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   KG, 20.11.1989 - 4 Ws 80/89, 1 AR 573/88   

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https://dejure.org/1989,2577
KG, 20.11.1989 - 4 Ws 80/89, 1 AR 573/88 (https://dejure.org/1989,2577)
KG, Entscheidung vom 20.11.1989 - 4 Ws 80/89, 1 AR 573/88 (https://dejure.org/1989,2577)
KG, Entscheidung vom 20. November 1989 - 4 Ws 80/89, 1 AR 573/88 (https://dejure.org/1989,2577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung des Beschwerdeverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Beschwerdegründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Störung der Totenruhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 782
  • NStZ 1990, 185
  • VersR 1990, 916
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 31.05.1976 - 1 Ws 1540/75
    Auszug aus KG, 20.11.1989 - 4 Ws 80/89
    Der Senat teilt daher auch nicht die Auffassung des Oberlandesgerichts München (NJW 1976, 1805 und ihm folgend OLG Stuttgart und OLG Karlsruhe, beide in Die Justiz 1977, 313), die Leiche eines in einer Klinik verstorbenen Patienten stehe bis zu ihrer Aushändigung an den Totensorgeberechtigten im Alleingewahrsam der Leitung des Krankenhauses, so daß für diese und die in ihrem Auftrag handelnden Ärzte ein Bruch des Gewahrsams an der Leiche schon begrifflich ausscheide.

    Die Angeschuldigten können sich entgegen anderslautenden Stellungnahmen im medizinischen Schrifttum im Zusammenhang mit einer eigenmächtigen und damit rechtswidrigen Sektion (so auch OLG München NJW 1976, 1805) weder auf eine gewohnheitsrechtliche Befugnis (so schon zutreffend LG Bonn JW 1928, 2294, 2296) noch auf Notstand berufen (vgl. die Nachweise bei Dippel a.a.O. Rdn. 28, 35).

  • OLG Frankfurt, 29.11.1974 - 2 Ws 239/74

    Notstandfähigkeit; Versicherter einer Berufsgenossenschaft; Finanzierung einer

    Auszug aus KG, 20.11.1989 - 4 Ws 80/89
    Daß er es nicht sofort tat, vermag nichts daran zu ändern, daß er zu diesem Zeitpunkt bereits zumindest Mitgewahrsamsinhaber war (vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1975, 271: Mitgewahrsam der Angehörigen an der in der Friedhofshalle liegenden Leiche).

    Als Leichenteil ist von der Rechtsprechung sogar die der Leiche entnommene Blutprobe angesehen worden (OLG Frankfurt NJW 1975, 271; vgl. auch die Nachweise bei Dippel a.a.O. Rdn. 14 f).

  • RG, 25.09.1930 - II 414/20

    Kann an einem menschlichen Leichnam durch unbefugte Leichenöffnung

    Auszug aus KG, 20.11.1989 - 4 Ws 80/89
    Berechtigter im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB ist kraft Gewohnheitsrechts in erster Linie der dem Verstorbenen am nächsten stehende Angehörige als Inhaber des Totenfürsorgerechts, das insbesondere das Recht einschließt, Einwirkungen Unbefugter auf den Leichnam abzuwehren (RGSt 64, 313, Dippel in LK, StGB 10. Aufl., § 168 Rdn. 20).

    Eine Sachbeschädigung liegt nicht vor, weil eine Leiche, die von allen Beteiligten zur Bestattung bestimmt ist, keine fremde Sache ist (vgl. schon RGSt 64, 313, 314 f).

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Zutreffend werden vornehmlich zwei Rechtsgüter als von § 168 Abs. 1 2. Alt. StGB geschützt angesehen: das Pietätsgefühl der Allgemeinheit und der postmortale Persönlichkeitsschutz des Toten (KG Berlin NJW 1990, 782, 783; Czerner ZStW 115 (2003), 91, 97; Dippel in LK 11. Aufl. § 168 Rdn. 2; vgl. auch BGH NStZ 1981, 300).
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Eine derartige zu sehr an den Eigentumsdelikten orientierte enge Auslegung des Gewahrsamsbegriff ist in diesem Zusammenhang im Blick darauf, dass das Schutzgut der Norm letztlich die ihren Träger überdauernde Menschenwürde ist, auch nicht geboten (KG NJW 1990, 782).

    Dem Gewahrsamsbegriff haftet nach seiner Semantik neben der normativen Komponente gerade als weitere unverzichtbare Bedingung die Notwendigkeit eines faktischen Elements an (OLG München NJW 1976, 1805/1806; OLG Stuttgart Justiz 1977, 313; OLG Karlsruhe Justiz 1977, 312; KG NJW 1990, 782; OLG Zweibrücken JZ 1992, 212; so nun auch: LK/Dippel 11. Aufl. § 168 Rn. 33; Czerner ZStW 115 (2003), 91/96 m.w.N.).

    Sie wären nicht nur berechtigt, sondern auch faktisch in der Lage gewesen, den Leichnam abholen zu lassen und an einen anderen Ort zur Bestattung oder Verbrennung bringen zu lassen bzw. nach der Verbrennung des Leichnams über die Modalitäten der Behandlung der Urne mit der Asche des Verstorbenen bis zum Zeitpunkt der endgültigen Beisetzung zu bestimmen (OLG Frankfurt NJW 1975, 271/272; KG NJW 1990, 782; LK/Dippel § 168 Rn. 34; MüKo/Hörnle § 168 Rn. 15; Schönke/Schröder/Lenckner § 168 Rn. 6).

    Rechtsgut dieses Tatbestandes ist nicht nur der postmortale Persönlichkeitsschutz des Toten, sondern auch das Pietätsgefühl der Allgemeinheit (BGHSt 50, 80/89; OLG München NJW 1976, 1805/1806; KG NJW 1990, 782/783; Schönke/Schröder/Lenckner § 168 Rn. 1; LK/Dippel § 168 Rn. 2; MüKo/Hörnle § 168 Rn. 1, 2; NK-Herzog § 168 Rn. 1; a.A. SK-Rudolphi/Rogall § 168 Rn. 2).

    Ein strafrechtlicher Schutz besteht daher insoweit nur nach § 168 StGB (KG NJW 1990, 782/783; Schönke/Schröder/Eser § 242 Rn. 21; MüKo/Schmitz § 242 Rn. 34).

  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    An der Asche eines Verstorbenen haben bis zur Beisetzung die nächsten Angehörigen und der Betreiber der Feuerbestattungsanlage Mitgewahrsam im Sinne eines faktischen Obhutsverhältnisses (OLG Bamberg, a.a.O., 1545; OLG Frankfurt in NJW 1975, 271, 272; KG in NJW 1990, 782; Lenckner/Bosch, a.a.O., Rdn. 6; Fischer, a.a.O., Rdn. 8).
  • BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10

    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung);

    Danach liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, wenn zum Tatzeitpunkt das Verhalten nach der bisherigen, gefestigten Rechtsprechung als straflos betrachtet wurde und eine Änderung dieser Rechtsprechung nicht absehbar war (BGHSt 37, 55 ; BGH, NJW 1976, S. 1949 ; 2010, S. 2595 ; KG, NJW 1990, S. 782 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, S. 1057 ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, S. 277 ; vgl. weiter Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 17 Rn. 20 f.; Vogel, in: Leipziger Kommentar StGB, 12. Aufl. 2007, § 17 Rn. 58 ff.).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - privilegierte Berufskrankheit - gesetzliche

    Eine Obduktion stellt aufgrund des einem Menschen auch noch nach seinem Tode innewohnenden postmortalen Persönlichkeitsrecht, das Ausfluss seiner Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ist (grundlegend: BVerfGE 30, 173, 194), einen objektiv unerlaubten Eingriff in das nachwirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen dar und bedarf deshalb immer eines Rechtfertigungsgrundes (Kammergericht, NJW 1990, 782; Heberer, Das ärztliche Berufs- und Standesrecht, 2001, S 443; Ulsenheimer: in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Auflage, 2002, § 133 RdNr 16).
  • BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Glaubensgründe - Pietätsgründe

    Dieses Verständnis des § 168 Abs. 1 StGB, das frei von Willkür ist und nicht nur mit dem in Bezug genommenen Schrifttum, sondern auch mit der einschlägigen Rechtsprechung in Einklang steht (vgl. insbesondere OLG München, NJW 1976, S. 1805, OLG Stuttgart, Justiz 1977, S. 313, OLG Karlsruhe, Justiz 1977, S. 313, KG Berlin, NJW 1990, S. 782 und OLG Zweibrücken, MDR 1992, S. 503), schließt es aus, die Vorschrift auf Fälle wie den vorliegenden zu erstrecken.
  • OLG Oldenburg, 29.01.2024 - 1 ORs 258/23

    Totenruhe; Leichnam; Asche; Kremation; Schmuckurne; Totensorge; Mitgewahrsam;

    Gewahrsam des Berechtigten im Sinne von § 168 Abs. 1 Alt. 1 StGB setzt nicht ungehinderte tatsächliche Herrschaft voraus (vgl. KG, Beschluss v. 20.11.1989, 4 Ws 80/89, bei juris Rz. 8).
  • BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 299/89

    Überspannung der Anforderungen an die Bejahung eines Verbotsirrtums

    Dementsprechend ist in Literatur und fachgerichtlicher Rechtsprechung einhellig anerkannt, daß den Erkundigungspflichten grundsätzlich Genüge getan wird, wenn der Täter sich bei einer sachkundigen und verläßlichen Person erkundigt, die die Gewähr für eine objektive Auskunftserteilung bietet (BGH, NStZ 1996, S. 236 [237 f.]; OLG Celle, a. a. O., S. 1644 f.; OLG Bremen, NStZ 1981, S. 265 [265 f.]; BayObLG, a. a. O., S. 1745; KG, NJW 1990, S. 782 [783]; Cramer, in: Schönke/Schröder, 25. Aufl., 1997, § 17 Rn. 18; Dreher/Tröndle, a. a. O., § 17 Rn. 9).
  • OLG München, 14.06.2005 - 2 Ws 455/05

    Strafbarkeit wegen Störung der Totenruhe eines Stationsartzes durch die unbefugte

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  • OLG Zweibrücken, 06.09.1991 - 1 Ws 81/91

    Durchführung einer Sektion ohne Einholung der Zustimmung der Hinterbliebenen;

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