Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.01.1988 - 6 U 153/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2230
OLG Frankfurt, 21.01.1988 - 6 U 153/86 (https://dejure.org/1988,2230)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.01.1988 - 6 U 153/86 (https://dejure.org/1988,2230)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 6 U 153/86 (https://dejure.org/1988,2230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Person der Zeitgeschichte; Duldungspflicht; Persönlichkeitsrechtliche Interessen; Sachgemäße Berichterstattung; Informationsinteresse der Allgemeinheit; Tennisstar in typischer Wettkampfsituation; Recht am eigenen Bild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "berechtigte Interesse" im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 402
  • VersR 1989, 258
  • ZUM 1988, 248
  • afp 1988, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Denn dann würde jedes Buchcover (auch) zum Eingriff in die vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts, was schwerlich überzeugen kann (vgl. auch OLG Frankfurt v. 21.01.1988 - 6 U 153/86, NJW 1989, 402 - Tennislehrbuch mit Bild eines Tennisprofis; dazu kritisch Poll , ZUM 1988, 454, 458).
  • LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21

    Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten:

    Dementsprechend wurde der Kläger - während und auch nach seiner Zeit als Profi-Tennisspieler - nach der in der Rechtsprechung mittlerweile überholten Figur der absoluten Person der Zeitgeschichte wiederholt als solche angesehen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.01.1988 - 6 U 153/86, BeckRS 1988, 2089; OLG München, Urteil vom 06.03.2007 - 18 U 3961/06, juris Rn. 30).
  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Beklagte das Bildnis nicht unter Ausnutzung des Bekanntheitsgrades der abgebildeten Person und/oder ausschließlich zu kunstfreien Werbezwecken für sich nutzt, um seinen eigenen Bekanntheitsgrad zu fördern (vgl. etwa BGHZ 20, 345 = GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke; BGHZ 30, 7 = GRUR 1959, 430 - Caterina Valente; BGH, GRUR 1961, 138 - Familie Schölermann; GRUR 1968, 652 - Ligaspieler; GRUR 1979, 425 - Fußballspieler; GRUR 1979, 732 - Fußballtor; NJW-RR 1987, 231 - Nena; AfP 1992, 149 (150) - Joachim Fuchsberger; Urt. v. 21.01.2021, I ZR 207/19, - Urlaubslotto - KG, UFITA Bd. 90 (1981), S. 163 (164) - Udo Lindenberg; OLG Frankfurt a.M., ZUM 1988, 248 - Boris Becker).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    11 a) Dem Erfordernis eines schutzwürdigen Informationsinteresses in diesem Sinne ist in der Regel bereits dann genügt, wenn das Bild der "absoluten" Person der Zeitgeschichte in einen für den Betrachter deutlichen Zusammenhang mit den Leistungen gestellt wird, wegen deren diese Person bekannt ist; dabei wird der Öffentlichkeitswert des Bildnisses noch erhöht, wenn es den Abgebildeten im Rahmen der Tätigkeit zeigt, durch welche er das Publikum auf sich besonders aufmerksam gemacht hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO 2204 und vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94 - aaO 206; s. hier auch OLG Frankfurt, VersR 1989, 258, 259).

    21 Es geht vorliegend nicht darum, daß das Bildnis des Klägers etwa als wesentlicher Teil einer dem Produkt der Beklagten zu 1 zugrundeliegenden, eigenständigen Werkcharakter aufweisenden Gesamtkonzeption Bedeutung erlangt (vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung z.B. BGH, Urteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO sowie OLG Frankfurt, NJW 1989, 402 f.).

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94

    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer

    Der Öffentlichkeitswert des Bildnisses wird wesentlich erhöht, wenn es den Abgebildeten im Rahmen der Tätigkeit zeigt, durch welche er die Öffentlichkeit auf sich besonders aufmerksam gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO., 2204; siehe hier auch OLG Frankfurt, NJW 1989, 402, 403); dieser Rahmen kann bei einem Politiker gerade auch durch Beifügung aussagekräftiger Symbole und durch schlagwortartige verbale Umschreibungen seiner Leistungen und Ämter geschaffen werden.
  • OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Anders als in den Entscheidungen des BGH in AfP 95, 495 - "..." und GRUR 2002, 690 - ..., sowie den Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt in NJW 1989, 402/403 - "..." und NJW-RR 1987, 696 - ... ist die Berufung der Beklagten auf die Meinungs- und Pressefreiheit vorliegend deswegen stark abgeschwächt, weil ein entsprechender, konkreter Beitrag von Anfang an nicht existiert hat und zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht werden sollte.
  • LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02

    Zeitung darf Person der Zeitgeschichte nur für redaktionellen Beitrag

    Die ungenehmigte Veröffentlichung des Bildnisses des Klägers in Presseerzeugnissen bildete bereits den Gegenstand des in NJW 89, 402/403 veröffentlichten Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 21.01.1988.
  • AG Hamburg, 02.11.2004 - 36 A C 184/04

    Anspruch von Gerhard Schröder auf Erstattung der anlässlich einer

    So wurde es als zulässig erachtet, auf dem Einband eines Lehrbuchs über Spieltechniken von Profi-Tennisspielern das Bild eines berühmten Tennisspielers zu verwenden (OLG Frankfurt NJW 1989, 402, 403) oder auf dem Titelblatt einer Kundenzeitschrift die Abbildung eines Schauspielers wiederzugeben, weil sich dieser Abbildung im Innenteil ein - wenn auch inhaltsarmer - kurzer redaktioneller Beitrag anschloss (BGH NJW-RR 1995, 7879 - Kundenzeitschrift ; BVerfG NJW 2000, 1026).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht