Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 24.04.1990

Rechtsprechung
   BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90   

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BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90 (https://dejure.org/1990,1133)
BGH, Entscheidung vom 21.08.1990 - 5 StR 145/90 (https://dejure.org/1990,1133)
BGH, Entscheidung vom 21. August 1990 - 5 StR 145/90 (https://dejure.org/1990,1133)
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Genom-Analyse

§ 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer Fingerabdruck) ist grds. zulässiges Beweismittel (Hinweis: vgl. nun auch die gesetzliche Regelung in §§ 81e ff StPO)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung sowie wegen Diebstahls und versuchter Brandstiftung - Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Zulässigkeit der Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt auch ohne Einwilligung des Beschuldigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 157
  • NJW 1990, 2944
  • MDR 1990, 1129
  • NStZ 1990, 550
  • StV 1990, 434
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
    Daraus durfte das Landgericht bei Berücksichtigung der Grundsätze zur Berechnung von Mindestalkoholwerten bei Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 20) für die Tatzeit (etwa 1.00 Uhr) jedenfalls einen solchen Blutalkoholwert annehmen, der auch in Verbindung mit den konsumierten Joints und der Einnahme einer unbekannt gebliebenen Tablette nicht die Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB erfüllte.
  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
    Auch in den kritischen Stimmen, die auf die mangelnde wissenschaftliche Absicherung des Verfahrens hinweisen (Rademacher StV 1989, 546, 548; Bär, Kriminalistik 1989, 313, 318; Lander Nature, Bd. 339, 1989, 501 ff; Barinaga, Nature, Bd. 339, 1989, 89; Neufeld/Colman, Spektrum der Wissenschaft, Juli 1990 S. 106 ff) wird nicht geltend gemacht, daß das Verfahren untauglich wäre.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
    Zu einer weiteren Beweiserhebung brauchte sich das Schwurgericht aus Gründen der Aufklärungspflicht nicht gedrängt zu fühlen, nachdem der psychiatrische Sachverständige eine sexuelle Abnormität des Angeklagten ausgeschlossen hatte und sich weder aus den Angaben des Angeklagten noch aus anderen Umständen im Verlauf der Hauptverhandlung Anhaltspunkte dafür ergeben hatten (BGHSt 23, 176, 187).
  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89

    Anforderungen an Verteidigung gegen Änderung des Konkurrenzverhältnisses von

    Auszug aus BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
    Daraus durfte das Landgericht bei Berücksichtigung der Grundsätze zur Berechnung von Mindestalkoholwerten bei Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 20) für die Tatzeit (etwa 1.00 Uhr) jedenfalls einen solchen Blutalkoholwert annehmen, der auch in Verbindung mit den konsumierten Joints und der Einnahme einer unbekannt gebliebenen Tablette nicht die Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB erfüllte.
  • OLG Karlsruhe, 13.05.1990 - 1 AR 10/90
    Auszug aus BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
    Der unantastbare Bereich der Persönlichkeit des Angeklagten ist durch die Blutentnahme und die mit ihrer Hilfe erstellte Analyse nicht berührt worden, weil die Begutachtung ausschließlich auf den nichtcodierenden Bereich der untersuchten Desoxyribonukleinsäure (DNS oder DNA), also auf den Teil der DNA, dem Erbinformationen nicht zu entnehmen sind (vgl. Sternberg-Lieben NJW 1987, 1242; Rittner/Schacker/Schneider MedR 1989, 12; Keller NJW 1989, 2289; Kimmich/Spyra/Steinke NStZ 1990, 318, 319; Wächtler StV 1990, 369, 370 bei Fußn. 5 mit Literaturhinweisen), erstreckt worden ist.
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
    Daraus durfte das Landgericht bei Berücksichtigung der Grundsätze zur Berechnung von Mindestalkoholwerten bei Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 20) für die Tatzeit (etwa 1.00 Uhr) jedenfalls einen solchen Blutalkoholwert annehmen, der auch in Verbindung mit den konsumierten Joints und der Einnahme einer unbekannt gebliebenen Tablette nicht die Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB erfüllte.
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
    Dem Erfordernis, daß der mit der Blutentnahme verbundene Eingriff in die persönliche Integrität des Angeklagten verhältnismäßig sein muß, ist hier Rechnung getragen (vgl. dazu BVerfG NStZ 1990, 89; BGHSt 34, 397, 401) [BGH 09.07.1987 - 4 StR 223/87].
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
    Bei Tötungsdelikten müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonders hohe Anforderungen an das Hemmungsvermögen des Täters gestellt werden (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
    Die Vorschrift des § 81 a Abs. 1 StPO ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1 - Volkszählungsurteil) eine ausreichende Grundlage für die körperliche Untersuchung des Beschuldigten.
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

    Auszug aus BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
    Dem Erfordernis, daß der mit der Blutentnahme verbundene Eingriff in die persönliche Integrität des Angeklagten verhältnismäßig sein muß, ist hier Rechnung getragen (vgl. dazu BVerfG NStZ 1990, 89; BGHSt 34, 397, 401) [BGH 09.07.1987 - 4 StR 223/87].
  • LG Heilbronn, 19.01.1990 - 6 KLs 42/89
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1988 - 17 A 2618/85
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Dem stehen die Urteile des 5. Strafsenats vom 21. August 1990 (5 StR 145/90, BGHSt 37, 157, 159) und 12. August 1992 (5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 322 ff.) nicht entgegen.
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Der Senat hat im Urteil vom 21. August 1990 (BGHSt 37, 157) im Hinblick auf kritische Stimmen über die mangelnde wissenschaftliche Absicherung (vgl. ferner BGH - XII. Zivilsenat - NJW 1991, 749 m.w.N.; McLeod, The Criminal Law Review 1991, 583; Lander in: J. Ballantyne u.a. (Hrsg.), DNA Technology and Forensic Science, 1989, S. 143 ff Cold Spring Harbor, New York) auf die Grenzen des Beweiswertes der DNA-Analyse hingewiesen.
  • LG Köln, 25.02.2022 - 102 KLs 17/20

    Pfarrer Hans Ue. zu langer Freiheitsstrafe verurteilt

    Da Derartiges auch sonst nicht im Ansatz erkennbar ist, würde sich die Einholung eines sexualmedizinischen Gutachtens zu denselben Beweisfragen, zu denen bereits der Sachverständige Dr. L12 gehört worden ist, als Anhörung eines "weiteren" Sachverständigen im Sinne des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO darstellen (vgl. BGHSt 37, 157 zum Verhältnis Sexualwissenschaftler / Psychiater; vgl. auch BGHSt 23, 176, wo der Antrag, den Leiter eines Instituts für Sexualwissenschaft nach der bereits erfolgten Anhörung von psychiatrischen Sachverständigen zunächst an § 244 Abs. 4 S. 2 StPO gemessen wird).
  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

    Eine Beschränkung auf bestimmte Untersuchungsmethoden geht aus den Vorschriften über die Blutentnahme nicht hervor {vgl. BGH, NJW 1990, S. 2944 f.).

    c) Über den Beweiswert einer DNA-Analyse im Einzelfall haben die Tatgerichte in eigener Verantwortung zu befinden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; BGH, NJW 1990, S. 2944 f.).

  • OLG Celle, 30.01.2013 - 15 UF 51/06

    Feststellung der Vaterschaft bei Verkehr der Mindesmutter mit eineiigen

    Mithin kommt es auch nicht darauf an, inwieweit die §§ 81a StPO ff. und die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit einer Einbeziehung der im codierenden DNA-Anteil enthaltenen Information (offen gelassen zu § 81a StPO in BGH NJW 1990, 2944 und zu § 2 DNA-Identitätsfeststellungsgesetz i.V.m. § 81g StPO a.F. in BVerfG NJW 2001, 879) Hinweise für das Statusverfahren liefert.
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Die Urteilsausführungen werden nämlich den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 38, 320, 322 ff.; 37, 157, 159 f.) aufgestellten Anforderungen an die kritische Beurteilung des Beweiswerts einer DNA-Analyse nicht gerecht.
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Beweismittel dann als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO anzusehen, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4; für die Genomanalyse vgl.: BGHSt 37, 157 f; NStZ 1991, 399).

    Ob insoweit die gleichen Grundsätze gelten müssen wie bei der Genomanalyse anderer Spuren, z.B. Sperma und Blut, und ob der Tatrichter bei Fallgestaltungen wie vorliegend grundsätzlich gehalten ist, eine Genomanalyse durchführen zu lassen, kann offenbleiben (vgl. dazu BGH NStZ 1991, 399; BGHSt 37, 157; BGH NStZ 1992, 554, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; zur Bewertung von Haaranalysen vgl. Rittner/Schacker/Schneider in MedR 1989, 12 f., 14; Schmitter/Herrmann/Pflug MDR 1989, 402, 403; Schneider in Hess. Polizeirundschau 1992, 20, 22; Kunstmann/Bocker/Mempel/Epplen in Münchner Medizinischen Wochenschrift 1990, 741, 742; allgemein zum Haarvergleich vgl. BGH, Beschluß vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91; Forster/Ropohl, Rechtsmedizin 5. Aufl. S. 190; Forster, Praxis der Rechtsmedizin 1986, 269 f.).

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89

    Anwendung der DNA-Analyse bei der Vaterschaftsfeststellung

    Soweit es bei den Auseinandersetzungen über die Anwendung der DNA-Analyse nicht um die hier nicht näher zu erörternde Frage ihrer Zulässigkeit im Blick auf den Persönlichkeitsschutz geht (vgl. hierzu Urteil des BGH vom 21. August 1990 - 5 StR 145/90 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen m.w.N.), richten sich die kritischen Stimmen nicht gegen das Verfahren an sich.
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90

    Zulässigkeit der DNA-Analyse sowohl zum Täterausschluß als auch zur

    Das Gegenteil ist jedoch spätestens seit dem Urteil des BGH v.ÿ21.8.1990 (BGHSt 37, 157; vgl. auch BGH, NJW 1990, 2328 und 1992, 2976) anerkannt, in dem die Verwertung des Ergebnisses der DNA-Analyse neben anderen Indizien ausdrücklich gebilligt wurde.
  • OLG Celle, 26.03.2015 - 1 Ws 560/14

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung trotz unbekannter Identität

    Er muss immer durch weitere Tatsachen bestätigt werden (vgl. BGHSt 37, 157; 38, 320; BGH NStZ 1994, 554; LR-Sander § 261 Rdnr. 48 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 625/95

    Beweiswürdigung - Gravierende Fehlbewertung - Blutspur - Rechtsfehler

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Rechtsprechung
   LG Köln, 24.04.1990 - 33 S 170/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4411
LG Köln, 24.04.1990 - 33 S 170/89 (https://dejure.org/1990,4411)
LG Köln, Entscheidung vom 24.04.1990 - 33 S 170/89 (https://dejure.org/1990,4411)
LG Köln, Entscheidung vom 24. April 1990 - 33 S 170/89 (https://dejure.org/1990,4411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2944
  • NJW-RR 1991, 186 (Ls.)
  • MDR 1990, 831
  • DB 1990, 2162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1972 - VIII ZR 170/71

    Factoring und Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz

    Auszug aus LG Köln, 24.04.1990 - 33 S 170/89
    Der Erwerb der fremden Forderungen und deren anschließende Einziehung steht hier bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise in unittelbarem Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Kreditgewährung, die in der Bevorschussung der Kundenforderungen liegt (vgl. BGH, NJW 1972, 1715 ..).
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