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   BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90   

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BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90 (https://dejure.org/1991,1374)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90 (https://dejure.org/1991,1374)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 (https://dejure.org/1991,1374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notar - Residenzpflicht - Verfassungsgemäßheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1093
  • DNotZ 1993, 259
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90
    Sie hebt die Pflicht, an deren Verletzung sie knüpft, nicht ebenfalls auf diese Stufe (BVerfGE 80, 269 [278]).
  • BVerfG, 03.04.1962 - 1 BvL 35/57

    Verfassungsmäßigkeit der Einreihung getrennt veranlagter Ehegatten in

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90
    b) Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Beeinträchtigung der familiären Beziehungen des Beschwerdeführers unbeabsichtigte Nebenfolge der Residenzpflicht für Notare ist, die alle Berufsangehörigen in gleicher Weise trifft (BVerfGE 12, 151 [176]; 14, 34 [38 f.]; 28, 104 [112 f.]).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90
    b) Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Beeinträchtigung der familiären Beziehungen des Beschwerdeführers unbeabsichtigte Nebenfolge der Residenzpflicht für Notare ist, die alle Berufsangehörigen in gleicher Weise trifft (BVerfGE 12, 151 [176]; 14, 34 [38 f.]; 28, 104 [112 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90
    Auslegung und Anwendung des § 10 Abs. 2 Satz 2 BNotO durch die angegriffene Entscheidung sind vom Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt überprüfbar (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90
    b) Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Beeinträchtigung der familiären Beziehungen des Beschwerdeführers unbeabsichtigte Nebenfolge der Residenzpflicht für Notare ist, die alle Berufsangehörigen in gleicher Weise trifft (BVerfGE 12, 151 [176]; 14, 34 [38 f.]; 28, 104 [112 f.]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz davor, daß das Gericht dem Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts nicht folgt (BVerfGE 69, 141 [143] m.w.N.).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90
    Im Zuge der Übertragung öffentlicher Aufgaben auf nicht staatliche Notare ist der Gesetzgeber grundsätzlich befugt, die Bedingungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben festzulegen (BVerfGE 47, 285 [320]).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    b) Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG durch die angefochtenen Entscheidungen kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil eine - mögliche - Beeinträchtigung der familiären Beziehungen der Beschwerdeführerin unbeabsichtigte Nebenfolge der Umsetzung beziehungsweise der Veränderung des Dienstorts wäre und die Möglichkeit einer mit entsprechenden Unannehmlichkeiten verbundenen Umsetzung unter Veränderung des Dienstorts für alle Beamten in gleicher Weise besteht (vgl. BVerfGE 12, 151 ; 28, 104 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093).
  • BFH, 13.04.2011 - II R 67/08

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann insoweit der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 17. Januar 1957  1 BvL 4/54, BVerfGE 6, 55; vom 20. März 1963  1 BvL 20/61, BVerfGE 15, 328; vom 3. Dezember 1991  1 BvR 1477/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1093).
  • BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03

    Teilweise Zulassung der Revision

    Hierfür dürfen sich die Ausführungen nicht lediglich mit einer Begründung für die Zulassung der Revision befassen, vielmehr muß aus den Entscheidungsgründen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken, klar und eindeutig hervorgehen (BGHZ 102, 293, 295; BGH, Urt. v. 19. November 1991, VI ZR 171/91, NJW 1992, 1093; Urt. v. 11. Oktober 1994, VI ZR 303/93, NJW 1995, 452, Urt. v. 12. Juli 2000, XII ZR 159/98, aaO; Senat, Urt. v. 11. Juli 2003, V ZR 430/02, VIZ 2003, 526, 527).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09

    Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als

    BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 3.12.1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, 1093.
  • VG Bremen, 17.09.2007 - 6 K 1577/06

    Vorlagebeschluss zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren auswärtiger

    Eine etwa im Zusammenhang mit der Ausbildung an der Hochschule stehende und durch sie zwingend erforderliche "Residenzpflicht" von Studierenden im Land Bremen, die lediglich mittelbare Rückwirkungen auf die durch Art. 11 GG garantierte Freizügigkeit hätte, liegt also gerade nicht vor (vgl. zur Residenzpflicht für Patentanwälte BVerfG, Urt. v. 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82, 1 BvR 1549/82 - BVerfGE 65, 116 bzw. für Notare BVerfG, Beschl. v. 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90 - NJW 1992, 1093, für die das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, dass sie aus beruflichen Gründen notwendig sein muss, um im Lichte von Art. 12 Abs. 1 GG gerechtfertigt zu sein).
  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 136/19

    Schenkungsteuer: Ehevertrag und Schenkungsteuer

    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1991, 1 BvR 1477/90, NJW 1992, 1093).
  • VG München, 18.10.2012 - M 10 K 11.3852

    Zweitwohnung; Ehegattenprivileg; keine zeitlich überwiegende berufliche Nutzung

    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093 ).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02

    Auslieferung in die USA: Erforderlichkeit der Beglaubigung von

    Dabei unterstellt der Senat zugunsten des Verfolgten, dass sich der Schutzbereich des Art. 6 GG, der Menschen-, nicht Deutschenrecht ist, auch auf solche Familien erstreckt, die abgesehen von der Verhaftung des Vaters in der Bundesrepublik Deutschland keinerlei Bezug zur Bundesrepublik Deutschland haben; dass Art. 6 Abs. 2, 3 GG auch eine Eltern-Kind-Beziehung schützt, deren konkrete Gestalt ein Elternteil durch strafbare internationale Kindesentziehung hergestellt hat; und dass die durch Auslieferung bewirkte Trennung des Verfolgten von seinem Sohn einen Eingriff in sein Elternrecht (und nicht bloß eine unbeabsichtigte Nebenfolge einer anderweitigen verfassungsgemäßen Maßnahme, vgl. BVerfG NJW 1992, 1093) darstellt.
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 22/97

    Befreiung von der Residenzpflicht

  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 167/19

    Hamburger Zweitwohnungsteuer für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung

  • FG Münster, 24.09.2001 - 10 K 3754/00

    Fahrtkosten sind keine Werbungskosten bei Verlagerung der Tätigkeit an einen

  • SG Stuttgart, 24.03.2011 - S 24 AS 1359/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 875/13

    Zahlung der Zweitwohnungssteuer für einen verheirateten Ehegatten mit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 14 A 2438/11

    Vereinbarkeit einer Zweitwohnungssteuer bei einer Kassenärztlichen

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