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   OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89   

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OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89 (https://dejure.org/1991,5513)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.1991 - 19 U 265/89 (https://dejure.org/1991,5513)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 1991 - 19 U 265/89 (https://dejure.org/1991,5513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt verkaufter Sachen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 93; BGB § 812; BGB § 823; BGB § 947 Abs. 2; BGB § 950; BGB § 989; KO § 46; KO § 59
    Veräußerung unter Eigentumsvorbehalt gekaufter Sachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2570
  • ZIP 1991, 1606
  • VersR 1992, 706
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
    Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; BGH NJW 1982, 2080).

    Zwar wird in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Auffassung vertreten, die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung entfalle dann, wenn die durch die frühere Vorverurteilung verhängte Strafe im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt sei (BGHSt 32, 190, 193; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 -).

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
    Der dem Angeklagten bei erledigter Vorverurteilung auf den ersten Blick entgehende - insoweit vom Gesetz aber gewollte - Vorteil der Strafermäßigung durch die Bildung einer Gesamtstrafe wird nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs dadurch ausgeglichen, daß der Tatrichter die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte bei der Bemessung der zu verhängenden Strafe ausgleichen muß (BGHSt 31, 102; 33, 131; BGH StrVert 1984, 72).
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 37/84

    Strafbarkeit wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tatmehrheit mit

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
    Zwar wird in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Auffassung vertreten, die Zäsurwirkung einer Vorverurteilung entfalle dann, wenn die durch die frühere Vorverurteilung verhängte Strafe im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt sei (BGHSt 32, 190, 193; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84 -).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
    Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; BGH NJW 1982, 2080).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
    Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; BGH NJW 1982, 2080).
  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
    Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; BGH NJW 1982, 2080).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
    Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; BGH NJW 1982, 2080).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
    Der dem Angeklagten bei erledigter Vorverurteilung auf den ersten Blick entgehende - insoweit vom Gesetz aber gewollte - Vorteil der Strafermäßigung durch die Bildung einer Gesamtstrafe wird nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs dadurch ausgeglichen, daß der Tatrichter die in der Unmöglichkeit der Gesamtstrafenbildung liegende Härte bei der Bemessung der zu verhängenden Strafe ausgleichen muß (BGHSt 31, 102; 33, 131; BGH StrVert 1984, 72).
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 124/85

    Zäsurwirkung früherer Verurteilungen hinsichtlich späterer Taten bei der

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat durch Urteil vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 - angeschlossen; er hält an ihr nach Überprüfung nicht mehr fest.
  • RG, 05.04.1881 - 532/81

    1. Können in verschiedenen Erkenntnissen gegen eine Person zusammen mehr als 15

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.1991 - 19 U 265/89
    Da aus den beiden Verurteilungen keine Gesamtstrafe gebildet werden kann, kommt § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB, der für Gesamtstrafen eine Höchstgrenze von 15 Jahren vorsieht, nicht zur Anwendung (vgl. RGSt 4, 53 f; Tröndle in LK, 10. Aufl. Rdn. 8 zu § 38 StGB).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Ob durch Verarbeitung oder Umbildung eine neue Sache hergestellt wird, bestimmt sich maßgeblich nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977- VIII ZR 172/76, NJW 1978, 697 f.; OLG Köln, NJW 1991, 2570; 1997, 2187; OLG Stuttgart, NJW 2001, 2889, 2890; Bamberger/Roth/Kindl, BGB, 3. Aufl., § 950 Rn. 5; MüKoBGB/Füller, 6. Aufl., § 950 Rn. 7 f.; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 950 Rn. 3).
  • LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10

    Anforderungen an die Beachtung von Drittrechten durch den Insolvenzverwalter

    Wegen der einander widerstreitenden Interessen, die ein Verwalter zu beachten hat, würde er sonst haften, wie auch immer er eine Zweifelsfrage beantwortet (OLG Köln, NJW 1991, 2570; MüKo-Brandes, InsO, 2. Aufl. 2007, § 61 Rdnr. 92).
  • BGH, 09.05.1996 - IX ZR 244/95

    Pflicht des Konkursverwalters zur Beachtung von Aussonderungsrechten bei der

    a) Ein Konkursverwalter, der unberechtigt fremdes Eigentum zur Masse zieht, handelt fahrlässig, wenn er die Sachlage unzureichend aufklärt oder eine klare Rechtslage falsch beurteilt (vgl. OLG Hamm JW 1985, 865, 867; OLG Köln NJW 1991, 2570, 2571).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2010 - 4 U 191/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Vom Insolvenzverwalter wird ein hohes Maß juristischer Qualifikation verlangt (OLG Köln ZIP 1991, 1606 [1607]).
  • LG Bonn, 05.05.2021 - 30 O 5/21
    Ob durch die Verarbeitung eine neue Sache hergestellt worden ist oder nicht, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung (vgl. OLG Köln NJW 1991, 2570).

    Wesentliches Indiz dafür, dass eine neue Sache entstanden ist, ist ein neuer Name (OLG Köln NJW 1991, 2570; 1997, 2187).

  • OLG Hamm, 18.04.2000 - 27 U 125/99

    Schadensersatzpflicht des Konkursverwalters wegen Übergehen eines

    Nun hat zwar das OLG Köln (ZIP 1991, 1606) ein Verschulden des Konkursverwalters im Falle eines Rechtsirrtums verneint, wenn ihn kein Versäumnis in bezug auf die Aufklärung des Sachverhaltes treffe oder er nicht von einer gefestigten Rechtsansicht abweiche.
  • OLG Köln, 19.04.2001 - 12 U 151/00

    Inanspruchnahme des Sequesters wegen Verletzung von Aus- und Absonderungsrechten

    Dabei kann an ihn nicht der strenge Verschuldensmaßstab angelegt werden, wie an den Schuldner selbst im Rahmen des § 285 BGB (vgl. OLG Köln NJW 1991, 2570 = ZIP 1991, 1606; Kilger/Schmidt a.a.O. Anm. 2b).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 105/02

    Schadensersatzanspruch des Neumassegläbigers gegen den Insolvenzverwalter

    Der Verwalter, der unberechtigt fremdes Eigentum zur Masse zieht, handelt fahrlässig, wenn er die Sachlage unzureichend aufklärt (OLG Hamm, NJW 1985, 865, 867; OLG Köln NJW 1991, 2570, 2571).
  • OLG Köln, 27.10.1995 - 19 U 140/95

    Haftung des Konkursverwalters bei fahrlässig falscher Rechtsauffassung

    Er kann sich nicht darauf berufen, daß ein Konkursverwalter wegen der Fehleinschätzung der Eigentumslage nicht haften muß, weil kein zu strenger Maßstab angelegt werden dürfe (vgl. hierzu Senat NJW 91, 2570).
  • OLG Jena, 27.10.2004 - 2 U 414/04

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

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  • OLG Köln, 12.03.1992 - 1 U 74/91

    Schadenersatzanspruch des Konkursgläubigers gegen den Konkursverwalter wegen

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