Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 29.08.1989

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG   

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https://dejure.org/1989,2511
OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG (https://dejure.org/1989,2511)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG (https://dejure.org/1989,2511)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 2 Ws (B) 655/89 OWiG (https://dejure.org/1989,2511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrgeschwindigkeitsfeststellung ; Nachfahren; Video/Computer-Meßmethode; Strafprozessuale Verwertung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1308
  • NZV 1990, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1987 - 5 Ss OWi 187/86

    Zum Toleranzabzug bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1989 - 2 Ws (B) 655/89
    "... Dieses Verfahren ist bisher noch nicht Gegenstand eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im Bezirk des OLG Frankfurt/Main gewesen, und soweit ersichtlich liegt zu diesem Verfahren erst eine, wenn auch sehr ausführliche obergerichtliche Entscheidung (OLG Düsseldorf, NJW 88, 1039 [hier: IV (456) 140 b]) vor, deren Ergänzungen und Ergebnissen der Senat im wesentlichen beitritt.
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

    Dahinstehen kann auch die Frage, ob ggf. ein höherer als der vom Amtsgericht zu Grunde gelegte Toleranzabzug von 5%, der allerdings dem in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend übereinstimmend abgezogenen Toleranzwert entspricht, hätte angewendet werden müssen (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 1990, 1308, das einen Toleranzwert von 8 % abgezogen hat).
  • OLG Hamm, 11.01.2001 - 2 Ss OWi 1163/00

    Fahrverbot, Regelfahrverbot, Erhöhung des Fahrverbotes, erforderliche

    Im Hinblick auf die gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung von 113 km/h kann auch dahinstehen, ob der vom Amtsgericht zu Grunde gelegte Toleranzabzug von 5% ausreichend ist oder ob nicht ein Toleranzwert von 8% hätte in Abzug gebracht werden müssen (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 1990, 1308).
  • OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91

    Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes - Police-Pilot-System

    Möglichen Fehlerquellen hat das Amtsgericht durch Berücksichtigung einer Toleranz von 5 % hinreichend Rechnung getragen (vgl. auch OLG Frankfurt DAR 1990, 272 und OLG Stuttgart DAR 1990, 392).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.08.1989 - 1 Ss 174/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6845
OLG Celle, 29.08.1989 - 1 Ss 174/89 (https://dejure.org/1989,6845)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.08.1989 - 1 Ss 174/89 (https://dejure.org/1989,6845)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. August 1989 - 1 Ss 174/89 (https://dejure.org/1989,6845)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1308
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aufgrund ihrer Äußerungen in den früheren Urteilen wäre nur dann begründet, wenn diese Äußerungen nach der Sachlage unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten hätten (vgl. BGHSt 24, 336, 338; OLG Bremen StV 1991, 57, 58 f.; OLG Celle NJW 1990, 1308; OLG Karlsruhe StV 1981, 616; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 24 Rdn. 33).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Dies gilt um so mehr, als dass die Beweislage inzwischen eine andere ist als in den Jahren 2015 oder gar 2008 und somit von einem bloßen "Rollentausch zwischen Zeugen und Angeklagten" (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.08.1989 - 1 Ss 174/89, NJW 1990, 1308 ), was etwa bei der Beurteilung eines nachfolgenden Verfahren wegen eines vorangegangen Aussagedelikts naheliegt (vgl. OLG Celle a.a.O.), keine Rede sein kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2000 - L 10 AR 37/00

    Sonstige Angelegenheiten

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein vorbefasster Richter im weiteren Verfahren befangen ist, muß geprüft werden, ob die Überzeugungsbildung eine mechanische Konsequenz darstellt oder ob sie auf Basis "persönlicher richterlicher Überzeugung" zustande kam (vgl. OLG Celle NJW 1990, 1308).
  • AG Bochum, 15.04.2009 - 78 Ls 57/09

    Begründetheit einer Selbstanzeige wegen Befangenheit i.R.e. Vorbefassung eines

    Bei dieser Sachlage ist von einer Besorgnis der Befangenheit auszugehen (vgl. OLG Celle NJW 1990, 1308, 1309) [OLG Celle 29.08.1989 - 1 Ss 174/89] .
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