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   BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88   

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BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88 (https://dejure.org/1990,1079)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1990 - 2 BvR 674/88 (https://dejure.org/1990,1079)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 (https://dejure.org/1990,1079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im Zivilprozeß aufgestellten Behauptungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verteidigung - Rechtsposition - Rechtsstaatsprinzip

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 29
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88
    Der Einzelne muß sein Recht vor staatlichen Gerichten suchen und es mit Hilfe der Staatsgewalt vollstrecken (vgl. BVerfGE 74, 257 [261 f.]).

    Ebenso wie es sich um der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege willen verbietet, den gutgläubigen Erstatter einer Strafanzeige nach § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB i.V.m. § 186 StGB zum Schadenersatz heranzuziehen, wenn ihm der nach § 186 StGB erforderliche Wahrheitsbeweis nicht geglückt ist (vgl. BVerfGE 74, 257 [258, 262 f.]), so muß der Rechtsuchende vor Rechtsnachteilen bewahrt sein, wenn er in unmittelbarer Verteidigung seiner Rechtsposition im Zivilprozeß nicht leichtfertig Behauptungen in bezug auf rechtsbegründende oder rechtsvernichtende Tatsachen oder die Eignung eines Beweismittels, insbesondere die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, aufstellt.

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88
    Ebenso wie ein freisprechendes Urteil kann auch der ein Strafverfahren einstellende Beschluß durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (vgl. BVerfGE 6, 7 [9]; 28, 151 [159 ff.]; 74, 358 [374]).

    Die Prozeßentscheidung des Landgerichts, die darauf gestützt ist, daß die Verfahrenseinstellung (§ 383 Abs. 2 StPO ) durch das Amtsgericht die Beschwerdeführerin nicht beschwere und ihre sofortige Beschwerde deshalb insoweit unzulässig sei, entspricht verbreiteter Auffassung und ist objektiv vertretbar (siehe dazu BVerfGE 74, 358 [376 ff.] m.w.N.).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88
    Dem Rechtsstaat entspricht ein wirkungsvoller gerichtlicher Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (BVerfGE 54, 277 [291]).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88
    Ebenso wie ein freisprechendes Urteil kann auch der ein Strafverfahren einstellende Beschluß durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (vgl. BVerfGE 6, 7 [9]; 28, 151 [159 ff.]; 74, 358 [374]).
  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88
    Ebenso wie ein freisprechendes Urteil kann auch der ein Strafverfahren einstellende Beschluß durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (vgl. BVerfGE 6, 7 [9]; 28, 151 [159 ff.]; 74, 358 [374]).
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Der Rechtssuchende muss vor den Organen der Rechtspflege jene Handlungen vornehmen können, die aus seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (vgl. BVerfG, NJW 1991, 29).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29; 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ; Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ; Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Oktober 2001 - 1 BvR 1372/01 - NZM 2002, S. 61; 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03 - NJW-RR 2007, S. 840 ).

    Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ; Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29; 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ; Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ; Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ; Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ).

    Handelt es sich um eine Äußerung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, haben die Fachgerichte bei Anwendung des § 193 StGB auch die aufgezeigten Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29; 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ; Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ).

  • BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein

    Die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs sei im Übrigen verfassungsrechtlich sanktioniert (Hinweis auf den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und BVerfGE 74, 257 ff.).

    Ihm muss es - ohne die Gefahr strafrechtlicher Konsequenzen - möglich sein, in einem rechtsstaatlichen Verfahren jene Handlungen vorzunehmen, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).

    Deshalb darf die in einem Zivilprozess vorgetragene Behauptung einer ehrverletzenden Tatsache, die nicht der Stimmungsmache gegen einen anderen Prozessbeteiligten dient, sondern aus der Sicht der Partei als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann, nicht schon deshalb strafrechtlich geahndet werden, weil sich später nicht aufklären lässt, ob die Behauptung wahr ist (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).

    Die Art und Weise der Einlassung des Beschuldigten muss auf die Ehre des Betroffenen Rücksicht nehmen, wobei die Anforderungen an Meinungsäußerungen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG wiederum nicht überspannt werden dürfen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. AApril 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Ein solcher Rechtsschutz verlangt nicht nur institutionelle Vorkehrungen, sondern setzt auch voraus, daß der Rechtsuchende gegenüber den Organen der Rechtspflege, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozeß zu behaupten (BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1991, S. 29 ).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des

    Dies trägt nicht nur dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern zugleich auch dem Recht auf einen wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz, das aus Art. 2 Abs. 1 oder dem jeweils betroffenen Einzelgrundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgt (vgl. BVerfGE 107, 395 ), sowie dem Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 -, NJW 2000, S. 3196 ).
  • OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01

    Kontokündigung gegen eine politische Partei

    Der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB ist im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren auszulegen (vgl. nur BVerfG, NJW 1991, 29f.; NJW 1991, 2074ff.; NJW 2000, 3196ff.).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 1 BvR 2650/05

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 GG) einer Rechtsanwältin durch

    Denn die hieraus und aus dem Recht auf rechtliches Gehör folgende Befugnis, sich in einem gerichtlichen Verfahren wirkungsvoll zu verteidigen, erfordert neben institutionellen Vorkehrungen auch, dass der Bürger gegenüber den Organen der Rechtspflege, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, diejenigen Handlungen vornehmen kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).

    Auch soweit aus dem Rechtsstaatsprinzip eine Privilegierung von Äußerungen folgt, die der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, gilt diese nicht unbegrenzt, sondern nur insoweit, als die fragliche Äußerung zur Rechtswahrung geeignet und erforderlich sowie der Rechtsgüter- und Pflichtenlage angemessen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).

  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19

    Notwendige Auslagen; Einstellung; Schuldspruchreife; hinreichender Tatverdacht

  • OLG München, 05.12.2019 - 23 U 2136/18

    Anwendbarkeit der Regelungen für Handelsvertreter auf einen Vertriebsvertrag

  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

  • BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02

    Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die

  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 20 U 28/15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von

  • OLG Bamberg, 11.01.1994 - Ws 314/92

    "Reichparteitags-OLG" - § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG, Art. 5 GG, Voraussetzungen

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2014 - 1 W 4/14

    Zivilprozess: Erstreckung des Parteivortrags auf vertrauliche Absprachen zwischen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05

    Unterlassung und Widerruf von unrichtigen Tatsachenbehauptungen

  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03

    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines

  • LG Hamburg, 25.03.2022 - 309 S 75/19
  • LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12

    "Kriminelle Hausverwaltungsgeschäfte": Kein Kündigungsgrund!

  • OLG Köln, 05.10.1993 - 15 U 97/93
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
  • LG Düsseldorf, 18.07.2008 - 22 S 120/08

    Wissentlich falscher Vortrag des Inhalts eines Urteils durch einen Anwalt als

  • LAG Köln, 26.08.1994 - 4 Sa 601/94

    Unterlassung ehrverletzender Behauptungen/Beweislast/Abwägung zur

  • LG Berlin, 28.07.2009 - 7 O 29/09
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00

    Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten

  • OLG Hamm, 15.04.2002 - 6 U 215/01

    Anspruch auf Unterlassung und auf Schadensersatz wegen einer Bezichtigung des

  • LAG Hessen, 28.06.2000 - 8 Sa 195/99

    Unterlassungsanspruch von Behauptungen, die Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens

  • VG Saarlouis, 13.01.2023 - 3 K 60/22

    Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht eines Bürgers und der

  • OLG Köln, 16.01.2003 - 12 U 117/02

    Weitergehendes Rechtsschutzziel der Leistungs-Widerklage als das der negativen

  • OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00

    Ehrverletzender Parteivortrag

  • LAG Hamm, 30.11.1990 - 12 Sa 708/90

    Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der anwaltlichen Vertretung vor dem

  • OLG Jena, 04.12.2007 - 2 W 595/07
  • OLG München, 27.10.1994 - 18 W 2487/94

    Voraussetzungen für einen Widerrufs- oder Unterlassungsanspruch wegen

  • AG Dortmund, 05.09.1991 - 125 C 8128/91

    Schadensersatz, Schmerzensgeld, Beleidigung, Schriftsatz, Telefonat, Würde,

  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
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