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   EuGH, 19.06.1990 - C-213/89   

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https://dejure.org/1990,121
EuGH, 19.06.1990 - C-213/89 (https://dejure.org/1990,121)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.1990 - C-213/89 (https://dejure.org/1990,121)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - C-213/89 (https://dejure.org/1990,121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    EWG-Vertrag, Artikel 5 und 177
    Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Vorrang - Klage vor einem nationalen Gericht wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch eine Vorschrift des nationalen Rechts - Noch ausstehende Feststellung der Verletzung - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Bestehen ...

  • EU-Kommission

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • Wolters Kluwer

    Erlass einstweiliger Anordnungen bzgl. im Gemeinschaftsrecht begründeter Rechte durch nationale Gerichte; Regelung über die Registrierung britischer Fischereifahrzeuge ; Aussetzung der Anwendung dieser Staatsangehörigkeitserfordernisse in bezug auf die Staatsangehörigen ...

  • opinioiuris.de

    Factortame

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 5 Abs. 2, Art. 7, Art. 177, Art. 189
    Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Vorrang - Klage vor einem nationalen Gericht wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch eine Vorschrift des nationalen Rechts - Noch ausstehende Feststellung der Verletzung - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Bestehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Im Gemeinschaftsrecht begründete Rechte - Schutz durch die nationalen Gerichte - Befugnis der nationalen Gerichte zum Erlass einstweiliger Anordnungen im Falle einer Vorlage zur Vorabentscheidung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2271
  • NVwZ 1991, 973 (Ls.)
  • DVBl 1991, 861
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.07.1980 - 826/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / MIRECO

    Auszug aus EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
    19 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes haben die innerstaatlichen Gerichte entsprechend dem in Artikel 5 EWG-Vertrag ausgesprochenen Grundsatz der Mitwirkungspflicht den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts ergibt ( so zuletzt die Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, und in der Rechtssache 826/79, Mireco, Slg. 1980, 2545 bzw. 2559 ).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
    18 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 ( Simmenthal, Slg. 1978, 629 ) entschieden, daß die unmittelbar geltenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts "ihre volle Wirkung einheitlich in sämtlichen Mitgliedstaaten vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an und während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit entfalten müssen" ( Randnrn. 14 bis 16 ) und daß "nach dem Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts die Vertragsbestimmungen und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane in ihrem Verhältnis zum internen Recht der Mitgliedstaaten... zur Folge (( haben )), daß allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des geltenden staatlichen Rechts ohne weiteres unanwendbar wird" ( Randnrn. 17 bis 18 ).
  • EuGH, 10.10.1989 - C-246/89

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
    Mit Beschluß vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 246/89 R ( Slg. 1989, 3125 ) gab der Präsident des Gerichtshofes diesem Antrag statt.
  • EuGH, 10.07.1980 - 811/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

    Auszug aus EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
    19 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes haben die innerstaatlichen Gerichte entsprechend dem in Artikel 5 EWG-Vertrag ausgesprochenen Grundsatz der Mitwirkungspflicht den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts ergibt ( so zuletzt die Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, und in der Rechtssache 826/79, Mireco, Slg. 1980, 2545 bzw. 2559 ).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Insoweit ist eingangs darauf hinzuweisen, dass gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen der Verträge und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten bewirken, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (vgl. Urteile Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 17, Factortame u. a., C-213/89, EU:C:1990:257, Rn. 18, und Winner Wetten, C-409/06, EU:C:2010:503, Rn. 53).
  • EuGH, 30.03.2023 - C-34/21

    Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die

    Gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts bewirken nämlich die Bestimmungen der Verträge und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 17, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, EU:C:1990:257, Rn. 18, und vom 4. Februar 2016, Ince, C-336/14, EU:C:2016:72, Rn. 52).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Entgegenstehende nationale Prozessrechtsregelungen werden verdrängt, insbesondere wenn es darum geht, einer späteren Hauptsacheentscheidung uneingeschränkte Wirksamkeit zukommen zu lassen (deutlich EuGH v. 19.06.1990 - Rs C-213/89, NJW 1991, 2271 Rn. 21 sowie EuGH v. 13.03.2007 - C-432/05, NJW 2007, 3555 Rn. 67, 72, 77, 83 - Unibet [London] Ltd u.a. / Justitiekansler).
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