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   BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91   

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https://dejure.org/1992,580
BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91 (https://dejure.org/1992,580)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1992 - VI ZR 120/91 (https://dejure.org/1992,580)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - VI ZR 120/91 (https://dejure.org/1992,580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer Fabrik - Geruchsbelästigung in der näheren Umgebung - Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens (Atembeschwerden, Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen) - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer Fabrik; Geruchsbelästigung in der näheren Umgebung; Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens (Atembeschwerden, Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen); Schadensersatz ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geringfügige Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kopfschmerzen und Schleimhautreizungen durch ausgetretene Gaswolke: Bagatellschäden rechtfertigen keinen Schmerzensgeldanspruch - Kein Schadenersatzanspruch wegen Einbaus einer gasdichten Haustür

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1043
  • NJW-RR 1992, 1182 (Ls.)
  • MDR 1992, 349
  • VersR 1992, 504
  • DB 1992, 1237
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 7 U 30/14

    Umfang des Schadensersatzes wegen Besitzstörung

    In diesem Zusammenhang hat das Landgericht zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass der Vorfall in der Nacht vom 04. auf den 05.08.2011 nicht als Anknüpfungspunkt für eine Zurechnung von Vorsorgemaßnahmen dienen kann, die ausschließlich der Abwehr zukünftiger Beeinträchtigungen bestimmt sind (BGH, Urteil vom 14.01.1992, VI ZR 120/91, NJW 1992, S. 1043, 1044).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Insbesondere liegt es im Ermessen des Tatrichters, in Bagatellfällen von der Zuerkennung einer Entschädigung abzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1991 - VI ZR 120/91, NJW 1992, 1043).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der

    Zukünftige, lediglich befürchtete Störungen können als Anknüpfungspunkt für einen deliktischen Schadensersatzanspruch allenfalls erwogen werden, wenn das befürchtete Schadensereignis (hier: in Form einer Rechtsgutsverletzung durch einen Dritten) bereits derart konkret bevorsteht, dass die Abwehrmaßnahme als erstattungsfähige Abwehr eines bereits gegenwärtigen Schadens (hier: in Form einer gegenwärtigen Rechtsgutsverletzung Dritter) anzusehen wäre (vgl. Senatsurteile vom 14. Januar 1992 - VI ZR 120/91, NJW 1992, 1043, 1044; vom 6. November 1979 -VI ZR 254/77, BGHZ 75, 230, 237 f.; BGH, Urteil vom 30. September 1993 - I ZR 258/91, BGHZ 123, 303, 309; vgl. auch Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 249 Rn. 178 und Rn. 198).
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