Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.06.1990

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90   

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BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 (https://dejure.org/1990,705)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 (https://dejure.org/1990,705)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 (https://dejure.org/1990,705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Wahlwerbung - Landtagswahl - Diskussionssendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der Chancengleichheit für eine nicht im Landesparlament vertretene Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • uni-bayreuth.de (Auszüge)

    Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 54
  • NJW 1990, 3140 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 961
  • ZUM 1991, 35
  • afp 1990, 190
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02

    Kanzlerduell

    Allerdings dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein redaktionelles Konzept, das die Erfolgsaussichten von Beteiligten am Wahlwettbewerb nachhaltig mindern kann, nicht ohne Rücksicht auf diesen Umstand durchsetzen (vgl. BVerfGE 82, 54 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 -, NVwZ 1991, S. 560 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02

    "TV-Duell" ohne Westerwelle

    BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerfGE 82, 54; BVerwG, Beschluss vom 8.11.1972, a.a.O.; OVG Bremen, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 8.10.1990, a.a.O..

    BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8.11.1972, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., a.a.O.

    BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 8.10.1990, a.a.O.; Klenke, a.a.O., S. 337; Grupp, a.a.O., S. 29; Benda, Rechtliche Perspektiven der Wahlwerbung im Rundfunk, NVwZ 1994, 521 (526).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11

    Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer

    Auch dies kann bei der Frage nach der Bedeutung einer Partei nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerfGE 82, 54 [55]; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2003 a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 08.03.1994, a.a.O.; VG Köln, Beschluss vom 13.09.2005 a.a.O.; VG Weimar, Beschluss vom 09.09.1999 a.a.O.).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (BVerfGE 82, 54 [57]; st. Rspr.).
  • VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19

    Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln,

    Aktuelle Prognosen, die eine realistische Einzugschance in das zu wählende Gremium vorsehen, sind bei der Frage nach der Bedeutung einer Partei ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, B. v. 10.5.1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerfGE 82, 54 [55]; VGH BW, B. v. 28.2.2011 - 9 S 499/11 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (BVerfGE 82, 54 (56) [BVerfG 10.05.1990 - 1 BvR 559/90]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 ; st. Rspr.).
  • StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96

    Wahlwerbung und Chancengleichheit

    Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfaßt auch das Recht der Rundfunkanstalt, selbst zu bestimmen, wen sie als Diskussionspartner zu einer redaktionell gestalteten Fensehdiskussion einladen will (BVerfGE 82, 54 [58]).

    Hier hat der Sender nicht hinreichend berücksichtigt, daß der Ausschluß von einer voraussichtlich besonders publikumswirksamen Sendung die Chancen der Antragstellerin zu a) nachhaltig verschlechtern könnte (vgl. BVerfGE 82, 54 [59]).

  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1938/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren -

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 [57]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93

    Erfolgreiche Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93

    Einstweilige Anordnung gegen die Verhängung eines Fahrverbots in einer

  • BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Streit um eine Kirche

  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2017 - 5 B 467/17

    Teilnahmeanspruch der Vertreter der Partei "Die Linke" an den Podiumsdiskussionen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 10 S 2866/96

    Teilnahme von politischen Parteien an Fernsehdiskussion - Chancengleichheit im

  • OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17

    Chancengleichheit bei Berichterstattung vor Landtagswahl ("Elefantenrunde")

  • OVG Niedersachsen, 08.03.1994 - 10 M 1470/94

    Teilnahme der "Republikaner" an "Wahlhearing"; Landtagswahl; NDR; Partei,

  • OVG Hamburg, 14.09.1993 - Bs III 340/93
  • BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

  • BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Eilentscheidung nach § 123 VwGO -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2012 - 13 B 528/12

    Anspruch einer Partei auf Teilnahme ihres Spitzenkandidaten für die Landtagswahl

  • BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 68/91

    Einstweilige Anordnung gegen die Abschiebung im Ausländerrercht

  • BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren -

  • BVerfG, 10.08.1993 - 2 BvR 1644/93

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

  • BVerfG, 26.07.1993 - 2 BvR 1555/93

    Folgenabwägung im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung bei

  • BVerfG, 17.10.1991 - 2 BvR 1216/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Eilverfahren gegen

  • VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17

    Anspruch von Parteien auf Teilnahme an Fernsehsendungen vor einer Wahl

  • BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1791/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren -

  • BVerfG, 19.07.1993 - 2 BvR 1476/93

    Folgenabwägung im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung bei

  • BVerfG, 28.09.1993 - 2 BvR 2076/93

    Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlaß einer

  • BVerfG, 28.09.1993 - 2 BvQ 37/93

    Folgenabwägung bei Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • VG Weimar, 09.09.1999 - 2 E 2871/99

    Zum Anspruch einer politischen Partei auf Beteiligung an redaktionellen

  • BVerfG, 20.09.1993 - 2 BvR 1953/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren -

  • OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06

    Teilerfolg der DVU wegen Redezeit im MDR

  • OVG Bremen, 18.09.1991 - 1 B 53/91

    Anspruch auf Teilnahme an einem im Fernsehen ausgestrahlten Wahlhearing gegenüber

  • VG Augsburg, 05.06.2018 - Au 3 K 17.1270

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten - Schulbesuch in einem angrenzenden

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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90   

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https://dejure.org/1990,1300
BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90 (https://dejure.org/1990,1300)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1990 - 2 BvR 752/90 (https://dejure.org/1990,1300)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 (https://dejure.org/1990,1300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Herabsetzung der Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahruntüchtigkeit - Rückwirkende Anwendung - Promille

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3140
  • NStZ 1990, 537
  • NZV 1990, 481
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Die Einstufung der vom Angeklagten verwendeten Schreckschußwaffe als Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet aber nur eine - geänderte - Auslegung eines Tatbestandsmerkmals; sie korrigiert nicht etwa die bisherige Auslegung im Vorgriff auf eine erst nach der Tat verabschiedete und später in Kraft tretende Gesetzesänderung zu Lasten des Täters (vgl. dazu BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 19. Dezember 2002 - 2 BvR 666/02) und beinhaltet keine - rückwirkende - Anwendung einer neuen gesetzlichen Regelung (vgl. u.a. BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; 1995, 125 f.).

    Denn die Grundsätze des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes hindern die Gerichte nicht, bestimmte Sachverhalte aufgrund neuer Erkenntnisse abweichend von der bisherigen Rechtsprechung zu bewerten (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; Salger DRiZ 1990, 16, 19).

  • BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10

    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung);

    Einen derartigen Verstoß hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht angenommen (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 -, NJW 1990, S. 3140; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 2008 - 2 BvR 2392/07 -, NJW 2008, S. 3205 ).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Gericht auch ohne Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG von seiner früheren Rechtsprechung abweichen, selbst wenn eine wesentliche Änderung der Verhältnisse oder der allgemeinen Anschauungen nicht eingetreten ist (vgl. BVerfGE 84, 212 ; vgl. im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 -, NJW 1990, S. 3140).
  • BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09

    Parteiverrat; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung bei gleichbleibendem

    Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG (Kammer) NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.; Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese neue Rechtsprechung gilt - unabhängig davon, ob sie sich zugunsten oder zu Lasten eines Angeklagten auswirkt - auch für "Altfälle" (vgl. BVerfG NStZ 1990, 537 (zu § 316 StGB); Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 38 m.w.N.; für den Bandenbegriff des Betäubungsmittelgesetzes vgl. BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01).
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07

    Gleichheitsgrundsatz (strukturell gleichheitswidrige Besteuerung); Verbot

    Abweichendes mag allenfalls dann anzunehmen sein, wenn durch die Rechtsprechung der mögliche Wortlaut einer Strafnorm insoweit einschränkend ausgelegt wurde, dass eine Änderung der Rechtsprechung sich hier nicht nur als andere tatsächliche Beurteilung darstellen würde, sondern als eine Änderung des strafrechtlichen Unwerturteils insgesamt (zum Rückwirkungsverbot bei Änderungen der strafgerichtlichen Rechtsprechung vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 -, NJW 1990, S. 3140 - "Promillegrenze").
  • BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94

    Verfassungsmäßigkeit der 1,1 %-Grenze für die Tatbestandsverwirklichung des § 316

    Der gesetzliche Tatbestand gibt damit von vornherein der Rechtsprechung Raum, bei der Feststellung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit gewandelten wissenschaftlichen Erkenntnissen und verbesserten wissentschaftlich-technischen Methoden Rechnung zu tragen, ohne daß damit schon das verfassungsrechtliche Gebot der Gesetzlichkeit des Straftatbestandes und der Strafdrohung (Art. 103 Abs. 2 GG ) berührt wäre (vgl BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1990, 3140 ).
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese neue Rechtsprechung gilt auch für Altfälle, unabhängig davon, ob sie sich zugunsten oder zu Lasten des Angeklagten auswirkt - hier für die Beschaffungsfahrten im Januar und Februar 2001 (BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01; vgl. BVerfG NStZ 1990, 537 (zu § 316 StGB)).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 314/09

    Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts (teilweise Aufhebung und

    Das Landgericht hat seinerseits bereits - ohne gegen das Rückwirkungsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG und Art. 7 Abs. 1 MRK zu verstoßen (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1990, 537; BGHSt 46, 310, 318; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. MRK Art. 7 Rdn. 1) - strafschärfend auf die durch BGH NJW 2009, 863 (zur Aufnahme in BGHSt bestimmt) auf 5 g Methamphetamin-Base herabgesetzte nicht geringe Menge des eingeführten Rauschgifts abgestellt.
  • LG Hildesheim, 21.08.1991 - 12 Qs 91/91

    Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit eines Radfahrers

    Der gesetzliche Tatbestand des § 316 StGB , der nicht an eine bestimmte Blutalkoholkonzentration anknüpft, gibt der Rechtsprechung Raum, bei der Feststellung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit gewandelten wissenschaftlichen Erkenntnissen und verbesserten wissenschaftlich-technischen Methoden Rechnung zu tragen (so das BVerfG in NStZ 1990, S. 537).
  • BayObLG, 07.06.1991 - RReg. 1 St 34/91
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