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   BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89   

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BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,26)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1989 - 4 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,26)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1989 - 4 NB 2.89 (https://dejure.org/1989,26)
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Lebensmittelgeschäft

Zu den zulässige Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB, Schallschutz;

§ 47 Abs. 5 VwGO, Teilnichtigkeit: Grundsätze der Teilbarkeit eines Bebauungsplans, Gesamtnichtigkeit bei unwirksamer Gebietsfestsetzung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite unwirksamer Festsetzungen von Baugebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtige Festsetzung eines Baugebiets - Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen - Bauliche oder technische Maßnahmen - Grenzwerte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931 (Ls.)
  • MDR 1990, 394
  • NVwZ 1990, 159
  • DVBl 1989, 1103
  • BauR 1989, 695
  • ZfBR 1989, 274
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Das Normenkontrollgericht hat also im Wege der Auslegung des Bebauungsplans ermittelt, daß er Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - (BVerwGE 80, 184 = DVBl 1988, 1167 = ZfBR 1989, 35 ) festsetze.

    Ob dies auch schon für § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG galt (vgl. dazu BVerwGE 80, 184 [186]) und ob daraus folgt, daß bestimmte Immissions- oder Emissionswerte nicht einmal zur Konkretisierung dieser Maßnahmen im Bebauungsplan festgelegt werden dürfen, kann hier offenbleiben; denn jedenfalls genügt es, daß der Bebauungsplan die baulichen oder technischen Vorkehrungen als solche festsetzt.

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Nach der Formulierung des Baugesetzbuchs sind Vorkehrungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG nur bauliche oder technische Maßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -).

    Ob Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zu treffen sind und gegebenenfalls welche, läßt sich ebenfalls erst beurteilen, wenn die Art der baulichen Nutzung festgelegt ist; das zumutbare Maß an Lärm und anderen schädlichen Umwelteinwirkungen richtet sich nach der Schutzwürdigkeit des Gebietes, das die Gemeinde durch gebietsbezogene Bauleitplanung steuern kann (BVerwG, Urteil vom 14. April 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Zu würdigen sind vielmehr die Festsetzungen in ihrer Bedeutung, die sie für den Plan in seiner Gesamtheit haben (vgl. BVerwGE 54, 5 [11]).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Der beschließende Senat hat diesen Gedanken gerade im Hinblick auf einen Bebauungsplan dahingehend zusammengefaßt, daß eine teilweise Nichtigkeit zur umfassenden Nichtigkeit führe, wenn die Regelung ohne den nichtigen Teil nicht sinnvoll bestehen könne (BVerwGE 40, 268 [274]).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Zu prüfen ist, ob die für sich genommen unbedenklichen Festsetzungen noch ihre Aufgabe erfüllen können, eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Planbereichs zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - DVBl 1985, 112 [114]).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - DVBl 1978, 536 [537]) führt die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtnichtigkeit, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) u n d mit Sicherheit anzunehmen ist, daß sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89
    Die Festsetzung eines Baugebiets stellt den wichtigsten Fall der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB dar (vgl. aber auch Beschluß des Senats vom 19. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 -).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 17 = UPR 1989, 451) hat die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung nur dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleiben und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 und vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - DVBl 1978, 536; Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - ZfBR 1989, 274) führt die Ungültigkeit eines Teiles einer kommunalen Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,500
BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89 (https://dejure.org/1989,500)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 (https://dejure.org/1989,500)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 7 B 179.89 (https://dejure.org/1989,500)
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2 Stunden im absoluten Halteverbot

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim polizeilichen Abschleppen, 'negative Vorbildwirkung'

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Abschleppen eines auf dem Gehweg parkenden KfZs - Verkehrswidriges Verhalten - Negative Vorbildwirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Umsetzen eines Kfz ist beim Parken im absoluten Halteverbot wegen der negativen Vorbildwirkung auch ohne Behinderung verhältnismäßig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 3, Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931
  • NVwZ 1990, 473 (Ls.)
  • NZV 1990, 205
  • NZV 1990, 377
  • DÖV 1990, 482
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89
    Dem entspricht es, daß auch der beschließende Senat wiederholt das "generalpräventiv begründete öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung des Kraftfahrzeugs" hervorgehoben und diesem Interesse deswegen erhebliches Gewicht beigemessen hat, "weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen" (Beschluß vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - in DVBl. 1983, 1066 vgl. ferner Beschluß vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - in NVwZ 1988, 623 [BVerwG 26.01.1988 - 1 B 189/87]).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89
    Dem entspricht es, daß auch der beschließende Senat wiederholt das "generalpräventiv begründete öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung des Kraftfahrzeugs" hervorgehoben und diesem Interesse deswegen erhebliches Gewicht beigemessen hat, "weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen" (Beschluß vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - in DVBl. 1983, 1066 vgl. ferner Beschluß vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - in NVwZ 1988, 623 [BVerwG 26.01.1988 - 1 B 189/87]).
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 14 K 6661/15

    Erhebung von Kosten für das Abschleppen und Verwahren eines aufgrund fehlenden

    Bei der Prüfung eines besonders dringlichen Ausnahmefalles ist im Hinblick auf das (sofortige) Abschleppen eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges die höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002, Az. 3 B 149/01; BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2000, Az. 3 B 51.00; BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992, Az. 3 C 3.90; BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschluss vom 26. Januar 1988, Az. 7 B 189.87, zu berücksichtigen, die u.a. ausführt, dass ein bloßer Verstoß etwa gegen straßenverkehrsrechtliche Verbote ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt.
  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

    Vielmehr gilt - wie das Oberverwaltungsgericht zu Recht dargelegt hat - unverändert die Leitlinie, dass (nur) dann bei einer - bezogen auf den Zeitpunkt der Entdeckung des Verstoßes - zeitnahen Abschleppmaßnahme eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen ist, wenn der Führer des Fahrzeugs ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7).
  • OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02

    Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen

    "In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Nur dann, wenn der Fahrer ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann, kommt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 -, DÖV 1990, 482), etwa dann, wenn der Fahrer durch konkrete Hinweise erkennbar dafür Sorge getragen hat, dass er in unmittelbarer Nähe sofort erreichbar ist und das Fahrzeug selbst unmittelbar entfernen kann (vgl. hierzu zuletzt OVG Hamburg, Urteil vom 14.08.2001 - 3 Bf 429/00 -, NordÖR 2001, 495 ff. = NZV 2002, 52 ff.: "Ergibt ein auf dem Armaturenträger hinter der Windschutzscheibe ausgelegter konkreter Hinweis etwa, dass der Verantwortliche das Fahrzeug im engsten Nahbereich von seinem derzeitigen Aufenthaltsort geparkt hat, kann es dem eingesetzten Beamten zumutbar sein, die entsprechende Örtlichkeit aufzusuchen und den Störer zum Wegfahren aufzufordern, sofern dem zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs eingesetzten Beamten dabei kein übermäßiger Einsatz - etwa der Versuch, den Verantwortlichen in größerer Entfernung oder im oberen Stockwerk eines mehrgeschossigen Hauses aufzusuchen - abverlangt wird; die insoweit erforderliche Wertung ist aus der Sicht des eingesetzten Polizeibeamten zu treffen...").
  • BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) und die dortigen Ausführungen zum bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinweist, übersieht sie bereits, dass im Unterschied zum Streitfall in dem damaligen Verfahren zur Rechtfertigung der Abschleppmaßnahme maßgeblich auf die bundesrechtliche Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO über das Parken auf Gehwegen abzustellen war; gleichfalls das verbotswidrige Parken auf Gehwegen betraf der von der Beschwerde herangezogene Beschluss vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - (NJW 1990, 931 = NVwZ 1990, 473 Ls).

    Soweit sich anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - DVBl 1983, 1066 f.; Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - NVwZ 1988, 623 f.) Aussagen zum Einfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppvorgänge entnehmen lassen, ist geklärt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolgt stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls beurteilt (Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O. S. 1067); dabei kann auch die Heranziehung generalpräventiver Gesichtspunkte zulässig sein (Beschluss vom 20. Dezember 1989 a.a.O.).

  • VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11

    Abschleppmaßnahme bei Parken an enger Straßenstelle

    Eine zeitnah nach der Feststellung eines Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften durchgeführte Abschleppmaßnahme ist unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten dabei regelmäßig nur dann problematisch, wenn der Fahrzeugführer ohne Schwierigkeiten und wesentliche Verzögerungen erreicht und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989, 7 B 179.89, Buchh. 442.151 3 12 StVO Nr. 7; Beschluss vom 27.05.2000, 3 B 67.02, juris).
  • VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 236/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken im Taxistand

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2002, Az. 3 B 149/01; vom 01.12.2000, Az. 3 B 51.00; Urt. v. 14.05.1992, Az. 3 C 3.90; Beschl. v. 06.07.1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschl. v. 26.01.1988, Az. 7 B 189.87) rechtfertigt ein bloßer Verstoß etwa gegen straßenverkehrsrechtliche Verbote ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme.

    So ist nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung das Abschleppen eines im absoluten Haltverbot verbotswidrig abgestellten Kfz möglich, ohne dass es einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 179.89; BayVGH, Urt. v. 17.09.1991, Az. 21 B 91.289; VGH Mannheim, Urt. v. 15.01.1990, Az. 1 S 3673/88; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1990, Az. 11 UE 2056/89).

    Nur bei Vorliegen eines derartigen Ausnahmefalles kann das sofortige Abschleppen eines verbotswidrig im Haltverbot parkenden Fahrzeugs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, a.a.O.).

  • VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09

    Parken an enger Stelle - Abschleppen rechtmäßig?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 u. v. 01.12.2000, Az. 3 B 51.00; Urt. v. 14.05.1992, Az. 3 C 3.90; Beschl. v. 06.07.1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschl. v. 26.01.1988, Az. 7 B 189.87) rechtfertigt zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ist dem generalpräventiven öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung von Kraftfahrzeugen, die für längere Zeit verbotswidrig auf Gehwegen parken, ein erhebliches Gewicht beizumessen, weil diese erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen (vgl. Beschlüsse vom 20.12.1989, Az. 7 B 179/89; vom 06.07.1983, Az. 7 B 182/82 und vom 26.01.1988, Az. 7 B 189/87).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92

    Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes

    Dieses Interesse hat deshalb erhebliches Gewicht, weil das verbotswidrige Parken eines Fahrzeugs erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu ähnlichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, a.a.O.; Beschl. v. 20.12.1989 - BVerwG 7 B 179.89 -, NJW 1990, 931 = DÖV 1990, 482 = DAR 1990, 191; Urt. v. 14.5.1992, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - 5 A 1430/09

    Abschleppen wegen rechtswidrigen Parkens auf Anwohnerparkflächen

  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 3 Bf 126/06

    Sicherstellung eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs; Verhältnismäßigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 5 A 1746/94

    Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen einer ordnungsrechtlichen Abschleppanordnung;

  • OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 184/88

    Feuerwehrzufahrt - Kfz-Umsetzung

  • VG Düsseldorf, 05.03.2014 - 14 K 6956/13

    Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge: Praxis der Stadt Düsseldorf rechtswidrig

  • VG Karlsruhe, 25.02.2002 - 6 K 3615/00

    Zumutbare Benachrichtigung eines Falschparkers über angegebene Mobiltelefonnummer

  • VG Bremen, 12.11.2009 - 5 K 252/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken in einer Straßenverengung

  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 1816/08

    Abschleppen eines Fahrzeugs nach Zuparken eines anderen Verkehrsteilnehmers;

  • VG Berlin, 18.05.1999 - 9 A 40.99

    Erstattung der Gebühren wegen Umsetzung eines PKW; Verkehrswidriges Abstellen

  • OVG Saarland, 02.12.2005 - 3 Q 1/05

    Abschleppen eines Kraftfahrzeugs bei verbotswidrigem Parken

  • OVG Hamburg, 25.03.2003 - 3 Bf 113/02

    Abschleppen wegen Parkens auf einem Schwerbehindertenparkplatz

  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 76/09

    Abschleppkosten bei Parken an enger Stelle

  • VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07

    Parken in Anwohnerzone/am Parkscheinautomaten ohne Parkausweis und ohne

  • VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03

    Abschleppen; Abschleppkosten; Bauarbeiten; Ermessen; Ersatzvornahme; Halteverbot;

  • VG Freiburg, 23.03.2000 - 4 K 1164/98

    Erstattung von Abschleppkosten ; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

  • VG Gera, 29.08.2018 - 2 K 932/18
  • VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98

    Heranziehung zu verauslagten Abschleppkosten; Möglichkeit der Umsetzung des

  • VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 4382/04
  • VG Köln, 11.07.2002 - 20 K 9867/01
  • VG Minden, 07.06.1999 - 2 K 1543/98

    Kosten für das Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge ; Gefahr für die

  • VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
  • VG Köln, 11.07.2002 - 20 K 4112/02

    Ausgestaltung der Kostenpflichtigkeit des Abstellens eines Kraftfahrzeugs (KFZ)

  • VG Minden, 18.02.1999 - 2 K 949/98

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppanordnung; Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • VG Bremen, 10.10.2008 - 5 K 3674/07

    Abschleppen nach kurzfristig angeordnetem Haltverbot

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88   

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https://dejure.org/1989,1142
BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88 (https://dejure.org/1989,1142)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1989 - 4 C 33.88 (https://dejure.org/1989,1142)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1989 - 4 C 33.88 (https://dejure.org/1989,1142)
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§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, Feststellungsinteresse, § 839 BGB, Kausalitätsprüfung bei Ermessensentscheidung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 34; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erledigter Verwaltungsakt - Rechtswidrigkeit - Feststellung - Schadenersatzklage - Aussichtslosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 1156
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 198/84

    Feststellungsmaßstäbe der Kausalität einer Amtspflichtverletzung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88
    Kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Behörde bei fehlerfreier Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens zu demselben Ergebnis gelangt wäre, so ist für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung grundsätzlich kein Raum (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Mai 1985 - III ZR 198/84 - VersR 1985, 887).

    Zeigen die konkreten Umstände, daß die Behörde ein bestimmtes Ergebnis wollte und dies bei fehlerfreier Ausübung des Ermessens hätte erreichen können, entfällt der Ersatzanspruch (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Mai 1985 - III ZR 198/84 - VersR 1985, 887).

  • BGH, 17.12.1981 - III ZR 146/80

    Einlegerschützende Funktion der einschlägigen Amtspflichten des

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88
    Ein Verschulden wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Grundsatz verneint, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtshandlung für rechtmäßig gehalten hat (vgl. BGHZ 68, 142; BGHZ 78, 274 [279]; BGH NVwZ 1982, 269).
  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 212/83

    Haftungsausfüllende Kausalität bei rechtswidriger Rücknahme einer Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88
    Ein Ersatzanspruch kommt in diesem Falle nur in Betracht, wenn feststeht, daß bei richtiger Handhabung des Ermessens der Schaden nicht eingetreten wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Januar 1982 - III ZR 37/81 - VersR 1982, 275 ; Urteil vom 7. Februar 1985 - III ZR 212/83 - VersR 1985, 588 = NVwZ 1985, 682 ).
  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 141/83

    Gerichtliche Entscheidung auf Grund einer Amtspflichtverletzung zum Nachteil des

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88
    Eine zugunsten der Klägerin angenommene Amtsverletzung ist für den Schaden jedoch nur ursächlich, wenn dieser bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1984 - III ZR 141/83 - VersR 1985, 358 ).
  • BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 36.83

    Planfeststellung - Fernstraßenrecht - Gerichtliche Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88
    Das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes fehlt, wenn die Aussichtslosigkeit einer beabsichtigten Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung offensichtlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 21.80 - BVerwGE 72, 172 ; Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 4 C 36.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 65 = DVBl 1987, 906 ; Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - DVBl 1987, 1004 ; Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 = NJW 1988, 926 ).
  • BGH, 21.01.1982 - III ZR 37/81

    Kausalität einer Amtspflichtverletzung für den eingetretenen Schaden

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88
    Ein Ersatzanspruch kommt in diesem Falle nur in Betracht, wenn feststeht, daß bei richtiger Handhabung des Ermessens der Schaden nicht eingetreten wäre (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Januar 1982 - III ZR 37/81 - VersR 1982, 275 ; Urteil vom 7. Februar 1985 - III ZR 212/83 - VersR 1985, 588 = NVwZ 1985, 682 ).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88
    Zwar besteht grundsätzlich eine Amtspflicht zur fehlerfreien Ermessensausübung (vgl. BGHZ 74, 144; 75, 120 unter Aufgabe von BGHZ 45, 143 [146]).
  • BGH, 13.12.1965 - III ZR 99/64

    Pflichten der Polizei bei Glatteis

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88
    Zwar besteht grundsätzlich eine Amtspflicht zur fehlerfreien Ermessensausübung (vgl. BGHZ 74, 144; 75, 120 unter Aufgabe von BGHZ 45, 143 [146]).
  • BGH, 03.03.1977 - III ZR 10/74

    Stiftungsaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88
    Ein Verschulden wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Grundsatz verneint, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtshandlung für rechtmäßig gehalten hat (vgl. BGHZ 68, 142; BGHZ 78, 274 [279]; BGH NVwZ 1982, 269).
  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88
    Zwar besteht grundsätzlich eine Amtspflicht zur fehlerfreien Ermessensausübung (vgl. BGHZ 74, 144; 75, 120 unter Aufgabe von BGHZ 45, 143 [146]).
  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

  • BGH, 04.05.1964 - III ZR 142/62
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Die Klägerin hat die Umstände darzulegen, die ihr Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergeben (BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 3 C 49.87 - juris Rn. 25; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 110; vgl. auch BVerwG, U.v. 3.5.1989 - 4 C 33.88 - juris Rn. 15 a.E.).

    Inwieweit eine Klage der Klägerin auf Erstattung anderer durch eine Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Erlaubnis (vgl. zum Kausalitätserfordernis BVerwG, U.v. 3.5.1989 - 4 C 33.88 - juris Rn. 16) verursachter Kosten ernsthaft beabsichtigt ist, ist für den Senat - auch unter Berücksichtigung der Ausführungen im nachgelassenen Schriftsatz vom 24. März 2022 - nicht schlüssig dargetan.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - 14 A 2687/09

    Anfechtung der Bewertung von Aufsichtsarbeiten im Ersten juristischen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1989 4 C 33.88 , NVwZ 1989, 1156; OVG NRW, Urteil vom 13. November 1998 11 A 2641/94 , NWVBl. 1999, 341 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1989 4 C 33.88 , NVwZ 1989, 1156; Urteil vom 28. August 1987 4 C 31.86 , NJW 1988, 926 (927).

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Die Klägerin hat die Umstände darzulegen, die ihr Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergeben (BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 3 C 49.87 - juris Rn. 25; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 110; vgl. auch BVerwG, U.v. 3.5.1989 - 4 C 33.88 - juris Rn. 15 a.E.).

    Inwieweit eine Klage der Klägerin auf Erstattung anderer durch eine Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Erlaubnis (vgl. zum Kausalitätserfordernis BVerwG, U.v. 3.5.1989 - 4 C 33.88 - juris Rn. 16) verursachter Kosten ernsthaft beabsichtigt ist, ist für den Senat nicht schlüssig dargetan.

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 21.11.1989 - 1 BA 22/89   

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OVG Bremen, 21.11.1989 - 1 BA 22/89 (https://dejure.org/1989,2998)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 (https://dejure.org/1989,2998)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. November 1989 - 1 BA 22/89 (https://dejure.org/1989,2998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gegen ein für ein öffentliches Gebäude geltendes Hausverbot; Nutzung eines öffentlichen Gebäudes durch Dritte auf Grund öffentlich-rechtlicher Widmung; Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen ein öffentlich-rechtliches Hausverbot; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931
  • NVwZ 1990, 587 (Ls.)
  • afp 1990, 74
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07

    Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU

    Dementsprechend besteht in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung Konsens, dass Parteien unabhängig von ihrer jeweiligen politischen Ausrichtung einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.03.1969 - VII C 49.67 in BVerwGE 31, 368, 370; OVG Koblenz, Beschluss vom 12.09.1985 - 7 B 69/85 in DÖV 1986, 153; OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931, 933; OVG Bautzen, Beschluss vom 12.04.2001 - 3 BS 10/01 in NVwZ 2002, 615; OVG Bremen, Beschluss vom 09.05.2003 - 1 B 181/03 in NordÖR 2003, 251, 252).

    Das OVG Bremen hat in seinem Urteil vom 21.11.1989 (1 BA 22/89 a. a. O.) im Hinblick auf die DVU ausgeführt:.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2000 - 2 M 105/99

    Verwaltungsrechtsweg, Öffentlich-rechtliche Streitigkeit, Verweisung im

    Ebenfalls nicht vergleichbar ist der Fall mit der Vermietung von Räumen eines Rathauses, die generell privaten Trägern, die als politisch, gesellschaftlich oder kulturell bedeutsam gelten, zur Verfügung gestellt werden, denn in solchen Fällen bezieht sich die Widmung gerade auf die Förderung des politisch-geistig-kulturellen Lebens (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 21.11.1989 - 1 BA 22/89 -, NJW 1990, 931 ; Pappermann/Löhr/Andriske, Recht der öffentlichen Sachen, § 13 I).
  • VG Regensburg, 09.01.2023 - RN 3 E 22.2488

    Hausverbot öffentliche Einrichtung, Erlass eines Verwaltungsakts unter

    Ebenso: OVG Bremen, U.v. 21.11.1989 - 1 BA 22/89 - juris Rn. 45; OVG NW, U.v. 10.1.1975 - IV A 295/73 - juris Ls. 1.
  • OVG Bremen, 25.03.2013 - 1 B 33/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Streitigkeiten über ein Hausverbot für

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Besucher, gegenüber dem das Hausverbot ergeht, das Haus im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Beziehung zur Verwaltung betritt (OVG Bremen, B. v. 21.11.1989 -1 BA 22/89 - NJW 1990, 931 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG , 12. Auflage 2011, § 35 Rn. 74).
  • OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07

    Keine Wahlkampfveranstaltung im Bremer Rathaus - Bremer Rathaus;

    sellschaftlich oder kulturell bedeutsam für Bremen gelten (OVG Bremen, U. v. 21.11.1989 - NJW 1990, 931).
  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 370/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Wählervereinigungen

    Der vom OVG Bremen in seiner Rechtsprechung herausgestellte Widmungszweck des Rathauses (OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931) wird durch die konkrete Ausgestaltung der Überlassungsordnung nicht verändert.
  • OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 134/07

    Keine Wahlkampfveranstaltung im Bremer Rathaus - Bremer Rathaus;

    Sei jeher wird es für eine Vielzahl von Veranstaltungen privater Träger genutzt, die als politisch, gesellschaftlich oder kulturell bedeutsam für Bremen gelten (OVG Bremen, U. v. 21.11.1989 - NJW 1990, 931).
  • VG Bremen, 20.08.2021 - 2 V 1576/21

    Zulassung einer Nutzung auf Gelände im Eigentum der Stadtgemeinde Bremen -

    Allerdings ist das Rennbahngelände konkludent als öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin gewidmet, denn es wird zumindest seit dem Erlass des Ortsgesetzes als Sachgesamtheit gegenüber Nutzern der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89, juris Rn. 41; Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35 Rn. 324).
  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 371/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Parteien

    Der vom OVG Bremen in seiner Rechtsprechung herausgestellte Widmungszweck des Rathauses (OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931) wird durch die konkrete Ausgestaltung der Überlassungsordnung nicht verändert.
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