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   BSG, 04.10.1988 - 4/11a RK 2/87   

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BSG, 04.10.1988 - 4/11a RK 2/87 (https://dejure.org/1988,2157)
BSG, Entscheidung vom 04.10.1988 - 4/11a RK 2/87 (https://dejure.org/1988,2157)
BSG, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 4/11a RK 2/87 (https://dejure.org/1988,2157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung ärztlicher Behandlungskosten und Verordnungskosten - Inanspruchnahme von Sachleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berufung - wiederkehrende Leistungen - Zusammenrechnung - Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungspflicht - Rückwirkend - Beiträge - Nacherhebung - Sachleistung - Unmöglichkeit - Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2970
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 25/69
    Auszug aus BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87
    Damit war es der Beklagten unmöglich geworden, dem Kläger ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arzneimitteln als Naturalleistung - nachträglich - zuzuwenden (vgl dazu auch § 368 d RVO und BSGE 34, 172, 174 - SozR Nr. 6 zu § 368 d RVO).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung jedoch bereits bisher - abgesehen von der gesetzlich normierten Notfallbehandlung (§ 368 d RVO; vgl hierzu BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368 d RVO) - zugelassen, wenn die Krankenkasse den Antrag des Versicherten auf Gewährung der Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und ihn dadurch zur Behandlung auf eigene Kosten gezwungen hat (BSGE 35, 10, 14; 53, 273, 277) [BSG 13.05.1982 - 8 RK 34/81]oder wenn der Berechtigte zwar nicht versucht hat, eine Sachleistung zu erlangen, jedoch von vornherein feststand, daß ihm diese vom Versicherungsträger verweigert würde (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86; BSG SozR 3100 § 18 Nr. 9).

    Mit dieser Rechtsprechung weicht der Senat nicht i.S. von § 42 SGG von den Urteilen des 11. Senats vom 24. Februar 1961 (BSGE 14, 59, 63) und des 3. Senats vom 24. April 1972 (BSGE 34, 172, 173 f) ab.

  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 34/81
    Auszug aus BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87
    Ausnahmen von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung jedoch bereits bisher - abgesehen von der gesetzlich normierten Notfallbehandlung (§ 368 d RVO; vgl hierzu BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368 d RVO) - zugelassen, wenn die Krankenkasse den Antrag des Versicherten auf Gewährung der Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und ihn dadurch zur Behandlung auf eigene Kosten gezwungen hat (BSGE 35, 10, 14; 53, 273, 277) [BSG 13.05.1982 - 8 RK 34/81]oder wenn der Berechtigte zwar nicht versucht hat, eine Sachleistung zu erlangen, jedoch von vornherein feststand, daß ihm diese vom Versicherungsträger verweigert würde (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86; BSG SozR 3100 § 18 Nr. 9).

    Hierbei handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch des Klägers, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Geldanspruch, der aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsen ist (BSGE 53, 273, 277 [BSG 13.05.1982 - 8 RK 34/81]; BSG SozR 3100 § 18 Nr. 9).

  • BSG, 04.10.1984 - 9a RVi 1/84

    Heilbehandlung - Erstattungsverfahren - Aufwendungsersatz - Sachleistung

    Auszug aus BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87
    Ausnahmen von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung jedoch bereits bisher - abgesehen von der gesetzlich normierten Notfallbehandlung (§ 368 d RVO; vgl hierzu BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368 d RVO) - zugelassen, wenn die Krankenkasse den Antrag des Versicherten auf Gewährung der Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und ihn dadurch zur Behandlung auf eigene Kosten gezwungen hat (BSGE 35, 10, 14; 53, 273, 277) [BSG 13.05.1982 - 8 RK 34/81]oder wenn der Berechtigte zwar nicht versucht hat, eine Sachleistung zu erlangen, jedoch von vornherein feststand, daß ihm diese vom Versicherungsträger verweigert würde (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86; BSG SozR 3100 § 18 Nr. 9).

    Hierbei handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch des Klägers, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Geldanspruch, der aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsen ist (BSGE 53, 273, 277 [BSG 13.05.1982 - 8 RK 34/81]; BSG SozR 3100 § 18 Nr. 9).

  • BSG, 26.07.1978 - 3 RK 24/78

    Erstattungsanspruch - Serie von Behandlungen - Anspruch auf wiederkehrende

    Auszug aus BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87
    Daß es sich im vorliegenden Rechtsstreit nicht mehr um die Leistungen der Krankenpflege selbst handelt, sondern nur noch die Übernahme der aufgewendeten Kosten in einem Betrag geltend gemacht wird, ändert nichts an der Natur des für die Zulässigkeit der Berufung maßgebenden Prozeßanspruchs (BSGE 19, 270, 272; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 10 und Nr. 35).

    Nach den den Senat bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG), die sich durch die Inbezugnahme in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils auch auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten beziehen, betrifft der Rechtsstreit wiederkehrende Leistungen für einen Zeitraum von mehr als 13 Wochen (vgl hierzu im einzelnen BSG SozR 1500 § 144 Nr. 10).

  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 97/75

    Beitragszuschuß - Entstehung des Anspruchs - Rentenfeststellungsbescheid - Beginn

    Auszug aus BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87
    Die Erhebung der Einrede der Verjährung ist unzulässig, wenn damit eine unzulässige Rechtsausübung, ein Verstoß gegen Treu und Glauben i.S. des § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbunden ist (zB BSGE 42, 219, 222; VerbKomm, SGB 1, Stand 1. Juli 1984, § 45 Anm 5 m.w.N.).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87
    Ausnahmen von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung jedoch bereits bisher - abgesehen von der gesetzlich normierten Notfallbehandlung (§ 368 d RVO; vgl hierzu BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368 d RVO) - zugelassen, wenn die Krankenkasse den Antrag des Versicherten auf Gewährung der Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und ihn dadurch zur Behandlung auf eigene Kosten gezwungen hat (BSGE 35, 10, 14; 53, 273, 277) [BSG 13.05.1982 - 8 RK 34/81]oder wenn der Berechtigte zwar nicht versucht hat, eine Sachleistung zu erlangen, jedoch von vornherein feststand, daß ihm diese vom Versicherungsträger verweigert würde (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86; BSG SozR 3100 § 18 Nr. 9).
  • BSG, 29.02.1972 - 4 RJ 237/71

    Zur Frage, ob Heilbehandlung iS von RVO § 1237 Abs 1 und 2 als wiederkehrende

    Auszug aus BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87
    Von diesen Merkmalen sind ärztliche Behandlung und Krankenpflege grundsätzlich nicht gekennzeichnet (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 29. Februar 1972 - 4 RJ 237/71 = SozR Nr. 29 § 144).
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87
    Eine einmalige Leistung liegt nur vor, wenn es sich um ein Geschehen handelt, das sich seiner Natur nach in einem bestimmten, verhältnismäßig kurzen Zeitraum abspielt und sich im wesentlichen in einer einzigen Handlung (Gewährung) erschöpft (BSGE 2, 135, 136; 43, 134, 135; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 35).
  • BSG, 21.12.1971 - GS 4/71

    Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche -

    Auszug aus BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87
    Nur das Recht auf die konkrete Einzelleistung unterliegt aber der Verjährung (vgl BSGE 34, 1, 4, 13).
  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

    Auszug aus BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87
    Ein weitergehender allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Sozialleistungen - auch beim Fehlen eines aufzuhebenden Verwaltungsaktes - unabhängig von den Verjährungsregelungen nicht über vier Jahre hinaus rückwirkend zu erbringen sind, läßt sich weder aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift noch aus ihrer systematischen Stellung im Gesetz ableiten (Urteil des erkennenden Senats vom 26. Mai 1987 - 4 a RJ 49/86 = BSGE 62, 10, 13 ff - SozR 2200 § 1254 Nr. 7 mit ausführlicher Begründung).
  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55

    Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung

  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

  • BSG, 26.03.1963 - 3 RK 76/59

    Zu einem Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Krankenhauspflege;

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • BVerwG, 25.06.1979 - 6 C 58.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • BSG, 24.02.1961 - 11 RV 60/60

    Zwingende Gründe - Inanspruchnahme der Krankenkasse - Verwaltungsbehörde

  • BSG, 24.09.1986 - 8 RK 31/85

    Einmalige Leistung iS § 144 SGG

  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73

    Kassenhonorarstreitigkeit - Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen -

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Das BSG hat auch entschieden, daß Leistungsansprüche aus einem Krankenversicherungsverhältnis solange nicht verjähren, wie die vorgreifliche Frage des Bestehens oder Nichtbestehens des Versicherungsverhältnisses streitig ist (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 113).

    Auch im Sozialrecht und insbesondere im Beitragsrecht steht der gesetzlich zugelassenen Verjährungseinrede (§ 25 SGB IV) der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs entgegen, wenn der Gläubiger im Vertrauen auf ein konkretes, ihm gegenüber an den Tag gelegtes Verhalten des Beitragsschuldners die Ansprüche nicht innerhalb der Verjährungsfrist verfolgt hat (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 113 S 255; BSG USK 82182 und USK 77190).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 4 R 2167/15
    Eine solche schwere Störung des Äquivalenzprinzips sei nicht hinnehmbar, weil kein Grund ersichtlich sei, der es rechtfertigen könnte, dass bei der für beide Teile des Versicherungsverhältnisses gleichen, ihr Verhalten bestimmenden und erklärenden subjektiven Ausgangslage - Unwissenheit über das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses schon in der Vergangenheit - der andere Teil (Versicherungsträger) für die gleiche Zeit nur (durch Beitragsansprüche ohne Leistungsverpflichtung) begünstigt, der andere Teil (Versicherter bzw. Arbeitgeber) für die gleiche Zeit ausschließlich (durch Beitragspflicht) benachteiligt wäre (unter Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 4. Oktober 1988 - 4/11a RK 2/87 - in juris).

    Aus dem Urteil des BSG vom 4. Oktober 1988 (a.a.O.) folge nichts anderes.

    Für den vorliegenden Fall ist ferner zu berücksichtigen, dass sich die Rechtsprechung des BSG zum Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzip in erster Linie auf das sozialrechtliche Versicherungsverhältnis zwischen Sozialversicherungsträger und Versichertem bezieht (vgl. BSG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 4/11a RK 2/87 - in juris, Rn. 19) und mithin nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger übertragbar ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2012 - L 11 KR 4952/10 - in juris, Rn. 43 m.w.N.).

    Deshalb hat es zwar verlangt, dass dem Versicherten aus dem Versicherungsverhältnis wenigstens derjenige Schutz gewährt wird, der bei dieser Sachlage noch erbringbar ist, z.B. eine Kostenerstattung (BSG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 4/11a RK 2/87 - in juris, Rn. 18).

    Selbst eine solche Äquivalenzstörung kann jedoch hingenommen werden, wenn sie auf ein dem Versicherten nach dem Inhalt des sozialrechtlichen Versicherungsverhältnis vorwerfbares Verhalten zurückgeht (BSG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 4/11a RK 2/87 - in juris, Rn. 19).

  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Auch im Sozialrecht und insbesondere im Beitragsrecht steht der gesetzlich zugelassenen Verjährungseinrede (§ 25 SGB IV) der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Gläubiger im Vertrauen auf ein konkretes, ihm gegenüber an den Tag gelegtes Verhalten des Beitragsschuldners die Ansprüche nicht innerhalb der Verjährungsfrist verfolgt hat (BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 27; SozR 2200 § 182 Nr. 113 S 255; BSG USK 82182 S 825 und USK 77190 S 780) .
  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 19/07 R

    Erziehungsrente - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Anwendbarkeit der

    Dies spricht dafür, daß mit dieser Formulierung der Wirkungsbereich des § 45 SGB I nicht weiter eingeschränkt werden sollte, als sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (so auch BSGE 74, 267, 269 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4 S 11f; BSG SozR 2200 § 1254 Nr. 7; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 113 S 254).".
  • BSG, 31.01.2017 - B 13 R 33/16 BH

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Dies hat das BSG insbesondere vor dem Hintergrund entschieden, dass der Versicherte die Naturalleistungsansprüche gegenüber dem Krankenversicherungsträger etwa aufgrund von Unkenntnis der eingetretenen Krankenversicherungspflicht nicht geltend gemacht und der Träger zwar Beiträge trotz Fälligkeit zunächst nicht erhoben, aber später nachgefordert hat (vgl BSGE 51, 89, 97 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 S 125; BSGE 57, 179, 181 = SozR 2200 § 517 Nr. 8 S 22; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 113 S 252) .

    Soweit die Äquivalenzstörung jedoch auf ein dem Versicherten nach dem Inhalt des Versicherungsverhältnisses vorwerfbares Verhalten zurückgeht, ist sie grundsätzlich hinnehmbar (vgl BSG Urteil vom 4.10.1988 - 4/11a RK 2/87 - SozR 2200 § 182 Nr. 113 S 252) .

    Daher kommt es hier nicht darauf an, ob eine rechtswidrige Ruhensverfügung und die dadurch von der Beigeladenen zusätzlich ausgelöste "Äquivalenzstörung" durch Kostenerstattungsansprüche (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 113 S 253) oder Schadensersatzansprüche auszugleichen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 KR 5697/11
    Für den vorliegenden Fall ist ferner zu berücksichtigen, dass sich die Rechtsprechung des BSG zum Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzip in erster Linie auf das sozialrechtliche Versicherungsverhältnis zwischen Sozialversicherungsträger und Versichertem bezieht (vgl BSG 04.10.1988, 4/11 a RK 2/87, SozR 2200 § 182 Nr. 113) und mithin nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger übertragbar ist (Urteile des Senats vom 13.03.2012, L 11 KR 4952/10, NZS 2012, 789-790; 20.04.2010, L 11 KR 5269/08, RdNr 26, juris).

    Deshalb hat es zwar verlangt, dass dem Versicherten aus dem Versicherungsverhältnis wenigstens derjenige Schutz gewährt wird, der bei dieser Sachlage noch erbringbar ist, zB eine Kostenerstattung (BSG 04.10.1988, 4/11a RK 2/87, NJW 1989, 2970).

    Selbst eine solche Äquivalenzstörung kann jedoch hingenommen werden, wenn sie auf ein dem Versicherten nach dem Inhalt des sozialrechtlichen Versicherungsverhältnis vorwerfbares Verhalten zurückgeht (BSG 04.10.1988 aaO).

  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Über diese hinaus hat die Rechtspr weitere Ausnahmen lediglich in zwei Sonderfällen für zulässig erachtet, in denen die Inanspruchnahme von Sachleistungen unmöglich gewesen ist (Erstattung der Kosten einer in dringenden Bedarfslagen - BSGE 42, 117, 119 = SozR 2200 § 184 Nr. 4 S 10 - oder einer deshalb selbstbeschafften Leistung, weil die Krankenkasse (KK) zuvor rechtswidrig die Gewährung einer Sachleistung abgelehnt hat und der Versicherte deswegen gezwungen gewesen ist, sich die erforderliche Leistung auf eigene Kosten zu verschaffen - vgl ua BSGE 46, 179, 182 = SozR 2200 § 182 Nr. 32 S 61; BSGE 48, 258, 260 = SozR aaO Nr. 47 S 81; BSG USK 81179 S 742; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86 S 179 sowie neuerdings zur Kostenerstattung nach rückwirkender "Aktivierung" des Versicherungsverhältnisses BSG SozR 2200 § 182 Nr. 113 S 251 f; jeweils mit umfangreichen Hinweisen).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2012 - L 11 KR 4952/10

    Krankenversicherung - Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Beitragsnacherhebung

    Für den vorliegenden Fall ist ferner zu berücksichtigen, dass sich die Rechtsprechung des BSG zum Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzip in erster Linie auf das sozialrechtliche Versicherungsverhältnis zwischen Sozialversicherungsträger und Versichertem bezieht (vgl BSG 04.10.1988, 4/11 a RK 2/87, SozR 2200 § 182 Nr. 113) und mithin nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger übertragbar ist (Urteil des Senats vom 20.04.2010, L 11 KR 5269/08, juris RdNr 26; insoweit nicht überzeugend SG Aachen 10.01.2003, S 8 RA 94/02; SG Münster 19.03.2009, S 31 R 2387/08, beide veröffentlicht in juris).
  • BSG, 07.03.2013 - B 13 R 481/12 B
    Eine nähere Begründung wäre aber notwendig und im Übrigen auch naheliegend gewesen, zumal der Kläger die gerügte Divergenz (vgl unten 2.) damit begründet, dass das Berufungsurteil von der Entscheidung des BSG vom 4.10.1988 (4/11a RK 2/87 - SozR 2200 § 182 Nr. 113) abweiche, in der das BSG festgestellt habe, dass das sozialrechtliche Versicherungsverhältnis vom Äquivalenzprinzip getragen sei und dieses Urteil auch für das System der gesetzlichen Rentenversicherung gelte.

    11 Der Kläger ist der Ansicht, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des BSG vom 4.10.1988 (4/11a RK 2/87 - SozR 2200 § 182 Nr. 113) ab.

  • BSG, 08.08.2012 - B 12 R 49/11 B
    5 1. Der Kläger beruft sich zunächst auf eine Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des BSG vom 4.10.1988 (4/11a RK 2/87 - SozR 2200 § 182 Nr. 113).

    11 Hierzu führt der Kläger ua aus, das Urteil des BSG vom 4.10.1988 (SozR 2200 § 182 Nr. 113) sehe zur Auflösung des gestörten Äquivalenzprinzips die Kostenerstattung vor.

  • BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 27/12 B

    Krankenversicherung - rückwirkende Feststellung der Mitgliedschaft - Unkenntnis

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 22 R 1117/10

    Beitragspflichtige Krankenversicherung - Äquivalenzprinzip - Abkommen BRD und

  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei illegaler

  • BSG, 18.03.2014 - B 12 R 37/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - nicht

  • SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit einer rückwirkende Nacherhebung von Beiträgen

  • BSG, 05.01.2017 - B 12 R 53/15 B

    Beiträge zur Krankenversicherung; Divergenzrüge; Begriff der Abweichung;

  • BSG, 21.03.2011 - B 12 KR 76/10 B
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 KR 3192/12
  • BSG, 25.09.2012 - B 12 KR 127/11 B
  • SG Hannover, 07.12.2009 - S 6 R 673/07
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Rechtsprechung
   BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1792
BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88 (https://dejure.org/1989,1792)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1989 - 5 AZR 248/88 (https://dejure.org/1989,1792)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1989 - 5 AZR 248/88 (https://dejure.org/1989,1792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.
    Anspruch des erkrankten Arbeiters auf Feiertagsvergütung [nicht auf Krankenlohn] für Feiertage, die in den Krankheitszeitraum fallen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    FeiertLohnzG § 1; LFZG §§ 1, 2; MTV für die gewerbl. Arbeitnehmer in der Druckindustrie vom 6.7.1984 §§ 6, 12
    Lohnfortzahlung für am Feiertag erkrankten Arbeiter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2970 (Ls.)
  • NZA 1989, 715
  • BB 1989, 1900
  • DB 1989, 1878
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 173/78

    Gesetzlicher Feiertag - Kurzarbeitsperiode - Feiertagsvergütung -

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88
    So löst z. B. § 1 Abs. 1 Satz 2 FeiertLohnzG die Kollision, die sich aus dem Zusammentreffen von Feiertagen und Kurzarbeit ergibt (vgl. dazu BAG Urteil vom 5. Juli 1979 - 3 AZR 173/78 - AP Nr. 33 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79

    Unbezahlter Sonderurlaub für Betriebsferien zwischen Weihnachtenund Neujahr -

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung besteht hier ebenfalls nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 aaO; BAGE 13, 220, 222 f. [BAG 28.09.1962 - 1 AZR 347/61] = AP Nr. 14 zu § 1 aaO, zu II 3 a der Gründe; zuletzt BAGE 38, 255, 257 [BAG 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79] = AP Nr. 36 zu § 1 aaO, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 412/81

    Anspruch auf Krankenlohn

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88
    Ein Lohnfortzahlungsanspruch gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG besteht jedoch nur dann, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall und damit für den Lohnverlust ist (vgl. nur BAGE 46, 1, 3 [BAG 09.05.1984 - 5 AZR 412/81] = AP Nr. 58 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 90; Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand Oktober 1988, § 1 LFZG Rz 60).
  • BAG, 22.02.1973 - 5 AZR 461/72

    Fortsetzungserkrankung - Lohnfortzahlung - Zusammenrechnung einzelner

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88
    Die Sechswochenfrist berechnet sich nach den §§ 187, 188 BGB (BAG Urteil vom 22. Februar 1973 - 5 AZR 461/72 - AP Nr. 28 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 21.12.1954 - 2 AZR 5/53

    Revision: Zulassung nach Inkrafttreten des ArbGG 1953;

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung besteht hier ebenfalls nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 aaO; BAGE 13, 220, 222 f. [BAG 28.09.1962 - 1 AZR 347/61] = AP Nr. 14 zu § 1 aaO, zu II 3 a der Gründe; zuletzt BAGE 38, 255, 257 [BAG 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79] = AP Nr. 36 zu § 1 aaO, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 989/78
    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88
    Soweit der Senat in seinemUrteil vom 16. Juli 1980 (- 5 AZR 989/78 - AP Nr. 35 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) die Anwendung von § 1 Abs. 2 FeiertLohnzG auf Kurzarbeit beschränkt hat, wird hieran nicht mehr festgehalten.
  • BAG, 28.09.1962 - 1 AZR 347/61

    Beschäftigung am Sonntag - Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Bindung des Richters

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung besteht hier ebenfalls nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 aaO; BAGE 13, 220, 222 f. [BAG 28.09.1962 - 1 AZR 347/61] = AP Nr. 14 zu § 1 aaO, zu II 3 a der Gründe; zuletzt BAGE 38, 255, 257 [BAG 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79] = AP Nr. 36 zu § 1 aaO, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 582/57

    Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Feiertag - Arbeitsausfall - Witterungsbedingte

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung besteht hier ebenfalls nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 aaO; BAGE 13, 220, 222 f. [BAG 28.09.1962 - 1 AZR 347/61] = AP Nr. 14 zu § 1 aaO, zu II 3 a der Gründe; zuletzt BAGE 38, 255, 257 [BAG 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79] = AP Nr. 36 zu § 1 aaO, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 179/03

    Entgeltfortzahlung - unregelmäßige Samstagsarbeit

    Gleiches galt gem. § 1 Abs. 2 FeiertagslohnzahlungsG beim Zusammentreffen von Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsausfall wegen eines Feiertags (dazu Senat 19. April 1989 - 5 AZR 248/88 - AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 62 = EzA FeiertagslohnzG § 1 Nr. 41).
  • LAG Hamm, 01.02.2000 - 11 Sa 61/99

    Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs für Feiertage; Entgeltfortzahlung bei

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  • LAG Hessen, 12.07.1989 - 11 Sa 285/89

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Nachgewährung von Urlaub wegen der

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Rechtsprechung
   BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1281
BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86 (https://dejure.org/1988,1281)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1988 - 6 AZR 10/86 (https://dejure.org/1988,1281)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1988 - 6 AZR 10/86 (https://dejure.org/1988,1281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen einer privaten Krankheitskostenzusatzversicherung - Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe - Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen, Geburtsfällen und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 188
  • NJW 1989, 2970 (Ls.)
  • MDR 1989, 670
  • NZA 1989, 509
  • BB 1989, 852
  • JR 1990, 88
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Der Gesetzgeber stellt den Beamten vielmehr im Rahmen der Dienstbezüge nur Mittel zur Verfügung, mit denen sie als Eigenvorsorge auch eine die voraussichtlichen Krankheitskosten teilweise abdeckende angemessene Krankenversicherung abschließen können (BVerfGE 44, 249, 265 ff.; 58, 68, 77 ff. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; ähnlich BVerwGE 20, 44, 46; 71, 342, 346 ff.) und die den durchschnittlich zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall entsprechen.

    Sie dient dazu, in Ergänzung der amtsangemessenen Alimentation Beeinträchtigungen durch Aufwendungen aus Anlaß von konkreten Erkrankungen zu verhindern (BVerwGE 71, 342, 352).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85

    Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Die Anrechnung der in § 12 Abs. 2 a Satz 1 BVO NW vorgesehenen, allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln über die zumutbare Eigenbelastung hinaus finanzierten Leistungen einer privaten Krankenversicherung auf die einem Beamten zustehende Beihilfe widerspricht dem Sinn und Zweck der durch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geprägten Beihilfe und dem Gleichheitssatz (BVerwG Urteil vom 25. Juni 1987 - 2 C 57.85 - NJW 1987, 2387 [BVerwG 25.06.1987 - 2 C 57/85]).

    Er kürzt damit mittelbar die durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich geschützte amtsangemessene Alimentation zumindest um die vom Bediensteten erbrachten Versicherungsprämien (BVerwG Urteil vom 25. Juni 1987 - 2 C 57.85 - aaO).

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Aus diesem Grunde ist der Beamte kraft Gesetzes von der Versicherungspflicht auch in der gesetzlichen Krankenversicherung freigestellt (BVerwGE 20, 44, 46).

    Der Gesetzgeber stellt den Beamten vielmehr im Rahmen der Dienstbezüge nur Mittel zur Verfügung, mit denen sie als Eigenvorsorge auch eine die voraussichtlichen Krankheitskosten teilweise abdeckende angemessene Krankenversicherung abschließen können (BVerfGE 44, 249, 265 ff.; 58, 68, 77 ff. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; ähnlich BVerwGE 20, 44, 46; 71, 342, 346 ff.) und die den durchschnittlich zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall entsprechen.

  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 413/75

    Beihilfe - Pflichtversicherung - Sachleistungen - Zuschuß - Krankenversicherung -

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Das Beihilferecht in Nordrhein-Westfalen ist durch Rechtsverordnung geregelt (vgl. BAG Urteil vom 29. September 1976 - 4 AZR 413/75 - AP Nr. 1 zu § 1 BeihilfeVO NRW).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Gerichtlich überprüfbar hingegen ist, ob gewichtige tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten hinreichend beachtet worden sind (BVerfGE 72, 141, 150).
  • BVerwG, 13.03.1980 - 6 C 1.79

    Nachrangigkeit beamtenrechtlicher Beihilfen gegenüber Leistungen der

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Vielmehr ist es eine nach anderen Grundsätzen bemessene Hilfeleistung des jeweiligen Dienstherrn in Krankheitsfällen (BVerwGE 51, 193, 199; 60, 88, 91 [BVerwG 13.03.1980 - 6 C 1/79]; 60, 212, 218 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79]; 64, 333, 336).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Dieser Personenkreis hat einen ungeschmälerten Beihilfeanspruch, den die der Beihilfeverordnung unterworfenen Arbeitgeber zu Recht ungekürzt erfüllt haben (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 50, 137, 142 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Der Gesetzgeber stellt den Beamten vielmehr im Rahmen der Dienstbezüge nur Mittel zur Verfügung, mit denen sie als Eigenvorsorge auch eine die voraussichtlichen Krankheitskosten teilweise abdeckende angemessene Krankenversicherung abschließen können (BVerfGE 44, 249, 265 ff.; 58, 68, 77 ff. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; ähnlich BVerwGE 20, 44, 46; 71, 342, 346 ff.) und die den durchschnittlich zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall entsprechen.
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Der Gesetzgeber stellt den Beamten vielmehr im Rahmen der Dienstbezüge nur Mittel zur Verfügung, mit denen sie als Eigenvorsorge auch eine die voraussichtlichen Krankheitskosten teilweise abdeckende angemessene Krankenversicherung abschließen können (BVerfGE 44, 249, 265 ff.; 58, 68, 77 ff. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; ähnlich BVerwGE 20, 44, 46; 71, 342, 346 ff.) und die den durchschnittlich zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall entsprechen.
  • BAG, 18.10.1972 - 4 AZR 466/71

    Gesetzliche Krankenversicherung - Ansprüche auf Sachleistungen -

    Auszug aus BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
    Das folgt aus § 2 des Arbeitsvertrages der Parteien in Verbindung mit § 40 BAT, der auf "die bei dem Arbeitgeber jeweils geltenden Bestimmungen" für die Gewährung von Beihilfen verweist (vgl. dazu BAG Urteil vom 18. Oktober 1972 - 4 AZR 466/71 - AP Nr. 1 zu § 40 BAT).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

  • BAG, 11.09.1974 - 5 AZR 567/73

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Zahlung freiwilligerZulagen -

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seinem Urteil vom 4. August 1988 -- 6 AZR 10/86 --, das ebenfalls zu § 12 Abs. 2a Satz 1 BVO erging, dem Standpunkt des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 25. Juni 1987 angeschlossen.

    Sie hält § 12 Abs. 2a Satz 1 BVO für gültig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. Juni 1987 diese Bestimmung -- wie später auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 4. August 1988 (6 AZR 10/86) -- wegen Verstoßes gegen Bundesrecht, insbesondere gegen Bundesverfassungsrecht, nicht angewendet hat.

  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 620/92

    Beihilfeleistungen bei Teilzeitarbeit

    Diese Bestimmung stellt keine selbständige Anspruchsgrundlage dar, sondern wirkt nur in Verb. mit § 40 BAT (vgl. Senatsurteil vom 4. August 1988, BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 383/88

    Beihilfeanspruch eines privatversicherten Angestellten - Dynamische Verweisung

    Soweit in einem Anstellungsvertrag außerhalb des öffentlichen Dienstes pauschal auf die Vorschriften des BAT verwiesen wird, begründet diese Verweisung deshalb noch keinen Anspruch auf Beihilfe, wenn solche Leistungen im Betrieb des Arbeitgebers nicht gewährt werden (BAG Urteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 520/80 - AP Nr. 2 zu § 40 BAT; Urteil vom 4. August 1988 - 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT).

    Er stellt den Beamten mit der Besoldung einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung, mit denen diese als Eigenvorsorge auch eine einen Teil der voraussichtlichen Krankheitskosten abdeckende Krankenversicherung abschließen können (BAGE 59, 188, 193, 194 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT; BVerfGE 44, 249, 265; BVerfGE 58, 68, 77 f. [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]; BVerwGE 71, 342, 346).

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 65/96

    Beihilfeanspruch unterhälftig teilzeitbeschäftigter Angestellter

    Aus der tariflichen Bestimmung des § 39 Abs. 1 TV Ang, die in zulässiger Weise für die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen auf die für die Beamten der Deutschen Bundespost jeweils geltenden Beihilfevorschriften verweist (vgl. BAG, Urteil vom 4. August 1988 - 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188, 193 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT , zu II 1 der Gründe), läßt sich der Anspruch der Klägerin allerdings nicht herleiten.
  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 396/92

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung mit Vollzeitarbeitnehmern - Beihilfe

    Diese Bestimmung stellt keine selbständige Anspruchsgrundlage dar, sondern wirkt nur in Verb. mit § 40 BAT (vgl. Senatsurteil vom 4. August 1988 - 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 Sa 1086/02

    Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT (§ 40 S. 1) durch den TV-V

    Dies ergibt sich daraus, dass das Beihilferecht für Arbeitnehmer dem Beihilferecht für Beamte nachfolgt und daher Arbeitnehmer keine Besserstellung gegenüber den von Änderungen der Beihilfevorschriften betroffenen Beamten verlangen, sondern nicht mehr als ihre "Gleichstellung" erwarten können (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.1990, 6 AZR 383/88, EzBAT Nr. 6 zu § 40 BAT = ZTR 1990, 432, zu II 2 c, BAG, Urteil vom 04.08.1988, 6 AZR 10/86, AP Nr. 3 zu § 40 BAT, zu II 3 a, LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2000, EzBAT Nr. 18 zu § 40 BAT, a.E.).
  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 507/94

    Klage auf Zahlung von Beihilfe zu den Kosten der dauernden Unterbringung seines

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 4. August 1988 (- 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT) haben die Tarifparteien keine Regelung getroffen, die besagt, daß "Beihilfen in entsprechender Anwendung der für Beamte geltenden Bestimmungen" gewährt werden.
  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 460/94

    Beihilfeanspruch für die Unterbringung eines volljährigen behinderten Kindes in

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 4. August 1988 (- 6 AZR 10/86 - BAGE 59, 188 = AP Nr. 3 zu § 40 BAT) haben die Tarifparteien keine Regelung getroffen, die besagt, daß "Beihilfen in entsprechender Anwendung der für Beamte geltenden Bestimmungen" gewährt werden.
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Rechtsprechung
   BSG, 10.04.1988 - 11a RK 2/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5360
BSG, 10.04.1988 - 11a RK 2/87 (https://dejure.org/1988,5360)
BSG, Entscheidung vom 10.04.1988 - 11a RK 2/87 (https://dejure.org/1988,5360)
BSG, Entscheidung vom 10. April 1988 - 11a RK 2/87 (https://dejure.org/1988,5360)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2970
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Rechtsprechung
   LAG München, 29.11.1988 - 2 Sa 673/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3543
LAG München, 29.11.1988 - 2 Sa 673/88 (https://dejure.org/1988,3543)
LAG München, Entscheidung vom 29.11.1988 - 2 Sa 673/88 (https://dejure.org/1988,3543)
LAG München, Entscheidung vom 29. November 1988 - 2 Sa 673/88 (https://dejure.org/1988,3543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis der Arbeitsunfähigkeit durchärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung über eine Erkrankung eines ausländischen Mitarbeiters in seinem Heimatland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2970 (Ls.)
  • NZA 1989, 599 (Ls.)
  • BB 1989, 847
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98

    Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes -

    Das Landesarbeitsgericht München hat in seinem Urteil vom 29.11.1988 Az: 2 Sa 673/88 (abgedruckt in ZTR 1989, 158) ein unzulässiges Schiedsgutachten für den Fall angenommen, daß eine in einem Prozeßvergleich getroffene Vereinbarung den Arbeitgeber verpflichtete, Lohnfortzahlung zu leisten, wenn ärztlicherseits das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Fortsetzungserkrankung bestätigt wird.
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