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   BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90   

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https://dejure.org/1991,1263
BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90 (https://dejure.org/1991,1263)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1991 - 1 StR 699/90 (https://dejure.org/1991,1263)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1991 - 1 StR 699/90 (https://dejure.org/1991,1263)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2651
  • MDR 1991, 885
  • NStZ 1992, 44
  • NStZ 1992, 504 (Ls.)
  • StV 1991, 403
  • StV 1991, 499
  • StV 1992, 403
  • DÖV 1991, 849
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sog. informationellen Selbstbestimmungsrecht (BVerfGE 65, 1) steht damit in Einklang.

    Die Erkenntnis, daß es hier möglicherweise besonderer gesetzlicher Regelung bedürfe, ist vergleichsweise neu; sie entstand wesentlich aufgrund des "Volkszählungsurteils" des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1) und der sich anschließenden rechtswissenschaftlichen Diskussion und mußte sich erst durchsetzen.

  • VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84
    Auszug aus BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90
    In solchem Fall ist dem Gesetzgeber einerseits, den Behörden andererseits ein gewisser Übergangszeitraum einzuräumen (vgl. BVerwG NJW 1990, 2765; BayVerfGH BayVBl 1985, 652).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Auszug aus BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90
    In solchem Fall ist dem Gesetzgeber einerseits, den Behörden andererseits ein gewisser Übergangszeitraum einzuräumen (vgl. BVerwG NJW 1990, 2765; BayVerfGH BayVBl 1985, 652).
  • Drs-Bund, 20.01.1988 - BT-Drs 11/1693
    Auszug aus BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90
    Daß zur Privatsphäre auch das Betreten und Verlassen der eigenen Wohnung gehöre und ein behördlicher Eingriff jedenfalls in der monatelangen verdeckten Aufzeichnung dieser Vorgänge zu erblicken sei, hat viel für sich (vgl. Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 163 Rdn. 45, 51; Rogall GA 1985, 1, 25 f.; Wolter GA 1988, 129, 139; Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz BT-Drucks. 10/6816 S. 20, BT-Drucks. 11/1693 S. 22; Hans-Jürgen Meyer, Rechtsfragen im Zusammenhang mit polizeilichen Beobachtungsmaßnahmen, Tübinger Dissertation 1982; Vahle, Polizeiliche Aufklärungs- und Observationsmaßnahmen, Bielefelder Dissertation 1983; Frowein/Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention, Kommentar, S. 197).
  • Drs-Bund, 28.01.1987 - BT-Drs 10/6816
    Auszug aus BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90
    Daß zur Privatsphäre auch das Betreten und Verlassen der eigenen Wohnung gehöre und ein behördlicher Eingriff jedenfalls in der monatelangen verdeckten Aufzeichnung dieser Vorgänge zu erblicken sei, hat viel für sich (vgl. Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 163 Rdn. 45, 51; Rogall GA 1985, 1, 25 f.; Wolter GA 1988, 129, 139; Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz BT-Drucks. 10/6816 S. 20, BT-Drucks. 11/1693 S. 22; Hans-Jürgen Meyer, Rechtsfragen im Zusammenhang mit polizeilichen Beobachtungsmaßnahmen, Tübinger Dissertation 1982; Vahle, Polizeiliche Aufklärungs- und Observationsmaßnahmen, Bielefelder Dissertation 1983; Frowein/Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention, Kommentar, S. 197).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90
    Auch ohne diese Kongruenz sind sie hinzunehmen, zumal sich zum einen der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Grenzen hielt - es fand keine Observation rund um die Uhr statt; es wurde nur die Wohnungstür, nicht das Geschehen in der Wohnung selbst aufgezeichnet -, zumal zum anderen, wie das Landgericht zu treffend erörtert hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. hierzu auch BVerfGE 34, 239, 246) [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71].
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    21 Es kann hier dahinstehen, ob und in welcher Weise es der Beklagten gestattet sein könnte, Videoaufzeichnungen von den Klägern auf dem Zugangsweg zu fertigen, um im Falle eines begründeten Verdachtes ihnen gegenüber Beweismittel zu erlangen, die sie unzulässiger, gar strafbarer Handlungen in Bezug auf das Grundstück der Beklagten überführen könnten (vgl. hierzu OLG Hamm, JZ 1988, 308 mit Anm. v. Helle, JZ 1988, 309; zur Videoüberwachung eines einer Straftat Verdächtigen BGH, Urteil vom 14. Mai 1991 - 1 StR 699/90 - NJW 1991, 2651 sowie Kramer, NJW 1992, 1732 ff.); für einen derartigen Sachverhalt ist den getroffenen Feststellungen keinerlei Anhaltspunkt zu entnehmen.
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Die sich insoweit ergebenden Schranken - etwa für das Abhören unter Einsatz technischer Mittel (vgl. § 100c StPO) oder für langfristige intensive Video-Überwachungen (vgl. BGH NJW 1991, 2651) - bestätigen nur die (nach der Strafprozeßordnung) prinzipielle Zulässigkeit auch heimlicher Ermittlungsmaßnahmen, die auf die Feststellung von Handlungen abzielen, durch die sich der Tatverdächtige selbst belastet.
  • BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00

    Beweisgewinnung durch GPS

    b) In seinem auf den Widerspruch der Verteidigung ergangenen Beschluß vom 12. Dezember 1997 (NStZ 1998, 268, 269 f.) hat das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt, daß die einzelnen Eingriffsmaßnahmen für sich betrachtet von den einschlägigen Ermächtigungsnormen der Strafprozeßordnung - so die längerfristigen videotechnischen Überwachungen der Zugangsbereiche der Wohnobjekte von § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO (vgl. BGHSt 44, 13 ff.) und die nicht intensiven visuellen Observationen von §§ 161, 163 StPO (vgl. BGH NStZ 1992, 44 f.; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34 a, jeweils m.w.Nachw.) - gedeckt und von dem jeweils Befugten angeordnet worden waren.

    Da vor dem Wirksamwerden des Strafverfahrensänderungsgesetzes vom 2. August 2000 am 1. November 2000 die Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Anordnungskompetenz für eine längerfristige Observation in der Strafprozeßordnung nicht geregelt waren, ist für die Rechtmäßigkeit der gegen die Angeklagten durchgeführten langfristigen Observation allein entscheidend, ob die einzelnen Überwachungsmaßnahmen nach den einschlägigen Vorschriften zulässig angeordnet wurden und sowohl isoliert als auch insgesamt betrachtet dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprachen (vgl. BGHSt 44, 13, 18; BGH NStZ 1992, 44, 45; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24, Aufl. § 163 Rdn. 50; Wache in KK 4. Aufl. § 163 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 163 Rdn. 34a).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07

    Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des

    In den Gesetzgebungsverfahren, die zur Regelung des Richtervorbehalts bei der längerfristigen Observation geführt haben, war unklar geblieben, ob es einer solchen Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen bedürfe; im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für die zusätzliche Sicherung des Grundrechtsschutzes durch Richtervorbehalt entschlossen, um der Gefahr einer von Verfassungs wegen stets unzulässigen totalen Überwachung samt Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils vom Beschuldigten (vgl. BVerfGE 112, 304 ) wirksam zu begegnen (vgl. BVerfGE 112, 304 m.w.N.; Hilger, a.a.O., S. 561; zur Diskussion über die Notwendigkeit einer speziellen Ermächtigungsgrundlage vgl. Wolter, a.a.O., § 163f Rn. 3 f. ; BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00 -, NStZ 2001, S. 386 ; BGH, Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 -, NJW 1998, S. 1237 ; BGH, Urteil vom 14. Mai 1991 - 1 StR 699/90 -, NJW 1991, S. 2651 f.; Steinmetz, a.a.O., S. 344 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97

    GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO

    Diese Entscheidung ist von den Gerichten zumindest für eine Übergangszeit, die jedenfalls derzeit noch nicht abgelaufen ist, hinzunehmen (sog. Übergangsbonus; vgl. auch BGH NStZ 1992, 44,45; BVerwG NJW 1990, 2765; Rogall ZStW 103 (1991), 907, 954).
  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

    699/90 - , NStZ 1992, 44 f. für eine insgesamt ca. fünfmonatige, täglich mehrstündige Videoüberwachung der Wohnungstür eines Verdächtigen im Hinblick auf das "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1) Zweifel daran geäußert, ob die §§ 160, 161, 163 StPO - oder auch die allgemeine polizeirechtliche Aufgabenklausel eine derartige Maßnahme abdecken können.
  • LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Installation von Überwachungskameras an einem

    So können berechtigte Interessen des Abbildenden im Einzelfall eine tatbestandsmäßig vorliegende Verletzung des Rechts am eigenen Bild als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durchaus rechtfertigen (vgl. etwa BGH in NJW 1991, 2651, zur langfristigen polizeilichen Videoüberwachung des Wohnungseinganges eines verdächtigten Straftäters).
  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvR 1087/91

    Mangels Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Verwertbarkeit einer zum

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1991 - 1 StR 699/90 -,.
  • LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19

    Kein Unterlassungsanspruch, kein Schmerzensgeld, kein Schadensersatz bei

    So können berechtigte Interessen des Abbildenden im Einzelfall eine tatbestandsmäßig vorliegende Verletzung des Rechts am eigenen Bild als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durchaus rechtfertigen (vgl. etwa BGH NJW 1991, 2651, zur langfristigen polizeilichen Videoüberwachung des Wohnungseingangs eines verdächtigten Straftäters).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1999 - 4 W 148/98

    Zur "unmittelbar bevorstehenden Gefahr" beim polizeirechtlichen Lauschangriff

    Zwar ist es anerkannt, dass Maßnahmen nach § 23 Abs. 1 PolG BW auch längerfristig - z.B. über mehrere Wochen - möglich sind, wenn die in zeitlicher und qualitativer Hinsicht gesteigerte Gefahr fortbesteht (vgl. z.B. auch Berg/Knape/Kiworr, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, 7. Aufl., S. 286; vgl. auch BGH NJW 1991, 2651 zur Verwertbarkeit einer langfristigen Videoüberwachung).
  • KG, 25.04.2003 - 9 U 261/01

    Geldentschädigung wegen eines Filmberichts in einer ausgestrahlten Fernsehsendung

  • BGH, Ermittlungsrichter, 08.02.1994 - 1 BGs 88/94

    Zufallserkenntnisse - Katalogtat - Ermittlungsverfahren - Telefonüberwachung -

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