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   OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88   

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OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88 (https://dejure.org/1988,3023)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.10.1988 - 18 U 37/88 (https://dejure.org/1988,3023)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 1988 - 18 U 37/88 (https://dejure.org/1988,3023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung einer auf einem Dach installierten Kamera auf einem Nachbargrundstück; Anspruch auf Schmerzensgeld wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Observationen mit einer Kamera vom Dach sowie vom Vogelhäuschen; Kostentragungspflicht eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 720
  • NJW-RR 1989, 630 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86

    Schmerzensgeld; Ehrverletzung; Videoaufnahmen eines Betrunkenen

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88
    Im Ausgangspunkt zutreffend, vom Landgericht aber ebenfalls zugrunde gelegt, stellt die Berufung darauf ab, daß bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur dann eine - hier verlangte - Geldentschädigung für den zugefügten immateriellen Schaden in Betracht kommt, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des (der) Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH NJW 1985, 16, 17 - 16, 19 -, ständig; für einen Fall von Videoaufnahmen: OLG Frankfurt/Main NJW 1987, 1087).
  • BGH, 26.01.1965 - VI ZR 204/63

    Gretna Green - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presseberichte

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88
    Vielmehr ist allein darauf abzustellen, daß der bestimmt geforderte Betrag nicht die Grenzen eines Schätzfehlersüberschreitet; das Gericht kann mithin auch dann, wenn es nicht dem vollen (bestimmt bezifferten) Klageanspruch entspricht, die gesamten Kosten dem beklagten Schädiger auferlegen, wenn der verlangte Betrag noch im Bereich dessen liegt, was der geschädigte Kläger bei verständiger Würdigung der Bemessungsgrundlagen erwarten durfte, wie dies auch im Falle BGH JZ 1965, 411 -413- anklingt (vgl. ferner OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1986, 1118; OLG München aaO - S. 3090, S. 2 - auch OLG Düsseldorf DNOtZ 1978, 683 - 684 sowie Gerstenberg aaO - insbesondere ab S. 13 57 -).
  • OLG München, 05.03.1986 - 10 W 2728/85

    Ermittlung des Streitwertes beim unbezifferten Klageantrag; Sinn und Zweck der

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88
    Da die Kläger ihren Anspruch auf Ersatz des inmateriellen Schadens mit einem bestimmten Antrag (auf 10.000,00 DM) beziffert haben, statt die weitgehend anerkannte und für die Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes ( § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ) noch genügende und allgemein übliche Bezifferung mit einem Mindestbetrag zu wählen (vgl. u. a. BGH NJW 1982, 340), kommt es vorliegend auf die neuerdings vom OLG München (NJW 1986, 3089; ferner Gerstenberg NJW 1988, 1352) angesprochene Problematik nicht an, ob an dem Erfordernis der Angabe eines Mindestbetrages überhaupt festzuhalten ist.
  • OLG Frankfurt, 28.02.1986 - 6 U 30/85

    Ferienprospekt

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88
    Vielmehr ist allein darauf abzustellen, daß der bestimmt geforderte Betrag nicht die Grenzen eines Schätzfehlersüberschreitet; das Gericht kann mithin auch dann, wenn es nicht dem vollen (bestimmt bezifferten) Klageanspruch entspricht, die gesamten Kosten dem beklagten Schädiger auferlegen, wenn der verlangte Betrag noch im Bereich dessen liegt, was der geschädigte Kläger bei verständiger Würdigung der Bemessungsgrundlagen erwarten durfte, wie dies auch im Falle BGH JZ 1965, 411 -413- anklingt (vgl. ferner OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1986, 1118; OLG München aaO - S. 3090, S. 2 - auch OLG Düsseldorf DNOtZ 1978, 683 - 684 sowie Gerstenberg aaO - insbesondere ab S. 13 57 -).
  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88
    Da die Kläger ihren Anspruch auf Ersatz des inmateriellen Schadens mit einem bestimmten Antrag (auf 10.000,00 DM) beziffert haben, statt die weitgehend anerkannte und für die Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes ( § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ) noch genügende und allgemein übliche Bezifferung mit einem Mindestbetrag zu wählen (vgl. u. a. BGH NJW 1982, 340), kommt es vorliegend auf die neuerdings vom OLG München (NJW 1986, 3089; ferner Gerstenberg NJW 1988, 1352) angesprochene Problematik nicht an, ob an dem Erfordernis der Angabe eines Mindestbetrages überhaupt festzuhalten ist.
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88
    Demgemäß ist auch zumindest fast einhellig anerkannt, daß das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers (reformatio in peius) für die Kostenverteilung nicht gilt (BGH MDR 1981, 928; BAG BB 1975, 231; BVerwGE 14, 171 - 174/175 - Zöller, ZPO, 13. Aufl.,§ 536 Anm. 7 und § 521 Anm. X 5; anderer Auffassung u. a. Kirchner NJW 1972, 2295, vgl. dort aber auch Fußnote 6).
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Diese Rechtsgrundsätze gelten somit auch auf einem Privatgrundstück - so wie hier -, da durch Videoaufnahmen das Persönlichkeitsrecht und zudem auch die Privat- oder gar die Intimsphäre eines Dritten schwerwiegend verletzt werden kann ( OLG Köln , NJW 1989, Seiten 720 f. ).

    Darüber hinaus könnte er ggf. - bei besonders schweren Verletzungen seines Persönlichkeitsrechts, insbesondere in Fällen eines heimlichen Ausspähens - einen Anspruch auf Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden haben ( OLG Köln , NJW 1989, Seite 720; AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg , Urteil vom 01.3.2012, Az.: 25 C 84/12, u.a. in: BeckRS 2012, Nr.: 06047; Stöber , NJW 2015, Seiten 3681 ff.; Senkel/Niggeweg , WuM 2010, Seite 72 ).

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 115/13

    Indizwirkung gemeinsamer Vergütungsregeln auf die Bestimmung der angemessenen

    Die Heranziehung von § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO scheidet im Fall einer erheblichen Unterschreitung des klägerseits bezifferten Betrags aus (OLG Köln, NJW 1989, 720, 721: 7.000 statt 10.000 DM; MüKo-ZPO/Schulz, § 92 Rn. 23).
  • OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich Vornahme von Observationsmaßnahmen und

    Daher stellen auch Vorgänge, wie etwa das Belauschen, Fotografieren oder Filmen von Umständen in der Intimsphäre anderer Personen, die nur dazu dienen sollen, den Betroffenen zu belästigen, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, wobei die Dauer der Belästigung eine wichtige Rolle spielen kann (OLG Köln NJW 1989, S. 720, 721).

    Es muss ein vertretbares Verhältnis bestehen zwischen dem erstrebten Zweck sowie Form, Art und Ausmaß des Eingriffs (Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 BGB, Rn. 100), wobei auch dessen Dauer (OLG Köln NJW 1989, S. 720, 721), der zeitliche Abstand zwischen den Angriffen und deren innerer Zusammenhang (BGH vom 19.11.2009 - 3 StR 244/09 -, juris) zu beachten ist.

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.03.2012 - 25 C 84/12

    Wohnraummiete: Geldentschädigung für Mieter wegen heimlicher Videoüberwachung der

    Dabei kommt es insbesondere auf die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, den Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie den Grad des Verschuldens an (BGH NJW 2005, 215 ff. zitiert nach WUM 2010, S. 74 sowie OLG Köln, Urteil vom 13.10.1998, 18 U 37/88).
  • ArbG Bocholt, 23.12.2011 - 1 Ca 1646/11

    Geldentschädigung wegen einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

    Erst ab einem höheren Verlust ist die Klage teilweise abzuweisen und der Kläger nach dem Verhältnis von Streitwert und Zuspruch an den Kosten zu beteiligen (vergleiche Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.04.1982, 22 W 9/82; Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.06.1989, 5 U 331/88; Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.10.1989, 18 U 37/88).
  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Deshalb kann der Umstand, dass die Renten lediglich einen Streitwert von 31.219,20 DM (520,32 DM x 60 Monate, § 17 Abs. 2 GKG ) ergeben, nicht zu einer Kostenbeteilung des Klägers führen, nur weil er ursprünglich Zahlung von 220.000,00 DM gefordert hat und deshalb der Streitwert auf 112.484,21 EURO = 220.000,00 DM festzusetzen war (im Übrigen vgl. OLG München NJW 1986, 3089, 3090; OLG Köln NJW 1989, 720, 721; KG, Urteil vom 20. März 1995 - 12 U 4880/93 -).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97

    Zulässigkeit einer Überwachungseinrichtung in Form von zwei Videokameras zur

    Eine gezielte Ausspähung der Klägerin durch die Einstellung der Videokamera ist nicht anzunehmen (insoweit liegt der Fall anders als OLG Köln, NJW 1989, 720).
  • KG, 10.05.1993 - 12 U 3086/91
    Denn einmal ist der Senat bei der Schätzung der Höhe des Schmerzensgeldes mit 1/9 relativ geringfügig unter der Vorstellung des Klägers geblieben (vgl. OLG Köln NJW 1989, 720).
  • KG, 03.12.1990 - 12 U 5356/89

    Schmerzensgeld; Nierenversagen; Verkehrsunfall; Bauchtrauma; Tod

    Wenngleich die Berufung der Beklagten bezüglich des in der Person der Verstorbenen erwachsenen Schmerzensgeldes in Höhe von 15.000,- DM Erfolg hat, haben sie dennoch insoweit die gesamten Kosten sowohl im ersten Rechtszug als auch im Berufungsverfahren zu tragen; dies ergibt sich aus § 92 Abs. 2 ZPO mit der 2. Altern. (OLG Köln, NJW 1989, 720, 721), in Verbindung mit § 100 Abs. 4 ZPO .
  • LG Deggendorf, 24.11.1992 - S 108/92

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens in Geld;

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