Rechtsprechung
   KG, 28.04.1987 - 9 U 1052/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2366
KG, 28.04.1987 - 9 U 1052/87 (https://dejure.org/1987,2366)
KG, Entscheidung vom 28.04.1987 - 9 U 1052/87 (https://dejure.org/1987,2366)
KG, Entscheidung vom 28. April 1987 - 9 U 1052/87 (https://dejure.org/1987,2366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung mit Inhalt der Unterlassung der Aufstellung und Verbreitung einer Behauptung; Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Nennung und Darstellung einer Person in einer Druckschrift ; Recht der Öffentlichkeit auf wahrheitsgemäße ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 5 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 397
  • afp 1988, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Ein anerkennenswertes Öffentlichkeitsinteresse, das bei Unzulässigkeit der ursprünglichen Berichterstattung schon von Anfang an als sehr gering eingeschätzt werden müsste, besteht demgegenüber im Hinblick auf die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO in noch geringerem Maße (vgl. Löffler/Steffen, Presserecht, 6. Aufl., § 6 LPG Rn. 211; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 107, 272; HH-Ko/MedienR/Breutz/Weyhe, 2. Aufl., 39. Abschnitt Rn. 92; KG, NJW 1989, 397, 398; vgl. auch Wenzel/Burckhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 10 Rn. 167; Soehring in Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 19 Rn. 37).
  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

    Dabei ist anerkannt, dass grundsätzlich nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts oder gar wegen erwiesener Unschuld (ebenso wie bei einem rechtskräftigen Freispruch) der notwendige Aktualitätsbezug nicht mehr gegeben ist und eine Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren dann grundsätzlich einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt (KG NJW 1989, 397, 398; OLG Brandenburg, NJW-RR 2003, 919, 920 f.; Soehring, ebenda; Löffler-Steffen, Presserecht, 5. Aufl., § 6 LPG Rn. 211; Kröner, in: Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 2. Aufl., 33/65).
  • LG Berlin, 14.03.2007 - 27 O 72/07

    Zeitungsverlag darf über den Comedian Atze Schröder nur unter seinem Pseudonym

    Deshalb liegt eine rechtswidrige Verletzung der Person durch ihre Darstellung in der Öffentlichkeit nur dann nicht vor, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes Interesse besteht, das dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes vorgeht (Kammergericht NJW 1989, 397, 398).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2003 - 1 U 18/02

    Grenzen der identifizierbaren Darstellung von Personen in der

    Die identifizierbare Darstellung von Personen ist nur zulässig, wenn das Geschehen als solches, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Aktualität dies rechtfertigen oder wenn der Betroffene zu einer solchen Darstellung selber Anlaß gegeben hat (s. etwa OLG Celle, AfP 1989, S. 575 f, KG, AfP 1988, S. 137 f, Senat, NJW 1999, S. 3339, 3342 f. m. w. Nw. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, S. 112 ff.).

    Die Berichterstattung über laufende Strafverfahren unter namentlicher Erwähnung des Angeklagten/Beschuldigten ist daher nur dann zulässig, wenn und solange ein überwiegendes öffentliches Interesse auch an der Namensnennung besteht, eine (mutmaßliche) Straftat von erheblicher öffentlicher Bedeutung in Frage steht, genügende Verdachtsmomente vorliegen und die Person und Stellung des mutmaßlichen Täters sowie die Aktualität der Sache es rechtfertigen (s. BVerfG NJW 1973, S. 1226, 1230 f., NJW 1993, S. 1463, 1464, BGHZ 143, S. 199, 203 f., 207 = NJW 2000, S. 1036 f., 1038, BGH NJW 1994, S. 1950, 1951 f., OLG Frankfurt am Main, NJW 1980, S. 597, 598, NJW-RR 1996, S. 1490, 1491, OLG Köln, AfP 1989, S. 683, 685 f., OLG Oldenburg, AfP 1988, S. 138, 139, OLG Dresden, AfP 1998, S. 410, KG NJW 1989, S. 397 f., Palandt/Thomas, BGB, 61. Aufl. 2002, § 823 Rdn. 189 c, Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, S. 21 f., 23 ff., Soehring, Presserecht, 3 Aufl. 2000, § 391 ff, Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, § 99 ff, 241 ff, Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, S. 299, 436 ff, 446 ff., Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl. 2000, S. 335 ff.).

    Nach einem Freispruch setzt sich das Recht des Freigesprochenen auf Anonymität wieder durch und hat er einen Anspruch darauf, "in Ruhe gelassen zu werden", er darf sich auch dagegen wehren, daß über die Ausräumung des Tatverdachts und die Beendigung des Strafverfahrens berichtet wird, da hierbei zwangsläufig auch der Anklagevorwurf wiedergegeben wurde (vgl. KG, NJW 1989, S. 397 f., OLG Köln, NJW 1987, S. 2682, 2683 f., OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1996, S. 1490, 1491, Prinz/Peters, aaO., S. 101, 242, 574, Palandt/Thomas, aaO., § 823 Rdn. 189 c).

  • LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13

    Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr

    Die namentliche Herausstellung einer Person im Rahmen einer berechtigten Berichterstattung setzt, weil der Betroffene für die Öffentlichkeit identifizierbar wird und er dadurch betonter und nachhaltiger der Kritik ausgesetzt wird, voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGH NJW 2000, 1036; BGH NJW 1991, 1532; KG NJW 1989, 397; (KG 'Berlin, Urteil vom 05. November 2004 - 9 U 162/04 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Namentliche Nennung des Betroffenen im Rahmen

    Auch das Kammergericht hat ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der Mitteilung eines eingestellten Ermittlungsverfahrens verneint (vgl. KG NJW 1989, 397 (398)).
  • LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Verdachtsberichterstattung

    Zwar wird vielfach das zunächst anzuerkennende Berichterstattungsinteresse hinsichtlich eines bloßen Straftatverdachts nachträglich entfallen, sofern der Fortgang der Ermittlungen nicht zur weiteren Verdichtung des Verdachts und schließlich zu einer Verurteilung geführt hat (vgl. KG, NJW 1989, 397, 398).
  • KG, 05.11.2004 - 9 U 162/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung:

    Die namentliche Herausstellung einer Person im Rahmen einer berechtigten Berichterstattung setzt, weil der Betroffene für die Öffentlichkeit identifizierbar wird und er dadurch betonter und nachhaltiger der Kritik ausgesetzt wird, voraus, daß auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGH NJW 2000, 1036; BGH NJW 1991, 1532; KG NJW 1989, 397).
  • LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1050/09

    Johannes Eisenberg

    Die namentliche Herausstellung einer Person im Rahmen einer berechtigten Meinungsäußerung setzt, weil der Betroffene für die Öffentlichkeit identifizierbar wird und er dadurch betonter und nachhaltiger der Kritik ausgesetzt wird, voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGH NJW 2000, 1036; BGH NJW 1991, 1532; KG NJW 1989, 397).
  • LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 1147/09

    Satirische Darstellung unterfällt ohne bestehendes öffentliches Interesse nicht

  • LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 832/09

    "Sind die Aliens schon unter uns?"

  • LG Berlin, 28.03.2006 - 27 O 1062/05
  • LG Berlin, 13.01.2004 - 27 O 671/03
  • LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
  • LG Berlin, 09.06.2009 - 27 O 102/09
  • LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08

    Keine Störerhaftung bei gelöschtem Suchergebnis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht