Weitere Entscheidungen unten: VGH Bayern, 05.09.1989 | VGH Hessen, 01.03.1989

Rechtsprechung
   BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90   

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BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90 (https://dejure.org/1990,499)
BAG, Entscheidung vom 16.05.1990 - 4 AZR 145/90 (https://dejure.org/1990,499)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 (https://dejure.org/1990,499)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Berufung auf die Zahlungsverweigerung für die Zeit vor der Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder der Rangänderung unter mehreren Pfändungsgläubigern

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 850 h Abs. 2, 804 Abs. 3 ZPO
    Pfändung fiktiven Arbeitseinkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 147
  • NJW 1990, 2641
  • NZA 1990, 825
  • WM 1991, 470
  • BB 1990, 1776
  • DB 1990, 1340
  • DB 1990, 2128
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.1967 - VII ZB 8/67

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung - Auseinandersetzung mit

    Auszug aus BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90
    Für die Ordnungsmäßigkeit der Berufungsbegründung kommt es hierbei darauf an, ob der neue Tatsachenvortrag vom Berufungsgericht berücksichtigt werden muß oder - z.B. wegen Verspätung - zurückgewiesen, werden kann (BGH Beschluß vom 1. Juni 1967 - VII ZB 8/67 - LM § 519 ZPO Nr. 57 = MDR 1967, 755).
  • BGH, 09.06.1976 - VIII ZR 19/75

    Voraussetzungen der Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90
    Der Schutz des § 836 Abs. 2 ZPO tritt deshalb zugunsten des Drittschuldners auch gegenüber den Pfändungsgläubigern des Schuldners ein und umfaßt den durch den Zeitpunkt der Pfändung bestimmten Rang einer Forderungsüberweisung (BGH Urteil vom 9. Juni 1976 - VIII ZR 19/75 - BGHZ 66, 394, 396;; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 836 Anm. 2 B).
  • BAG, 04.09.1975 - 3 AZR 230/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift

    Auszug aus BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90
    Dies erfordert grundsätzlich, daß sich die Revisionsbegründungsschrift mit der Begründung des angefochtenen Urteils auseinandersetzen muß (BAG Urteil vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 14/89 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen

    Auszug aus BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung im Schrifttum hat das Revisionsgericht Tatsachen zu berücksichtigen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht entstanden sind, wenn sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehen (BGH Urteile vom 25. April 1988 - II ZR 252/86 - NJW 1988, 3092, 3094 und vom 11. November 1982 - III ZR 77/81 - BGHZ 85, 288, 290 = NJW 1983, 867 [BGH 11.11.1982 - III ZR 77/81]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 561 Anm. 3 E; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 561 Rz. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung im Schrifttum hat das Revisionsgericht Tatsachen zu berücksichtigen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht entstanden sind, wenn sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehen (BGH Urteile vom 25. April 1988 - II ZR 252/86 - NJW 1988, 3092, 3094 und vom 11. November 1982 - III ZR 77/81 - BGHZ 85, 288, 290 = NJW 1983, 867 [BGH 11.11.1982 - III ZR 77/81]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 561 Anm. 3 E; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 561 Rz. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89

    Arbeitsverhältnis: Auflösung durch Vertrag - Abgeltungsklausel - Entfernung von

    Auszug aus BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90
    Dies erfordert grundsätzlich, daß sich die Revisionsbegründungsschrift mit der Begründung des angefochtenen Urteils auseinandersetzen muß (BAG Urteil vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 14/89 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Hamm, 19.10.1989 - 16 Sa 878/89

    Drittschuldnerklage; Gehaltspfändung; Lohnpfändung; Pfändung; Streitverkündung;

    Auszug aus BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Oktober 1989 - 16 Sa 878/89 - teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:.
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    (b) § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist jedoch aus Gründen der Prozessökonomie einschränkend dahin auszulegen, dass auch Umstände, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (st. Rspr., BAG 2. August 2017 - 7 ABR 51/15 - Rn. 16; 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - zu I der Gründe, BAGE 65, 147; BGH 13. März 2018 - II ZR 243/16 - Rn. 59; 8. November 2016 - II ZR 304/15 - Rn. 18, BGHZ 212, 342) .
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist § 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO jedoch einschränkend dahin auszulegen, daß in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während des Revisionsverfahrens ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, sofern sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehen (vgl. BGHZ 53, 128, 130 ff; 85, 288, 290; 104, 215, 221; BGH, Urt. v. 11. Juli 1996 - IX ZR 81/94, WM 1996, 1599, 1601; vgl. auch BAG NJW 1990, 2641 f).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Aus Gründen der Prozessökonomie gilt das dann nicht, wenn die neu entstandenen Tatsachen unstreitig sind und schützenswerte Belange der anderen Beteiligten nicht entgegenstehen (vgl. BGH 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96 - BGHZ 139, 214, 221, zu III 1 der Gründe; 12. Januar 2001 - V ZR 468/99 - NJW 2001, 1272, 1273, zu II 3 b dd der Gründe; BAG 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - BAGE 65, 147, 151 = AP ZPO § 554 Nr. 21 = EzA ZPO § 554 Nr. 5, zu I der Gründe).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Vom Rechtsbeschwerde- bzw. Revisionsgericht sind nach der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung entstandene Tatsachen zu berücksichtigen, wenn sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenpartei - bzw. im Beschlußverfahren anderer Beteiligter - nicht entgegenstehen (BAG 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - BAGE 65, 147, 150 ff.).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Die der Antragsänderung zugrunde liegenden Tatsachen sind unstreitig und können deshalb auch in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden (BAG 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - zu I der Gründe, BAGE 65, 147).
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Konsequenterweise muss der Revisionskläger, falls die neuen Tatsachen zu seinem Obsiegen in dem Rechtsstreit führen, sogar die Auffassung vertreten können, das Berufungsgericht habe den Rechtsstreit nach dem von ihm zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend entschieden (BAG 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - zu B I der Gründe; 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - zu I der Gründe, BAGE 65, 147; BGH 21. November 2001 - XII ZR 162/99 - zu I 2 a der Gründe; vgl. auch GK-ArbGG/Mikosch Stand Juli 2011 § 74 Rn. 56) .

    Voraussetzung für die Einbringung neuer Tatsachen durch die Revisionsbegründung ist jedoch, dass diese unstreitig sind und ihre Berücksichtigung schützenswerte Belange der Gegenseite nicht verletzt (vgl. BAG 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - zu I der Gründe, BAGE 65, 147; Zöller/Heßler ZPO 30. Aufl. § 559 Rn. 7) .

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Dies erfordert grundsätzlich, daß sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzt (BAG Urteile vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO, m.w.N.; vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - AP Nr. 21 zu § 554 ZPO).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 81/94

    Anfechtung von Rechten gegenüber den Erben; Erteilung einer Sterbeurkunde zum

    Derartige neue Tatsachen sind im Revisionsverfahren zu beachten, wenn sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehen (BGHZ 104, 215, 221; Senatsurt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 246/89, NJW 1990, 2754, 2755; BAG NJW 1990, 2641 f; vgl. auch BVerwG NVwZ 1993, 275).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Auch dies würde das Berufungsgericht veranlassen müssen, den weiteren Beweisantritten - vorbehaltlich einer Zurückweisung wegen verspäteten Vorbringens - nachzugehen (ähnlich für unstreitiges, neues Revisionsvorbringen: BAG Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - BAGE 65, 147 = AP Nr. 21 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98

    Wiederholter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Zwar könnte hier deshalb etwas anderes gelten, weil die erst nach Schluß der Anhörung in der Beschwerdeinstanz erfolgte Verwerfung der Revision des Beteiligten zu 3) gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 17. Juni 1998 unstreitig und offenkundig ist (vgl. BAG Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - BAGE 65, 147, 150 f. = AP Nr. 21 zu § 554 ZPO; BGH Urteil vom 2. Dezember 1974 - II ZR 132/73 - LM § 387 BGB Nr. 53; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 93 Rz 3 in Verbindung mit § 73 Rz 31; derselbe in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 561 Rz 22 ff., mwN; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 96 Rz 13).
  • BGH, 21.11.2001 - XII ZR 162/99

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsbegründung

  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89

    Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 419/90

    Pfändungsrang bei mehreren Unterhaltsgläubigern

  • BAG, 27.01.2000 - 6 AZR 429/98

    Dienstzeit - Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen

  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 20/92

    Vermögensveränderung gemäß § 20 b ParteienG -DDR

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98

    Kirchliche Schlichtungsstelle - Prozeßeinrede

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 317/93

    Lohnpfändung - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2019 - 7 Sa 178/17

    Drittschuldnerklage - gepfändetes Arbeitseinkommen

  • BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 853/94

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

  • LAG Köln, 28.03.2006 - 9 Sa 1496/05

    Pfändungsgrenze

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 8 Sa 339/06

    Betriebsübergang: Übernahme der Kernbelegschaft

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 173/99

    Unzulässige Revision

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 8 Sa 338/06

    Ordentliche Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Abschluss von neuen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06

    Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Annahmeverzugslohn

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2012 - 6 Sa 396/11

    Übertragung des Urlaubsanspruchs nach § 11 MTV-Einzelhandel RP - Entstehen des

  • BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 419/01

    Revisionsbegründung - Auseinandersetzung mit dem Berufungsurteil

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 78/99

    Unzulässigkeit einer Revision wegen fehlender ordnungsgemäßer Begründung

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 25/92

    Sozialplan: Wirksamkeit des Abfindungsanspruchs trotz fehlender Genehmigung durch

  • LAG Berlin, 07.09.1990 - 6 Sa 49/90

    Gesetzliche Prozeßstandschaft des nachrangigen Pfändungsgläubigers

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631   

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VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631 (https://dejure.org/1989,2191)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.09.1989 - 25 B 88.01631 (https://dejure.org/1989,2191)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. September 1989 - 25 B 88.01631 (https://dejure.org/1989,2191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2641 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 775
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Gegen das Vorliegen eines anfechtbaren Verwaltungsakts spricht ferner, daß der Streit um die Rechtsnatur der Akteneinsicht, ebenso wie die ihrer Gewährung nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen kann (BVerwG, Urt. vom 26.6.1987, BayVBl 1988, 56; BVerwGE 41, 305/306).

    Der Form ihrer Erklärung kommt deshalb im Einzelfall entscheidende Bedeutung zu (Kopp, VwGO , 8. Aufl., 1989, Rd.Nr. 5 Anh. § 42; BVerwGE 41, 305/306; 29, 310/312 f.; BVerwG Urt. v. 26.6.1987 a.a.O.; VGH Mannheim Urt. v. 23.4.1982, NVwZ 1983, 100).

    Daraus folgt weiterhin, daß sich Zweifel am Vorliegen eines Verwaltungsakts stets zum Nachteil der Behörde auswirken (Kopp, a.a.O., Rd.Nr. 5 ff. zu Anhang § 42; BVerwGE 41, 305/306 m. weit. Nachw.; BVerwG Urt. v. 26.6.1987, a.a.O.).

    Denn ein Verwaltungsakt ist eine Regelung mit den in § 35 Satz 1 VwVfG , Art. 35 Satz 1 BayVwVfG geforderten Merkmalen nur dann, wenn mit ihr eine Rechtssache potentiell bestandskräftig entschieden werden soll (BVerwGE 29, 310/312; BVerwG Urt. v. 26.6.1987, a.a.O.; vgl. auch Martens, NVwZ 1982, 480/483).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 26.6.1987, a.a.O.) entschieden, daß ein Verwaltungsakt entgegen dem Willen und dem Verhalten der Erstbehörde anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsbehörde in ihrem Widerspruchsbescheid irrtümlich davon ausgeht.

    Nur wenn ein Verwaltungsakt tatsächlich ergangen ist, darf sich die Widerspruchsbehörde zulässigerweise mit seiner Rechtmäßigkeit und seiner Zweckmäßigkeit im Rahmen des Widerspruchsverfahrens befassen (wie hier Martens, NVwZ 1988, 684; Renck, BayVBl 1988, 409 und NVwZ 1989, 117 ff. gegen Kopp, a.a.O.).

    Es erscheint darüber hinaus nicht möglich, daß der Charakter einer Rechtshandlung durch das bestimmt wird, was Dritte im nachhinein und rechtswidrig (BVerwG, Urt. vom 26.6.1987, a.a.O.) von ihr halten.

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Gegen das Vorliegen eines anfechtbaren Verwaltungsakts spricht ferner, daß der Streit um die Rechtsnatur der Akteneinsicht, ebenso wie die ihrer Gewährung nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden gehen kann (BVerwG, Urt. vom 26.6.1987, BayVBl 1988, 56; BVerwGE 41, 305/306).

    Der Form ihrer Erklärung kommt deshalb im Einzelfall entscheidende Bedeutung zu (Kopp, VwGO , 8. Aufl., 1989, Rd.Nr. 5 Anh. § 42; BVerwGE 41, 305/306; 29, 310/312 f.; BVerwG Urt. v. 26.6.1987 a.a.O.; VGH Mannheim Urt. v. 23.4.1982, NVwZ 1983, 100).

    Daraus folgt weiterhin, daß sich Zweifel am Vorliegen eines Verwaltungsakts stets zum Nachteil der Behörde auswirken (Kopp, a.a.O., Rd.Nr. 5 ff. zu Anhang § 42; BVerwGE 41, 305/306 m. weit. Nachw.; BVerwG Urt. v. 26.6.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Zwar wird für die Akteneinsicht vertreten, daß sie durch Verwaltungsakt gewährt oder verweigert wird (Meyer/Borgs, VwVfG , 3. Aufl., 1982, Rd.Nr. 25 zu § 29; BVerwGE 31, 301/306; BayVGH Urt. v. 1.8.1984, BayVBl 1984, 758).

    Andererseits vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Ansicht (BVerwGE 31, 301/307), daß gerade weil hier etwas geregelt wird, ein Verwaltungsakt vorliegt.

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Der Form ihrer Erklärung kommt deshalb im Einzelfall entscheidende Bedeutung zu (Kopp, VwGO , 8. Aufl., 1989, Rd.Nr. 5 Anh. § 42; BVerwGE 41, 305/306; 29, 310/312 f.; BVerwG Urt. v. 26.6.1987 a.a.O.; VGH Mannheim Urt. v. 23.4.1982, NVwZ 1983, 100).

    Denn ein Verwaltungsakt ist eine Regelung mit den in § 35 Satz 1 VwVfG , Art. 35 Satz 1 BayVwVfG geforderten Merkmalen nur dann, wenn mit ihr eine Rechtssache potentiell bestandskräftig entschieden werden soll (BVerwGE 29, 310/312; BVerwG Urt. v. 26.6.1987, a.a.O.; vgl. auch Martens, NVwZ 1982, 480/483).

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    So sind etwa die Anberaumung eines Erörterungstermins, die Anforderung eines Gutachtens (Kopp, a.a.O., Rd.Nr. 32 Anh. § 42) oder einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung (BVerwGE 34, 248 ) keine Verwaltungsakte.
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
    Selbst wenn diese Bestimmung nur im technischen Sinne vollstreckbare Verfahrenshandlungen betreffen sollte, zu denen die Akteneinsicht sicher nicht gehört, könnte § 44a Satz 1 VwGO hier keine Anwendung finden, weil die Verweigerung der Akteneinsicht für die Klägerin wegen des personenbezogenen Gehalts der Akten mit einem Rechtsverlust, u.U. auch Dritten gegenüber verbunden ist, der mit der Anfechtung der Sachentscheidung nicht ausgeglichen wird (vgl. dazu BVerwG Urt. vom 30.6.1983, DVBl 1984, 53).
  • VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05

    Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren

    Abgesehen von der umstrittenen Frage, ob nur anfechtbare Verwaltungsakte behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne der Vorschrift sind und ob sie nur für Anfechtungsverfahren im engeren Sinne gilt (vgl. dazu: BayVGH, Urteil vom 05. September 1989, NVwZ 1990, 775, 777 m.w.N.), ist vorliegend jedenfalls vom Sinn und Zweck der Vorschrift eine restriktive Auslegung angezeigt, selbst wenn die bestehende Weigerung der Antragsgegnerin, die Zustimmung zur Teilnahme an dem seitens der Gutachter empfohlenen Besuch eines Kurses nach § 70 FeV in dem vorliegenden Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO gesehen würde (OVG Koblenz, Beschluss vom 11.12.1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342 zur Frage der Überlassung der Verwaltungsakten an einen Privatgutachter).
  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 15 ZB 07.1218

    Akteneinsicht

    Dabei habe es das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. September 1989 (NVwZ 1990, 775) ignoriert, nach dem es Art. 19 Abs. 4 GG verbiete, den Akteneinsicht begehrenden Bürger Bürger auf die Anfechtung der Sachentscheidung zu vertrösten, was zu einer restriktiven Anwendung von § 44 a VwGO führen müsse.

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. September 1989 (NVwZ 1990, 775) ist schon deshalb nicht einschlägig, weil es sich auf das Recht auf Akteneinsicht im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bezieht, während es im vorliegenden Fall um die Verweigerung von Akteneinsicht im Rahmen eines Rechtssetzungsverfahrens geht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1996 - 7 B 13243/96

    Mehrere Gutachten

    Abgesehen von der umstrittenen Frage, ob nur anfechtbare Verwaltungsakte behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne der Vorschrift sind und ob sie nur für Anfechtungsverfahren im engeren Sinne gilt (vgl. dazu: BayVGH, Urteil vom 05. September 1989, NVwZ 1990, 775, 777 m.w.N.), ist vorliegend jedenfalls vom Sinn und Zweck der Vorschrift eine restriktive Auslegung angezeigt, selbst wenn die bestehende Weigerung der Antragsgegnerin, die Akten an den zu beauftragenden Gutachter zu überlassen, als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO gesehen wird.
  • VGH Bayern, 26.01.2004 - 7 B 03.1827

    Gesundheitszeugnis kein Verwaltungsakt, Gutachten zur Vorbereitung einer

    Da der Kläger somit im Prüfungsrechtsstreit - auch mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG - Gelegenheit hatte, das streitgegenständliche Gesundheitszeugnis als unselbständige Verfahrenshandlung gerichtlich überprüfen zu lassen, besteht auch weder Anlass noch Möglichkeit, eine allgemeine Leistungsklage gegen das Gesundheitszeugnis ausnahmsweise für zulässig zu halten (vgl. dazu BVerfG vom 24.10.1990 NJW 1991, 415/416; BayVGH vom 5.9.1989 NVwZ 1990, 775/777).
  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2007 - 7 E 2249/07

    Akteneinsichtsrecht eines Beteiligten und gerichtlicher Rechtsschutz

    Entscheidend ist, dass die Beklagte von dieser formellen Bescheidung Abstand genommen hat, was sie auch durfte, denn hierdurch wird - im Ergebnis - der Rechtschutz der Klägerin nicht eingeschränkt (vgl. dazu VGH München, Urteil vom 05.09.1989 - 25 B 88.01631 -, NVwZ 1990, S. 775, 776).
  • VG Gießen, 21.02.1996 - 8 E 45/94

    Anforderungen an die Standortauswahl für Sammelcontainer

    In einem solchen Fall ist die Maßnahme, die zunächst keinen Verwaltungsakt darstellt, durch den Erlaß eines sachlichen Widerspruchsbescheides zu einem Verwaltungsakt geworden, gegen den auch die Anfechtungsklage statthaft ist (BVerwG, U.v. 26.06.1987 - 8 C 21.86 -, NVwZ 1988, 51 f.; OVG Münster, a'.a.O., S. 454; Kopp, a.a.O., Rn. 5 ff. zu Anhang § 42, a.A.: VGH München, U.v. 05.09.1989 - 25 B 88.01631 NVwZ 1990, 775, ff.).
  • VG Würzburg, 05.05.2008 - W 5 K 08.660

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Die Vorgehensweise, die Einsicht nur insoweit anonymisierte Vorgänge zu gewähren, ist deshalb nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, U.v. 05.09.1989 Nr. 25 B 88.01631; Giehl, a.a.O., Anmerkung V.4c Spiegelstrich 3 m.w.N.).
  • VG Gießen, 19.03.1991 - I/1 E 760/90

    Anspruch eines Betroffenen auf Bekanntgabe eines Behördeninformanten;

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  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - 9 S 2983/91

    Fehlende organschaftliche Befugnis des einzelnen Mitgliedes des

    Diese Würdigung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.2.1969, BVerwGE 31, 301/307; Urteil vom 27.2.1976, BVerwGE 50, 255/259; Urteil vom 27.5.1981, NJW 1982, 120; vgl. allgemein zum Meinungsstand Bay. VGH, Urteil vom 5.9.1989, NVwZ 1990, 775/776), das die Bescheidung eines Akteneinsichtgesuchs jedenfalls dann als Verwaltungsakt qualifiziert, wenn die Entscheidung keine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a VwGO, sondern selbst und allein Gegenstand der Sachentscheidung ist.
  • OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 4 Ws 206/94
    Bei unselbständigen Verfahrenshandlungen, die auf die Prüfung der Voraussetzungen und die Vorbereitung der eigentlichen Sachentscheidung gerichtet sind, fehlt regelmäßig deshalb dieser Regelungscharakter (vgl. Stelkens in Verwaltungsverfahrensgesetz , 4. Aufl., Anm. 13 zu § 26 ; Kissel in KK, Rdn. 29 zu § 23 EGGVG ; VGH München, NVwZ 1990, 775 f.).
  • VG Ansbach, 26.09.2023 - AN 17 K 22.30684

    Nicht fristgerechte Umstellung einer Anfechtungsklage auf eine

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.03.1989 - 11 TH 681/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2588
VGH Hessen, 01.03.1989 - 11 TH 681/89 (https://dejure.org/1989,2588)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.03.1989 - 11 TH 681/89 (https://dejure.org/1989,2588)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. März 1989 - 11 TH 681/89 (https://dejure.org/1989,2588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kollektive Kampfmaßnahmen ("Streiks") von Beamten zur Durchsetzung gemeinsamer beruflicher Interessen; Störung der öffentlichen Sicherheit bei Durchführung einer solchen Maßnahme und der vorbereitenden Urabstimmung

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    HessSOG §§ 1, 2, 12, § 57 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2641 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 386
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 22.10.1988 - Bs I 195/88

    Einstweilige Anordnung gegen Lehrerstreik; Streikrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.1989 - 11 TH 681/89
    Kollektive Kampfmaßnahmen von Beamten zur Durchsetzung gemeinsamer Berufsinteressen sind demnach unzulässig (vgl. BVerfGE 44, 244, 264; BVerwGE 73, 97, 102 m. w. N.; BGHZ 70, 277, 279, OVG Hamburg, Beschluß vom 22. Oktober 1988, DÖV 1989, 127 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 03.12.1980 - 1 D 86.79

    Streik - Herabsetzung der Arbeitsleistung - Krankmeldung - Treuepflicht -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.1989 - 11 TH 681/89
    Kollektive Kampfmaßnahmen von Beamten zur Durchsetzung gemeinsamer Berufsinteressen sind demnach unzulässig (vgl. BVerfGE 44, 244, 264; BVerwGE 73, 97, 102 m. w. N.; BGHZ 70, 277, 279, OVG Hamburg, Beschluß vom 22. Oktober 1988, DÖV 1989, 127 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.1989 - 11 TH 681/89
    Denn Normen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einem bestimmten Sachbereich dienen, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeweils dem Sachbereich zuzurechnen, zu dem sie in einem notwendigen Zusammenhang stehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. April 1958 - 2 BvO 3.56 -, DÖV 1959, 66 f.; vgl. auch BVerfGE 3, 407 ).
  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.1989 - 11 TH 681/89
    Kollektive Kampfmaßnahmen von Beamten zur Durchsetzung gemeinsamer Berufsinteressen sind demnach unzulässig (vgl. BVerfGE 44, 244, 264; BVerwGE 73, 97, 102 m. w. N.; BGHZ 70, 277, 279, OVG Hamburg, Beschluß vom 22. Oktober 1988, DÖV 1989, 127 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.1989 - 11 TH 681/89
    Denn Normen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einem bestimmten Sachbereich dienen, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeweils dem Sachbereich zuzurechnen, zu dem sie in einem notwendigen Zusammenhang stehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. April 1958 - 2 BvO 3.56 -, DÖV 1959, 66 f.; vgl. auch BVerfGE 3, 407 ).
  • VG Kassel, 19.10.2015 - 1 L 1692/15

    Keine Verwechselungsgefahr i.S.d. § 33 Abs. 2 StVO bei Holzschild mit dem Text

    (einhellige Auffassung, vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 01. März 1989 - 11 TH 681/89 -, ,[...]).
  • VGH Hessen, 09.06.1994 - DH 1251/91

    Disziplinarverfahren: Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge - Beschwerde -

    Deshalb braucht im vorliegenden Fall auch nicht darauf eingegangen zu werden, ob diese Veranstaltung dazu dienen sollte, kollektive Kampfmaßnahmen zur Durchsetzung gemeinsamer beruflicher Interessen zu ergreifen (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 01.03.1989 - 11 TH 681/89 - m.w.N., NVwZ 1990, 386 = ZBR 1990, 152 = JuS 1990, 675).
  • DH Hessen, 09.06.1994 - DH 1251/91

    (Disziplinarverfahren: Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge - Beschwerde -

    Deshalb braucht im vorliegenden Fall auch nicht darauf eingegangen zu werden, ob diese Veranstaltung dazu dienen sollte, kollektive Kampfmaßnahmen zur Durchsetzung gemeinsamer beruflicher Interessen zu ergreifen (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 01.03.1989 - 11 TH 681/89 - m.w.N., NVwZ 1990, 386 = ZBR 1990, 152 = JuS 1990, 675 ).
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