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   BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90   

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BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90 (https://dejure.org/1990,1680)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1990 - VI ZR 14/90 (https://dejure.org/1990,1680)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1990 - VI ZR 14/90 (https://dejure.org/1990,1680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Geminderte Ersatzansprüche - Mitverschulden bei Schwarzarbeit - Erledigung gefahrenträchtiger Arbeiten durch Schwarzarbeiter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadenersatz bei Schwarzarbeit wegen deliktischen Ansprüchen, Auftraggeber haftet wegen Beauftrag eines Laien mit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei Schwarzarbeit? (IBR 1991, 21)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 165
  • ZIP 1990, 1481
  • MDR 1991, 325
  • VersR 1990, 1362
  • BB 1991, 652
  • DB 1991, 223
  • ZfBR 1991, 160
  • ZfBR 1991, 257
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1973 - VII ZR 89/71

    Begriff der fehlerhaften Planung

    Auszug aus BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90
    Danach kann ein Mitverschulden auch darin bestehen, daß der Geschädigte einem Dritten, von dessen Fachkompetenz er nicht überzeugt sein konnte, eine erkennbar gefahrenträchtige Einwirkungsmöglichkeit auf eines seiner Rechtsgüter gestattet, die dann zum Schaden führt (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 1967 - VI ZR 86/65 - VersR 1967, 379; vom 2. Juli 1985 - VI ZR 68/84 - VersR 1985, 965 und vom 29. März 1988 - VI ZR 311/87 - VersR 1988, 570; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - VII ZR 89/71 - WM 1974, 311, 312).

    So hat der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ein Mitverschulden des Bauherrn darin erblickt, daß er einem Nichtfachmann die - später mißlungene - Herstellung eines Flachdaches ohne einen Konstruktionsplan eines Architekten übertragen hat (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - aaO.).

  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 311/87

    Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens

    Auszug aus BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90
    Danach kann ein Mitverschulden auch darin bestehen, daß der Geschädigte einem Dritten, von dessen Fachkompetenz er nicht überzeugt sein konnte, eine erkennbar gefahrenträchtige Einwirkungsmöglichkeit auf eines seiner Rechtsgüter gestattet, die dann zum Schaden führt (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 1967 - VI ZR 86/65 - VersR 1967, 379; vom 2. Juli 1985 - VI ZR 68/84 - VersR 1985, 965 und vom 29. März 1988 - VI ZR 311/87 - VersR 1988, 570; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - VII ZR 89/71 - WM 1974, 311, 312).

    Der erkennende Senat hat entschieden, daß dem Eigentümer eines komplizierten technischen Gerätes ein Mitverschulden zur Last fällt, wenn er den Abbau des Gerätes, der später zu einer Beschädigung geführt hat, einer Person anvertraut hat, von der er nicht annehmen konnte, daß sie über die erforderlichen technischen Kenntnisse verfügte und die Abbauanweisungen des Herstellers kannte (Senatsurteil vom 29. März 1988 - aaO.).

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90
    Ein Mitverschulden im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Verletzte di#jenige Sorgfalt außer acht läßt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (std. Rspr; vgl. BGHZ 74, 25, 28 m.w.N.; Senatsurteil vom 29. November 1988 - VI ZR 301/87 - VersR 1989, 203, 204 = NJW-RR 1989, 279).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84

    Zur Höhe des immateriellen Schadens bei Verkehrsunfall

    Auszug aus BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90
    Danach kann ein Mitverschulden auch darin bestehen, daß der Geschädigte einem Dritten, von dessen Fachkompetenz er nicht überzeugt sein konnte, eine erkennbar gefahrenträchtige Einwirkungsmöglichkeit auf eines seiner Rechtsgüter gestattet, die dann zum Schaden führt (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 1967 - VI ZR 86/65 - VersR 1967, 379; vom 2. Juli 1985 - VI ZR 68/84 - VersR 1985, 965 und vom 29. März 1988 - VI ZR 311/87 - VersR 1988, 570; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - VII ZR 89/71 - WM 1974, 311, 312).
  • BGH, 29.11.1988 - VI ZR 301/87

    Mitverschulden bei Übernachtung in einer Scheune

    Auszug aus BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90
    Ein Mitverschulden im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Verletzte di#jenige Sorgfalt außer acht läßt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (std. Rspr; vgl. BGHZ 74, 25, 28 m.w.N.; Senatsurteil vom 29. November 1988 - VI ZR 301/87 - VersR 1989, 203, 204 = NJW-RR 1989, 279).
  • BGH, 13.01.1967 - VI ZR 86/65

    Haftungsumfang des alkoholisierten Unfallverursachers

    Auszug aus BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90
    Danach kann ein Mitverschulden auch darin bestehen, daß der Geschädigte einem Dritten, von dessen Fachkompetenz er nicht überzeugt sein konnte, eine erkennbar gefahrenträchtige Einwirkungsmöglichkeit auf eines seiner Rechtsgüter gestattet, die dann zum Schaden führt (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 1967 - VI ZR 86/65 - VersR 1967, 379; vom 2. Juli 1985 - VI ZR 68/84 - VersR 1985, 965 und vom 29. März 1988 - VI ZR 311/87 - VersR 1988, 570; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - VII ZR 89/71 - WM 1974, 311, 312).
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17

    Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks

    Deshalb genügt es zu seiner Anwendung, dass der Geschädigte diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH VersR 1990, 1362).
  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 87/91

    Auswahlverschulden bei Werkvertrag

    Das entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.1969 - VI ZR 86/65, VersR 1967, 378; Urt. v. 02.07.1985 - VI ZR 68/84, VersR 1985, 965; Urt. v. 29.03.1987 - VI ZR 311/87, VersR 1988, 570; Urt. v. 02.10.1990 - VI ZR 14/90, NJW 1991, 165 [BGH 02.10.1990 - VI ZR 14/90] = MDR 1991, 325).

    In einen solchen, nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch kann auch ein Auftraggeber geraten, der Arbeiten, von denen er weiß, daß sie mit Gefahren verbunden sind, die nur ein Fachmann beherrschen kann, an eine Person vergibt, deren mangelnde Sachkunde ihm bekannt ist oder an deren Fähigkeiten zu zweifeln auch aus seiner Sicht hinreichend konkreter Anlaß bestand (vgl. BGH, Urt. v. 02.10.1990 aaO.; s.a. Sen.Urt. v. 01.12.1987 aaO.).

    b) In der Regel trägt der Unternehmer, der sich zur entgeltlichen Ausführung eines Werkes anbietet, im Verhältnis zum Besteller die alleinige Verantwortung (BGH, Urt. v. 02.10.1990 - VI ZR 14/90, aaO.).

    Von einer Verletzung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten und damit einem Mitverschulden im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB kann bei einer Auftragsvergabe daher erst dann gesprochen werden, wenn der konkrete Sachverhalt Anlaß für die Annahme bietet, der Unternehmer werde durch die angetragenen Arbeiten überfordert, weil er die erforderliche Ausstattung oder die notwendige fachliche Kompetenz nicht besitzt (BGH, Urt. v. 02.10.1990 aaO.).

  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 95/96

    Berufung des Auftraggebers auf grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs

    In einen solchen, nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch kann etwa ein Auftraggeber geraten, der Arbeiten, von denen er weiß, daß sie mit Gefahren verbunden sind, die nur von einem Fachmann beherrscht werden können, an eine Person vergibt, deren mangelnde Sachkunde ihm bekannt ist oder an deren Fähigkeiten zu Zweifeln auch aus seiner Sicht hinreichend konkreter Anlaß bestand (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1990 - VI ZR 14/90, VersR 1990, 1362; BGHR BGB § 254 Abs. 1 - Beauftragter Schädiger 3).

    Im allgemeinen obliegt dem Unternehmer, der die entgeltliche Erbringung von Leistungen anbietet, im Verhältnis zu seinem Auftraggeber die alleinige Verantwortung für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung (vgl. BGH VersR 1990, 1362 f.; BGHR BGB § 254 Abs. 1 - Beauftragter Schädiger 3).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 57/03

    Mitverschulden des Versenders wegen Kenntnis von groben Organisationsmängeln des

    Der Auftraggeber gerät dementsprechend nur dann in einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch, wenn ihm der konkrete Sachverhalt Anlass für die Annahme bietet, der Unternehmer werde durch die ihm angetragenen Arbeiten überfordert, weil er die erforderliche Ausstattung oder die notwendige fachliche Kompetenz nicht besitze (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1990 - VI ZR 14/90, NJW 1991, 165 f.; Urt. v. 12.1.1993 - X ZR 87/91, NJW 1993, 1191, 1192).
  • OLG Koblenz, 08.06.2012 - 8 U 1183/10

    Höhe des Schadensersatzes hinsichtlich der Beseitigung eines fehlerhaft

    In der Regel trägt nämlich der Unternehmer, der sich zur entgeltlichen Ausführung eines Werkes anbietet, im Verhältnis zum Besteller die alleinige Verantwortung (BGH, NJW 1991, 165; NJW 1993, 1191 f.).
  • OLG Oldenburg, 09.01.1997 - 1 U 106/96

    Haftung eines Schwarzarbeiters; Zulässigkeit der Rechtsausübung; Grundsätze der

    Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Schadensersatzleistung von Seiten eines "Schwarzarbeiters" nicht grundsätzlich nach § 254 Abs. 1 BGB gemindert, weil der Auftraggeber einen "Schwarzarbeiter" beauftragt hat (BGH in JZ 91, 99).

    Eine solche Regel besteht aber, wie oben aufgezeigt ( BGH in JZ 91, 99) gerade nicht.

  • BGH, 30.06.1992 - VI ZR 337/91

    Mitverschulden bei Haftung für Kindesunterhalt nach Sterilisation

    Da ein Mitverschulden im Sinn des § 254 Abs. 1 BGB zu bejahen ist, wenn der Geschädigte diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (ständige Rspr., vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1990 - VI ZR 14/90 - VersR 1990, 1362 m.w.N.), könnte es ein Mitverschulden darstellen, wenn der Patient den ärztlichen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Kontrolluntersuchung nach 6 Wochen nicht beachtet, und zwar insbesondere dann, wenn ihm hinreichend klar gemacht worden ist, daß bis zum Ergebnis der Kontrolluntersuchung vorsichtshalber vom Fortbestand seiner Zeugungsfähigkeit ausgegangen werden müsse.
  • OLG München, 22.03.2016 - 9 U 2091/15

    Haftungsreduzierung - Rückabtretung der Mängel- und Gewährleistungsansprüche im

    In einen solchen, nach § 254 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch kann auch ein Auftraggeber geraten, der Arbeiten, von denen er weiß, dass sie mit Gefahren verbunden sind, die nur ein Fachmann beherrschen kann, an eine Person vergibt, deren mangelnde Sachkunde ihm bekannt ist oder an deren Fähigkeiten zu zweifeln auch aus seiner Sicht hinreichend konkreter Anlass bestand (vgl. BGH NJW 1991, 165).
  • OLG Koblenz, 19.08.2019 - 12 U 1444/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Ein Mitverschulden im Sinne von § 254 BGB liegt dann vor, wenn der Verletzte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH VI ZR 14/90, Urteil vom 02.10.1990, juris; BGH VI ZR 152/78, Urteil vom 20.03.1979, juris; Palandt/Grüneberg, BGB , 78. Auflage, § 254 Rn. 9).
  • LG Münster, 03.07.2019 - 204 O 69/18
    Ein Mitverschulden im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Verletzte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH, Urteil vom 17.6.2014 - VI ZR 281/13; BGH, Urt. v. 2.10.1990 - VI ZR 14/90).
  • OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11

    Haftung des Architekten: Schadensersatzpflicht bei Erhöhung der Kosten eines

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