Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,28
BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88 (https://dejure.org/1989,28)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1989 - IX ZR 197/88 (https://dejure.org/1989,28)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1989 - IX ZR 197/88 (https://dejure.org/1989,28)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,28) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwangsverwaltung - Gemeinschaftsschaden - Schadensersatz - Schlüssiges Verhalten - Erklärungsbewußtsein - Willenserklärung - Schuldhafte Verkürzung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch des neuen Zwangsverwalters gegen den bisherigen auf Ersatz des von diesem schuldhaft verursachten Gemeinschaftsschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schlüssiges Verhalten ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

Papierfundstellen

  • BGHZ 109, 171
  • NJW 1990, 454
  • ZIP 1990, 56
  • MDR 1990, 335
  • WM 1990, 161
  • BB 1990, 16
  • Rpfleger 1990, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (162)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Trotz fehlenden Erklärungsbewußtseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende - wie der Beklagte - bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324; BGHZ 109, 171, 177).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Soweit einem tatsächlichen Verhalten auch ohne ein solches Erklärungsbewusstsein oder ohne einen Rechtsbindungswillen die Wirkungen einer Willenserklärung beigelegt werden (vgl. BGHZ 91, 324, 329 f.; 109, 171, 177), geschieht dies zum Schutze des redlichen Rechtsverkehrs und setzt einen Zurechnungsgrund voraus.
  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14

    Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen

    Eine wirksame Willenserklärung liegt - selbst bei fehlendem Rechtsbindungswillen - schon dann vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urteil vom 02. November 1989 - IX ZR 197/88, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 07. Juni 1984 - IX ZR 66/83, juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht