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   OLG Oldenburg, 04.04.1989 - 12 U 13/89   

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https://dejure.org/1989,4276
OLG Oldenburg, 04.04.1989 - 12 U 13/89 (https://dejure.org/1989,4276)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.04.1989 - 12 U 13/89 (https://dejure.org/1989,4276)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. April 1989 - 12 U 13/89 (https://dejure.org/1989,4276)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1422
  • NJW-RR 1990, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1998 - 5 U 1/98

    Zur Frage der Rechts- und Parteifähigkeit einer niederländischen

    Nach völlig herrschender Meinung, die auch der Senat vertritt, knüpft das Personalstatut juristischer Personen an den tatsächlichen Sitz (sogenannte Sitztheorie) der Hauptverwaltung an (BGHZ 53, 181, 183, BGHZ 97, 269, 272, OLG Düsseldorf in OLGR 10/97, 148, 149, Palandt/Heldrich, a.a.O., OLG Oldenburg in NJW 1990, 1422, Mü-Ko/Ebenroth, 2. Aufl., Rdnr. 177 nach Artikel 10 EGBGB, Palandt/Heldrich, a.a.O., Rdnr. 2 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 31.05.1990 - 302 O 113/90
    Ausweislich der Auftragsvertragsurkunde, die die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit hat (vgl. Palandt/Heinrichs, aaO, zu § 125 Anm. 5 mwN), ist dieser Auftragsvertrag durch Antrag und Annahme beziehungsweise durch offer and acceptance erst im Inland und nicht im Ausland, insbesondere nicht in E. oder Ö. zustande gekommen; zwar hat der ausländische Antragsteller die Auftragsurkunde im Ausland unterzeichnet und einem Boten der vormaligen Antragstellerin zusammen mit dem ersten Vorschuß übergeben, der den Auftrag nach H. unstreitig überbracht hat; der Auftragsvertrag ist damit jedoch unstreitig erst durch Entgegennahme der Auftragsurkunde durch die vormalige Antragsgegnerin zu 1) im Inland zustande gekommen; der Auftragsvertrag hat damit keinen relevanten außerinländischen Bezug mit der Folge, daß die Rechtswahlklausel an den Art. 27, 31 EGBG zu messen ist, zumal die vormalige Antragsgegnerin zu 1) durch die Verlagerung ihres Verwaltungssitzes ins Inland nach der herrschenden inländischen Sitztheorie (vgl. BGHZ 97, 269, 271 ff.; Palandt/Heinrichs, 49. Aufl., Anhang zu § 12 EGBG, Anm. 2 mwN) als faktische inländische Gesellschaft mit der Folge zu behandeln ist, daß ein Statutenwechsel stattgefunden hat (BGH, aaO, OLG Hamburg NJW 1986, 2199; OLG Oldenburg, NJW 1990, 1422, 1423; Palandt/ Heinrichs, aaO); unstreitig ist der e. Verwaltungssitz ins Inland verlegt worden, wo unstreitig nach der Gründung der vormaligen Antragsgegnerin zu 1) sämtliche wesentlichen Aktivitäten dieser Firma stattfanden; unstreitig hatte sie nur noch einen Briefkastensitz in L.; in diesem Kontext ist irrelevant, daß sie zudem nach inländischem Recht nicht eintragungsfähig war (vgl. OLG München, NJW 1986, 2197 ff. BayObLG Band 86, 351 ff.).

    Der Antragsgegner haftet zudem entsprechend § 11 GMBHG (vgl. OLG Oldenburg, NJW 1990, 1422, 1423) für die Verbindlichkeiten der vormaligen Antragsgegnerin zu 1); es wurde unter Ziffer I. bereits ausgeführt, daß diese durch diese Verlegung ihres L. Verwaltungssitzes ins Inland einen Statutenwechsel mit der Folge erfahren hat, daß nicht mehr das englische Companyrecht anzuwenden, sondern, daß trotz mangelnder Rechtsfähigkeit der vormaligen Antragsgegnerin zu 1) als Gesellschaft sui generis das GmbHG entsprechend einzugreifen und daß damit der Antragsgegner entsprechend § 11 GmbHG für die Handlungen der nicht im inländischen Handelsregister eingetragenen vormaligen e. C. einzustehen hat (vgl. OLG Oldenburg, aaO, 1423); in diesem Kontext ist irrelevant, daß der Antragsgegner nur Vizepräsident und nicht Präsident war; nach englischem Recht war er mit dieser Stellung ebenso wie ein Direktor verantwortlich; er ist also einem inländischen Geschäftsführer einer nicht eingetragenen GmbH gleichzustellen; er haftet damit für die Handlungen der vormaligen Antragsgegnerin zu 1) aus Prospekthaftung ebenfalls.

  • LG Verden, 18.08.2017 - 1 S 19/16

    Pferdeeinstellungsvertrag: Vertragliche Einordnung; Schadensersatzanspruch bei

    Der Bundesgerichtshof hat zudem bereits die Einstellung durch Überlassung einer Pferdebox als bloßen Raummietvertrag charakterisiert (BGH NJW 1990, 1422 f.) und darüber hinaus den Vertragstypus am Schwerpunkt des Vertrages ausgerichtet (vgl. BGH, Urteil vom 12.-01.2017 zu III ZR 4/16 Rz9 ff.; zitiert nach juris).
  • KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96

    Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des

    3 Z 148/85">NJW 1986, 3029/3030; OLG Frankfurt/Main DB 1990, 1224; OLG Hamm, DB 1995, 137; OLG Hamburg, NJW 1986, 2199; KG, 6. Senat, NJW 1989, 3100; OLG München, NJW 1986, 2197; OLG Oldenburg, NJW 1990, 1422; OLG Saarbrücken, DNotZ 1990, 194).
  • LAG Berlin, 08.12.2000 - 6 Sa 1179/00

    Haftung für die Setzung des Rechtsscheins des Bestehens einer unbeschränkt

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  • OLG München, 12.09.2002 - 19 U 1844/02

    Haftung einer nach amerikanischem Recht gegründeten Gesellschaft wegen Verletzung

    Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. ... d. h. ihre geschäftsführenden Gesellschafter, am offiziellen Firmensitz in den USA tätig gewesen sind und dort ein Büro unterhalten haben (vgl. zur Rechtsprechung zur Sitztheorie: OLG Hamburg NJW 1986, 2199, OLG München NJW 1986, 2197 , OLG Oldenburg NJW 1990, 1422).
  • LG Potsdam, 30.09.1999 - 31 O 134/98

    Rechtsfähigkeit einer irischen Briefkastengesellschaft

    Die insoweit bestehende Vermutung, daß eine ordnungsgemäß rechtswirksam im Ausland gegründete Gesellschaft auch ihren effektiven Verwaltungssitz im Ausland hat (vgl. OLG Oldenburg NJW 1990 S. 1422 m.w.N.), wird entkräftet durch sich gleichzeitig aus den Urkunden ergebende Indizien für eine faktische Untemehmenssteuerung der Klägerin von Deutschland aus.
  • VG Leipzig, 22.07.1996 - 5 K 703/96

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung;

  • VG Stade, 05.06.1998 - 6 A 1511/97

    Eintragung in die Handwerksrolle; Selbständige Handwerksrollenpflicht der

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