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BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag - Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen wie Einsetzen einer schweren Eisenstange - Rechtfertigung einer gefährlichen Körperverletzung durch Notwehr - Körperverletzung mit Todesfolge - Irrtum über die ...
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Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen wie Einsetzen einer schweren Eisenstange; Rechtfertigung einer gefährlichen Körperverletzung durch Notwehr; Körperverletzung mit Todesfolge; Irrtum über die Nothilfelage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 3027
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben
Maßgeblich für die Beurteilung dessen, was zur Abwehr des Angriffs erforderlich und geboten ist, sind die Verhältnisse im Augenblick des konkreten Angriffs, also zum Zeitpunkt der Verteidigung durch den Angegriffenen ("Auseinandersetzungslage"; vgl. BGH NJW 1989, 3027; StV 1999, 143, 144;… Tröndle/Fischer aaO § 32 Rdn. 16b). - BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12
Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem …
Dabei kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung an (BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 m. Anm. Erb, HRRS 2013, 113; Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027). - BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12
Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …
Dabei kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung an (BGH, Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117).
- BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15
Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage …
Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027, und vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 mwN; Beschlüsse vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117; vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106, und vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121, 1122). - BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R
Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher …
Da der Irrtum für L. aufgrund der besonderen Umstände - der Hilferufe der auf dem Boden liegenden Frau P., des mit einem Messer vor ihm stehenden P. - unvermeidbar und somit nicht vorwerfbar war, schließt dies die Annahme schuldhaften Handelns, auch der fahrlässigen Begehung einer Tat (vgl hierzu BGH NJW 1989, 3027, 3028), aus.Dabei bestimmt sich der Rahmen der erforderlichen Verteidigung nach den gesamten Umständen, unter welchen sich Angriff und Abwehr abspielen; insbesondere sind von Bedeutung Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH NJW 1989 S 3027;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9).
- BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13
Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr …
Dabei kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung an (BGH, Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117). - BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06
Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest
Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeit des Angegriffenen (BGH, Urteile vom 25. November 1980 - 1 StR 563/80 - NStZ 1981, 138; vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 505/86 - NStZ 1987, 172; vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88 - NJW 1989, 3027). - BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12
Unzulässige Revision der Nebenklage (Nebenklageberechtigung; Gesetzesverletzung)
Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH NJW 1989, 3027; NStZ 1983, 117). - OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10
Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Vorliegen eines subjektiven …
Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers sowie die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (vgl. BGH NJW 1989, 3027, zit. n. Juris Rdnr. 7 mwN). - BGH, 13.04.2017 - 4 StR 35/17
Notwehr (Bestimmung der erforderlichen Verteidigungshandlung: Gesamtbetrachtung)
Denn der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird von den gesamten Umständen der objektiven Kampflage bestimmt, namentlich vom konkreten Ablauf von Angriff und Abwehr, von Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027;… vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 1375/82, NStZ 1983, 117;… SSW-StGB/Rosenau, 3. Aufl., § 32 Rn. 26 mwN). - LG Karlsruhe, 23.10.2009 - 6 O 15/09
Schadensersatz wegen Körperverletzung: Bindung des Zivilrichters an Strafurteil; …
- BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15
Notwehr (Erforderlichkeit; fehlende Feststellungen zu Art und Ausmaß der …
- BayObLG, 14.08.1998 - 2St RR 143/98
Proportionalität von Angriffs- und Verteidigungsmittel bei Alkoholisierung des …
- LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
- BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92
Annahme einer erhöhten Hemmschwelle bezüglich des Tötungsvorsatz bei dem …
- BGH, 19.11.1992 - 5 StR 464/92
Einschränkung des Notwehrechts durch rechtlich gebotenes oder erlaubtes Verhalten