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   BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90   

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BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90 (https://dejure.org/1990,1481)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1990 - VIII ZB 42/90 (https://dejure.org/1990,1481)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - VIII ZB 42/90 (https://dejure.org/1990,1481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erneute Berufungseinlegung - Laufende Rechtsmittelfrist - Verwerfung der ersten Berufung mangels Begründung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 519 b; ZPO § 318; ZPO § 322 Abs. 1
    Zulässigkeit eines innerhalb der Rechtsmittelfrist neu eingelegten Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519b, § 318, § 322 Abs. 1
    Zulässigkeit einer innerhalb laufender Rechtsmittelfrist erneut eingelegten Berufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1116
  • MDR 1991, 795
  • VersR 1991, 1193
  • WM 1991, 882
  • AnwBl 1991, 597
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.1981 - VII ZR 366/80

    Rechtskräftige Verwerfung einer Berufung durch das Berufungsgericht - Hinderung

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90
    1.a) Es ist allgemein anerkannt, daß eine Berufung, auch wenn sie als unzulässig verworfen worden und diese Entscheidung - wie hier - rechtskräftig geworden ist, erneut eingelegt werden kann, solange die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. u.a. RGZ 158, 53; BAG AP § 9 ArbGG 1953 Nr. 16 mit Anmerkung Grunsky; BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - VII ZR 366/80 = NJW 1981, 1962 m.w.Nachw.).

    Das bedeutet, daß derselbe Sachverhalt, der bereits Gegenstand einer früheren Verwerfungsentscheidung war, bei der Prüfung der Zulässigkeit des erneut eingelegten Rechtsmittels nicht anders beurteilt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 aaO.; Jauernig in MDR 1982, 286).

    Durch die dies verneinende Verwerfungsentscheidung wurde auch nur hierüber befunden und daher mit Bindundungswirkung allein festgestellt, daß die Berufung wegen Versäumun der Begründungsfrist, also wegen dieses bestimmten Mangels unzulässig war (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 aaO. S. 1263).

  • BGH, 24.03.1987 - KVR 10/85

    Anforderungen an förmliche Zustellung einer Untersagungsverfügung des

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90
    Soll, wie hier, eine Urteilsausfertigung zugestellt werden, muß das Schriftstück einen vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle entsprechend § 317 Abs. 3 ZPO unterschriebenen Ausfertigungsvermerk enthalten (BGHZ 100, 234, 237).

    Fehlt die Unterschrift unter dem Vermerk, so handelt es sich in Wahrheit nicht um eine Ausfertigung, sondern allenfalls um den Entwurf einer Ausfertigung (BGH, Urteil vom 10. Juni 1964 - VIII ZR 286/63 = LM § 317 ZPO Nr. 8; BGHZ 100, 234, 237).

  • RG, 30.06.1938 - IV B 26/37

    Ist die Wiederholung einer Berufung innerhalb der Berufungsfrist auch dann

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90
    1.a) Es ist allgemein anerkannt, daß eine Berufung, auch wenn sie als unzulässig verworfen worden und diese Entscheidung - wie hier - rechtskräftig geworden ist, erneut eingelegt werden kann, solange die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. u.a. RGZ 158, 53; BAG AP § 9 ArbGG 1953 Nr. 16 mit Anmerkung Grunsky; BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - VII ZR 366/80 = NJW 1981, 1962 m.w.Nachw.).

    Dabei ist es unerheblich, ob das (erste) Rechtsmittel bereits unzulässig eingelegt oder - was vorliegend der Fall war - erst später durch Versäumung der Begründungsfrist unzulässig wurde (RGZ 158, 53, 56; a.A. - allerdings ohne Begründung - Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 519 b Rdnr. 15).

  • BAG, 14.11.1975 - 3 AZR 609/75

    Revision: Rechtsmittelbelehrung - Verwerfung als unzulässig - neue Revision

    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90
    1.a) Es ist allgemein anerkannt, daß eine Berufung, auch wenn sie als unzulässig verworfen worden und diese Entscheidung - wie hier - rechtskräftig geworden ist, erneut eingelegt werden kann, solange die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. u.a. RGZ 158, 53; BAG AP § 9 ArbGG 1953 Nr. 16 mit Anmerkung Grunsky; BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - VII ZR 366/80 = NJW 1981, 1962 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 286/63
    Auszug aus BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90
    Fehlt die Unterschrift unter dem Vermerk, so handelt es sich in Wahrheit nicht um eine Ausfertigung, sondern allenfalls um den Entwurf einer Ausfertigung (BGH, Urteil vom 10. Juni 1964 - VIII ZR 286/63 = LM § 317 ZPO Nr. 8; BGHZ 100, 234, 237).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

    Auch wenn der Beschluss gegen § 522 ZPO verstoßen hat, durfte ihn das Berufungsgericht nicht mehr ändern, weil dem Beschluss innerprozessuale Bindungswirkung zukam (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1990 - VIII ZB 42/90, WM 1991, 882, 883; v. 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765).
  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 C 12.20

    Ausschluss von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen bei rechtmäßigem

    Wird, wie durch die vorliegende Entscheidung des erkennenden Senats, die Klage durch ein Prozessurteil rechtskräftig abgewiesen, kommt diesem Urteil Bindungswirkung auch hinsichtlich der zur Klageabweisung führenden fehlenden Sachurteilsvoraussetzung zu, hier das fehlende Feststellungsinteresse (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1990 - VIII ZB 42/90 - NJW 1991, 1116 f. und BVerwG, Beschluss vom 11. November 1998 - 8 B 218.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 164 S. 510 f.).
  • BGH, 16.12.1993 - X ZB 12/92

    "Lichtfleck"; Erledigung der Hauptsache im Patentverfahren nach Übertragung eines

    Die Übertragung des Patents auf den sachlich Berechtigten ist keine Tatsache, welche den ursprünglich zulässigen und begründeten Einspruch nachträglich gegenstandslos machen und so zu einer Erledigung führen könnte (vgl. BGHZ 83, 13 [BGH 15.01.1982 - V ZR 50/81]; NJW 1986, 589; NJW 1991, 1116 [BGH 12.12.1990 - VIII ZB 42/90]); denn für den Widerruf eines Patents im Einspruchsverfahren nach § 59 PatG ist es ohne Bedeutung, wer Patentinhaber ist.
  • LG Dortmund, 24.01.2017 - 1 S 166/16

    Vorgeschaltetes Schiedsverfahren bei Ansprüchen aus § 906 BGB auch unter

    Entspricht es jedoch allgemeiner Ansicht, dass eine Berufung - auch wenn sie rechtskräftig verworfen worden ist - unter Beseitigung des Mangels erneut eingelegt werden kann, solange die Rechtsmittelfrist noch läuft (BGH, Beschl. v. 12.12.1990 - VIII ZB 42/90 = NJW 1991, 1116; MünchKomm-ZPO/ Rimmelspacher , 5. Aufl. (2016), § 519 Rn. 36), war die Klägerin nach Auffassung der Kammer nicht gehalten, den Verwerfungsbeschluss des Landgerichts Münster mit der gemäß §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO eröffneten Rechtsbeschwerde anzufechten, um ihr die Möglichkeit einer Entscheidung durch die Kammer zu erhalten.

    Denn wie weit die Bindung an die in einem einheitlichen Verfahren ergangene Vorentscheidung reicht, bestimmt sich nach deren Rechtskraftumfang (BGH, Beschl. v. 12.12.1990 - VIII ZB 42/90 = NJW 1991, 1116 (1117)).

  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 15 W 189/06

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen der Register- und der Insolvenzabteilung des

    Letztere erstreckt sich jedoch nur auf den jeweils behandelten verfahrensrechtlichen Punkt und nicht auf den materiell-rechtlichen Streitgegenstand (vgl. BGH NJW 1991, 1116; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1735).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 8 B 218.98

    Besatzungshoheitliche Enteignung; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung der

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ferner anerkannt, daß Prozeßurteilen Bindungswirkung auch hinsichtlich der zur Klageabweisung führenden fehlenden Sachurteilsvoraussetzung zukommt (vgl. Clausing, a.a.O., Rn. 52 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1990 VIII ZB 42/90 NJW 1991, 1116 f.).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 2/92

    Wirksamkeit der Urteilszustellung bei abweichendem Ausfertigungsvermerk

    Der Verwerfungsbeschluß über eine Berufung begründet ein Prozeßhindernis für eine erneute Berufung nur, soweit seine innerprozessuale Bindungswirkung reicht (BGH, Urt. v. 7.5. 1981 - VII ZR 366/80, NJW 1/81, 1983; Beschl. v. 12.12.1990 - VIII ZB 42/90, NJW 1991, 1116, 1117) [BGH 12.12.1990 - VIII ZB 42/90].
  • BGH, 29.01.2009 - V ZR 109/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Die Rechtskraft der Entscheidung beschränkt sich deshalb auf diesen Abweisungsgrund, also auf die genannte Begründung für die Unzulässigkeit der Widerklage (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1990, VIII ZB 42/90, NJW 1991, 1116, 1117).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender

    Wenn eine Berufung rechtskräftig als unzulässig verworfen worden ist, kann die Partei nämlich von diesem Rechtsmittel nochmals Gebrauch machen, sofern die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BGHZ 45, 380 [BGH 29.06.1966 - IV ZR 86/65]; BGH, NJW 1991, 1116 [BGH 12.12.1990 - VIII ZB 42/90] jeweils m.w.N.).
  • SG Stuttgart, 09.05.2011 - S 20 SO 1922/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Abweisung der Klage als unzulässig bei fehlendem

    Diese Rechtsverfolgung wird durch das Prozessurteil nicht berührt, weil nur die dadurch entschiedene Prozessfrage in materielle Rechtskraft erwächst (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.1990 - VIII ZB 42/90 -, in: juris, Rn. 9 f.) .
  • OLG München, 11.08.2009 - 9 U 1776/09

    Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Baumängeln: Fehlender

  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
  • LAG Hamm, 15.06.1998 - 10 Sa 2282/96

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Statthaftigkeit der

  • LAG Hamm, 08.02.1996 - 4 Sa 1129/95

    Lohnansprüche bei Annahmeverzug; Anforderungen an Berufungsbegründung; Bindung

  • SG Mannheim, 04.04.2012 - S 10 AS 627/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlender

  • OLG Köln, 26.09.1995 - 16 Wx 134/95

    Übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung

  • OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95

    Kostenerstattung: Unzulässigkeit der Geltendmachung einer Geschäftsgebühr

  • BGH, 27.05.1992 - VIII ZB 9/92

    Verspätete Begründung einer fristgerecht eingelegten Berufung - Ersetzung der

  • LG Paderborn, 07.10.2020 - 1 S 39/19
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