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BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90 |
Erschleichender Anwalt
Art. 5 Abs. 1 GG, Tatsachenbehauptung, § 193 StGB, 'starke Ausdrücke', Verhältnismäßigkeit, Art. 2 GG, Rechtsstaatsprinzip
Volltextveröffentlichungen (3)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehre - Unterlassen - Tatsache - Bestrafung - Beweisen
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 30.12.1988 - 6 Js 10592/87
- LG Bad Kreuznach, 30.10.1989 - 6 Js 10592/87
- OLG Koblenz, 25.06.1990 - 1 Ss 149/90
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2074
- StV 1991, 458
Wird zitiert von ... (84)
- BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvR 180/17
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Werturteile; …
Handelt es sich bei der Äußerung um eine Stellungnahme in einem gerichtlichen Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dient, so sind bei der Anwendung des § 193 StGB auch die Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 -, NJW 2000, S. 3196 ). - BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
(1) Parteien dürfen zur Verteidigung ihrer Rechte schon im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 37 mwN) . - BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Das Interesse des Äußernden daran, seine Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem anhängigen oder künftigen Verfahren führen oder vorbereiten zu können, ohne sich damit einem Ehrenschutzverfahren auszusetzen, ist nicht betroffen, wenn er mit solchen Beschränkungen für eine Verfolgung seiner Angelegenheit außerhalb eines Verfahrens durch öffentliche Angriffe, Rundschreiben und ähnliches belastet wird (…Senatsurteil vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 169/91 - aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 5. Mai 1981 - VI ZR 184/79 - NJW 1981, 2117, 2118; BVerfG, NJW 1991, 2074, 2075).
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16
Heranziehen der Grundsätze über das fehlende Rechtsschutzbedürfnis von …
Deshalb darf die in einem Zivilprozess vorgetragene Behauptung einer ehrverletzenden Sache, die nicht der Stimmungsmache gegen einen anderen Prozessbeteiligten dient, sondern aus der Sicht der Partei als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann, nicht schon deshalb strafrechtlich geahndet werden, weil sich später nicht aufklären lässt, ob die Behauptung wahr ist (BVerfG, NJW 1991, 2074, 2075). - BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein …
Dies gilt auch für den Prozess (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).Würde das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Handelt es sich bei der Äußerung um eine Stellungnahme in einem gerichtlichen Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dient, so sind bei der Anwendung des § 193 StGB auch die Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Missbräuchliche Einlassungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Verteidigung stehen oder offenbar unhaltbar sind, sind nicht gemäß § 193 StGB gerechtfertigt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ); auch bei Formalbeleidigungen geht der Persönlichkeitsschutz regelmäßig der Meinungsfreiheit vor (BVerfGE 93, 266 ; 99, 185 ).
Ihm muss es - ohne die Gefahr strafrechtlicher Konsequenzen - möglich sein, in einem rechtsstaatlichen Verfahren jene Handlungen vorzunehmen, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Deshalb darf die in einem Zivilprozess vorgetragene Behauptung einer ehrverletzenden Tatsache, die nicht der Stimmungsmache gegen einen anderen Prozessbeteiligten dient, sondern aus der Sicht der Partei als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann, nicht schon deshalb strafrechtlich geahndet werden, weil sich später nicht aufklären lässt, ob die Behauptung wahr ist (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Die Art und Weise der Einlassung des Beschuldigten muss auf die Ehre des Betroffenen Rücksicht nehmen, wobei die Anforderungen an Meinungsäußerungen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG wiederum nicht überspannt werden dürfen (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. AApril 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Die Gerichte haben nicht im Einzelnen festgestellt, dass die Äußerung des Beschwerdeführers unverhältnismäßig sei (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Darüber hinaus ist gerade im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung zu berücksichtigen, dass Parteien zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) alles vortragen dürfen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe, NJW 1991, 2074).Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - aaO).
- BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte …
Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29; 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Oktober 2001 - 1 BvR 1372/01 - NZM 2002, S. 61;… 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03 - NJW-RR 2007, S. 840 ).Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29; 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ;… Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ).
Handelt es sich um eine Äußerung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, haben die Fachgerichte bei Anwendung des § 193 StGB auch die aufgezeigten Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29; 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ).
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Darüber hinaus ist mit Blick auf eine prozessuale Auseinandersetzung zu berücksichtigen, dass Parteien zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) alles vortragen dürfen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe, NJW 1991, 2074) .Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - aaO; BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 32, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 58) .
In einem solchen "Kampf um das Recht" war ihm grundsätzlich auch die Behauptung ehrverletzender Tatsachen erlaubt, soweit es aus seiner Sicht hierauf ankommen konnte (vgl. BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe, NJW 1991, 2074) .
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …
Parteien dürfen zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe) .In einem solchen "Kampf um das Recht" war dem Kläger auch die Behauptung möglicherweise ehrverletzender Tatsachen erlaubt, soweit es aus seiner Sicht darauf ankommen konnte (vgl. BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe; BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 29) .
- BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des …
Im kontradiktorischen Zivilprozess ist der Gegner gegenüber Äußerungen, auf die er erwidern kann, nicht schutzlos gestellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 693/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).Der Rechtsschutzsuchende muss die Möglichkeit haben, gegenüber den Organen der Rechtspflege, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen zu können, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1991, S. 2074 ).
- OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
Kontokündigung gegen eine politische Partei
- OLG Hamm, 28.03.2022 - 8 U 73/20
Verfahren über Schadensersatzansprüche eines Immobilienunternehmers gegen eine …
- LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07
Urteil in Reimform; Verfahrensmangel; ehrverletzende Äußerung im Prozess; …
- OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
Beleidigung: Bezeichnung eines Richters als "Lügner" und "Krimineller" im Rahmen …
- BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01
Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung
- BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
- BVerfG, 10.03.2009 - 1 BvR 2650/05
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 GG) einer Rechtsanwältin durch …
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
- OLG Frankfurt, 20.12.2005 - 20 W 298/04
Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen im …
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen; …
- BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im …
- BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06
Ahndung von ungebührlichem Verhalten (§ 178 GVG) in Gerichtsverhandlung ohne …
- BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B
Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener …
- OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04
Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines …
- OLG Bremen, 26.08.1999 - Ss 16/99
Ausgestaltung der Aufhebung eines Urteils im strafrechtlichen Revisionsverfahren; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 169/08
Verhaltsbedingte Kündigung - Rufschädigung - Meinungsäußerungsfreiheit
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und …
- LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
Außerordentliche Kündigung - Vergleich mit Drittem Reich - Beleidigung - …
- LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16
- LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung gegenüber Vorgesetztem - …
- VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 49/00
Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde …
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des …
- KG, 11.01.2010 - 1 Ss 470/09
Beleidigung: Wahrnehmung berechtigter Interessen durch überspitzte Ausführungen …
- ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14
Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt
- OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
- VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 25/18
Verfassungsbeschwerde
- LAG Köln, 01.03.2016 - 12 Sa 835/15
Zulässigkeit und Begründetheit eines Auflösungsantrags im Rahmen eines …
- BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines …
- VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56/99
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 2 AGH 5/20
Anwaltliches Berufsrecht
- BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
- LG Hagen, 17.06.2019 - 6 O 150/18
Aufschrift auf Bestell-Button
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.08.2015 - 26 Sa 849/15
Kündigung eines im Bereich der Munitionsbergung und Kampfmittelberäumung tätigen …
- OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08
Wahrnehmung berechtigter Interessen: Ehrverletzende Äußerungen über einen …
- AGH Saarland, 12.08.2002 - AGH 2/02
Rechtsanwalt, Beleidigung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB
- OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen eines Verstorbenen ; …
- OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen …
- LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - freier …
- KG, 01.09.2008 - 1 Ss 120/08
Beleidigung: Bezeichnung von Richtern am Kammergericht als eine Art Hilfstruppe …
- OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
Ehrverletzender Parteivortrag
- LG Bielefeld, 05.07.2021 - 6 O 354/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 Sa 556/14
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
- OLG Jena, 04.07.2001 - 1 Ss 157/01
Berufung auf Wahrnehmung berechtigter Interessen bei haltloser Beleidigung des …
- LG Hamburg, 25.03.2022 - 309 S 75/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 5 Sa 271/16
Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitsplatzwegfall - Darlegungslast des …
- VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
Kein Anspruch auf Widerruf bzw. Unterlassen einer Meinungsäußerung
- OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
- VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
Festsetzung von Ordnungsmitteln wegen Ungebühr vor Gericht gem GVG § 178 als …
- LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
- OLG Koblenz, 07.10.2009 - 2 Ss 130/09
Strafverfahren wegen Beleidigung: Prüfung der Reichweite grundgesetzlich …
- LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12
Kündigung wegen Vertragsverstößen
- OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06
Widerruf ehrverletzender Äußerungen
- KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
- LAG Köln, 28.11.2012 - 3 Sa 561/12
Hilfsweiser Auflösungsantrag
- LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
Verpflichtung zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit; fehlende …
- OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags: Zurückweisung der …
- OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 W 63/18
Privilegierung von Äußerungen im Auftrag eines Haftpflichtversicherers
- VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
Aus Subsidiaritäts- und Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 28/15
Anwaltsgerichtliches Ermittlungsverfahren, Einlassung, Verteidigung, …
- OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
Beleidigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pressegesetz NRW
- OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91
Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 418/09
- OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01
Einstweilige Verfügung: Unterlassungsanspruch eines Patienten gegen seinen Arzt …
- AGH Bayern, 06.12.2011 - BayAGH II - 6/11
- KG, 25.10.2007 - 1 Ss 425/04
- LBerG Heilberufe Bayern, 20.11.2000 - LBG-Ä 10/00
- VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 4647/10
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Auswahlentscheidung
- LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
- LG Berlin, 28.07.2009 - 7 O 29/09
- OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
Beleidigung
- AnwG Celle, 12.11.2003 - AnwG II-24/03
- BayObLG, 12.12.1995 - 5St RR 88/95
- OLG Rostock, 10.03.2008 - 1 Ss 48/08