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   OLG Karlsruhe, 31.10.1990 - 4 U 165/89   

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https://dejure.org/1990,7838
OLG Karlsruhe, 31.10.1990 - 4 U 165/89 (https://dejure.org/1990,7838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.10.1990 - 4 U 165/89 (https://dejure.org/1990,7838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 4 U 165/89 (https://dejure.org/1990,7838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Brücke als wesentlicher Bestandteil nur eines Grundstücks; Verbindung eines Inselgrundstücks; Verschiedene Eigentumsrechte an einer Brücke; Bedeutung einer Brücke für zwei Grundstücke; Schwierigkeiten der Festlegung eines Stammgrundstücks; Bestehen von Miteigentum; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brücke als wesentlicher Bestandteil nur eines Grundstücks; Verbindung eines Inselgrundstücks; Verschiedene Eigentumsrechte an einer Brücke; Bedeutung einer Brücke für zwei Grundstücke; Schwierigkeiten der Festlegung eines Stammgrundstücks; Bestehen von Miteigentum; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 926
  • NJW-RR 1991, 783 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1984 - IX ZR 124/83

    Eigentum an auf fremden Grundstücken errichteten Gebäuden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.1990 - 4 U 165/89
    Wie der Konflikt der einander widerstreitenden gesetzlichen Gebote - Rechtseinheit zwischen Grundstück und dem darauf befindlichen Bauwerk gem. §§ 94 Abs. 1 Satz 1, 93 BGB und Maßgeblichkeit des Gebäudezusammenhangs gem. § 94 Abs. 2, 93 BGB - zu lösen ist, läßt sich nicht generell beantworten, indem etwa einem Gebot der Vorrang einzuräumen ist, vielmehr muß im Einzelfall geprüft werden, wie der Konflikt am angemessensten zu lösen ist (BGH NJW 85, 789/790).

    Das Eigentum an der Brücke dergestalt zu verteilen, daß etwa in der Mitte oder Jeweils über den Grundstücksgrenzen das Eigentum des einen endet und des anderen beginnt (Lotrechte Teilung, wie sie von der Rechtsprechung bei rechtswidrigem und unentschuldigtem Oberbau angenommen wird - siehe z.B. BGH NJW 85, 789 -), kommt nicht in Betracht.

  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.1990 - 4 U 165/89
    Deshalb ist nach der Rechtsprechung dann, wenn ein Gebäude durch eine spätere Grundstücksteilung von der Grenze durchschnitten wird, das Stammgrundstück nach objektiven Umständen zu bestimmen (vgl. BGH 64, 333, so auch Staudinger-Dilcher, 12. Aufl., § 94 Rdn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.1989 - 14 M 235/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.1990 - 4 U 165/89
    Der Zugangsbedarf über die Brücke hat also nicht nur für das Grundstück des Beklagten, sondern auch für das des Kläger und zwar in beiden Richtungen fortbestanden, weshalb aus diesem Grund keine andere Eigentumszuordnung gerechtfertigt ist (vgl. zu einem anderen Fall eines "Brückenbauwerks" OLG Karlsruhe OLGZ 1989, 341).
  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 273/16

    Verjährung, Aufwendungsersatzanspruch - Geschäftsführung ohne Auftrag: Verjährung

    Vielmehr muss für jeden Einzelfall gesondert entschieden werden, auf welche Weise der Konflikt zwischen den widerstreitenden Gesetzesbestimmungen und Interessen der Beteiligten am angemessensten gelöst wird (BGH, Urteil vom 12. Juli 1984, aaO 790 f; ähnlich schon Urteile vom 30. April 1958, aaO und vom 22. Februar 1974, aaO, allerdings "allein für unentschuldigten Überbau"; OLG Karlsruhe, NJW 1991, 926).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 287/14

    Insolvenzanfechtung: Deckungsanfechtung einer in kritischer Zeit geschlossenen

    Ausweislich des mit der Schuldnerin geschlossenen Nachunternehmervertrages hatte der Beklagte von ihm zu stellende Straßengeländer auf der von der I.  errichteten Brücke einzubauen, die ein Gebäude im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB bildet (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1991, 926; MünchKomm-BGB/Stresemann, 7. Aufl., § 94 Rn. 21; Staudinger/Jickeli/Stieper, BGB, 2012, § 94 Rn. 23).
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