Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.06.1990

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,109
BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89 (https://dejure.org/1990,109)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1990 - I ZR 35/89 (https://dejure.org/1990,109)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - I ZR 35/89 (https://dejure.org/1990,109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klageerhebung - Unbestimmter Antrag - Verbot der Veröffentlichung von Anzeigen

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    "Unbestimmter Unterlassungsantrag"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Verwendung der Formulierung "ähnlich wie"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 253
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1114
  • NJW 1991, 114
  • MDR 1991, 505
  • GRUR 1991, 254
 
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Wird zitiert von ... (117)

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf Internethandelsplattform

    Ein Verbotsantrag darf zwar nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren stattgegeben würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen würde (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89, juris Rn. 18 - Unbestimmter Unterlassungsantrag).
  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18

    Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und

    Für diese anderen Mängel, etwa die fehlende Bestimmtheit des Klageantrags (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) oder die fehlende Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift des Klägers, ist es indes anerkannt, dass diese zur Abweisung der Klage auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache führen, wenn sie zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses noch fortbestanden haben (s. BGH, Urteile vom 11. November 1990 - I ZR 35/89, NJW 1991, 1114, 1116 [unbestimmter Klageantrag] und vom 28. Juni 2018 - I ZR 257/16, NJW-RR 2019, 61 f Rn. 11 f, 20 f [fehlende ladungsfähige Anschrift des Klägers]; s. hierzu auch BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 aaO Rn. 7).
  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    Voraussetzung ist aber, dass im Einzelfall über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht (vgl. i.E.: BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89 -, Rn. 18 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2730
BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89 (https://dejure.org/1990,2730)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1990 - II ZR 164/89 (https://dejure.org/1990,2730)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1990 - II ZR 164/89 (https://dejure.org/1990,2730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausscheiden von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Höhe von Abfindungszahlungen an die Gesellschafter - Formvorschriften bei der Umwandlung einer GbR in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) und dann in eine Gesellschaft mit beschränkter ...

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 2; UmwG § 48 Abs. 1 Satz 2
    Formvorschriften und Formmangel bei Umwandlung einer OHG in eine GmbH - Abtretung einer Auseinandersetzungsforderung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1114 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 271/14

    Grundstücksverkauf durch eine Gemeinde im sog. Einheimischenmodell: Höchstfrist

    Dass sich bei der sachverständigen Bestimmung des Verkehrswerts eines unbebauten Grundstücks, die üblicherweise im Wege der Vergleichswertmethode erfolgt (nach den für nach Lage, Beschaffenheit, planerische Situation usw. gleichartige Grundstücken gezahlten Preisen), gewisse Toleranzen ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1990 - II ZR 164/89, juris Rn. 34), schließt die Eignung des Verkehrswerts als Maßstab für die Feststellung der Höhe der Verbilligung und damit als Beurteilungsgrundlage für die Angemessenheit der Länge der zulässigen Bindung des Käufers nicht aus.
  • LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05

    Unterlassung der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem privaten Alltag eines

    Durch diesen Zusatz ist klargestellt, dass sich die Klägerin gegen die konkrete Verletzungsform und gegen solche weiteren Verletzungsformen wendet, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (BGH WRP 1998, 42, 46; NJW 1991, 1114, 1115 [BGH 25.06.1990 - II ZR 164/89] ).
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