Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 01.06.1989

Rechtsprechung
   BayObLG, 11.05.1989 - RReg. 5 St 5/89   

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https://dejure.org/1989,3097
BayObLG, 11.05.1989 - RReg. 5 St 5/89 (https://dejure.org/1989,3097)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.1989 - RReg. 5 St 5/89 (https://dejure.org/1989,3097)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - RReg. 5 St 5/89 (https://dejure.org/1989,3097)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2901
  • NStZ 1989, 434
  • BayObLGSt 1989, 80
 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.06.1989 - 1 Ws 456/89   

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https://dejure.org/1989,5858
OLG Düsseldorf, 01.06.1989 - 1 Ws 456/89 (https://dejure.org/1989,5858)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.1989 - 1 Ws 456/89 (https://dejure.org/1989,5858)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - 1 Ws 456/89 (https://dejure.org/1989,5858)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2901
  • MDR 1990, 73
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 15.12.2005 - 1 Ss 490/04

    Gebührenübererhebung: Abschluss einer unzulässigen Honorarvereinbarung als

    Betrug kann neben der Spezialvorschrift der Gebührenüberhebung nur vorliegen, wenn zu der Täuschung über das Entstehen und die Höhe der Zahlungspflicht, die begriffsnotwendig zum Tatbestand des § 352 gehört, eine weitergehende Täuschung hinzutritt (vgl. BGHSt 2, 35; OLG Köln NStZ 1991, 239; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2901), die den Mandanten zum Abschluß einer Honorarvereinbarung bewegen soll.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.10.2009 - 2 AGH 10/09

    Trotz Änderung der Interessenlage ändert sich nichts an der Identität des

    Dass das Verhalten des Rechtsanwalts für einen seiner Mandanten tatsächlich schädlich oder für eine andere Partei nützlich ist, ist dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1989, 2901; Feuerich-Weyland, a.a.O., Rdnr. 64 zu § 43 a).
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