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   BVerwG, 13.11.1990 - 7 B 85.90   

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BVerwG, 13.11.1990 - 7 B 85.90 (https://dejure.org/1990,1048)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1990 - 7 B 85.90 (https://dejure.org/1990,1048)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1990 - 7 B 85.90 (https://dejure.org/1990,1048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Petitionsrecht: Kein Anspruch auf Begründung einer Entscheidung des Petitionsausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Volksvertretung - Unbegründetes Anliegen des Petenten - Petitionsbescheid - Petitionsausschuß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 936
  • NVwZ 1991, 471 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1990 - 7 B 85.90
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Begründung von Petitionsbescheiden mit Beschluß vom 22. April 1953 (BVerfGE 2, 225 [230]) verneint.

    Wie die Beschwerde zutreffend ausführt, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. April 1953 (BVerfGE 2, 225 [230]) ausgesprochen, daß den mit einer Petition angegangenen Verwaltungsbehörden und Verfassungsorganen keine Pflicht obliegt, ihre Bescheide mit einer Begründung zu versehen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem bereits mehrfach zitierten Beschluß vom 22. April 1953 (BVerfGE 2, 225 [230]) dem Art. 17 GG unter Hinweis darauf, daß diese Vorschrift anderenfalls ein bloßes "Scheinrecht" ohne praktischen Wert enthielte, die Verpflichtung des Petitionsadressaten entnommen, die Petition nicht nur entgegenzunehmen, sondern sie auch sachlich zu prüfen und den Petenten hinsichtlich der Art ihrer Erledigung schriftlich zu bescheiden.

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1990 - 7 B 85.90
    Das Bundesverfassungsgericht habe selbst in einer späteren Entscheidung (BVerfGE 6, 32 [44]) anerkannt, daß belastende Entscheidungen des Staates begründet werden müßten, um dem betroffenen Staatsbürger eine sachgemäße Verteidigung seiner Rechte zu ermöglichen.

    Richtig ist auch, daß Art. 19 Abs. 4 GG einen e f f e k t i v e n Rechtsschutz garantiert; das hat nach der (ebenfalls schon in der Beschwerdeschrift erwähnten) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Folge, daß der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (vgl. BVerfGE 6, 32 [44]; 40, 276 [286]).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1990 - 7 B 85.90
    Richtig ist auch, daß Art. 19 Abs. 4 GG einen e f f e k t i v e n Rechtsschutz garantiert; das hat nach der (ebenfalls schon in der Beschwerdeschrift erwähnten) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Folge, daß der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (vgl. BVerfGE 6, 32 [44]; 40, 276 [286]).
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90

    Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1990 - 7 B 85.90
    Wenn dieser Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts von der Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG umfaßt wäre und diese Bindung bis heute fortbestünde, so wäre es zumindest zweifelhaft, ob die Revision gleichwohl mit dem Ziel einer nochmaligen Erörterung derselben Rechtsfrage durch das Bundesverwaltungsgericht zugelassen werden dürfte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - DokBer. A 1990, 303).
  • BVerwG, 01.09.1976 - 7 B 101.75

    Ablehnende Petitionsbescheide - Verwaltungsakt - Bundesaufsicht über Länder

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1990 - 7 B 85.90
    Es ist zwar richtig, daß der Petent, der sich in seinen Rechten aus Art. 17 GG verletzt sieht, zur Wahrung dieser Rechte gemäß Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit § 40 Abs. 1 VwGO den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten beschreiten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 53.73 - NJW 1976, 637; Beschluß vom 1. September 1976 - BVerwG 7 B 101.75 - NJW 1977, 118).
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 53.73

    Streitigkeit von Rechtsbeziehungen zwischen Verfassungsorganen oder am

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1990 - 7 B 85.90
    Es ist zwar richtig, daß der Petent, der sich in seinen Rechten aus Art. 17 GG verletzt sieht, zur Wahrung dieser Rechte gemäß Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit § 40 Abs. 1 VwGO den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten beschreiten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 53.73 - NJW 1976, 637; Beschluß vom 1. September 1976 - BVerwG 7 B 101.75 - NJW 1977, 118).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 3 B 9.14

    Petitionsrecht; öffentliche Petition; Rechtsgrundlage; Verfahrensgrundsätze des

    Darüber hinaus gehende Pflichten, insbesondere eine sachliche Begründungspflicht, lassen sich aus Art. 17 GG weder allein noch in Verbindung mit dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes herleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 1990 - 7 B 85.90 -, juris Rn. 5; BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, juris Rn. 15 ff.; s.a. 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 26. März 2007 - 1 BvR 138/07 -, juris Rn. 2), ebenso wenig ein Anspruch auf Befolgung einer vom Bundestag zur Erwägung an die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesministerium überwiesenen Petition (BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 2354/05 -, juris Rn. 5 ff.).

    Dementsprechend ergibt sich auch aus Art. 19 Abs. 4 GG keine Befugnis des Petenten, dieses sachliche Anliegen zum Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung zu machen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1990 - 7 B 85.90 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 28.16

    Kein Anspruch auf Veröffentlichung von Petitionen auf der Internetseite des

    Die Volksvertretung muss nicht darlegen, aus welchen Gründen sie eine bestimmte Art der Erledigung gewählt und davon abgesehen hat, bestimmte in Betracht kommende Maßnahmen zu ergreifen (BVerfG, Beschluss vom 22. April 1953 - 1 BvR 162/51 - BVerfGE 2, 225 ; Kammerbeschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 - NJW 1992, 3033; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1990 - 7 B 85.90 - Buchholz 11 Art. 17 GG Nr. 6 S. 5; a.A. Bauer, in: Dreier, Grundgesetz, Band 1, 3. Auflage 2013, Art. 17 Rn. 43 f.).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 16.16

    Kein Anspruch auf Veröffentlichung von Petitionen auf der Internetseite des

    Die Volksvertretung muss nicht darlegen, aus welchen Gründen sie eine bestimmte Art der Erledigung gewählt und davon abgesehen hat, bestimmte in Betracht kommende Maßnahmen zu ergreifen (BVerfG, Beschluss vom 22. April 1953 - 1 BvR 162/51 - BVerfGE 2, 225 ; Kammerbeschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 - NJW 1992, 3033; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1990 - 7 B 85.90 - Buchholz 11 Art. 17 GG Nr. 6 S. 5; a.A. Bauer, in: Dreier, Grundgesetz, Band 1, 3. Auflage 2013, Art. 17 Rn. 43 f.).
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