Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.01.1991

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90   

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BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90 (https://dejure.org/1991,787)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1991 - III ZR 125/90 (https://dejure.org/1991,787)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - III ZR 125/90 (https://dejure.org/1991,787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen - Höhe des baulichen Hindernisses gegen Bodenfreiheit des Fahrzeugs - Schaden trotz Einhaltung der Geschwindigkeitsgebote - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen der Verwertung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 839; LStrG NW § 9 a
    Verkehrsberuhigung durch Bodenschwellen und Aufpflasterungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2824
  • MDR 1991, 843
  • NZV 1991, 385
  • VersR 1991, 1055
  • JR 1992, 110
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1967 - IV ZR 10/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
    In einem solchen Fall muß er sein Fachwissen in den Rechtsstreit einführen, wenn es sich um ein Erfahrungswissen handelt, das außerhalb des Gebiets der allgemeinen Lebenserfahrung liegt und daher bei den Parteien nicht vorausgesetzt werden kann; er muß es den Parteien eröffnen, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH Urteile vom 22. März 1967 - IV ZR 10/66 - MDR 1967, 745 und vom 28. Juni 1961 - IV ZR 75/61 - RzW 1962, 76; vgl. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 - III ZR 79/90).
  • BGH, 18.04.1991 - III ZR 79/90

    Bewertung eines zur öffentlichen Grünfläche herabgestuften Grundstücks

    Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
    In einem solchen Fall muß er sein Fachwissen in den Rechtsstreit einführen, wenn es sich um ein Erfahrungswissen handelt, das außerhalb des Gebiets der allgemeinen Lebenserfahrung liegt und daher bei den Parteien nicht vorausgesetzt werden kann; er muß es den Parteien eröffnen, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH Urteile vom 22. März 1967 - IV ZR 10/66 - MDR 1967, 745 und vom 28. Juni 1961 - IV ZR 75/61 - RzW 1962, 76; vgl. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 - III ZR 79/90).
  • BGH, 28.06.1961 - IV ZR 75/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
    In einem solchen Fall muß er sein Fachwissen in den Rechtsstreit einführen, wenn es sich um ein Erfahrungswissen handelt, das außerhalb des Gebiets der allgemeinen Lebenserfahrung liegt und daher bei den Parteien nicht vorausgesetzt werden kann; er muß es den Parteien eröffnen, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH Urteile vom 22. März 1967 - IV ZR 10/66 - MDR 1967, 745 und vom 28. Juni 1961 - IV ZR 75/61 - RzW 1962, 76; vgl. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 - III ZR 79/90).
  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 112/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Landstraße

    Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
    Angesichts der Widmung der hier in Rede stehenden Straße (zur Bedeutung des Umfangs der Widmung für die Tragweite der Verkehrssicherungspflicht vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1988 - III ZR 112/87 - VersR 1989, 847 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verkehrssicherungspflicht 1) für den allgemeinen innerstädtischen Verkehr, der nicht auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt ist, mußte daher mit allen Fahrzeugen gerechnet werden, die nach § 30 Abs. 1 und 2 StVZO zugelassen werden können.
  • BGH, 10.03.1965 - IV ZR 76/64

    Entschädigungsbehörde und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
    Auf diese Weise erwirbt er nicht nur die Fähigkeit zur kritischen Würdigung fachlicher Gutachten, sondern auch ein bei der Urteilsfindung verwertbares eigenes Wissen (BGHZ 44, 75, 82).
  • OLG Hamm, 03.04.1990 - 9 U 220/89

    Fahrbahnschwellen; Verkehrsberuhigung; Straßenverkehrssicherungspflicht;

    Auszug aus BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht (VersR 1990, 1117 LS) die Klage abgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 38/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Aufstellung von Blumenkübeln zur Verkehrsberuhigung

    Abgesehen davon, daß der Blumenkübel hier unstreitig auf einer Sperrfläche gemäß Zeichen 298 (§ 41 StVO ) aufgestellt war, d. h. auf einem Straßenbereich, der ohnehin nicht von Fahrzeugen benutzt werden darf und damit begriffsnotwendig zugleich einem Bereich, in dem mangels (zulässigem) Verkehr rechtlich auch kein Verkehr im Sinne von § 32 StVO gefährdet oder erschwert werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 865 ), braucht sich das Aufstellen von Blumenkübeln jedenfalls in Nordrhein-Westfalen nicht an der Ermächtigungsgrundlage von § 45 StVO und damit der - fehlenden - Einordnungsmöglichkeit unter "Verkehrszeichen" oder "Verkehrseinrichtungen" (§ 45 Abs. 4 S. 1 StVO ) messen zu lassen (unklar OLG Hamm, OLG Rechtsprechung 94, 211 = NZV 94, 400 unter Hinweis auf BGH NJW 1991, 2824 ).
  • OLG Hamm, 30.06.1992 - 9 U 220/89

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Anbringen von Bodenschwellen zur

    Der BGH hat in seinem Revisionsurteil (NJW 1991, 2824 = DRsp I (145) 376 a-b) ausgeführt, daß die Bekl. aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht (§ 9 a StrWG NW) gehalten war, die öffentl. Verkehrswege möglichst gefahrlos zu gestalten und im Rahmen des Zumutbaren allen Gefahren zu begegnen, die den Verkehrsteilnehmern aus einem nicht ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrsanlage drohen.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - VGH B 27/10

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung, Beweisantrag

    Er ist dabei nicht auf die Fähigkeit zur kritischen Würdigung (fremder) fachlicher Gutachten beschränkt, sondern kann auf verwertbares eigenes Wissen zurückgreifen (vgl. BGH NJW 1991, 2824 [2825]).

    Der Inhalt entscheidungserheblichen Verfahrensstoffs muss jedoch - auch bei einer Verwertung des aus anderen Prozessen geschöpften Wissens - den Beteiligten zugänglich gemacht und ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich dazu zu äußern (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 - nach juris; BGH NJW 1991, 2824 [2825 f.]).

  • OLG Köln, 28.03.2002 - 7 U 5/01

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers

    Dabei muss die Beklagte darauf achten, dass das Hindernis nicht selbst zur Quelle einer Verkehrsgefährdung wird, indem Fahrzeuge nach Überfahren des Hindernisses trotz verkehrsgerechten Verhal-tens des Kraftfahrzeugführers beschädigt werden (vgl. BGHZ 60, 54 = VersR 1973, 252 = NJW 1973, 460; BGH NZV 1991, 385 = VersR 1991, 1055 = NJW 1991, 2824; OLG Hamm NZV 1992, 483; Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 2. Aufl., S. 66 f. m.w.N.).

    Der Verkehrssicherungspflichtige hat grundsätzlich alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Gefahren, die von der Straße ausgehen, von den Benutzern fernzuhalten, mit denen nach der Zweckbestimmung und der Beschaffenheit der - konkreten - Straße gerechnet werden muss (BGH NZV 1991, 385 (386)).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Er kann sich dann auf den Hinweis beschränken, dass er sich aufgrund seiner langjährigen richterlichen Erfahrung in der Lage sehe, eine Tatsachenfrage in einem bestimmten Sinne zu beurteilen (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 16. Mai 1991 - III ZR 125/90, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01

    Privatrechtliche Straßenverkehrssicherungspflicht einer hessischen Gemeinde:

    Wenn die öffentliche Hand im Straßenraum Hindernisse - etwa wie hierin Form von sogenannten "Kölner Tellern"- anbringt, um Anordnungen der Verkehrsbehörde geschwindigkeitsbeschränkender oder verkehrsberuhigender Art Nachdruck zu verleihen, muss das Hindernis einerseits geeignet sein, die Verkehrsteilnehmer zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen; es darf andererseits aber nicht selbst zur Quelle einer Gefährdung trotz verkehrsgerechten Verhaltens der Teilnehmer am Straßenverkehr werden (BGH NJW 1991, 2824).
  • KG, 08.03.2011 - 9 U 165/09

    Straßenverkehrssicherungspflicht: Nichterkennbarkeit einer Mittelinsel im Dunklen

    Grundsätzlich sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Gefahren, die von der Straße ausgehen, von den Benutzern fern zu halten, mit denen nach der Zweckbestimmung und der Beschaffenheit der Straße gerechnet werden muss (BGH NJW 1991, 2824).
  • OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle;

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  • OLG Düsseldorf, 13.04.1995 - 18 U 213/94

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Fahrbahnaufpflasterung zur

    Dabei muß die Verkehrsbehörde auch mit Fahrzeugen niedrigerer Bodenfreiheit rechnen, die nach § 30 Abs. 1 und Abs. 2 StVZO zum Straßenverkehr zugelassen sind (vgl. BGH NJW 1991, 2824 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 2824 ) hat die Beklagte als Verkehrssicherungspflichtige dabei nicht nur zu bedenken, ob das Hindernis geeignet ist, die Verkehrsteilnehmer zu diesem erwünschten Verhalten zu veranlassen, sondern auch, ob es nicht selbst zur Quelle einer Verkehrsgefährdung werden kann, indem Fahrzeuge beim Überfahren der Aufpflasterung trotz verkehrsgerechten Verhaltens des Kraftfahrzeugführers beschädigt und dadurch unerwünschte Gefahrenlagen ausgerechnet an einem verkehrssensiblen Punkt hervorgerufen werden.

  • OLG Hamm, 07.08.1995 - 9 W 26/95

    Geschwindigkeitsbeschränkung; Straßenraum; Hindernis; Aufmerksamkeit;

    Die Hindernisse müssen danach einerseits geeignet sein, die Verkehrsteilnehmer zu dem gewünschten Verhalten - Verminderung der Geschwindigkeit - zu veranlassen, dürfen andererseits aber auch nicht selbst zur Gefahrenquelle für sich verkehrsgerecht verhaltende Fahrzeugführer werden (BGH, NJW 1991, 2824 = VersR 1991, 1055).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06

    Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig

  • OLG Köln, 02.04.1992 - 7 U 192/91

    Verkehrssicherungspflicht bei Fahrbahnschwelle auf innerstädtischer Straße

  • OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 10/91

    Verkehrssicherungspflicht

  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

  • LG Mönchengladbach, 13.12.2011 - 3 O 175/10

    Amtspflichtverletzung und Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen einer

  • LG Zwickau, 27.07.2010 - 2 O 936/09

    Schadensersatzverpflichtung einer Kommune für Fahrzeugschaden durch Schlagloch

  • LG Essen, 12.05.2005 - 4 O 370/04

    Amtshaftung einer Stadt als Trägerin der Straßenverkehrssicherungspflicht und

  • OLG Düsseldorf, 29.12.1993 - 18 U 110/93

    Amtspflichtverletzung der freiwilligen Feuerwehr

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2011 - A 9 S 1583/11

    Gewährung rechtlichen Gehörs in Asylverfahren - Einführung und Offenlegung einer

  • OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95

    Anwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf spätere Prozeßgebühr

  • OLG Hamm, 11.03.2022 - 11 U 163/21

    Verkehrssicherungspflichtverletzung; Motorrad; Bodenschwelle; Gefahrenstelle

  • LG Oldenburg, 10.06.1998 - 5 O 741/98

    Ersatzpflicht für das Beschädigen von Straßenabsperrungen durch einen Unfall;

  • OLG Bremen, 13.05.1992 - 1 U 14/92

    Voraussetzungen für die Verletzung einer Straßenverkehrssicherungspflicht ;

  • LG Osnabrück, 05.02.2003 - 10 O 1645/02

    Amtshaftung einer straßenverkehrssicherungspflichtigen Gemeinde: Beschädigung

  • LG Oldenburg, 05.04.2006 - 5 O 4261/04

    Aufsetzen; Gefahrsituation; Geschwindigkeit; Haftung; Kanaldeckel; Passieren;

  • LG Bochum, 12.02.1992 - 6 O 216/90

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch

  • LG Siegen, 16.08.2010 - 1 O 254/09

    Anlagenhaftung; Verkehrssicherungspflicht

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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90, 2 BvR 1537/90, 2 BvR 1581/90   

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https://dejure.org/1991,2010
BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90, 2 BvR 1537/90, 2 BvR 1581/90 (https://dejure.org/1991,2010)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90, 2 BvR 1537/90, 2 BvR 1581/90 (https://dejure.org/1991,2010)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90, 2 BvR 1537/90, 2 BvR 1581/90 (https://dejure.org/1991,2010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Sichttaregelung des Fünften Besoldungsrechtsänderungsgesetzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Stellenzulage - Aktive Beamte - Ruhegehaltsfähigkeit - Umwandlung der Zulagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2824 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 662
  • DVBl 1991, 633
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvL 9/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der verspäteten Gewährung der

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Hingegen hatten die zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen Ruhestandsbeamten in dem maßgeblichen Augenblick ihrer Versetzung in den Ruhestand nur solche Amtsbezüge erdient, in denen eine ruhegehaltfähige Zulage nicht enthalten war (vgl. BVerfGE 44, 227 [244]).

    Es gibt weder einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, der fordert, daß alle Teile der Amtsbezüge ruhegehaltfähig sein müßten, noch einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums mit dem Inhalt, daß die Umwandlung nichtruhegehaltfähiger in ruhegehaltfähige Zulagen für bestimmte Laufbahngruppen unmittelbar auch die Höhe der Bezüge der vorhandenen Versorgungsberechtigten dieser Laufbahngruppen verändern müßte (so bereits ausdrücklich BVerfGE 44, 227 [245]).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Eine sachliche Rechtfertigung ist hier schon darin zu sehen, daß der Gesetzgeber die Änderung mit dem Beginn des laufenden Haushaltsjahres in Kraft treten ließ (vgl. zur Bedeutung des laufenden Haushaltsjahres für die beamtenrechtliche Alimentation BVerfGE 81, 363 [385]).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 [329]; BVerfGE 79, 223 [236] m.w.N.).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Ein sachlicher Grund für die daraus folgende unterschiedliche Versorgung besteht schon darin, daß in den für die Versorgungsbezüge maßgeblichen Dienstbezügen des letzten innegehabten Amtes (siehe dazu BVerfGE 11, 203 [210 f.]; 61, 43 [58]) nur bei denjenigen Beamten eine ruhegehaltfähige Zulage enthalten ist, die nach Inkrafttreten des die Ruhegehaltfähigkeit der Zulage einführenden Gesetzes in den Ruhestand versetzt werden bzw. wurden.
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es dem Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 [275]; 71, 364 [397]).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 [329]; BVerfGE 79, 223 [236] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es dem Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 [275]; 71, 364 [397]).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Ein sachlicher Grund für die daraus folgende unterschiedliche Versorgung besteht schon darin, daß in den für die Versorgungsbezüge maßgeblichen Dienstbezügen des letzten innegehabten Amtes (siehe dazu BVerfGE 11, 203 [210 f.]; 61, 43 [58]) nur bei denjenigen Beamten eine ruhegehaltfähige Zulage enthalten ist, die nach Inkrafttreten des die Ruhegehaltfähigkeit der Zulage einführenden Gesetzes in den Ruhestand versetzt werden bzw. wurden.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Indes wäre eine entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften sinnentleert, folgte hieraus nicht zugleich das prozessuale Gebot, den Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung Gelegenheit - und zwar eine Gelegenheit, die von ihnen wahrgenommen werden kann - zu geben, sich zum Sachverhalt ergänzend tatsächlich zu äußern (vgl. hierzu BVerfG NJW 1991, 2824) und/oder sachdienliche Anträge zu stellen, wenn dergleichen vom Gericht oder der gerichtsähnlichen Instanz zuvor angeregt worden ist oder wenn die Verfahrensbeteiligten selbst angekündigt haben, einen Vortrag oder Antrag in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls noch anbringen zu wollen.
  • BVerfG, 03.12.2000 - 2 BvR 1501/96

    Kein Anspruch auf Ruhegehaltfähigkeit der Ministerialzulage

    Dies gilt in besonderem Maße für die Regelung von Zulagen (vgl. BVerfGE 65, 141 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u.a., NVwZ 1991, S. 662 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 AL 4869/02

    Verfassungsmäßigkeit des Kirchensteuer-Hebesatzes beim Bemessungsentgelt für das

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 - NVwZ 1991, 662 (663)).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch die in G131 § 53 enthaltene

    Der allgemeine Gleichheitssatz ist im Versorgungs- und Rentenrecht nur dann verletzt, wenn die (un-) gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 [329]; 79, 223 [236]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u. a. -, NVwZ 1991, S. 662 [663]).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2003 - L 13 RA 4945/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenze bei Altersrenten

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 - NVwZ 1991, 662 (663)).
  • OVG Bremen, 11.09.2019 - 2 LC 9/18

    Versorgungsbezüge - begrenzte Dienstfähigkeit; Ruhegehaltfähige Dienstbezüge ;

    Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums der fordert, dass alle Teile der Amtsbezüge ruhegehaltfähig sein müssen (BVerfG, Beschl. v. 30.1.1991 - 2 BvR 1403/90 u.a. -, NVwZ 1991, 662 [663]).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06

    Hemmung der Verjährung, Zurückverweisung wegen Verfahrensfehler

    Darin liegt ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Zivilverfahrens, insbesondere den Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 2824; BGH NJW 1993, 538; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 62; OLG Köln ZIP 1983, 869).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2002 - 1 A 5468/98

    Anspruch auf Berücksichtigung einer Polizeizulage; Anforderungen an Zulagen für

    BVerfG, Beschluss vom 30.1.1991 - 2 BvR 1403/90 -, NVwZ 1991, 662 = DVBl. 1991, 633.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2511/02

    Verletzung des Gleichheitssatzes; Vergleichbarkeit der anrechenbaren

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u.a. - NVwZ 1991, S. 662 (663)).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters und der

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 - NVwZ 1991, 662 (663)).
  • OLG Jena, 23.12.2009 - 4 U 805/08

    Zur Haftung eines Veterinärmediziners bei übersehener Zwillingsträchtigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 KN 46/11

    Rentenversicherung

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