Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1990

Rechtsprechung
   VG Berlin, 28.11.1990 - 1 A 154.89   

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https://dejure.org/1990,5072
VG Berlin, 28.11.1990 - 1 A 154.89 (https://dejure.org/1990,5072)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.11.1990 - 1 A 154.89 (https://dejure.org/1990,5072)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. November 1990 - 1 A 154.89 (https://dejure.org/1990,5072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Nichtstörers; Verdacht einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben; Vorliegen einer Anscheinsgefahr; Vorliegen einer Putativgefahr; Bestehen eines Gefahrenverdachts; Ersatz der Aufwendungen eines in Anspruch genommenen Nichtstörers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizei nimmt wegen Zeitschaltuhr Notsituation an und bricht Wohnungstür auf: Mieter muss Polizeieinsatz bezahlen - Ersatzpflicht für Aufwendungen eines Polizeieinsatzes zur Gefahrenabwehr bei einer Anscheinsgefahr

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2854
  • NVwZ 1991, 1212 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 24.09.1985 - Bf VI 3/85

    junger Löwe - Anscheinsgefahr, Kostenerstattung, Verantwortlichkeit für den

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.1990 - 1 A 154.89
    Der Kläger war auch für das Bestehen des Gefahrenverdachts entsprechend § 10 ASOG verantwortlich, weil er den Anschein einer Gefahr in zureichender Weise veranlasst hatte; auf ein Verschulden kommt es hier nicht an (vgl. dazu OVG Hamburg NJW 1986 S. 2005).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 1 S 733/13

    Voraussetzungen für die Gebührenerhebung bei missbräuchlicher Veranlassung von

    Demjenigen, der eine Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat, können (nur) die Vollstreckungskosten bzw. die Kosten einer unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme (und nicht etwa die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes) dann auferlegt werden, wenn ihm der Anschein der Gefahr zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - ESVGH 60, 160 = NVwZ-RR 2012, 387 = juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - ESVGH 61, 198 = VBlBW 2011, 626 = juris, Rdnr. 35; jeweils m.w.N.; vgl. auch Würtenberger u.a., Polizeirecht Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rdnr. 915 unter Hinweis auf VG Berlin - 1 A 154/89 - NJW 1991, 2854).
  • OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 146/94

    Abwesender Wohnungsinhaber als Störer im polizeirechtlichen Sinne Störer -

    Abgesehen davon, daß sich bei eng zusammenlebenden Nachbarn die Tatsache einer Familienreise in den Sommerurlaub kaum verbergen läßt, wäre eine derartige Geheimnistuerei aber wohl übertrieben und kann, wie der Beispielsfall VG Berlin NJW 1991, 2854 ausweist, auch zu unliebsamen Konsequenzen führen (dort wurde die Wohnung des verreisten Wohnungsinhabers gewaltsam geöffnet in der Annahme, er sei in seiner Wohnung zusammengebrochen und bedürfe erster Hilfe).
  • VG Freiburg, 19.02.2013 - 5 K 1126/12

    Inanspruchnahme für Kosten eines Polizeieinsatzes

    Demjenigen, der eine Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat, können (nur) die Vollstreckungskosten bzw. die Kosten einer unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme (und nicht etwa die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes) dann auferlegt werden, wenn ihm der Anschein der Gefahr zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - ESVGH 60, 160 = NVwZ-RR 2012, 387 = juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - ESVGH 61, 198 = VBlBW 2011, 626 = juris, Rdnr. 35; jeweils m.w.N.; vgl. auch Würtenberger u.a., Polizeirecht Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rdnr. 915 unter Hinweis auf VG Berlin - 1 A 154/89 - NJW 1991, 2854).
  • VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 318.10

    Anscheinsgefahr und gewaltsame Türöffnung

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und anderer Gerichte (vgl. u. a. Beschluss vom 30. April 1990 - VG 1 A 154.99 -, NJW 1991, 2854; Urteil vom 27. Juni 2001 - VG 1 A 170.99 -, Entscheidungsabdruck S. 7; BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 -, NJW 1994, 2355; OVG Hamburg, Urteil vom 24. September 1985 - Bf VI 3.85 -, NJW 1986, 2005; OVG Berlin, Beschluss vom 28. November 2001 - 1 N 45.00 -, NVwZ-RR 2002, 623) kann ein vermeintlicher Störer nur dann für die Kosten einer polizeilichen Maßnahme in Anspruch genommen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er den Anschein einer Gefahr hervorgerufen oder in zurechenbarer Weise verursacht hat, wenn also der Anscheinsstörer bei rückschauender Betrachtung tatsächlich die Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat.
  • VG Freiburg, 12.03.2013 - 5 K 1419/12

    Polizeikosten

    Demjenigen, der eine Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat, können (nur) die Vollstreckungskosten bzw. die Kosten einer unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme (und nicht etwa die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes) dann auferlegt werden, wenn ihm der Anschein der Gefahr zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - ESVGH 60, 160 = NVwZ-RR 2012, 387 = juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - ESVGH 61, 198 = VBlBW 2011, 626 = juris, Rdnr. 35; jeweils m.w.N.; vgl. auch Würtenberger u.a., Polizeirecht Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rdnr. 915 unter Hinweis auf VG Berlin - 1 A 154/89 - NJW 1991, 2854).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1990 - 24 B 3064/89   

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https://dejure.org/1990,4745
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1990 - 24 B 3064/89 (https://dejure.org/1990,4745)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.1990 - 24 B 3064/89 (https://dejure.org/1990,4745)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 24 B 3064/89 (https://dejure.org/1990,4745)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsamt der Stadt; Mitarbeiter; Rechtsamt der Stadt; Verschulden einer Fristversäumung; Betreuung von Rechtssachen; Vertretung vor Gericht; Anforderungen eines Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2854 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 490
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 6 A 3495/20

    Begründung der Berufung i.R.d. Frist; Besondere Sorgfalt zur Wahrung der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.11.2004 - 5 B 105.04 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 = juris Rn. 3, vom 22.12.2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237 = juris Rn. 7, und vom 6.6.1995 - 6 C 13.93 -, NVwZ-RR 1996, 60 = juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 11.7.1990 - 24 B 3064/89 -, NVwZ 1991, 490; OVG Berlin-Bbg., Urteile vom 1.6.2022 - 10 B 3.17 -, juris Rn. 27, und Beschluss vom 28.4.2021 - 2 B 23/20 -, juris Rn. 6; OVG S.-A., Beschluss vom 10.7.2008 - 3 L 163/08 -, juris Rn. 9.

    vgl. zur Übertragung der an einen Rechtsanwalt zu stellenden Anforderungen auf einen Behördenmitarbeiter, der ständig Rechtssachen betreut und die Behörde in Verfahren vor den (Verwaltungs-) Gerichten vertritt, und daher im Umgang mit den Gerichten und den Prozessregelungen vertraut ist: OVG NRW, Beschluss vom 11.7.1990 - 24 B 3064/89 -, NVwZ 1991, 490.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17

    Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Ein diese Sorgfaltspflichten verletzendes Organisationsverschulden fällt einem Prozessbevollmächtigten immer dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (zu § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO a.F.: BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 -, juris Rn. 7; für einen Rechtsamtsmitarbeiter: OVG Münster, Beschluss vom 11. Juli 1990 - 24 B 3064/89 -, zitiert nach Beck-online; für einen Vertreter des öffentlichen Interesses: Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 25 ZB 03.881 -, juris Rn. 3; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 60 Rn. 43; Hoppe in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 60 Rn. 21).
  • BVerwG, 28.11.1996 - 3 B 147.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden eines

    Für Behörden gilt insoweit nichts anderes (vgl. etwa OVG Münster, NVwZ 1991, 490).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 8 A 2610/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Fehlender Hinweis;

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Februar 1992 - 8 B 121.91 -, Buchholz, BVerwGE 310 § 60 VwGO Nr. 176; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Beschluß vom 11. Juli 1990 - 24 B 3064/89 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1991, 490 = NJW 1991, 2854 (L); Redeker/von Oertzen, aaO., § 60 Rn. 7.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2004 - 3 M 124/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Eigenschaft als Abfallbesitzer; Gewährung

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  • OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99

    EDV-gestützter Fristenkalender

    Es gelten insoweit auch keine anderen bzw. milderen Anforderungen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1996, 60, 61; OVG Münster, NVwZ 1991, 490).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.1996 - 12 M 4814/96

    Sozialhilfe (örtliche Zuständigkeit bei regelmäßig; Vermögen (Nachzahlung);

    Hiernach ist mit Blick auf die Besonderheiten des Einzelfalles (zur subjektiven Komponente des Fahrlässigkeitsbegriffs s. - m.w.N. - Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 60 Rn. 9) für den vorliegenden Fall davon auszugehen, daß der Antragsteller, an dessen Sorgfalt ungeachtet der Vielzahl der von ihm geführten Verfahren nicht dieselben Anforderungen zu stellen sind wie bei einem Rechtsanwalt oder einen Mitarbeiter eines städtischen Rechtsamtes, der ständig mit Rechtssachen betraut ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 11. Juli 1990 - 24 B 3064/89 -, NVwZ 1991), die Frist nicht verschuldet versäumt hat.
  • VG Düsseldorf, 30.05.2005 - 5 K 2262/04

    Bemessung der Höhe von Niederschlagswassergebühren

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass ihn als langjährigen und im Umgang mit Fristen offenbar erfahrenen Steuerberater höhere Pflichten treffen als bei einem juristischen Laien, vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11. Juli 1990 - 24 B 3064/89, NVwZ 1991, 490; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 60 Rn. 9 mwN.
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