmitgliedstaat zugelassenen und rezeptfrei erhältlichen, aber in einer Apotheke eines anderen Mitgliedstaats gekauften Arzneimitteln durch ...

  • EU-Kommission

    Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

  • Wolters Kluwer

    Vertrieb von Arzneimitteln in mehreren Mitgliedsstaaten; Einfuhr von zulassungspflichtigen Arzneimitteln

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 36; ; EWGV Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; EWGV Art. 36; EWGV Art. 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die die Einfuhr von im Einfuhrmitgliedstaat zugelassenen und rezeptfrei erhältlichen, aber in einer Apotheke eines anderen Mitgliedstaats gekauften Arzneimitteln durch ...

  • rechtsportal.de

    EWG -Vertrag Art. 9 f ., Art. 30, Art. 36
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung die die Einfuhr von im Einfuhrmitgliedstaat zugelassenen und rezeptfrei erhältlichen, aber in einer Apotheke eines anderen Mitgliedstaats gekauften Arzneimitteln durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freier Warenverkehr von Arzneimitteln; Mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung; Rechtfertigung von beschränkenden Maßnahmen; Schutz der öffentlichen Gesundheit

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Einfuhr von Arzeimitteln - Vereinbarkeit mit den Artikeln 30 und 36 EWG-Vertrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2185
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Hinsichtlich der im Ausgangsfall anwendbaren Grundsätze sind sowohl der Apothekerverband als auch die Beklagten des Ausgangsverfahrens sowie die deutsche und die französische Regierung der Auffassung, dass Artikel 30 EG anwendbar bleibt, solange die nationalen Regelungen nicht vollständig harmonisiert sind (Urteile vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 15, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnr. 48, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 26, vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-2575, Randnr. 10, und Ortscheit, Randnr. 14).

    Dass der Kauf eines Arzneimittels in der Apotheke eines anderen Mitgliedstaats erfolge, sei unerheblich, da die Voraussetzungen für den Zugang zum Apothekerberuf und die Bedingungen für die Berufsausübung gemeinschaftsweit harmonisiert seien (vgl. zur Richtlinie 85/432 Urteile vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 20, und Kommission/Deutschland, Randnr. 19).

    Wie die Parteien des Ausgangsverfahrens, die Mitgliedstaaten, die Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben, und die Kommission ausführen, bleibt Artikel 30 EG im Bereich der Herstellung und Vermarktung von Arzneispezialitäten so lange anwendbar, wie die Harmonisierung der nationalen Vorschriften in diesem Bereich nicht vollständig durchgeführt ist (Urteile Schumacher, Randnr. 15, Delattre, Randnr. 48, Eurim-Pharm, Randnr. 26, Kommission/Deutschland, Randnr. 10, und Ortscheit, Randnr. 14).

    Nach ständiger Rechtsprechung nehmen unter den in Artikel 30 EG geschützten Gütern und Interessen die Gesundheit und das Leben von Menschen den ersten Rang ein und ist es Sache der Mitgliedstaaten, in den durch den Vertrag gesetzten Grenzen zu bestimmen, auf welchem Niveau sie deren Schutz gewährleisten wollen und insbesondere wie streng die durchzuführenden Kontrollen sein sollen (Urteile Schumacher, Randnr. 17, Eurim-Pharm, Randnr. 26, und Ortscheit, Randnr. 16).

    Eine nationale Regelung oder Praxis fällt daher nicht unter die Ausnahmebestimmungen des Artikels 30 EG, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (Urteile Schumacher, Randnrn. 17 und 18, Delattre, Randnr. 53, Eurim-Pharm, Randnr. 27, Kommission/Deutschland, Randnrn.

  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Daher bietet der Kauf einer Brille bei einem Optiker in einem anderen Mitgliedstaat Garantien, die denen gleichwertig sind, die beim Kauf einer Brille bei einem Optiker im Inland gegeben sind (vgl. zum Kauf von Arzneimitteln in einem anderen Mitgliedstaat die Urteile vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 20, und vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-2575, Randnr. 18).
  • EuGH, 03.12.2015 - C-301/14

    Pfotenhilfe-Ungarn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 -

    Wie die Generalanwältin in Nr. 63 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, finden die Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Warenverkehr grundsätzlich unabhängig davon Anwendung, ob die betreffenden Waren zu Zwecken des Verkaufs oder Weiterverkaufs über nationale Grenzen hinweg befördert werden oder zur persönlichen Verwendung bzw. zum persönlichen Verbrauch (vgl. in diesem Sinne Urteil Schumacher, 215/87, EU:C:1989:111, Rn. 22).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Das folgt namentlich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift, die im Hinblick auf die Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften in den Rechtssachen "Schumacher" (Urt. v. 7.3.1989 - Rs. 215/87, Slg. 1989, 617, 640 Tz. 20 = NJW 1989, 2185) und "Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland" (Urt. v. 8.4.1992 - Rs. C-62/90, Slg. 1992, I-2575, 2607 f. Tz. 17, 18) nachträglich in das Arzneimittelgesetz eingefügt worden ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15

    Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV -

    Vgl. auch Urteile vom 7. März 1989, Schumacher (215/87, EU:C:1989:111, Rn. 17), vom 16. April 1991, Eurim-Pharm (C-347/89, EU:C:1991:148, Rn. 26), vom 10. November 1994, 0rtscheit (C-320/93, EU:C:1994:379, Rn. 16), und vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 103).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-62/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Die Kommission wurde auf die beanstandeten deutschen Rechtsvorschriften durch ein Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Finanzgerichts an den Gerichtshof aufmerksam (Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617).

    Es ist zu bemerken, daß sich das Urteil Schumacher auf Arzneimittel beschränkt, die im Einfuhrstaat ohne ärztliche Verschreibung erhältlich sind, während das vorliegende Verfahren Arzneimittel betrifft, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind.

    Ausserdem macht die Bundesregierung geltend, daß sich das vorliegende Verfahren nach der im Anschluß an das Urteil Schumacher erfolgten Änderung des deutschen Rechts lediglich auf die Einfuhr von in Deutschland verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Postversands beziehen könne.

    Der Gerichtshof hat im Urteil Schumacher in Randnummer 20 ausgeführt:.

    Der Gerichtshof hat im Urteil Schumacher dem Umstand einige Bedeutung beigemessen, daß die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Apothekers harmonisiert worden sind; in der vorliegenden Rechtssache ist darauf hinzuweisen, daß für den Arztberuf durch die Richtlinien 75/362 und 75/363 des Rates eine ähnliche Harmonisierung erfolgt ist.

  • EuGH, 08.04.1992 - C-62/90

    Kommission / Deutschland

    Artikel 36 bleibt auch anwendbar, da die Harmonisierung der nationalen Regelungen auf dem Gebiet der Herstellung und der Vermarktung von Arzneispezialitäten noch nicht vollständig erreicht ist (Urteil vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 15; Urteil vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 26).

    17 Der Gerichtshof hat in dem erwähnten Urteil vom 7. März 1989 in der Rechtssache Schumacher, Randnr. 20, entschieden, daß der Kauf eines Arzneimittels in einer Apotheke in einem anderen Mitgliedstaat eine Garantie bietet, die derjenigen gleichwertig ist, die auf dem Verkauf des Arzneimittels durch eine Apotheke in dem Mitgliedstaat beruht, in den das Arzneimittel von einer Privatperson eingeführt wird, und daß dies um so mehr gilt, als die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Apothekers und die Bedingungen für die Ausübung dieses Berufs in den Richtlinien 85/432 und 85/433 geregelt sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2003 - C-322/01

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KANN EINE NATIONALE MASSNAHME WIE DAS

    75: - Urteil vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87 (Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnr. 21) betreffend das Fehlen von Kontrollen bei bestimmten Einfuhrarten.

    76: - Urteil Schumacher (zitiert in Fußnote 75), Randnr. 20.77: - Vgl. die Urteile vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-158/96 (Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.

  • VG Frankfurt/Main, 24.04.1990 - V/2 H 2549/89
    Zwar bleibt es unter diesen Umständen den einzelnen Mitgliedstaaten unbenommen, nationale Regelungen etwa zur Kontrolle des Arzneimittelimports mit dem Zweck des Schutzes der Volksgesundheit aufrechtzuerhalten oder auch neu zu erlassen (vgl. z.B. EuGHE 1974, 837 [853] ...; EuGHE 1979, 649 [662] ...; EuGHE 1981, 995 [1024] ...; EuGHE 1984, 1111 [1120] ...; EuGH, NJW 1989, 2185 [2186] ...).

    Durch dieses Zulassungserfordernis wird nämlich die Einfuhr von Arzneimitteln aus einem Mitgliedstaat in einen anderen behindert (vgl. z.B. EuGHE 1975, 843 [858] ...; EuGHE 1976, 613 [635] ...; EuGHE 1980, 2299 [2312] ...; EuGH, NJW 1989, 2185 [2186] ...).

    "Eine nationale Regelung oder Praxis fällt daher nicht unter die Ausnahmebestimmung des Art. 36 EWGV, wenn die Gesundheit oder das Leben von Menschen genauso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden kann, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken" (EuGHE 1976, 613 [635] ...; ebenso EuGH, NJW 1989, 2185 [2186]; vgl. ferner EuGHE 1981, 995 [1025]).

    Eine zwingende Notwendigkeit i.S. des Art. 36 EWGV zur Untersagung des Re- bzw. Parallelimports der [hier betroffenen] Arzneimittel ist aus einem weiteren Grund zu verneinen: Zur Einfuhr von Arzneimitteln aus einem anderen EG-Staat durch Privatpersonen hat der EuGH in seinem Urteil vom 7.3.1989 (EuGH, NJW 1989, 2185 [2186]) im einzelnen ausgeführt: "Kauft eine Privatperson in einer Apotheke in einem anderen Mitgliedstaat ein Arzneimittel, das in dem Mitgliedstaat, in den sie es zum persönlichen Gebrauch einführt, zugelassen und rezeptfrei erhältlich ist, so stellt eine Bestimmung wie der für den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens maßgebende § 73 AMG offensichtlich eine Maßnahme dar, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr beschränkt, ohne daß sie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt wäre.

  • LG Frankfurt/Main, 25.04.2001 - 12 O 50/01

    Internetapotheke III: Kein Versandhandel in Deutschland

    § 73 Abs. 2 Ziffer 6 a AMG sei durch den Bundesgesetzgeber unter Druck der Entscheidungen "Schumacher" (Rechtssache 215/87, Urteil vom 07.03.1989) und "Kommission" des Europäischen Gerichtshofs geschaffen worden.

    Die Vorlagefrage Ziffer 1.) ist in dieser Fragestellung vom Europäischen Gerichtshof bereits beantwortet, und zwar aufgrund der Urteile des EuGH in der Rechtssache 215/87 Schumacher gegen Hauptzollamt Frankfurt am Main Ost und in der Rechtssache C 62/90 Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland.

    Diese Bestimmung (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 a AMG) ist durch die 8. AMG-Novelle in das Arzneimittelgesetz eingefügt worden, und zwar als notwendige gesetzgeberische Schlußfolgerungen aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache 215/87 (Schumacher gegen Hauptzollamt Frankfurt am Main Ost) und Rechtssache C-62/90 (Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland).

  • EuGH, 10.11.1994 - C-320/93

    Ortscheit / Eurim-Pharm

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-120/95

    Nicolas Decker gegen Caisse de maladie des employés privés.

  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 6 U 240/00

    Apothekenpflichtige Arzneimittel - Internet-Vertrieb - Verstoß gegen deutsches

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00

    Internetapotheke geschlossen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-320/93

    Lucien Ortscheit GmbH gegen Eurim-Pharm Arzneimittel GmbH.

  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 3.22

    Beihilfefähigkeit des von einer inländischen Apotheke in der Schweiz bestellten

  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 4.22

    Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im

  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

  • BVerwG, 03.08.1989 - 3 C 7.86

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Voraussetzungen für die

  • EuGH, 11.07.2000 - C-473/98

    SCHWEDEN DARF DIE VERWENDUNG VON TRICHLORETHYLEN ZU GEWERBLICHEN ZWECKEN

  • EuGH, 16.04.1991 - C-347/89

    Freistaat Bayern / Eurim-Pharm

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-301/14

    Pfotenhilfe-Ungarn - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von

  • EuGH, 23.01.2018 - C-267/16

    Buhagiar u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Räumlicher Anwendungsbereich des

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2010 - C-108/09

    Ker-Optika - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses durch eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-178/20

    Pharma Expressz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-170/04

    Rosengren u.a. - Alkoholische Getränke - Schwedisches Einzelhandelsmonopol -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2000 - C-473/98

    Toolex

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-900/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann die in Südfrankreich erlaubte

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1999 - C-94/98

    Rhône-Poulenc Rorer und May & Baker

  • EuGH, 21.03.1996 - C-297/94

    Bruyère u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-358/01

    Kommission / Spanien

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00

    Internetapotheke geschlossen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-63/94

    Groupement national des négociants en pommes de terre de Belgique gegen ITM

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1991 - C-60/89
  • SG Dresden, 19.05.2005 - S 18 KR 400/01

    Anspruch einer krankenversicherten Stotterers auf Erstattung der für eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-321/93

    José Imbernon Martínez gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-201/94

    The Queen gegen The Medicines Control Agency, ex parte Smith & Nephew

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