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   BayObLG, 21.02.1991 - RReg. 3 St 12/91   

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https://dejure.org/1991,6067
BayObLG, 21.02.1991 - RReg. 3 St 12/91 (https://dejure.org/1991,6067)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.1991 - RReg. 3 St 12/91 (https://dejure.org/1991,6067)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - RReg. 3 St 12/91 (https://dejure.org/1991,6067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3292
  • BayObLGSt 1991, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1991 - RReg. 3 St 12/91
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass Prozesshandlungen, von denen die Zulässigkeit einer Sachentscheidung abhängt, so lange vorgenommen werden können, wie dies nach dem Gang des Verfahrens noch einen Sinn ergibt und ferner, dass die Frage, ob das besondere öffentliche Interesse zu bejahen ist, erst im Lauf des Verfahrens auftreten kann (BGHSt 6, 282).
  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52

    Nachholbarkeit des Strafantrags in der Revisionsinstanz - Sorgfaltswidrigkeit bei

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1991 - RReg. 3 St 12/91
    Ebenso wie der Strafantrag (BGHSt 3, 73) kann nach der herrschenden Rechtsprechung auch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft in der Revisionsinstanz nachgeholt werden (Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 232 Rn. 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1991 - RReg. 3 St 12/91
    Voraussetzung für die Nachholung im Revisionsrechtszug ist allerdings, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bei Erlass des angefochtenen Urteils noch offen war (BGHSt 19, 377).
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1991 - RReg. 3 St 12/91
    Der Freispruch durch das Landgericht ist auch nicht durch Hinweis auf den allgemein anerkannten Grundsatz zu rechtfertigen, dass bei rechtlichem Zusammentreffen - in Form der Tateinheit oder auch der Gesetzeskonkurrenz - die mangelnde Nachweisbarkeit des schwereren Delikts zum Freispruch führt, wenn wegen der minder bedrohten Straftat ein Verfolgungshindernis gegeben ist (BGHSt 1, 231; NStZ 1985, 495; Hürxthal/KK § 260 Rn. 51; Gollwitzer LR 24.Aufl. § 260 Rn.103 ff).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 2 RVs 11/21

    1. Ein Ersuchen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um

    Diese Erklärung konnte noch in der Revisionsinstanz nachgeholt werden (vgl. BGH NStE Nr. 1 zu § 303c StGB; BeckRS 2012, 22868; BayObLG NJW 1991, 3292, 3293; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 230 Rdn. 4).
  • LG Neuruppin, 25.09.2018 - 12 KLs 7/18

    Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

    Da der Angeklagte und die beiden Mittäterinnen hierzu in einen Dienstraum einbrachen und keine Umstände erkennbar sind, die die Tat in einem außergewöhnlich milden Licht erscheinen lassen - insbesondere die Geringwertigkeitsgrenze im Sinne des § 243 Abs. 2 StGB in Bezug den Wert der entwendeten Gegenstände deutlich überschritten ist - ist durch die Tat zugleich das Regelbeispiel des § 243 Abs. Nr. 1 StGB für einen besonders schweren Fall des Diebstahls verwirklicht, welches die ebenfalls verwirklichte Sachbeschädigung an der Einrichtung verdrängt (vgl. BayObLG, Urteil vom 21.02.1991 - RReg 3 St 12/91, Rn. 8 nach juris).
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