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   BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90   

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BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90 (https://dejure.org/1991,1759)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.1991 - 2 BvR 550/90 (https://dejure.org/1991,1759)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 (https://dejure.org/1991,1759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 55 Satz 2 § 76; GG Art. 2 Abs. 1
    Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstkleidung - Ohrenschmuck - Beamte - Verbotsprüfung durch Dienstherr - Zollbeamte - Ansehensminderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1477
  • NVwZ 1991, 767 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 293
  • DVBl 1991, 632
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
    Zutreffend geht das Gericht von der Geltung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, im Beamtenverhältnis aus (vgl. BVerfGE 39, 334 [366 f.]).

    Sie ist zudem zu sehen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der spezifischen Inpflichtnahme der Beamten mit Rücksicht auf die wichtige Funktion eines intakten Beamtentums für den Staat und die besondere Pflichtenstellung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 39, 334 [366 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß]; Beschluß vom 30. August 1983, NJW 1983, S. 2691 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 6. Juni 1988, NJW 1989, S. 93 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
    Nur wenn ihre Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhen oder willkürlich sind, kann das Bundesverfassungsgericht eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f., 95]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
    Sie ist zudem zu sehen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der spezifischen Inpflichtnahme der Beamten mit Rücksicht auf die wichtige Funktion eines intakten Beamtentums für den Staat und die besondere Pflichtenstellung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 39, 334 [366 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß]; Beschluß vom 30. August 1983, NJW 1983, S. 2691 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 6. Juni 1988, NJW 1989, S. 93 ).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
    Da das Verbot des Tragens von Ohrschmuck zur Dienstkleidung auf der Einschätzung des Dienstherrn von der allgemeinen Anschauung über männliche Dienstkleidungsträger mit Ohrschmuck in der Bevölkerung beruht, ist er gehalten, die Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse im Auge zu behalten und jeweils zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Verbots, wie er sie bei Erlaß der Verfügung im Juni 1983 angenommen hat, bei einer möglicherweise gewandelten Anschauung in der Bevölkerung zu dieser Frage noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 49, 89 [130 ff.]; 59, 119 [127]; 68, 287 [309]).
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
    Sie ist zudem zu sehen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der spezifischen Inpflichtnahme der Beamten mit Rücksicht auf die wichtige Funktion eines intakten Beamtentums für den Staat und die besondere Pflichtenstellung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 39, 334 [366 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß]; Beschluß vom 30. August 1983, NJW 1983, S. 2691 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 6. Juni 1988, NJW 1989, S. 93 ).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
    Da das Verbot des Tragens von Ohrschmuck zur Dienstkleidung auf der Einschätzung des Dienstherrn von der allgemeinen Anschauung über männliche Dienstkleidungsträger mit Ohrschmuck in der Bevölkerung beruht, ist er gehalten, die Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse im Auge zu behalten und jeweils zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Verbots, wie er sie bei Erlaß der Verfügung im Juni 1983 angenommen hat, bei einer möglicherweise gewandelten Anschauung in der Bevölkerung zu dieser Frage noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 49, 89 [130 ff.]; 59, 119 [127]; 68, 287 [309]).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
    Da das Verbot des Tragens von Ohrschmuck zur Dienstkleidung auf der Einschätzung des Dienstherrn von der allgemeinen Anschauung über männliche Dienstkleidungsträger mit Ohrschmuck in der Bevölkerung beruht, ist er gehalten, die Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse im Auge zu behalten und jeweils zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Verbots, wie er sie bei Erlaß der Verfügung im Juni 1983 angenommen hat, bei einer möglicherweise gewandelten Anschauung in der Bevölkerung zu dieser Frage noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 49, 89 [130 ff.]; 59, 119 [127]; 68, 287 [309]).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 1 BvL 21/63

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Namensregelung bei der Adoption

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
    Soweit der Beschwerdeführer eine geschlechtsbedingte Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 2 GG ) rügt, hat die Verfassungsbeschwerde schon wegen der "vergleichsweisen Unbeträchtlichkeit" (vgl. BVerfGE 19, 177 [183]) der beanstandeten Differenzierung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82

    Meinungsäußerungsfreiheit eines Richters und Pflichtenkreis des Art. 33 Abs. 5 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
    Sie ist zudem zu sehen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der spezifischen Inpflichtnahme der Beamten mit Rücksicht auf die wichtige Funktion eines intakten Beamtentums für den Staat und die besondere Pflichtenstellung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 7, 155 [162]; 39, 334 [366 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß]; Beschluß vom 30. August 1983, NJW 1983, S. 2691 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 6. Juni 1988, NJW 1989, S. 93 ).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Die Regelung bedarf daher einer hinreichend bestimmten Ermächtigung durch den Gesetzgeber (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477 f.).

    Die Reglementierung macht überdies eine Beobachtung erforderlich, ob die Voraussetzungen eines Verbots in Ansehung möglicherweise gewandelter Anschauungen in der Bevölkerung zu dieser Frage noch gegeben sind (BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477 für das Verbot von Ohrschmuck bei männlichen Beamten; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 27 für die Gestaltung der Haartracht).

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Es beschränkt deren von Art. 2 Abs. 1 GG umfasstes Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinung auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 2 BvR 550/90 NJW 1991, 1477; BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1990 BVerwG 2 C 45.87 BVerwGE 84, 287 und vom 15. Januar 1999 BVerwG 2 C 11.98 Buchholz 237.1 Art. 83 BayLBG Nr. 1 = NJW 1999, 1985).

    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit steht der obersten Dienstbehörde ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungsspielraum zu, dessen inhaltliche Reichweite insbesondere von Schwere und Intensität des jeweiligen Eingriffs abhängt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 a.a.O.).

    Daher kann er ein gesellschaftlich weitgehend akzeptiertes Aussehen nicht schon deshalb untersagen, weil er es ungeachtet der veränderten Verhältnisse weiterhin für unpassend, unästhetisch oder nicht schicklich hält (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 a.a.O.).

  • ArbG Aachen, 21.02.2019 - 1 Ca 1909/18

    Arbeitgeber können das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen

    Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinung auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - juris, dort anlässlich des Verbots des Tragens von Ohrschmuck).
  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19

    Polizeivollzugsbeamte in Bayern dürfen sich an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen

    Sie beschränkt ihr von Art. 2 Abs. 1 GG umfasstes Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinung an den vorgenannten Körperbereichen auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 15; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477).
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    (a) Da der Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 3 Abs. 2 ThürVerf grundsätzlich weit zu verstehen ist und er auch das Recht umfasst, das eigene äußere Erscheinungsbild nach eigenem Gutdünken selbstverantwortlich zu bestimmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 -, juris Rn. 6), lag mit dem grundsätzlichen Gebot, in bestimmten öffentlichen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, zwar ein Eingriff in diesen Schutzbereich vor.
  • VG Trier, 12.01.2016 - 1 K 3238/15

    Kein Anspruch auf Sofa und Laufband im Dienstzimmer

    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit steht dem Vorgesetzten ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungsspielraum zu, dessen inhaltliche Reichweite insbesondere von Schwere und Intensität des jeweiligen Eingriffs abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 1991 - BVERFG Aktenzeichen 2BVR55090 2 BvR 550/90 - juris Rn. BVERFG Aktenzeichen 2BVR55090 1991-01-10 Randnummer 6; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 - BVERWG Aktenzeichen 2C1198 2 C 11.98 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - BVERWG Aktenzeichen 2C305 2 C 3.05 - BVerwGE 125, BVERWGE Jahr 125 Seite 85 - juris Rn. 23).

    Auch insoweit steht dem weisungsbefugten Vorgesetzten ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 1991 - BVERFG Aktenzeichen 2BVR55090 2 BvR 550/90 - juris Rn. BVERFG Aktenzeichen 2BVR55090 1991-01-10 Randnummer 6; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 - BVERWG Aktenzeichen 2C1198 2 C 11.98 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - BVERWG Aktenzeichen 2C305 2 C 3.05 - BVerwGE 125, BVERWGE Jahr 125 Seite 85 - juris Rn. 23).

  • AG Weimar, 11.10.2021 - 6 OWi 340 Js 201252/21

    Corona-Demo - Teilnahme ohne Mund-Nasen-Bedeckung

    b) Mit der Maskenpflicht ist auch ein Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, das nicht subsidiär gegenüber Spezialgrundrechten wie der Versammlungsfreiheit ist (Sachs/Rixen GG Art. 2 Rn. 138), gegeben, da auch die eigenverantwortliche Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes von diesem Grundrecht geschützt wird (VGH BW, 12.08.2021, 1 S 2315/21, juris Rn. 76; vgl. BVerfG NJW 1991, 1477).
  • VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072

    Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich unzulässig

    Das Bundesverfassungsgericht habe zwar in seiner Entscheidung zum allgemeinen Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte (B.v. 10.1.1991 -2 BvR 550/90 - juris) eine pauschalierende Regelung in Form eines generellen Verbots für verfassungsrechtlich noch hinnehmbar gehalten, jedoch betont, dass der Gesetzgeber gehalten sei, die Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse im Auge zu behalten und jeweils zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Verbots, wie er es bei Erlass angenommen habe, bei einer möglicherweise gewandelten Anschauung in der Bevölkerung zu dieser Frage noch gegeben seien.

    Ausgehend von den Feststellungen der Projektarbeit hat der Gesetzgeber im Rahmen der ihm zustehenden weiten Einschätzungsprärogative (BVerfG, B.v. 10.1.1991 - 2 BvR 550/90 - juris Rn. 6) nachvollziehbar die Neutralität von Polizeivollzugsbeamten durch das Tragen von Tätowierungen gefährdet gesehen, die aus seiner Sicht gebotenen Konsequenzen gezogen und die oberste Dienstbehörde legitimiert, permanente oder dauerhafte Erscheinungsmerkmale, die der Beamte nicht nach dem Ende des Dienstes wie Kleidung oder Schmuck ablegen kann, als unzulässig einzustufen, wenn das das Amt erfordert.

  • VGH Hessen, 09.07.2014 - 1 B 1006/14

    Tätowierung im Eignungsauswahlverfahren zum Polizeivollzugsdienst der

    Dabei steht der obersten Dienstbehörde bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungsspielraum zu, dessen inhaltliche Reichweite insbesondere von Schwere und Intensität des jeweiligen Eingriffs abhängt (BVerwG, Urteile vom 2. März 2006, - 2 C 3/05 -, a.a.O. und vom 15. Januar 1999 - 2 C 11/98 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991, - 2 BvR 550/90 -, juris, Rn 6).

    Das Phänomen von Tätowierungen und deren Beurteilung durch die Gesellschaft unterliege Veränderungen, mit der Folge, dass das Gericht bei seiner Entscheidung auch zu prüfen habe, ob die seinerzeit bei Erlass der entsprechenden Anordnungen bzw. Richtlinien herrschenden Verhältnisse auch noch den heutigen Gegebenheiten entsprechen oder ob von einem Wandel der Anschauungen gesprochen werden könne, der die Erwägungen des Dienstherrn als überholt erscheinen lasse, mit der Folge, dass es der streitigen Anordnung heute an der erforderlichen Rechtfertigung fehle (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1991, - 2 BvR 550/90 -, juris, Rn. 7).

  • VG Düsseldorf, 08.05.2018 - 2 K 15637/17

    Einstellung von Polizeibewerbern mit großflächigen Tätowierungen

    Die Regelung bedarf daher einer hinreichend bestimmten Ermächtigung durch den Gesetzgeber (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 1 S 1314/20

    Corona-Epidemie; Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen

  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12

    Haar- und Barttracht; Uniform; Vorbehalt des Gesetzes; Einschätzungsspielraum;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20

    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und

  • VG Ansbach, 25.08.2016 - AN 1 K 15.01449

    Keine Genehmigung für Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich -

  • VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14

    Tätowierung als Eignungsmangel

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 1 S 3201/20

    Corona-Krise; Maskenpflicht im Schulunterricht gemäß CoronaVSchulV BW 6; Fassung:

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22

    Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen

  • VG Düsseldorf, 19.09.2006 - 2 K 3129/06

    Standardisierte Blutentnahme bei Polizeibeamten zulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2020 - 1 S 1739/20

    Verpflichtung zur Abgabe von Kontaktdaten bei Besuch von Gaststätten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2021 - 1 S 1204/21

    Corona-Krise; Testpflicht für schulische Veranstaltungen; Baden-Württemberg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2020 - 11 S 114.20

    Maskenpflicht Schule; Mund-Nasen-Bedeckung; gesundheitliche Beeinträchtigung;

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04

    Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Berufsausübung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2003 - 2 B 11357/03

    Beamtenrecht, dienstliche Anordnung, dienstliche Weisung, Verwaltungsakt, Handeln

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2021 - 1 S 2315/21

    Maskenpflicht für vollständig Geimpfte

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1914/15

    Tätowierung als Eignungsmangel für den mittleren Polizeivollzugsdienst

  • LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung einer muslimischen Arbeitnehmerin wegen

  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 11.98

    Haartracht und Ohrschmuck männlicher Polizeibeamter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2004 - 2 A 10239/04

    Kein Pferdeschwanz für Polizeibeamte

  • VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18

    Ausschluss vom Eignungsauswahlverfahren für die Einstellung in den

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2005 - 2 A 10254/05

    Justizvollzugsbeamter muss Tätowierung verbergen

  • VG Hamburg, 26.09.2012 - 20 K 3364/10

    Zur Rechtswidrigkeit eines Verbots für männliche Bundespolizisten, im Dienst

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2021 - 1 S 1121/21

    Maskenpflicht im Schulunterricht

  • VGH Hessen, 16.11.1995 - 1 TG 3238/95

    Dienstliche Weisung zur Haartracht eines Polizeivollzugsbeamten - Eingriff in das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2018 - 6 B 556/18

    Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst i.R.d.

  • VG Neustadt, 12.08.2003 - 2 L 1819/03

    Polizeibeamte in Uniform dürfen keinen Zopf tragen // lange Männerhaare

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20

    Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der

  • VG Arnsberg, 20.08.2014 - 2 L 795/14

    Einstweilige Anordnung eines Bewerbers für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • VG Köln, 29.03.2012 - 19 L 251/12

    Ausschluss von der Teilnahme am Einstellungsverfahren in den gehobenen

  • OVG Thüringen, 21.08.2023 - 3 N 447/20

    Coronapandemie; Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Tragen einer

  • VG Minden, 28.08.2014 - 4 L 481/14

    Anspruch eines stark tätowierten Polizisten auf Einstellung in den gehobenen

  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2014 - 1 L 150/14

    Eignung; Dienstkleidung; Tätowierung; Polizei; Beamter; Polizeibeamter

  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 6860/11

    Verbot an Feuerwehrmitglied, Kontakt zu bestimmten Kameraden aufzunehmen

  • VG Köln, 23.08.2012 - 19 L 993/12

    Ausschluss von einem Bewerbungsverfahren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • VG Koblenz, 27.01.2005 - 6 K 1697/04

    Zöpfe männlicher Polizisten sind mit dem vom Dienstherrn gewünschten

  • VG Köln, 23.08.2012 - 19 L 933/12

    Ausschluss von der Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst wegen einer

  • VG Köln, 25.06.1998 - 19 L 1992/98

    Anspruch als Referendarin auf Einsetzung als Sitzungsvertreterin der

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