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   BayObLG, 16.11.1990 - RReg. 1 St 228/89   

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https://dejure.org/1990,2651
BayObLG, 16.11.1990 - RReg. 1 St 228/89 (https://dejure.org/1990,2651)
BayObLG, Entscheidung vom 16.11.1990 - RReg. 1 St 228/89 (https://dejure.org/1990,2651)
BayObLG, Entscheidung vom 16. November 1990 - RReg. 1 St 228/89 (https://dejure.org/1990,2651)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1493
  • MDR 1991, 273
  • NStZ 1991, 136 (Ls.)
  • NStZ 1991, 186
  • StV 1992, 165
  • afp 1991, 420
  • JR 1992, 72
  • JR 1992, 76
  • BayObLGSt 1990, 118
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Der Sachverhalt sei demjenigen vergleichbar, der den Gegenstand des Urteils des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16. November 1990 (NJW 1991, S. 1493) gebildet habe.

    Die Gerichte haben dies überwiegend unter Berufung auf die erwähnte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1991, S. 1493) angenommen, die eine ganz ähnliche Äußerung über Soldaten betraf.

  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    1 St 228/89">1 St 228/89 - (NZWehrr 1991, 39 = NJW 1991, 1493) dargelegt, daß der Satz "Soldaten sind potentielle Mörder" für Soldaten der Bundeswehr als schwerwiegende Ehrenkränkung und unzulässige Schmähkritik zu werten sei.
  • OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des BayObLG vom 16.11.1990 (NJW 1991, 1493) sieht sich der Senat dazu nicht in der Lage, zumal das Urteil einen anderen Sachverhalt (Zeitungsinterview) betrifft.
  • BayObLG, 19.07.1994 - 2St RR 89/94
    Vielmehr müssen auch diese im Lichte der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich-demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BayObLG NJW 1991, 1493 /1494 mit zahlreichen Nachweisen).
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