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   BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89   

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https://dejure.org/1990,838
BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89 (https://dejure.org/1990,838)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1990 - X ZR 19/89 (https://dejure.org/1990,838)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - X ZR 19/89 (https://dejure.org/1990,838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachfolgende Generation - Bestimmungs- und Kontrollrechte - Werkvertrag - Abnahme zu vereinbartem Stückpreis - Schweine

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 631

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Rechtsnatur eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Nutztiere bei Rückerwerbsverpflichtung hinsichtlich zuchtfähiger Tiere

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Zucht / Handel - Zuchteber

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 166
  • NJW-RR 1991, 504 (Ls.)
  • MDR 1991, 245
  • VersR 1990, 1132
  • WM 1990, 2050
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89
    Auch wenn man die Berufung des Schädigers darauf, daß der Schaden auch dann entstanden wäre, wenn er sich rechtmäßig verhalten hätte, für beachtlich hält, trägt der Schädiger jedenfalls die Beweislast dafür, daß der Schaden auf jeden Fall eingetreten wäre (BGHZ 29, 176, 187; 61, 118, 123).
  • BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57

    Ärztliche Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89
    Auch wenn man die Berufung des Schädigers darauf, daß der Schaden auch dann entstanden wäre, wenn er sich rechtmäßig verhalten hätte, für beachtlich hält, trägt der Schädiger jedenfalls die Beweislast dafür, daß der Schaden auf jeden Fall eingetreten wäre (BGHZ 29, 176, 187; 61, 118, 123).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89
    b) Das Berufungsgericht hat dabei nicht berücksichtigt, daß die Anwendung des § 254 BGB den Nachweis erfordert, daß das Mitverschulden des Geschädigten für den Schadenseintritt ursächlich gewesen ist (BGHZ 91, 243, 260 [BGH 22.05.1984 - III ZR 18/83]; BGH NJW-RR 1986, 1083).
  • BGH, 04.03.1986 - VI ZR 242/84

    Wohnung - Polizeilich gemeldet - Beweislast - Wassereinbruch

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89
    b) Das Berufungsgericht hat dabei nicht berücksichtigt, daß die Anwendung des § 254 BGB den Nachweis erfordert, daß das Mitverschulden des Geschädigten für den Schadenseintritt ursächlich gewesen ist (BGHZ 91, 243, 260 [BGH 22.05.1984 - III ZR 18/83]; BGH NJW-RR 1986, 1083).
  • BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 81/70

    Mängelhaftung für Futtermittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89
    Vielmehr bestanden weitgehende Parallelen zum Viehmastvertrag wie auch zum Deckvertrag, bei denen es sich anerkanntermaßen um Werkverträge handelt (BGH MDR 1972, 232, 233 (Viehmastvertrag); MünchKomm/Soergel 2. Aufl. § 631 Rdn. 2).
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Darauf, ob - wie die Revision weiterhin geltend macht - das Berufungsgericht den Einwand nach § 254 BGB (Mitverschulden), der von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urt. v. 26. Juni 1990, X ZR 19/89, NJW 1991, 166, 167) und der im Rahmen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs entsprechend anzuwenden ist (Senat , Urt. v. 18. September 1987, V ZR 219/85, NJW-RR 1988, 136, 138), bei der von ihm getroffenen Entscheidung über den Grund des Anspruchs rechtsfehlerhaft unberücksichtigt gelassen hat (vgl. dazu BGHZ 110, 196, 202) , kommt es nach alledem nicht an.
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Da das Berufungsgericht die Parteien auf diesen von Amts wegen zu berücksichtigenden Gesichtspunkt (vgl. BGH, Urt. v. 26. Juni 1990 - X ZR 19/89, NJW 1991, 166, 167) nicht gemäß § 139 Abs. 1 bis 3 ZPO hingewiesen hat, durfte das Berufungsgericht die Klageabweisung hierauf nicht stützen.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    § 254 BGB begründet keine Einrede, sondern einen von Amts wegen zu berücksichtigenden Einwand (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.1990, X ZR 19/89, NJW 1991, 167, dort Rn 16; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 254, Rn 72 mwN).
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