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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.1985 - Ss 782/84   

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OLG Köln, 22.01.1985 - Ss 782/84 (https://dejure.org/1985,3011)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.1985 - Ss 782/84 (https://dejure.org/1985,3011)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - Ss 782/84 (https://dejure.org/1985,3011)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 42 Abs. 4 a Nr. 2 Zeichen 325

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schrittgeschwindigkeit; Verkehrsberuhigter Bereich

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 600
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Naumburg, 21.03.2017 - 2 Ws 45/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich

    Nach der Rechtsprechung gilt teilweise eine Geschwindigkeit von 4 bis zu 7 km/h als Schrittgeschwindigkeit (Brandenburgisches OLG, DAR 2005, 570; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158; OLG Köln VRS 68, 382), das OLG Hamm nennt eine Spanne von 4 bis 10 km/h (VRS 6, 222).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Gewöhnlich ist eine Schrittgeschwindigkeit eine sehr langsame Fortbewegung, die der Geschwindigkeit eines normal gehenden Fußgängers entspricht, also mit einem Tempo von 4 bis 7 km/h zu berücksichtigen ist (Burmann/Heß/Jahnke/Janker a.a.O., § 3 StVO, Rdnr. 69; Geigel/Zieres, der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27, Rdnr. 92 mit Hinweis auf OLG Köln NJW 1989, 600).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15

    Kein Vorrang für Radfahrer auf Fußgängerüberweg

    Den Kläger kann dabei nicht entlasten, dass er den Fußgängerüberweg nach den Feststellungen des Sachverständige nur mit 5 - 7 km/h, also Schrittgeschwindigkeit (vgl. OLG Köln VRS 68, 382: 4-7 km/h; OLG Hamm NZV 2001, 302: 7 km/h) überquert hat.
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit"

    Der in der Straßenverkehrsordnung mehrfach benutzte Begriff der jeweils im konkreten Regelungszusammenhang auszulegenden mäßigen Geschwindigkeit lässt sich auch im Bereich der Fahrradstraßen aus dem dort vorherrschenden Verkehr im Wege der Auslegung für jeden Verkehrsteilnehmer vorausschauend ohne weiteres erschließen (vgl. OLG Köln VRS 68, 382 zum Begriff der Schrittgeschwindigkeit).
  • OLG Brandenburg, 23.05.2005 - 1 Ss OWi 86 B/05

    Zum Begriff der Schrittgeschwindigkeit

    Auch dies erweist sich als nicht tragfähig, ist doch in der herrschenden Rechtsprechung anerkannt, dass eine gefahrene ("Netto-") Geschwindigkeit von bis zu 7 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit gilt (vgl. OLG Köln VRS 68, 382; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 U 156/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Parkplatz

    b) Schritttempo bedeutet eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht, also in der Größenordnung zwischen 4 bis 7 km/h (Burmann in Janiszewski/Jagow/Burmann, a.a.O., § 3 StVO, Rdnr. 69 mit Hinweis auf OLG Köln VRS 68, 382 sowie Bouska DAR 1989, 442).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 U 186/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen Parklatz

    Schritttempo bedeutet eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht, also eine solche in der Größenordnung zwischen 4 bis 7 km/h (Burmann in Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 3 StVO, Rdnr. 69 mit Hinweis auf OLG Köln VRS 68, 382 sowie Bouska DAR 1989, 442).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 5 Ss 317/92

    Schnee- und Eisglätte - Fahrzeugführer darf nur noch Schrittgeschwindigkeit

    Das sind 4 bis 7 km/h als Fußgängerdurchschnittstempo (vgl. OLG Köln in VRS 68, 382 mit Nachweisen; ähnlich OLG Stuttgart in VRS 70, 49; 4 km/h).
  • LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Nach dem Sprachgebrauch wäre darunter die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Fußgängers zu verstehen (so OLG Karlsruhe, NZV 2004, 421; OLG Köln VRS 68, 382 - 4 bis 7 km/h; OLG Bremen, DAR 2005, 570 - bis 7 km/h).
  • OLG Hamm, 09.01.2003 - 3 Ss OWi 1038/02

    Schrittgeschwindigkeit, Begriffsinhalt, tatrichterliches Ermessen

    Zwar ist, wenn man den genauen Wortlaut zugrundelegt, unter "Schrittgeschwindigkeit" die durchschnittliche Fußgängergeschwindigkeit verstehen, die etwa bei 4 bis 7 km/h liegt (so OLG Köln VRS 68, 382; OLG Stuttgart VRS 70, 49).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 22 U 124/15

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Verlegung eines provisorischen

  • OLG Stuttgart, 05.03.1987 - 1 Ss 121/87

    Verkehrsberuhigter Bereich; Nichtigkeit der Anordnung; Starke Steigung; Einhalten

  • LG Aachen, 29.03.2012 - 12 O 540/11

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Aufstellen eines Pollers auf einem

  • KG, 12.03.2008 - 2 Ss 264/07

    Verwendung des Begriffs "Schrittgeschwindigkeit" im Tatbestand eines Urteils

  • AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.09.1988 - 5 Ss (OWi) 280/88 - 224/88 I   

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https://dejure.org/1988,3304
OLG Düsseldorf, 22.09.1988 - 5 Ss (OWi) 280/88 - 224/88 I (https://dejure.org/1988,3304)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.1988 - 5 Ss (OWi) 280/88 - 224/88 I (https://dejure.org/1988,3304)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 1988 - 5 Ss (OWi) 280/88 - 224/88 I (https://dejure.org/1988,3304)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • NJW 1989, 600
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95
    Die Unwirksamkeit folgt allerdings - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht schon daraus, daß der Bußgeldbescheid durch einen Computer erstellt und nicht von einem Sachbearbeiter eigenhändig unterzeichnet worden ist, da er auch in dieser Form den Mindestvoraussetzungen des § 66 OWiG genügt (vgl. dazu OLG Hamm Beschluß vom 20. Dezember 1994 - 4 Ss OWi 1102/94; OLG Frankfurt NJW 1976, 337 ; OLG Düsseldorf NJW 1989, 600 ; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 66 Rn. 31).
  • OLG Brandenburg, 30.08.1995 - 2 Ss OWi 94 Z/95

    Rechtsbeschwerde wegen Eintritt der Verjährung; Anordnung der vorläufigen

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  • BayObLG, 21.10.1991 - 2 ObOWi 250/91

    Anwendung von Rechtsnormen über das Verfahren; Verletzung einer Rechtsnorm über

    Ob die Unterzeichnung den an eine Unterschrift zu stellenden Anforderungen genügt, kann dahingestellt bleiben, weil selbst ein Namenszeichen ausreicht (vgl. Göhler aaO § 66 Rn. 32) und hier vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können, dass der Bußgeldbescheid die gewollte Willenserklärung der Verwaltungsbehörde ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 600 ).
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