Rechtsprechung
   BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89   

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BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,26)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1989 - 4 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,26)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1989 - 4 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,26)
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Lebensmittelgeschäft

Zu den zulässige Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB, Schallschutz;

§ 47 Abs. 5 VwGO, Teilnichtigkeit: Grundsätze der Teilbarkeit eines Bebauungsplans, Gesamtnichtigkeit bei unwirksamer Gebietsfestsetzung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite unwirksamer Festsetzungen von Baugebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtige Festsetzung eines Baugebiets - Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen - Bauliche oder technische Maßnahmen - Grenzwerte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931 (Ls.)
  • MDR 1990, 394
  • NVwZ 1990, 159
  • DVBl 1989, 1103
  • BauR 1989, 695
  • ZfBR 1989, 274
 
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Wird zitiert von ... (205)

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 17 = UPR 1989, 451) hat die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung nur dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - DVBl 1978, 536; Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - ZfBR 1989, 274) führt die Ungültigkeit eines Teiles einer kommunalen Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleiben und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 und vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89   

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https://dejure.org/1989,500
BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89 (https://dejure.org/1989,500)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 (https://dejure.org/1989,500)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 7 B 179.89 (https://dejure.org/1989,500)
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2 Stunden im absoluten Halteverbot

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim polizeilichen Abschleppen, 'negative Vorbildwirkung'

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Abschleppen eines auf dem Gehweg parkenden KfZs - Verkehrswidriges Verhalten - Negative Vorbildwirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Umsetzen eines Kfz ist beim Parken im absoluten Halteverbot wegen der negativen Vorbildwirkung auch ohne Behinderung verhältnismäßig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 3, Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931
  • NVwZ 1990, 473 (Ls.)
  • NZV 1990, 205
  • NZV 1990, 377
  • DÖV 1990, 482
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 14 K 6661/15

    Erhebung von Kosten für das Abschleppen und Verwahren eines aufgrund fehlenden

    Bei der Prüfung eines besonders dringlichen Ausnahmefalles ist im Hinblick auf das (sofortige) Abschleppen eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges die höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002, Az. 3 B 149/01; BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2000, Az. 3 B 51.00; BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992, Az. 3 C 3.90; BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschluss vom 26. Januar 1988, Az. 7 B 189.87, zu berücksichtigen, die u.a. ausführt, dass ein bloßer Verstoß etwa gegen straßenverkehrsrechtliche Verbote ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt.
  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

    Vielmehr gilt - wie das Oberverwaltungsgericht zu Recht dargelegt hat - unverändert die Leitlinie, dass (nur) dann bei einer - bezogen auf den Zeitpunkt der Entdeckung des Verstoßes - zeitnahen Abschleppmaßnahme eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen ist, wenn der Führer des Fahrzeugs ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7).
  • OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02

    Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen

    "In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Nur dann, wenn der Fahrer ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann, kommt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 -, DÖV 1990, 482), etwa dann, wenn der Fahrer durch konkrete Hinweise erkennbar dafür Sorge getragen hat, dass er in unmittelbarer Nähe sofort erreichbar ist und das Fahrzeug selbst unmittelbar entfernen kann (vgl. hierzu zuletzt OVG Hamburg, Urteil vom 14.08.2001 - 3 Bf 429/00 -, NordÖR 2001, 495 ff. = NZV 2002, 52 ff.: "Ergibt ein auf dem Armaturenträger hinter der Windschutzscheibe ausgelegter konkreter Hinweis etwa, dass der Verantwortliche das Fahrzeug im engsten Nahbereich von seinem derzeitigen Aufenthaltsort geparkt hat, kann es dem eingesetzten Beamten zumutbar sein, die entsprechende Örtlichkeit aufzusuchen und den Störer zum Wegfahren aufzufordern, sofern dem zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs eingesetzten Beamten dabei kein übermäßiger Einsatz - etwa der Versuch, den Verantwortlichen in größerer Entfernung oder im oberen Stockwerk eines mehrgeschossigen Hauses aufzusuchen - abverlangt wird; die insoweit erforderliche Wertung ist aus der Sicht des eingesetzten Polizeibeamten zu treffen...").
  • BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) und die dortigen Ausführungen zum bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinweist, übersieht sie bereits, dass im Unterschied zum Streitfall in dem damaligen Verfahren zur Rechtfertigung der Abschleppmaßnahme maßgeblich auf die bundesrechtliche Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO über das Parken auf Gehwegen abzustellen war; gleichfalls das verbotswidrige Parken auf Gehwegen betraf der von der Beschwerde herangezogene Beschluss vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - (NJW 1990, 931 = NVwZ 1990, 473 Ls).

    Soweit sich anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - DVBl 1983, 1066 f.; Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - NVwZ 1988, 623 f.) Aussagen zum Einfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppvorgänge entnehmen lassen, ist geklärt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolgt stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls beurteilt (Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O. S. 1067); dabei kann auch die Heranziehung generalpräventiver Gesichtspunkte zulässig sein (Beschluss vom 20. Dezember 1989 a.a.O.).

  • VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11

    Abschleppmaßnahme bei Parken an enger Straßenstelle

    Eine zeitnah nach der Feststellung eines Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften durchgeführte Abschleppmaßnahme ist unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten dabei regelmäßig nur dann problematisch, wenn der Fahrzeugführer ohne Schwierigkeiten und wesentliche Verzögerungen erreicht und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989, 7 B 179.89, Buchh. 442.151 3 12 StVO Nr. 7; Beschluss vom 27.05.2000, 3 B 67.02, juris).
  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 3 Bf 126/06

    Sicherstellung eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs; Verhältnismäßigkeit

    "In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92

    Kostenerstattungsanspruch der Verwaltungsbehörde wegen des von Polizeibeamten

    Dieses Interesse hat deshalb erhebliches Gewicht, weil das verbotswidrige Parken eines Fahrzeugs erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu ähnlichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, a.a.O.; Beschl. v. 20.12.1989 - BVerwG 7 B 179.89 -, NJW 1990, 931 = DÖV 1990, 482 = DAR 1990, 191; Urt. v. 14.5.1992, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - 5 A 1430/09

    Abschleppen wegen rechtswidrigen Parkens auf Anwohnerparkflächen

    BVerwG, Beschlüsse vom 27.5.2002, a.a.O., und vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 -, NJW 1990, 931.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 5 A 1746/94

    Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen einer ordnungsrechtlichen Abschleppanordnung;

  • VG Düsseldorf, 05.03.2014 - 14 K 6956/13

    Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge: Praxis der Stadt Düsseldorf rechtswidrig

  • VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 236/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken im Taxistand

  • VG Karlsruhe, 25.02.2002 - 6 K 3615/00

    Zumutbare Benachrichtigung eines Falschparkers über angegebene Mobiltelefonnummer

  • VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09

    Parken an enger Stelle - Abschleppen rechtmäßig?

  • OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 184/88

    Feuerwehrzufahrt - Kfz-Umsetzung

  • VG Bremen, 12.11.2009 - 5 K 252/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken in einer Straßenverengung

  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 1816/08

    Abschleppen eines Fahrzeugs nach Zuparken eines anderen Verkehrsteilnehmers;

  • VG Berlin, 18.05.1999 - 9 A 40.99

    Erstattung der Gebühren wegen Umsetzung eines PKW; Verkehrswidriges Abstellen

  • OVG Hamburg, 25.03.2003 - 3 Bf 113/02

    Abschleppen wegen Parkens auf einem Schwerbehindertenparkplatz

  • OVG Saarland, 02.12.2005 - 3 Q 1/05

    Abschleppen eines Kraftfahrzeugs bei verbotswidrigem Parken

  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 76/09

    Abschleppkosten bei Parken an enger Stelle

  • VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07

    Parken in Anwohnerzone/am Parkscheinautomaten ohne Parkausweis und ohne

  • VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03

    Abschleppen eines PKW aus einer von einem Privatunternehmen eingerichteten

  • VG Freiburg, 23.03.2000 - 4 K 1164/98

    Erstattung von Abschleppkosten ; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

  • VG Gera, 29.08.2018 - 2 K 932/18
  • VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 4382/04
  • VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98

    Heranziehung zu verauslagten Abschleppkosten; Möglichkeit der Umsetzung des

  • VG Köln, 11.07.2002 - 20 K 9867/01
  • VG Minden, 07.06.1999 - 2 K 1543/98

    Kosten für das Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge ; Gefahr für die

  • VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
  • VG Köln, 11.07.2002 - 20 K 4112/02

    Ausgestaltung der Kostenpflichtigkeit des Abstellens eines Kraftfahrzeugs (KFZ)

  • VG Minden, 18.02.1999 - 2 K 949/98

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppanordnung; Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • VG Bremen, 10.10.2008 - 5 K 3674/07

    Abschleppen nach kurzfristig angeordnetem Haltverbot

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88   

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https://dejure.org/1989,1142
BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88 (https://dejure.org/1989,1142)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1989 - 4 C 33.88 (https://dejure.org/1989,1142)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1989 - 4 C 33.88 (https://dejure.org/1989,1142)
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§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, Feststellungsinteresse, § 839 BGB, Kausalitätsprüfung bei Ermessensentscheidung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 34; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erledigter Verwaltungsakt - Rechtswidrigkeit - Feststellung - Schadenersatzklage - Aussichtslosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 1156
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 14 A 2687/09

    Anfechtung der Bewertung von Aufsichtsarbeiten im Ersten juristischen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1989 4 C 33.88 , NVwZ 1989, 1156; OVG NRW, Urteil vom 13. November 1998 11 A 2641/94 , NWVBl. 1999, 341 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1989 4 C 33.88 , NVwZ 1989, 1156; Urteil vom 28. August 1987 4 C 31.86 , NJW 1988, 926 (927).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Die Klägerin hat die Umstände darzulegen, die ihr Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergeben (BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 3 C 49.87 - juris Rn. 25; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 110; vgl. auch BVerwG, U.v. 3.5.1989 - 4 C 33.88 - juris Rn. 15 a.E.).

    Inwieweit eine Klage der Klägerin auf Erstattung anderer durch eine Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Erlaubnis (vgl. zum Kausalitätserfordernis BVerwG, U.v. 3.5.1989 - 4 C 33.88 - juris Rn. 16) verursachter Kosten ernsthaft beabsichtigt ist, ist für den Senat - auch unter Berücksichtigung der Ausführungen im nachgelassenen Schriftsatz vom 24. März 2022 - nicht schlüssig dargetan.

  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95

    Zulassung als Hilfsmittelerbringer, Zulässigkeit von Mischkalkulationen für

    Ein derartiges Feststellungsinteresse hat die Klägerin hinreichend dargelegt; die von ihr angekündigten Schadensersatzklagen wären jedenfalls nicht offensichtlich aussichtslos und können daher nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte das Feststellungsinteresse in ausreichendem Maße begründen (BSGE 8, 178, 182; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1982, 560, 561; 1985, 265, 267; 1989, 1156 f; BGH VersR 1963, 628, 629).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 21.11.1989 - 1 BA 22/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2998
OVG Bremen, 21.11.1989 - 1 BA 22/89 (https://dejure.org/1989,2998)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 (https://dejure.org/1989,2998)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. November 1989 - 1 BA 22/89 (https://dejure.org/1989,2998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gegen ein für ein öffentliches Gebäude geltendes Hausverbot; Nutzung eines öffentlichen Gebäudes durch Dritte auf Grund öffentlich-rechtlicher Widmung; Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen ein öffentlich-rechtliches Hausverbot; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931
  • NVwZ 1990, 587 (Ls.)
  • afp 1990, 74
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2000 - 2 M 105/99

    Verwaltungsrechtsweg, Öffentlich-rechtliche Streitigkeit, Verweisung im

    Ebenfalls nicht vergleichbar ist der Fall mit der Vermietung von Räumen eines Rathauses, die generell privaten Trägern, die als politisch, gesellschaftlich oder kulturell bedeutsam gelten, zur Verfügung gestellt werden, denn in solchen Fällen bezieht sich die Widmung gerade auf die Förderung des politisch-geistig-kulturellen Lebens (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 21.11.1989 - 1 BA 22/89 -, NJW 1990, 931 ; Pappermann/Löhr/Andriske, Recht der öffentlichen Sachen, § 13 I).
  • VG Regensburg, 09.01.2023 - RN 3 E 22.2488

    Hausverbot öffentliche Einrichtung, Erlass eines Verwaltungsakts unter

    Ebenso: OVG Bremen, U.v. 21.11.1989 - 1 BA 22/89 - juris Rn. 45; OVG NW, U.v. 10.1.1975 - IV A 295/73 - juris Ls. 1.
  • VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07

    Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU

    Dementsprechend besteht in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung Konsens, dass Parteien unabhängig von ihrer jeweiligen politischen Ausrichtung einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.03.1969 - VII C 49.67 in BVerwGE 31, 368, 370; OVG Koblenz, Beschluss vom 12.09.1985 - 7 B 69/85 in DÖV 1986, 153; OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931, 933; OVG Bautzen, Beschluss vom 12.04.2001 - 3 BS 10/01 in NVwZ 2002, 615; OVG Bremen, Beschluss vom 09.05.2003 - 1 B 181/03 in NordÖR 2003, 251, 252).

    Das OVG Bremen hat in seinem Urteil vom 21.11.1989 (1 BA 22/89 a. a. O.) im Hinblick auf die DVU ausgeführt:.

  • OVG Bremen, 25.03.2013 - 1 B 33/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Streitigkeiten über ein Hausverbot für

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Besucher, gegenüber dem das Hausverbot ergeht, das Haus im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Beziehung zur Verwaltung betritt (OVG Bremen, B. v. 21.11.1989 -1 BA 22/89 - NJW 1990, 931 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG , 12. Auflage 2011, § 35 Rn. 74).
  • OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07

    Keine Wahlkampfveranstaltung im Bremer Rathaus - Bremer Rathaus;

    Sei jeher wird es für eine Vielzahl von Veranstaltungen privater Träger genutzt, die als politisch, gesellschaftlich oder kulturell bedeutsam für Bremen gelten (OVG Bremen, U. v. 21.11.1989 ­ NJW 1990, 931).
  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 370/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Wählervereinigungen

    Der vom OVG Bremen in seiner Rechtsprechung herausgestellte Widmungszweck des Rathauses (OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931) wird durch die konkrete Ausgestaltung der Überlassungsordnung nicht verändert.
  • OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 134/07

    Keine Wahlkampfveranstaltung im Bremer Rathaus - Bremer Rathaus;

    Sei jeher wird es für eine Vielzahl von Veranstaltungen privater Träger genutzt, die als politisch, gesellschaftlich oder kulturell bedeutsam für Bremen gelten (OVG Bremen, U. v. 21.11.1989 ­ NJW 1990, 931).
  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 371/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Parteien

    Der vom OVG Bremen in seiner Rechtsprechung herausgestellte Widmungszweck des Rathauses (OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931) wird durch die konkrete Ausgestaltung der Überlassungsordnung nicht verändert.
  • VG Bremen, 20.08.2021 - 2 V 1576/21

    Zulassung einer Nutzung auf Gelände im Eigentum der Stadtgemeinde Bremen -

    Allerdings ist das Rennbahngelände konkludent als öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin gewidmet, denn es wird zumindest seit dem Erlass des Ortsgesetzes als Sachgesamtheit gegenüber Nutzern der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89, juris Rn. 41; Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35 Rn. 324).
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