Weitere Entscheidung unten: AG Grevenbroich, 10.07.1989

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   BGH, 18.10.1989 - IVa ZB 15/89   

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BGH, 18.10.1989 - IVa ZB 15/89 (https://dejure.org/1989,1641)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1989 - IVa ZB 15/89 (https://dejure.org/1989,1641)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1989 - IVa ZB 15/89 (https://dejure.org/1989,1641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Postulationsfähigkeit eines eine Berufungsschrift einreichenden Anwalts - Entäußerung einer Berufungsschrift innerhalb der Vertreterzeit eines Anwalts - Beendigung der Vertreterzeit nach Unterzeichnung und vor Postausgang aus der Kanzlei - Begriff ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 518

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 518 Abs. 1
    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1305
  • MDR 1990, 421
  • VersR 1990, 65
  • BB 1990, 1428
  • AnwBl 1990, 169
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 28.02.1984 - 5 U 145/83
    Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZB 15/89
    Von dieser in Rechtsprechung und Schrifttum mit unterschiedlicher Begründung vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt Rpfl 1971, 228 und NJW 1984, 2896; Vollkommer Rpfl 1971, 229; Münzberg, NJW 1984, 2871; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 47. Aufl. § 518 Anm. 1Bb; Zöller/Schneider, ZPO 15. Aufl. § 518 Rdn. 25) geht auch der Berufungsrichter im Ansatz aus.
  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04

    Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des

    Die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts bei einem Gericht ist Prozesshandlungsvoraussetzung (Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. § 78 Rdn. 3) und muss im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 - IVa ZB 15/89, NJW 1990, 1305 und vom 30. Juni 1992 - VI ZB 15/92, NJW 1992, 2706).
  • BGH, 26.04.2012 - VII ZB 83/10

    Berufungsbegründung: Postulationsfähigkeit des in Untervollmacht handelnden

    Richtig ist zwar, dass die Postulationsfähigkeit Prozesshandlungsvoraussetzung ist, die im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - VI ZB 15/92, NJW 1992, 2706 und vom 18. Oktober 1989 - IVa ZB 15/89, NJW 1990, 1305).
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

    Keine Eintragung des vom Vertreter bewilligten Grundpfandrechts bei Kenntnis des

    Nicht anders als im Zivilprozess sei der Wegfall einer Handlungsvoraussetzung nach Abgabe, aber vor Wirksamwerden der verfahrensrechtlichen Erklärungen unschädlich (Schöner/Stöber Rn. 3581 mit Rn. 102b unter Bezugnahme auf BGH NJW 1990, 1305 für den Wegfall der Postulationsfähigkeit vor dem Eingang der Berufungsschrift bei Gericht).
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 389/18

    Versagung einer Grundbucheintragung nach Vollmachtswiderruf

    Nicht anders als im Zivilprozess sei der Wegfall einer Handlungsvoraussetzung nach Abgabe, aber vor Wirksamwerden der verfahrensrechtlichen Erklärungen unschädlich (Schöner/Stöber Rn. 3581 mit Rn. 102b unter Bezugnahme auf BGH NJW 1990, 1305 für den Wegfall der Postulationsfähigkeit vor dem Eingang der Berufungsschrift bei Gericht).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 8 UF 30/05

    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils an früheren

    Mit dieser Rechtsauffassung folgt der Senat dem BGH (NJW 2005, 3773 f; NJW 1992, 2706; NJW 1990, 1305; MDR 1985, 30), wonach die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts bei einem Gericht Prozesshandlungsvoraussetzung ist und zum Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein muss (Zöller, a.a.O., Rdnr. 4; Wenzel in Münchener Kommentar, § 172 ZPO, Rdnr. 4).
  • OLG Braunschweig, 05.09.1996 - 1 U 22/96

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübereignung des Fahrzeugs bei

    Er wäre nur dann nichtig, wenn der Beklagte den Mangel arglistig verschwiegen hätte ( § 476 BGB ) oder wenn er eine fehlende Eigenschaft zugesichert hätte (BGH DAR 1989, 458, 459; WM 1975, 895, 897).

    Schließlich hat der BGH die rechtliche Bewertung der Angabe des Kilometerstandes im Kaufvertrag betreffend einen Omnibus durch das Berufungsgericht als Zusicherung nicht beanstandet mit der Begründung, das Vorliegen einer Eigenschaftszusicherung sei eine Frage tatrichterlicher Vertragsauslegung und deren Ergebnis daher, sofern es - wie vorliegend - möglich sei, grundsätzlich für das Revisionsgericht bindend (BGH DAR 1989, 458, 459).

  • OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 2 U 63/98

    Angabe des Beklagten auf dem Beschriebzettel des PKWs, der Wagen befinde sich in

    Dieser Ausschluss wäre nur dann nichtig, wenn der Beklagte einen Mangel arglistig verschwiegen ( § 476 BGB ) oder eine fehlende Eigenschaft zugesichert hätte (BGH DAR 1989, 458, 459).
  • BGH, 17.03.1993 - VIII ZB 9/93

    Unzulässigkeit der Berufung mangels Postulationsfähigkeit des die

    Vielmehr muß schon die Berufungsschrift von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, der - mindestens im Zeitpunkt der Unterzeichnung bei dem Berufungsgericht zugelassen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1989 - IVa ZB 15/89 = NJW 1990, 1305).

    Damit soll in leicht nachweisbarer Form festgestellt werden können, daß ein postulationsfähiger Anwalt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes und damit für die Einlegung des Rechtsmittels übernimmt (BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1989 a.a.O.).

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZB 4/94

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung zur Führung von Berufungsverfahren durch in

    Demgemäß muß die Postulationsfähigkeit bei Unterzeichnung und Einreichung der Berufungsschrift vorliegen (BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1989 - IVa ZB 15/89 = BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Postulationsfähigkeit 1).
  • OLG Celle, 19.12.2002 - 4 U 111/02

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung bei Oberlandesgericht (OLG); Zulassung als

    b) Soweit die Kläger einwenden, die Berufung sei nicht wirksam eingelegt worden, weil der damalige Prozessbevollmächtigte der Beklagten bei Unterzeichnung der Berufungsschrift beim Oberlandesgericht noch nicht zugelassen war und sich für ihre Ansicht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 90, 1305) beziehen, ist diese Entscheidung vorliegend nicht einschlägig.
  • LG Saarbrücken, 20.12.2000 - 16 O 239/00

    Haftung des Gebrauchwagenverkäufers wegen Eigenschaftszusicherung; keine

  • BGH, 26.01.1994 - VIII ZR 174/93

    Anspruch eines Leasingnehmers auf Rückzahlung eines vom Leasinggeber an den

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Rechtsprechung
   AG Grevenbroich, 10.07.1989 - 11 C 152/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6584
AG Grevenbroich, 10.07.1989 - 11 C 152/89 (https://dejure.org/1989,6584)
AG Grevenbroich, Entscheidung vom 10.07.1989 - 11 C 152/89 (https://dejure.org/1989,6584)
AG Grevenbroich, Entscheidung vom 10. Juli 1989 - 11 C 152/89 (https://dejure.org/1989,6584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsweg; Gerichtsstandsvereinbarung; Dienstwohnung; Mangel; öffentlicher Dienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1305
  • NJW-RR 1990, 653 (Ls.)
  • MDR 1990, 248
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