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   BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89   

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BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89 (https://dejure.org/1989,761)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1989 - 4 StR 338/89 (https://dejure.org/1989,761)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1989 - 4 StR 338/89 (https://dejure.org/1989,761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung aufgrund einer alkoholisierten Fahrt eines jungen Erwachsenen - Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung bei einer Trunkenheitsfahrt - Berücksichtigung der Höhe der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 222, 315c Abs. 1 Nr. 1a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 193
  • NZV 1989, 400
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.1968 - 4 StR 4/68

    Bewährung für den Duchschnittsfall

    Auszug aus BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte ist jedoch schon oftmals betont worden, daß die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung nicht schlechthin für bestimmte Gruppen von Straftaten ausgeschlossen werden darf (vgl. nur BGHSt 6, 125, 126; 22, 192, 196; 24, 40, 46 OLG Köln MDR 1966, 602; OLG Frankfurt NJW 1970, 957, 958); das gilt auch und gerade bei Trunkenheitsverkehrsdelikten (vgl. Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 56 StGB Rdn. 8 a am Ende mit zahlreichen Nachweisen).

    Unberücksichtigt gelassen hat das Landgericht, daß der Angeklagte zwar eine Alkoholmenge zu sich genommen hatte, die zu seiner Fahruntüchtigkeit führte, er jedoch nicht absolut fahruntüchtig war (vgl. dazu BGHSt 22, 192).

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89
    Es ist vielmehr immer eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung erforderlich, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 64, 66).

    Wenn es auch zutrifft, daß die durch Alkohol im Straßenverkehr hervorgerufenen Gefahren und Schäden ein nachdrückliches und energisches Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden erfordern, so dürfen bei der Ahndung solcher Taten jedoch die besonderen Umstände des Einzelfalls nicht außer acht gelassen werden (vgl. BGHSt 24, 64, 67 m. weit.

  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte ist jedoch schon oftmals betont worden, daß die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung nicht schlechthin für bestimmte Gruppen von Straftaten ausgeschlossen werden darf (vgl. nur BGHSt 6, 125, 126; 22, 192, 196; 24, 40, 46 OLG Köln MDR 1966, 602; OLG Frankfurt NJW 1970, 957, 958); das gilt auch und gerade bei Trunkenheitsverkehrsdelikten (vgl. Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 56 StGB Rdn. 8 a am Ende mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Köln, 15.02.1966 - Ss 559/65
    Auszug aus BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte ist jedoch schon oftmals betont worden, daß die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung nicht schlechthin für bestimmte Gruppen von Straftaten ausgeschlossen werden darf (vgl. nur BGHSt 6, 125, 126; 22, 192, 196; 24, 40, 46 OLG Köln MDR 1966, 602; OLG Frankfurt NJW 1970, 957, 958); das gilt auch und gerade bei Trunkenheitsverkehrsdelikten (vgl. Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 56 StGB Rdn. 8 a am Ende mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte ist jedoch schon oftmals betont worden, daß die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung nicht schlechthin für bestimmte Gruppen von Straftaten ausgeschlossen werden darf (vgl. nur BGHSt 6, 125, 126; 22, 192, 196; 24, 40, 46 OLG Köln MDR 1966, 602; OLG Frankfurt NJW 1970, 957, 958); das gilt auch und gerade bei Trunkenheitsverkehrsdelikten (vgl. Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 56 StGB Rdn. 8 a am Ende mit zahlreichen Nachweisen).
  • LG Köln, 22.03.2018 - 103 KLs 13/17

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung: Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis

    Anerkannt sind diese Grundsätze bereits für Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (vgl. nur BGHSt 24, 65, BGH NJW 1990, 193).
  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94

    Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB,

    Zwar dürfen generalpräventive Erwägungen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen unter diesem Gesichtspunkt von der Möglichkeit auszuschließen, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Bewährung auszusetzen; vielmehr ist stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung erforderlich, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5 und 6).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Erforderlich ist eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • OLG Rostock, 22.10.2004 - 1 Ss 210/04

    Versagung der Bewährungsaussetzung zur Verteidigung der Rechtsordnung bei

    Besonders für Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr mit tödlichen Unfallfolgen gilt, dass bei ihnen die Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB häufiger vorliegen werden als bei den meisten anderen Straftaten (grundlegend BGHSt 24, 64ff.; NJW 1990, 193f.; dem folgend OLG Hamm, VRS 85 (1993), 190, 195; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 246, 247).

    Nach der Rechtsprechung ist als solch ein Umstand zu werten, dass der Angeklagte durch den Unfall selbst schwer verletzt worden ist (BGH NJW 1990, 193, 194), ein erhebliches Mitverschulden des Opfers vorliegt (BGHSt 24, 64, 68; NStZ 1994, 336) oder lediglich eine verkehrsarme und kurze Strecke zurückgelegt werden soll (BGH a.a.O.).

    Zwar kann im Einzelfall zugunsten des Täters Berücksichtigung finden, dass er nicht absolut, sondern "lediglich" relativ fahruntüchtig war (BGH NJW 1990, 193, 194).

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Anerkannt sind diese Grundsätze bereits für Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (grundlegend BGHSt 24, 65 ff.; BGH NJW 1990, 193 ff.; vgl. auch OLG Hamm NZV 1993, 317 f.; dass. DAR 1990, 308; OLG Koblenz VRS 75, 37 ff.; OLG Frankfurt NJW 1977, 2175 ff.).
  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09

    Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte

    b) Der Senat ändert in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 5; BGH NJW 1990, 193; BGH, Beschlüsse vom 17. August 2001 - 2 StR 297/01 und vom 5. August 2009 - 5 StR 595/08) das angefochtene Urteil dahin, dass dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung gewährt wird.
  • OLG Köln, 07.05.1993 - Ss 122/93

    Strafaussetzung; Verteidigung der Rechtsordnung; Günstige Sozialprognose;

    Bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt mit schweren Unfallfolgen ist die Aussetzung der zwischen sechs Monaten und einem Jahr betragenden Freiheitsstrafe zwar nicht schon in aller Regel ausgeschlossen; die Befürchtung, die Aussetzung der Strafe werde auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen, liegt aber bei einer solchen Tat näher als bei sonstigen Rechtsverletzungen (BGHSt 24, 40 ff, 64 ff; BGH VRS 77, 347 ff).

    Für die neue Hauptverhandlung wird bemerkt, daß eine Strafverbüßung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht geboten ist, falls eine ausreichende Genugtuung mit einer Auflage gemäß § 56 b StGB erreicht werden kann (Stree in Schönke/Schröder a.a.O., § 56 Rdnr. 44 am Ende; vgl. auch BGH NJW 1990, 193, 194 am Ende von Nr. 3 = VRS 77, 347).

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Trunkenheitsdelikte im Straßen-verkehr, die zu besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen führen (grundlegend BGHSt 24, 65 ff.; BGH NJW 1990, 193 ff.; vgl. auch BayObLG NJW 2003, 3498 ff.; OLG Hamm NZV 1993, 317 f.; dass. DAR 1990, 308; OLG Koblenz VRS 75, 37 ff.; OLG Frankfurt NJW 1977, 2175 ff.), sondern auch für andere schwerste Verkehrsverstöße, wenn diese Zuwiderhandlungen mit erheblichen, insbesondere tödlichen Unfallfolgen einhergehen (Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff.).
  • BGH, 21.04.2004 - 5 StR 540/03

    Beweiswürdigung und Urteilsgründe bei Freispruch (Darlegung der erwiesenen

    Die Entscheidung, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, erfordert eine stets dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 7, 16).
  • BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00

    Steuerhinterziehung; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Sozialprognose;

    Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95

    Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände -

  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 4/94

    Straßenverkehrsgefährdung - Bewilligung - Strafaussetzung zur Bewährung - Unfall

  • BGH, 19.09.2023 - 6 StR 398/23

    Festsetzung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten aus generalpräventiven

  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 94/97

    Vorhalt von Vernehmungsschriften im Prozess - Verurteilung wegen

  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens -

  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96

    Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn

  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine

  • BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92

    Begründung eines Verfahrenshindernisses durch die Aburteilung wegen einer Tat die

  • BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90

    Verbüßung zumindest eines Teils der Strafe aus generalpräventiven Gründen

  • OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendigkeit der Verteidigung der Rechtsordnung

  • OLG Hamm, 24.09.2002 - 4 Ss 782/02

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, tödlicher Verkehrsunfall, Strafzumessung,

  • OLG Koblenz, 29.02.2000 - 1 Ss 27/00

    Fahrlässige Tötung; Alkoholisierung des Fahrers; Verteidigung der Rechtsordnung;

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 469/90

    Anforderungen an die Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung -

  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 76/91

    Voraussetzungen für eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung - Anwendung

  • BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92

    Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit;

  • OLG Celle, 02.03.1999 - 21 Ss 3/99

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Fahrt unter Alkohol und Drogen -

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