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   BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87   

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https://dejure.org/1989,535
BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87 (https://dejure.org/1989,535)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1989 - I ZR 85/87 (https://dejure.org/1989,535)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1989 - I ZR 85/87 (https://dejure.org/1989,535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergleichende Werbung - Bezugnehmende Werbung - Zulässigkeit der Werbung - Arzneimittelwerbung - Patentschutz für den Wirkstoff - Patent

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden Werbung mit "Bioäquivalenz" ("Bioäquivalenz-Werbung")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines Generikum-Arzneimittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 107, 136
  • NJW 1989, 2327
  • NJW-RR 1989, 1126 (Ls.)
  • ZIP 1989, 877
  • MDR 1989, 792
  • DB 1989, 1621
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    Demgegenüber beschränkt sich die Kerntheorie darauf, ein im "Kern" feststehendes und bei dessen sachgerechter Auslegung auch eine abweichende Handlung bereits umfassendes Verbot auf Letztere anzuwenden (BGH, Urteil vom 30. März 1989 - I ZR 85/87, WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung, insoweit nicht in BGHZ 107, 136; vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 57 Rn. 14).

    Nur so ist der Umfang der Rechtskraft sicher feststellbar und eine Grundlage der Vollstreckung gegeben, die den Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Die nach der Kerntheorie angenommene Rechtskraftwirkung setzt allerdings - schon im Hinblick auf die Bindung des Gerichts an den gestellten Antrag (§ 308 Abs. 1 ZPO) - voraus, dass auch kerngleiche Abweichungen von der konkreten Verletzungsform, wie sie vom materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch mit umfasst sind (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 29/98, GRUR 2000, 907, 909 = WRP 2000, 1258 - Filialleiterfehler), mit Streitgegenstand gewesen sind und die gerichtliche Entscheidung über den Streitgegenstand daher solche Abweichungen von der konkreten Verletzungsform mit verboten hat (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 85/87, WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung, insoweit nicht in BGHZ 107, 136; Teplitzky aaO Kap. 57 Rdn. 12; Ahrens/Ahrens aaO Kap. 36 Rdn. 71; Rüßmann in Festschrift für Lüke, 1997, S. 675, 684; a.A. OLG Düsseldorf GRUR 1994, 81, 82 = WRP 1993, 487).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Ist das begehrte Verbot aber eng auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt, sind einer erweiternden Auslegung des Unterlassungsantrags und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf den Sanktionscharakter der Ordnungsmittel des § 890 ZPO ebenfalls enge Grenzen gezogen (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 85/87, WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung, insoweit nicht in BGHZ 107, 136; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 36 Rdn. 55; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 12 Rdn. 6.4; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 57 Rdn. 15 f.; Wieczorek/Schütze/Büscher, ZPO, 3. Aufl., § 322 Rdn. 147).
  • KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12

    Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu

    Im Hinblick darauf, dass der Verbotstenor nicht nur auf die konkret formulierte Verletzungsform beschränkt ist, sondern auch Abwandlungen umfasst, wenn in ihnen das Charakteristische der titulierten Form zum Ausdruck kommt (vgl. BGH WRP 1989, 572 - Bioäquivalenz-Werbung; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2010, 855 - Folienrollos, Rn 17; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 12 Rn 6.4), kann eine andere Begründung des Verbots sich durchaus auf die Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten auswirken.
  • BGH, 11.06.1992 - I ZR 226/90

    Therapeutische Äquivalenz - Anlehnende Werbung

    Insbesondere kann offenbleiben, ob nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2477) im Hinblick auf die darin vorgesehene Festbetragsregelung (vgl. § 31 Abs. 2 Satz 1 SGB V i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz, SGB V) dem Informationsinteresse der Ärzteschaft und dem Allgemeininteresse an einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen ein anderer Stellenwert als vordem (vgl. BGHZ 107, 136, 138 ff. - Bioäquivalenz-Werbung) beizumessen sein könnte und ob dies und/oder der Blick auf eine von der EG-Kommission vorgeschlagene Richtlinie des Rates über vergleichende Werbung Anlaß bieten könnte, die Maßstäbe der genannten Senatsentscheidung für die Prüfung der Frage der Zulässigkeit einer anlehnenden vergleichenden Werbung neu zu überdenken.

    Das Berufungsgericht ist ferner rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß eine anlehnende bezugnehmende Werbung als grundsätzlich wettbewerbswidrig anzusehen ist und nur besondere Umstände diese ihr regelmäßig anhaftende Unlauterkeit entfallen lassen können (BGHZ 107, 136, 137 - Bioäquivalenz-Werbung).

    Ob sich diese Umstände darin erschöpfen, daß für die Anlehnung in der gewählten Form ein hinreichender Anlaß besteht und die Angaben sich nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen und der wahrheitsgemäßen, sachlich richtigen Erörterung halten, oder darüber hinaus weitere Umstände hinzutreten müssen (so BGHZ 107, 136, 138 - Bioäquivalenz-Werbung), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da die Werbung der Beklagten schon die genannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt; denn nach den aus Rechtsgründen nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts besteht weder für die Anlehnung in der gewählten - und allein noch den Streitgegenstand bildenden - Form der konkreten Werbeanzeige ein hinreichender Anlaß, noch halten sich die Angaben in der Anzeige nach Art und Maß in den Grenzen des Erforderlichen.

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Abgesehen davon, daß dies die Abweisung der Klage indessen schon deshalb nicht rechtfertigen kann, weil das Berufungsgericht, wie die Revision zu Recht rügt, danach jedenfalls auf eine entsprechende Antragstellung hätte hinwirken müssen (§ 139 ZPO), ist eine neue Leistungsklage jedoch nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 85/87, WRP 1989, 572, 573 f. - Bioäquivalenz-Werbung; insoweit in BGHZ 107, 136 nicht abgedruckt; Melullis, Hdb. d. Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl. Rdn. 553 ff.).
  • KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21

    Copyright-Inkasso - Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeitsvermutung für den

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn zweifelhaft sein kann, ob ein Verhalten von einem bereits erwirkten Unterlassungsgebot erfasst ist und der Anspruchsteller damit rechnen muss, dass der Anspruchsgegner eine Zuwiderhandlung gegen den bereits erwirkten Titel in Abrede stellt (BGH, Urteil vom 07. April 2011 - I ZR 34/09, Rn. 20, juris - Leistungspakete im Preisvergleich; Urteil vom 30. März 1989 - I ZR 85/87, BGHZ 107, 136-142, Rn. 23 nach juris - Bioäquivalenz-Werbung; OLG Köln, Urteil vom 24. August 2012 - I-6 U 72/12, Rn. 12, juris; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, 7. Aufl. 2016, UWG § 12 Rn. 128).
  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 98/21

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel durch

    Der Umstand, dass der Titel insoweit vom Prozessgericht als Vollstreckungsgericht (§ 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO) anhand der Entscheidungsgründe ausgelegt werden muss, hindert nicht seine Bestimmtheit (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1989 - I ZR 85/87, BGHZ 107, 136 [juris Rn. 24] - Bioäquivalenz-Werbung).
  • BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96

    Gesellschaftsvertrag des von Kfz-Haftpflichtversicherern gegründeten

    Unbeschadet der Frage, ob das Institut der wettbewerbsrechtlichen Abwehr einem Kartellverstoß nach § 1 GWB entgegengehalten werden kann, scheitert seine Berücksichtigung hier schon daran, daß der Gesellschaftsvertrag der RF zu 1 und dessen Umsetzung auch nach Darstellung der Rechtsbeschwerdeführerinnen nicht lediglich dazu diente, einem rechtswidrigen Zustand oder Eingriff entgegenzuwirken, wie es die Abwehr voraussetzt (vgl. BGHZ 107, 136, 141 - Bioäquivalent-Werbung; BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 141/65, GRUR 1968, 262, 265 - Fälschung).
  • KG, 31.01.2017 - 5 U 63/16

    Wettbewerbswidrige Email-Werbung: Wirkung des Widerspruchs

    Der Verbotstenor ist nicht nur auf die konkret formulierte Verletzungsform beschränkt, sondern umfasst auch Abwandlungen, wenn in ihnen das Charakteristische der titulierten Form zum Ausdruck kommt (vgl. BGH WRP 1989, 572 - Bioäquivalenz-Werbung; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG, Rn 25; BGH GRUR 2010, 855 - Folienrollos, Rn 17; Hess in: jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 12, Rn 254; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn 6.4).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2015 - 15 U 15/15

    Umfang der Rechtskraft eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels

  • OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 65/21

    Bewerbung eines Likörs ohne Angabe eines Grundpreises Formulierung von

  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 148/88

    Abschlußerklärung - Rechtsschutzbedürfnis; Ausnutzung von Unerfahrenheit

  • OLG München, 12.11.2003 - 7 U 3739/03

    Wettbewerbliche Unterlassungsverfügung

  • LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
  • OLG Brandenburg, 24.05.2022 - 6 U 65/21
  • OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 6 W 33/18

    Unterlassungsvollstreckung: Reichweite eines gegen das Angebot "gefälschter"

  • KG, 25.03.2021 - 5 W 1135/20

    liebevolle Community - Bestimmtheit der konkreten Verletzungsform einer

  • OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

  • OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 140/92

    Vergleichende Werbung; Konkurrenzpräparate

  • KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19

    Vollstreckung eines Unterlassungsgebots zur Bewerbung der Magnetfeldtherapie:

  • OLG Köln, 27.01.2005 - 6 W 4/05

    Verbotsumfang bei geänderter Ausstattung - Sektetikett mit kyrillischem

  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 4 U 125/09

    Verwirkung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • KG, 20.05.2005 - 5 U 172/04

    Schlankheitswerbung: Konkrete Irreführung als Voraussetzung einer unzulässigen

  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 59/87

    "Die echte Alternative"; Unzulässigkeit bezugnehmender, rufausbeutender Werbung

  • KG, 12.02.2013 - 5 W 14/13
  • LG Dortmund, 26.08.2019 - 10 O 233/02

    Zwangsvollstreckung, Unterlassungsgebot, kerngleicher Verstoß

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 20 W 146/10

    Umfang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels; Feststellung eines

  • LG Hamburg, 24.11.2008 - 315 O 396/08

    Unterlassungsvollstreckung: Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Benutzung einer

  • OLG Köln, 17.04.1998 - 6 U 62/97

    Erhebung der Hauptsacheklage nach Abgabe einer räumlich beschränkten

  • OLG Köln, 02.05.1997 - 6 U 18/90

    Einschieben in fremde Serie, Mischsystem, unmittelbare Leistungsübernahme

  • LG Berlin, 03.08.2005 - 97 O 62/04

    Wettbewerbswidriges Fehlen des Kostenaufschlags bei Kreditkartenzahlung im

  • OLG Dresden, 04.11.1999 - 14 W 1338/99

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot aus

  • OLG Dresden, 25.06.1999 - 14 W 1190/98

    Verbotsumfang eines auf Einstellung von auf einen nicht ordnungsgemäß

  • OLG Dresden, 23.06.1999 - 14 W 1541/98

    Unzulässigkeit einer Bewerbung von Gebrauchtwagen gegenüber Letztverbrauchern mit

  • LG Berlin, 03.08.2005 - 97 Q 62/04
  • KG, 10.06.2011 - 5 W 58/11
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