Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 07.07.1989 | OLG Frankfurt, 20.07.1989

Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 11.08.1989 - 301 OWi - 911 Js 1269/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5744
AG Düsseldorf, 11.08.1989 - 301 OWi - 911 Js 1269/89 (https://dejure.org/1989,5744)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.1989 - 301 OWi - 911 Js 1269/89 (https://dejure.org/1989,5744)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 1989 - 301 OWi - 911 Js 1269/89 (https://dejure.org/1989,5744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Hunde

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Verunreinigung öffentlicher Anlagen durch Hunde aus abfallstraf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3030 (Ls.)
  • NStZ 1989, 532
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 18.08.1978 - 2 Ss OWi 104/78

    Muß man Hundekot entfernen?

    Auszug aus AG Düsseldorf, 11.08.1989 - 301 OWi 911 Js 1269/89
    Hundekot ist aber auch Abfall im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative AbfG (objektiver Abfallbegriff), weil eine geordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit geboten ist (so auch Sack, Umweltschutz-Strafrecht, 3. Auflage, 12. Lieferung 1989, Anmerkung 80 zu § 326 StGB, ausführlich auch Sack, NJW 1979, 937, 938, a.A. OLG Celle NJW 1979, 227).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.07.1989 - 5 Ss 250/89 - 101/89 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6482
OLG Düsseldorf, 07.07.1989 - 5 Ss 250/89 - 101/89 I (https://dejure.org/1989,6482)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.1989 - 5 Ss 250/89 - 101/89 I (https://dejure.org/1989,6482)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 1989 - 5 Ss 250/89 - 101/89 I (https://dejure.org/1989,6482)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3030
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Bei der Auslegung der festgestellten Äußerungen ist von deren objektivem Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter verstehen musste (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1964 - 1 StR 572/63 - BGHSt 19, 235 [237] m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 1989 - 5 Ss 250/89 - 101/89 I - NJW 1989, 3030; BayObLG, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 2St RR 178/96 - NStZ 1997, 283 m. w. N.; Herdegen in: Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl. 1985, § 185 Rn. 17 ff.; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 185 Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit;

    Maßgebend für die Ermittlung des objektiven Bedeutungsgehalts einer Äußerung ist nicht, wie der sich Äußernde, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung verstehen musste (BGH, Urteil vom 18. Februar 1964 - 1 StR 572/63 - BGHSt 19, 237; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 1989 - 5 Ss 250/89 - 101/89 I - NJW 1989, 3030; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. 2006, § 185 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05

    Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der

    Maßgebend ist dabei nicht, wie der Empfänger, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung verstehen musste (BGH, Urteil vom 18. Februar 1964 - 1 StR 572/63 - BGHSt 19, 237; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.Juni 1989 - 5 Ss 250/89 - 101/89 I - NJW 1989, 3030; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. 2006, § 185 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WDB 3.10

    Einfache Disziplinarmaßnahme; weitere Beschwerde; Anhörung der Vertrauensperson;

    Bei der Auslegung der festgestellten Äußerung ist von deren objektivem Sinngehalt auszugehen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter verstehen musste (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1964 - 1 StR 572/63 - BGHSt 19, 235 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 1989 - 5 Ss 250/89 - 101/89 I - NJW 1989, 3030; BayObLG, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 2 St RR 178/96 - NStZ 1997, 283 m.w.N.; Herdegen in: Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl. 1985, § 185 Rn. 17 ff.; Fischer, StGB, 57. Aufl. 2010, § 185 Rn. 8).
  • OLG Köln, 28.01.1992 - Ss 567/91

    Inkriminierte Äußerung; Fernsehspiel; Ansicht; Politiker; Beleidigung;

    Das Revisionsgericht kann die Auslegung des Tatrichters nur daraufhin überprüfen, ob sie sprachwidrig ist oder gegen Auslegungsregeln verstößt (Senatsurteil vom 24.06.1986 - Ss 84-85/86 = AfP 1987, 524 m.w.N.; vgl. BGHSt, a.a.O.; Senatsurteil vom 20.10.1987 - Ss 486-487/87 = NJW 1988, 1802, 1803; OLG Düsseldorf NJW 1989, 3030; BayObLG …
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 3 AD 7/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Dienstvergehens aufgrund einer unauffälligen

    So ist nach ganz herrschender Rechtsprechung und Lehre für die Ermittlung des objektiven Bedeutungsgehalts einer Äußerung nicht maßgebend, wie der sich Äußernde oder wie der Adressat der Äußerung, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung verstehen musste (BGH, Urteil vom 18. Februar 1964, - 1 StR 572/63 - BGHSt 19, 237; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 1989, - 5 Ss 250/89 - 101/89 I -, NJW 1989, 3030; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. 2006, § 185 Rn. 8 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.07.1989 - 3 Ws 575/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6667
OLG Frankfurt, 20.07.1989 - 3 Ws 575/89 (https://dejure.org/1989,6667)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.1989 - 3 Ws 575/89 (https://dejure.org/1989,6667)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 1989 - 3 Ws 575/89 (https://dejure.org/1989,6667)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3030
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 73/95

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift mit einem Teil eines Doppelnamens

    Ihren Vornamen B. und den weiteren Teil W. ihres Doppelnamens (vgl. zur Namensgestaltung von Ehegatten § 1355 BGB in der bei Einlegung der Berufung geltenden - heutigen - Fassung des Gesetzes vom 16. Dezember 1993, BGBl. I 2054; zur Übergangsregelung Art. 7 des genannten Gesetzes) mußte die Rechtsanwältin nicht beifügen (vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1989, 3030; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 129 Rn. 22).
  • BFH, 20.09.1991 - III R 36/90

    Zur Unterzeichnung einer Prozeßvollmacht mit einem der beiden Namen eines

    Die Unterzeichnung einer Prozeßvollmacht mit einem der beiden Namen eines Doppelnamens ist daher formwirksam, wenn diese Unterzeichnung sich deutlich von einer Paraphe unterscheidet und sicher ist, daß die Unterschrift von dem jeweiligen Prozeßbeteiligten stammt (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 15. Dezember 1987 3 AZR 606/87, Der Betrieb - DB - 1988, 920; Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20. Juli 1989 3 Ws 575/89, NJW 1989, 3030; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1988 1 BvL 9/85 und 1 BvL 43/86, NJW 1988, 1577, wonach bei Doppelnamen keine starre Pflicht zur Führung beider Namensteile besteht).
  • OLG Hamburg, 20.11.2020 - 2 Rev 55/20

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Unterzeichnung der

    Ist, wie bei der Revisionsbegründung gemäß § 345 Abs. 2 StPO und anders als bei Revisionseinlegung nach § 341 Abs. 1 StPO, einfache Schriftform nicht ausreichend, sondern Unterzeichnung durch den Verteidiger oder einen Rechtsanwalt erforderlich, gehört zur Unterzeichnung die eigenhändige Unterschrift, die in der Regel aus einer Wiedergabe des vollen bürgerlichen (Familien-)Namens besteht, wobei bei Doppelnamen einer der Namen ausreicht, wenn keine Zweifel an der Identität der unterzeichnenden Person bestehen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1989, 3030).
  • OVG Sachsen, 28.07.2005 - 3 B 549/04

    Paß- und Ausweisrecht

    So wird es zur Wahrung der Schriftform im Rechtsverkehr als ausreichend angesehen, wenn nur mit einem Teil des Doppelnamens unterschrieben wird (vgl. BGH, Urt. v. 18.1.1996, NJW 1996, 997; BFH, Urt. v. 20.9.1991, III R 115/89, BAG, , Urt. v. 15.12.1987, DB 1988, 920 jeweils zitiert nach juris; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.7.1989, 3 Ws 575/89; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.12.1999, NJW-RR 2000, 948; a.A. für eine Notarin in Ausübung ihres Amtes KG Berlin, Beschl. v. 22.4.2002, NJW-RR 2002, 1648).
  • BFH, 20.09.1991 - III R 115/89

    Bestimmung des Erstreckungsumfangs einer Vollmachtsurkunde auf die Durchführung

    Die Unterzeichnung einer Prozeßvollmacht mit einem der beiden Namen eines Doppelnamens ist daher formwirksam, wenn sie sich deutlich von einer Paraphe unterscheidet und sicher ist, daß die Unterschrift von dem jeweiligen Prozeßbeteiligten stammt (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 15. Dezember 1987 3 AZR 606/87, Der Betrieb - DB - 1988, 920; Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20. Juli 1989 3 Ws 575/89, NJW 1989, 3030; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1988 1 BvL 9/85 und 1 BvL 43/86, NJW 1988, 1577 [BVerfG 08.03.1988 - 1 BvL 9/85], wonach bei Doppelnamen keine starre Pflicht zur Führung beider Teilnamen besteht).
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